Geburtsurkunde für Eheschliessung

  • Hallo zusammen,


    da ich und meine Verlobte vorhaben hier in den Philippinen, wo ich jetzt seit ueber einem Jahr lebe, zu heiraten, haben wir den ersten grossen Schritt im Behördendschungel geschafft, die Urkundenprüfung ist durch und das Standesamt in DE wird hoffentlich in den kommenden Tagen ein EFZ ausstellen. :D


    Jetzt habe ich allerdings scheinbar etwas übersehen, da ich mich so auf das EFZ fokussiert habe:

    Auf der Website der DBM steht für die Dokumente die ich beibringen muss auch noch:

    Zitat

    Geburtsurkunde (möglichst auf internationalem Formular oder mit englischer Übersetzung) und legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) im Ausstellungsstaat der Urkunde (ggf. Apostille, falls es sich um einen Vertragsstaat des Haager Apostilleübereinkommens handelt).

    Soweit so gut, ich habe mit dem StA an meinem Geburtsort telefoniert, internationale GU ist kein Problem. Aber was ist mit der Legalisierung und "ggf. Apostille"?

    Und wieso schreibt die DBM "falls es sich um einen Vertragsstaat....", die schreiben das unter dem Header "Eheschließung zwischen deutschen und philippinischen Staatsangehörigen auf den Philippinen", also sollte ja eigentlich klar sein? Also braucht man jetzt Legalisierung oder Apostille, oder beides?


    Für das umschreiben des EFZ muss ich dann eh zur DBM, können die das Legalisieren? Und/oder "apostillieren"? :Augenbraue


    Ok, long story short, ich bin in PH, kann mir die GU zuschicken lassen (via Verwandten und DHL) aber wie komme ich zu dem notwendigen Rest, und was davon ist jetzt konkret notwendig?



    Danke fürs helfen, bin verwirrt :(

  • Du brauchst für die DBM natürlich keine Legalisierung oder Apostille deiner deutschen Geburtsurkunde. Das ist doch nur relevant, falls du keine deutsche GU hättest.

  • Du brauchst für die DBM natürlich keine Legalisierung oder Apostille deiner deutschen Geburtsurkunde. Das ist doch nur relevant, falls du keine deutsche GU hättest.


    sorry, das hätte ich vielleicht dazuschreiben müssen: Diese GU ist ja nicht für die DBM sondern für die Behörden auf den Philippinen, wenn ich das so richtig verstehe. Ich verstehe dass es dein Fall geben kann dass jemand zwar deutscher ist aber keine deutsche GU hat. Ist bei mir nicht der Fall, meine GU kommt aus DE.


    Also was braucht die GU dann? Legalisierung, Apostille, beides?

  • Du brauchst für die DBM natürlich keine Legalisierung oder Apostille deiner deutschen Geburtsurkunde. Das ist doch nur relevant, falls du keine deutsche GU hättest.


    sorry, das hätte ich vielleicht dazuschreiben müssen: Diese GU ist ja nicht für die DBM sondern für die Behörden auf den Philippinen, wenn ich das so richtig verstehe. Ich verstehe dass es dein Fall geben kann dass jemand zwar deutscher ist aber keine deutsche GU hat. Ist bei mir nicht der Fall, meine GU kommt aus DE.


    Also was braucht die GU dann? Legalisierung, Apostille, beides?

    Da habe ich dich dann missverstanden.
    Am Besten gehst du dort auf die entsprechende Behörde auf den Philippinen, und fragst was sie wirklich alles wollen, du bist ja dort. Alternativ wende dich an die phil. Botschaft in Berlin, ob sie dir deine GU beglaubigen.

  • Formal ist das richtig, was die DBM aufschreibt.. denn eine deutsche Urkunde entfaltet erst mal keine Rechtskraft auf den Philippinen.. um sie zu legalisieren, muss du sie erst vom Landgericht über beglaubigen lassen (oder Regierungspräsidium, das StA muss dir die Behörde nennen, die für die Überbeglaubigung zuständig ist) und danach damit zum zuständigen Konsulat (Berlin oder Frankfurt) und die Urkunde legalisieren lassen .. Apostille geht im Fall der Philippinen nicht, da diese dort nicht anerkannt wird.


    Aber:


    Erfahrungsgemäß wird diese GU von der philipp. Behörde auch ohne Legalisierung akzeptiert.

    Verbindlich kann dir das aber im Vorfeld nur die Behörde sagen, wo du die Marriage License beantragen wirst.. (LCR, Municipal)...

  • Erfahrungsgemäß wird diese GU von der philipp. Behörde auch ohne Legalisierung akzeptiert.

    Verbindlich kann dir das aber im Vorfeld nur die Behörde sagen, wo du die Marriage License beantragen wirst.. (LCR, Municipal)...


    Danke fuer die Infos. Inzwischen waren wir bei der Behoerde im Ort, und die wollen ueberhaupt keine GU, sondern nur das LCCM. Lustig.

    Ich nehme die internationale GU trotzdem mal mit, ohne Legalisierung natuerlich, man weiss ja nie.