Beiträge von hge

    Sollte die Urkundenprüfung allerdings etwas aufdecken ( z.b. vorherige Heirat oder falsche Angaben zur Person usw.) dann bist du in die ganz große Klärgrube gefallen. Visum wirst du dann nicht kriegen bist aber verheiratet und darfst Unterhalt zahlen.

    .. na dann möchte ich den Familienrichter sehen, der bei dieser kurzen Ehedauer Unterhaltsansprüche zuspricht..

    dazu kommt noch, dass diese ehe in diesem fall ja von vornherein nichtig war... sooo einfach ist das nun nicht.


    Größeres Problem könnte die Rückabwicklung werden.. da stimme ich zu.

    Kann man noch Hochzeit in Hongkong empfehlen meine Agentur meint, wäre die beste Möglichkeit und das schnellste?

    wie oft hat denn "deine Agentur" solch eine Hochzeit (deutsch filipina) schon in HK durchgeführt? oder ist das nur die Meinung der Agentur?

    Klar, UP wird es bei der Hochzeit in HK nicht geben, und somit ist die Hochzeit schnell über die Bühne, wenn formal alle richtigen Voraussetzungen gemacht sind und die Anmeldung zur Hochzeit steht. Aber ganz so einfach ist es auch wiederum nicht.. (wenn ich mich erinnere aus früheren threads, ist schon die Überweisung der Gebühr an das Standesamt aus HK eine große Hürde ..)

    jemand hier wo mir sagen kann kurz vorzubereiten für Hochzeit Hongkong was ich brauch und was danach?! Weil weiß nur GU ist wichtig und passport und ob man die Hochzeit nur in Manila anmelden kann dann oder in Deutschland auch über eine Botschaft da man zusammen auftauchen muss und Manila länger bearbeitungszeit braucht.

    eine Hochzeit in HK ist nicht so trivial.. Ich denke, es wird dir hier ein Mitforist sagen, was alles zu tun ist-- es gibt auch die Möglichkeit einen Assistenten aus HK einzuschalten, der dann bei den entsprechenden Schritten hilft.


    danach?: wichtig ist, dass die Heiratsurkunde in HK beim philipp. Generalkonsulat von Hongkong registriert wird. ROM (Report of marriage) .. Wenn man das nicht macht, wird es aus einem anderen Land heraus schwieriger..


    Danach muss sie in MNL bei der DBM das FZ-Visum zu dir beantragen.. das kann sie allein. Welche Papiere notwendig sind, findest du auf der HP der DBM.

    A1-Zertifikat sollte sie aber vorher gemacht haben! Das kann eine Zeitlang dauern...


    Die Bearbeitungszeit von Antragseinreichung bis Erteilung des Visums ist schwer vorher zu sagen. Es kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten sein. Es hängt davon ab, ob eine UP angeordnet wird. Wenn ihre GU nicht late-registered ist, wird es wahrscheinlich nicht gemacht; aber garantieren kann das niemand.

    Wieder mal ärgere ich mich über die Macht der Kirche.

    Bashing der Kirche bringt nix.. wenn die Kirche keinen Taufschein hat, kann sie auch keine Abschrift ausfertigen. oder sollte die Kirche etwas erfinden?


    Falls er tatsächlich noch nicht registriert ist (weder im LCR noch beim PSA), wird nichts anderes als eine Late Registration des BC übrigbleiben. Dazu sind andere ID Dokumente nötig, welche das sind kann man auf den entsprechenden Seiten nachlesen oder beim LCR (Standesamt des municipals) erfragen, was sie in seinem speziellen Einzelfall sehen wollen.


    Taufschein ist nur einer von vielen.. (der ist aufgeführt, weil die meisten Filipinos anscheinend eine Taufurkunde haben oder bekommen können).. zB auch Zeugnisse der Grundschule; Voters ID.. SSS-ID, Drivers-License ... also alles an IDs was seine Identität bestätigen kann.

    Darf sie dann direkt mit mir nach Deutschland und dort bleiben

    Nein, sie muss zuerst in ihrem Wonsitzland (vermutlich Philippinen) einen Antrag auf FZ-Visum stellen.

    Links sind oben angegeben

    Und was für Dokumente muss ich machen und sind die schwer und könnte eine Überprüfung irgendwo in Deutschland noch auf mich zukommen oder nicht mehr, da wir schon geheiratet haben?

    EIne Überprüfung der Urkunden kann stattfinden (es handelt sich dann um ihre philipp. GU und Cenomar bzw CEMAR ) .. muss aber nicht zwangsläufig sein. Du musst die Entscheidung darüber der DBM bzw der zuständigen ABH überlassen.

    Ohne UP dauert es nur wenige Wochen, mit UP leider über 6 Monate...

    Ich habe natürlich der Sachbearbeitern ausdrücklich gesagt wofür ich die VE benötige: Heiratsvisum. Das ist was ich bekommen habe.

    Sie wollte meine 3 letzten Gehaltsabrechnungen sehen.. wie in den Anforderungen auf den Hamburg Behördenwebsiten bzgl Heiratsvisum angegeben ist.

    mach dir da mal keine Gedanken.. ein Besuchsvisum ist mit dem Einreisevisum zum Heiratsvisum vergleichbar. Es geht lediglich um die Zeit von Einreise bis zur Hochzeit ... oder wenn keine Hochzeit stattfindet, dann bis zu Ausreise. Ich würde da nichts dran ändern...


    Wenn du diese VE allerdings jetzt für Schengen Visum einreichst, wirst du fürs FZ eine neue VE brauchen.. denn nach Ausreise ist normalerweise die VE nicht mehr nutzbar..

    kann man eigentlich auch schon im Voraus auf 59 Tage von Deutschland aus verlängern?


    Einen online Account habe ich bereits angelegt.

    ohne es genau zu wissen.. aber folgende Überlegung.


    Man kann ja nur ein Visum verlängern, wenn ein Visum schon existiert.. ein nicht existierendes Visum zu verlängern, stelle ich mir schwer vor.


    Praktisch gesehen: wenn das Visum im Pass hoch geladen werden muss, wird es nicht gehen. Oder wenn das ursprüngliche Einreisedatum angegeben werden muss, wird man sich wundern, dass dies in der Zukunft liegt ..

    Du kannst natürlich im deinem account mal probieren und sehen wie weit du kommst...

    Mal ein genereller Kommentar:


    Die DBM ist in den letzten Jahren wesentlich kulanter geworden. Vor ein paar Jahren hätte ein Schengen Visum nicht funktioniert, wenn schon ein Heiratsvisum beantragt oder avisiert worden wäre..


    Fazit: einfach probieren. Selbst wenn es abgelehnt würde, vertut man sich nichts für das kommende FZ/Heiratsvisum.

    Auch den Familienangehörigen eines von seinem Freizügkeitsrecht Gebrauch machenden Unionsbürgers ist die Erwerbstätigkeit gestattet

    .. ist der TS denn jetzt Unionsbürger ? geht für mich nicht so direkt aus den Beiträgen hervor...


    Wenn nein, auch als Ehefrau eines Deutschen kann sie direkt nach Einreise die Arbeit aufnehmen.

    Steht meines Wissens auch auf dem Visum: "Erwerbstätigkeit gestattet".. wenn nicht, ist es trotzdem gestattet :)

    Travel Tax ...


    Zitat

    How to pay the Philippine travel tax?

    • For tickets purchased or issued outside the Philippines, you may pay directly to the airport’s TIEZA travel tax counters.
    • For tickets purchased or issues in the Philippines, you may pay through travel agencies, ticket offices or travel tax counters at the airport.

    Travel tax kann man auch online bezahlen:


    Pay Travel Tax Online | Tourism Infrastructure and Enterprise Zone Authority (tieza.gov.ph)

    .............

    Bei euch ist es ja nicht "normal", dass sie als Ehefrau mit einem SchngenVisum zu dir reist...


    Daher sollte sie sich gut auf die Fragen der immi vorbereiten, warum das so ist und sie wieder auf die Philippinen zurückkehren wird.

    Dass die phil. Apostille nutzlos in d ist, ist mir bewusst. Aber wenigstens habe ich mal wieder was in der Hand mit Stempel (in d nichts wert) deshalb hoffe ich, dass die Dame bei der abh irgendwas findet

    Die Apostille ist für deutsche Behörden nichts wert... aber die philipp. Embassy in Berlin oder Frankfurt akzeptiert sie natürlich ! das ist ja der Sinn der "Übung"...

    Kam eine Standard Anwort, Beantragungen bis 5j möglich. Entscheidung Individuell per Sachbearbeiter. Wir versuchen es mal.

    ... die Antwort ist dann unverbindlich .. was sonst

    , oder muss man dann komplett neu beantragen? evtl. hat ja jemand schon Erfahrung.

    .. keine Erfahrung hier.. aber ich vermute, dass dann ein normales Visum vergeben wird..

    wenn du es ausprobierst, wäre es schön wenn du deine Erfahrung hier mitteilst.

    GU usw kannst Du online über die DFA anfordern, sind in drei Wochen hier. Manchmal gibts halt Probleme mit der website oder mit der Bezahlfunktion.

    Ja, das kann er. Aber diese GU nutzt ihm nix, weil er sie nicht für eine deutsche Behörde braucht sondern dazu, ein LCCM von der philipp. Botschaft zu beantragen.. Und die fordern eine überbeglaubigte GU.. Standardmäßig ist die GU nicht überbeglaubigt... also erst mal die post lesen, bevor man in die Tasten haut.

    Warum, die Freundin ist doch Deutsche?

    upps .. ja, dumm von mir :)

    Was hat die NE mit der GU zu tun??


    Für sie sind nur das CENOMAR und das LCCM von den philippinen mit Übersetzung wichtig

    richtig.. NE bedeutet, dass er hier seinen Wohnsitz hat und dann fordern die OLGs im Befreiungsverfahren das LCCM...


    Die phil- embassy fordert dafür wiederum die GU und das Cenomar mit Authentication...

    Die kann der TS über den Service kriegen, den ich oben verlinkt habe.. Ansonsten über Bekannte/Verwandte in Manila oder selbst hin fliegen. Ich würde mal beim Service anfragen .. Kosten Laufzeit etc..

    CENOMAR könnte ich das ja online beantragen, richtig? Das kann die Botschaft nicht, oder? Dann wäre es ja einfacher, wenn ich bei der Botschaft in Berlin einen Termin mache, was ich eh machen muss, um die LCCM zu bekommen?

    Du brauchst sicherlich das konsularische EFZ der philipp. Botschaft, da du in D deinen Wohnsitz hast.


    Legal Capacity to Contract Marriage (LCCM) (philippine-embassy.de)


    Dazu muss die Geburtsurkunde und das Cenomar überbeglaubigt sein.

    Die Philippinen setzen jetzt eine Apostille auf das Dokument, die dann von der phil Botschaft als Überbeglaubigung anerkannt wird. Diese Apostille ist aber für deutsche Behörden wertlos, da die Deutschen die philipp. Apostille nicht anerkennen.

    Weil die Botschaft in Berlin wollen eine "Geburtsurkunde mit duly authenticated by the DFA"

    Ich denke, die wollen einen Stempel oder diese rote schleife haben von der philippinischen DFA sehen oder?


    Es gibt einen Service, der diese Apostille besorgt. Mal anschreiben, was die dafür verlangen. Hat hier schon mal jemand gemacht und hat auch geklappt.


    DAAP - Document Authentication Agency Philippines


    Deine Freundin braucht wahrscheinlich das "normale Programm" mit UP; dass entscheidet dein StA ... Auch muss das StA entscheiden, ob deine Geburtsurkunde hier ohne UP anerkannt wird. Das kommt schon mal hier ansässigen vor..

    Besser wäre es , wenn du deine ursprüngliche Geb-Urkunde noch finden könntest. Die hat micht Sicherheit einen Legalisationsstempel der deutschen Botschaft.. dann würde sich die UP erübrigen.

    Civil Registration/Services (dfa.gov.ph)


    Copenhagen verlangt "personal appearance" ..

    Man muss offenbar die Dokumente schon vorher einscannen und Online dahinschicken...


    Die Frage ist, ob es reicht, dass einer von beiden nach Copenhagen reist ... das müsste man die phil. Botschaft dort fragen.


    Bei der embassy Frankfurt steht, dass man die ROM auch über sie machen könnte. Sie warnen aber vor der langen Laufzeit.

    Sie machen nichts anderes als die Dokumente zusammenzustellen und nach Copenhagen zu schicken.

    Dabei ist der Weg FRA-Manila-Copenhagen und auf gleichem Weg wieder zurück.. Laut deren Aussage kann das 6-12 Monate dauern..

    Hallo, wir möchten nun das zweite mal ein Schengen Visum beantragen.Wir würden gerne ein Visum für mindestens 11 Monate beantragen (je 90 Tage). Was denkt ihr dazu?

    Das wäre ein unechtes Jahresvisum, was die Botschaft nur bei Bona-fide Personen vergibt. zB wenn es deine Ehefrau ist und ihr habt zusammen euren Wohnsitz auf den Philippinen.


    Auf die Schnelle sehe ich bei dir nur, dass es deine Freundin ist .. kann mich irren.. möchte nicht alles durchlesen :)


    So ein Visum wird mit dem normalen Antrag beantragt ( sorry, schlechtes Deutsch ;( ).. man trägt von/ bis zb 1.1. bis 31.12. ein und als Dauer 90 Tage ... auch wenn dann als Dauer dort 90 Tage steht, kann man dann pro 180 Tage bis zu 90 Tage einreisen.


    Wie gesagt, bei Freundin glaube ich nicht, dass dies genehmigt wird.

    Ja, das geht laut Botschaft und BAJ über einen Notary Public.

    Überrascht mich, dass ein einfacher philipp. Notary Public reicht, denn die Rechtsgültigkeit des Pamflets eines einfachen Notars gilt nur innerhalb der Philippinen... aber die DBM schreibt das so, dann würde ich das auch so machen.


    Ob das BAJ dann Probleme macht, weiß ich nicht.. der Weg über die DBM wäre auf jeden Fall sicherer.

    Aber nochmals, die DBM schreibt das so, warum nicht .......