Hier die wesentlichen Teile der Antwortmail der DBM:
erst müssen alle PSA ausgestellten Urkunden legalisiert werden.
Danach bitte ich Sie alle benannten Urkunden samt den ausgefüllten Antragsformulare auf unserer Webseite beschrieben, mir in PDF-Format zur Vorprüfung per E-Mail zu senden:
https://manila.diplo.de/ph-de/…onId=item-2462836-4-panel
Die Legalisation erfolgt nur durch die Deutsche Botschaft in Manila und ausschließlich auf Basis einer bereits erfolgten Überbeglaubigung durch das Philippinische Außenministerium in dem unter „Ablauf und Gebühren" beschriebenen Verfahren.
Es können nur Personenstandsurkunden, die vom Hauptstandesamt der Philippinen (Philippine Statistics Authority - PSA) im Rahmen des nachstehenden Verfahrens aktuell ausgestellt wurden, legalisiert werden. Dies umfasst Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie PSA-Personenstandsbescheinigungen. Personenstandsurkunden und Apostillen, die vor dem 02. September 2024 ausgestellt wurden, können nicht legalisiert werden.
Anerkennung philippinischer Urkunden - Legalisation - Auswärtiges Amt (diplo.de)
Ablauf und Gebühren
Für die Legalisation einer philippinischen Urkunde ist eine Überbeglaubigung durch das philippinische Außenministerium DFA-OCA erforderlich. Die Überbeglaubigung der Urkunde und die Legalisation durch die Botschaft erfolgen in einem geschlossenen Prozess.
Folgen Sie bitte genauestens den nachstehenden Anweisungen.
Für die Überbeglaubigung und die darauffolgende Legalisation gehen Sie bitte wie folgt vor:
1, Beantragen Sie online beim Hauptstandesamt PSA à https://psahelpline.ph/dfa-apostille die aktuelle Ausstellung der benötigten philippinischen Urkunden.
Bei Beantragung eines Personenstandsnachweises (CEMAR/CENOMAR) beachten Sie bitte, dass sämtliche Personenangaben für den Personenstandsnachweis genau den Angaben in Ihrer Geburtsurkunde entsprechen.
Als Kurieradresse/Empfangsadresse geben Sie im Antragsportal des PSA die folgende Adresse an:
Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila.
Hinterlegen Sie im Antragsportal des PSA unbedingt Ihre Kontaktinformationen inkl. Mobilnummer und Ihre E-Mail-Adresse!
2. Warten Sie auf die Bestätigungsmail des DFA-OCA, mit der Sie zur Vorsprache im DFA-OCA eingeladen werden. Prüfen Sie ggfls. regelmäßig den Spam-Ordner Ihres E-Mailpostfachs.
Nach Erhalt der Bestätigungsmail sprechen Sie in der Abteilung für Beglaubigungen des DFA-OCA, Standort Aseana, (Authentication Division, EDA Office of Consular Affairs Aseana Business Park, Bradco Avenue, Ecke Diosdado Macapagal Blvd, Parañaque, 1714 Metro Manila) vor, um dort die Servicegebühren zu bezahlen und ggfls. weiter erforderliche Unterlagen einzureichen.
Folgende Gebühren müssen Sie beim DFA-OCA entrichten:
- Gebühr für Überbeglaubigung PHP 200,00 pro Urkunde
- Kuriergebühr PHP 350,00
- Die Gebühr für die Legalisation beträgt gem. Ziff. I. 7.1 AABGebV (Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amtes) 31,16 €, zahlbar in philippinischen Pesos zum aktuellen Wechselkurs.
Reichen Sie bei Ihrer Vorsprache beim DFA-OCA ggf. ergänzende Nachweise für die Überbeglaubigung ein:
Sollte die PSA-Urkunde unleserlich sein, wird zusätzlich eine Personenstandsurkunde, ausgestellt durch das lokale Standesamt (Local Civil Registrar (LCR)), benötigt.
Im Falle einer Spätregistrierung („delayed registration") sind ergänzend folgende Unterlagen vorzulegen:
- Taufschein
- Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person.
Hinweis: Sie können eine Vertrauensperson dazu bevollmächtigen, beim DFA-OCA vorzusprechen. In diesem Fall sind eine schriftliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweises mit Ihrer Unterschrift, die Einladungsmail des DFA-OCA sowie der originale Ausweis und eine Ausweiskopie der Vertrauensperson vorzulegen.
Nach der Legalisation durch die Botschaft erhalten Sie die Urkunden per Kurierdienst an die von Ihnen angegebene Kontaktadresse zugesandt.
Die Botschaft behält sich in Einzelfällen vor, die Legalisation nicht durchzuführen.
Hinweis: Die Philippinen sind am 12.09.2018 dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen erklärt, so dass von den Philippinen ausgestellte Urkunden mit Apostillen aber ohne Legalisation durch die Deutsche Botschaft Manila weiterhin für den deutschen Rechtsbereich keine Wirkung entfalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Ende der Email
Der Ablauf:
Urkunden bei PSA beantragen ---- PSA semdet die Urkuinden an das OCA --- meine/unsere persönliche Vorsprache bei OCA ---- OCA sendet die Überbeglaubigung an DBM ---- DBM: Legalisation! - ----- DBM sendet die Urkunden an mich ---- Ich maile sie (als PDF) mitsamt ausgefüllter Antrag an DBM ----- Nachbeurkundung
Ist das so richtig? So zumindest hab ich die Email verstanden.