Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.
Davon ausgehend, dass die DBM eine deutsche Meldebehörde, vermutlich die bei der ich zuletzt gemeldet war, informiert, bleibt dann immer noch die Frage wer die Bank informiert.
Mir ist nicht bekannt, dass Banken und Meldebehörde einen automatischen Datenabgleich betreiben.
Richtig. Das meint Gemini dazu:
In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle, die Banken automatisch über den Tod eines Kunden informiert. Weder das Nachlassgericht, das Finanzamt, das Standesamt noch das Einwohnermeldeamt sind dazu verpflichtet, die Banken zu benachrichtigen.
Die Hauptverantwortung für die Information der Bank liegt in der Regel bei den Hinterbliebenen oder Erben. Sie müssen der Bank den Todesfall melden und entsprechende Unterlagen (z.B. die Sterbeurkunde) vorlegen.
Wichtige Punkte:
* Meldepflicht der Hinterbliebenen: Sobald Angehörige vom Tod des Kunden erfahren, sollten sie die betreffende Bank informieren. Dies kann persönlich in einer Filiale, telefonisch, online über Formulare oder per Post geschehen.
* Benötigte Unterlagen: In der Regel werden eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung (z.B. Erbschein, eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift) benötigt.
* Bankvollmacht: Eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht kann die Abwicklung für die Bevollmächtigten erheblich erleichtern, da sie auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen können, bis der Nachlass geregelt ist.
* Informationspflicht der Bank an das Finanzamt: Sobald die Bank vom Tod eines Kunden Kenntnis erlangt, ist sie gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt (für die Erbschaftsteuer) innerhalb eines Monats über die vorhandenen Vermögenswerte zu informieren. Dies dient der Sicherstellung der Erbschaftsteuer. Kleinere Beträge unter 5.000 Euro sind davon in der Regel ausgenommen.
* Zufällige Kenntnisnahme: Gelegentlich erfahren Banken auch zufällig vom Tod eines Kunden, beispielsweise wenn Kontoauszüge nicht mehr zugestellt werden können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktive Meldung des Todesfalls durch die Hinterbliebenen der gängige und wichtigste Weg ist, um die Banken über das Ableben eines Kunden zu informieren.