Posts by Dingelstein


    Sie sollte evtl. noch etwas länger auf den Philippinen ausharren, um besser für einen Job im Ausland qualifiziert zu sein.

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    Um als Krankenschwester von den Philippinen im Ausland zu arbeiten, benötigen Sie eine gültige Zulassung der philippinischen Zulassungsbehörde (PRC), klinische Berufserfahrung, das Bestehen der länderspezifischen Zulassungs- und Sprachprüfungen (wie NCLEX, IELTS oder OET) sowie ein gültiges Visum, das Sie entweder direkt oder über eine zugelassene Personalvermittlungsagentur erhalten.
    Grundvoraussetzungen:
    - Aktive Lizenz: Gültige Berufszulassung als Pflegekraft durch die Professional Regulation Commission (PRC).
    - Erfahrung: In der Regel 1 bis 2 Jahre Erfahrung im Krankenhaus, wobei die Anforderungen je nach Land variieren

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    Mann hat als Ausländer eine Filipina geheiratet, darauf basierend das Permanent Residence Visum 13a erhalten. Mann hat Jahrzehnte mit seiner Frau auf den Philippinen verlebt, mit ihr Kinder gross gezogen.
    Irgendwann stirbt sie.
    Zu diesem schwer zu verkraftenden Verlust gesellte sich bisher eine weitere sehr bittere Pille: das 13a Visum ist nicht mehr gültig und muss kostenpflichtig auf den Level der Touristen-Visa zurückgestuft werden.
    Inzwischen hat das Bureau of Immigration offenbar die Unmenschlichkeit in dieser Regelung erkannt und korrigiert:

    https://immigration.gov.ph/wp-…DUM-CIRCULAR-2025-008.pdf

    So wie ich das Schreiben des BI interpretiere, dürfen Witwer neuerdings das 13a Visum behalten.
    Bitte um Berichtigung, falls ich falsch liegen sollte.

    Daraus wird wohl in der nächsten Zeit nichts. https://mb.com.ph/2025/08/20/d…ding-criminal-cases-in-ph

    In deinem zitierten Artikel wird aber auch schon die Lösung des Problems skizziert:

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    On the other hand, he said “the courts retain the power to act on cases with urgency, so if circumstances warrant, we may move to resolve proceedings in order not to unduly delay a valid extradition request.”
    [Die Gerichte behalten sich jedoch die Befugnis vor, in dringenden Fällen zu entscheiden. Wenn die Umstände dies erfordern, können wir daher ein Verfahren abschließen, um ein gültiges Auslieferungsersuchen nicht unnötig zu verzögern]


    Zu kompliziert!!!!

    Agribank offeriert Time-Deposits zu 6%-6.5% Zins (bei Verhandlungsgeschick bis 7%) ohne Fisimatenten.
    Und der Zins wird monatlich ausbezahlt.

    Es betrifft (wie im Posting #1 erwähnt) vor allem time-deposits, die über 5 Jahre laufen, welche bisher steuerfrei waren.
    Für alle anderen ändert sich nix, da wurden schon bis anhin 20% Steuern auf die Zinsen erhoben

    Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.

    Davon ausgehend, dass die DBM eine deutsche Meldebehörde, vermutlich die bei der ich zuletzt gemeldet war, informiert, bleibt dann immer noch die Frage wer die Bank informiert.

    Mir ist nicht bekannt, dass Banken und Meldebehörde einen automatischen Datenabgleich betreiben.

    Richtig. Das meint Gemini dazu:


    In Deutschland gibt es keine zentrale Stelle, die Banken automatisch über den Tod eines Kunden informiert. Weder das Nachlassgericht, das Finanzamt, das Standesamt noch das Einwohnermeldeamt sind dazu verpflichtet, die Banken zu benachrichtigen.

    Die Hauptverantwortung für die Information der Bank liegt in der Regel bei den Hinterbliebenen oder Erben. Sie müssen der Bank den Todesfall melden und entsprechende Unterlagen (z.B. die Sterbeurkunde) vorlegen.

    Wichtige Punkte:

    * Meldepflicht der Hinterbliebenen: Sobald Angehörige vom Tod des Kunden erfahren, sollten sie die betreffende Bank informieren. Dies kann persönlich in einer Filiale, telefonisch, online über Formulare oder per Post geschehen.

    * Benötigte Unterlagen: In der Regel werden eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbberechtigung (z.B. Erbschein, eröffnetes Testament mit Eröffnungsniederschrift) benötigt.

    * Bankvollmacht: Eine über den Tod hinaus gültige Bankvollmacht kann die Abwicklung für die Bevollmächtigten erheblich erleichtern, da sie auch nach dem Tod des Kontoinhabers über das Konto verfügen können, bis der Nachlass geregelt ist.

    * Informationspflicht der Bank an das Finanzamt: Sobald die Bank vom Tod eines Kunden Kenntnis erlangt, ist sie gesetzlich verpflichtet, das zuständige Finanzamt (für die Erbschaftsteuer) innerhalb eines Monats über die vorhandenen Vermögenswerte zu informieren. Dies dient der Sicherstellung der Erbschaftsteuer. Kleinere Beträge unter 5.000 Euro sind davon in der Regel ausgenommen.

    * Zufällige Kenntnisnahme: Gelegentlich erfahren Banken auch zufällig vom Tod eines Kunden, beispielsweise wenn Kontoauszüge nicht mehr zugestellt werden können.

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die aktive Meldung des Todesfalls durch die Hinterbliebenen der gängige und wichtigste Weg ist, um die Banken über das Ableben eines Kunden zu informieren.

    ich kann es nur auf die phlippinen übertragen , wenn ein partnerschaftliches konto besteht und einer stirbt kann der andere das konto ohne sperrung jederzeit weiter benutzen . vielleicht nutzt diese info dem einen oder anderen

    Nutzt weder dem einen noch dem anderen, weil es nicht stimmt.
    Ein Joint Account bleibt solange gesperrt, bis allen Ansprüchen der Bank Genüge getan ist. Die Ansprüche sind von Bank zu Bank verschieden, aber allen gemeinsam ist, dass der Nachweis erbracht werden muss, dass zumindest auf dem 50% Anteil des Verstorbenen die 6% BIR (Erbschaftssteuer) beglichen wurde (bzw von der Bank abgezogen werden darf).
    Zudem wird meistens ein vom Anwalt/Notar aufgesetztes Extrajudicial Settlement verlangt, das von allen Erbberechtigten unterzeichnet sein muss. Der Ehepartner kriegt 50% des Anteils des Verstorbenen, die restlichen 50% werden gleichmässig unter den Erbberechtigten (wovon der hinterbliebene Partner ebenfalls ein Teil ist) verteilt.

    Nein. Die Banken kriegen keine Mitteilung vom PSA. Und es ist denen auch völlig Wurscht, weil es ja nicht ihr Geld ist.

    Als ich mich bei der Volksbank zu diesem Thema versuchte schlau zu machen, wurde mir mitgeteilt, dass mit dem Todestag mein Konto geschlossen wird, bis ein Erbschein vorliegt.

    Allerdings blieb die Frage offen, woher die Bank erfahren soll, wenn ich auf den Philippinen einen Satz in die Kiste mache.

    Nach deinem 'Satz' wird von den lokalen Behörden ein Certificate of Death ausgestellt und die Deutsche Botschaft auf den Philippinen informiert. Diese leitet die Information an die Behörden in Deutschland weiter.

    Allein die Vorstellung meiner Frau eine Vollmacht über meine Bankkonten zu geben jagt mir gerade eine Heidenangst ein.

    Das wiederum erstaunt mich massiv! Warum heiratet man jemanden dem man nicht entsprechend vertraut? Also nach einiger Zait zusammen, sollte man seinen Partner doch kennen.

    Eben deshalb. Nach einiger Zeit zusammen kennt man die Fähigkeiten und Mängel des Partners. Aber nur weil sich der Partner in wirtschaftlichen Belangen nicht so gut auskennt, ist das sowenig Grund zur Trennung, wie wenn es an der Eignung fehlt, ein Fahrzeug zu lenken.

    Allein die Vorstellung meiner Frau eine Vollmacht über meine Bankkonten zu geben jagt mir gerade eine Heidenangst ein. :gaehn

    Deine Befürchtungen sind berechtigt und für jedermann nachvollziehbar.
    Ich bin das Problem folgendermassen angegangen: alle Bank-Konten sind online zugreifbar. Eine Kopie der Zugriffsdaten befindet sich in den Händen eines vertrauenswürdigen Kollegen. Dieser wird die Zugriffsdaten im Bedarfsfall an meine Hinterbliebenen aushändigen. Diese können nun online in meinem Namen die Konten leeren. Das Unschöne dabei ist, dass dem Staat die Erbschaftssteuer entgeht ;)
    Siehe dazu auch frühere Postings Phil. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer