Beiträge von Once

    Gefordert wurde meine
    Geburtsurkunde, singel paper ( Auszug vom Einwohnermeldeamt )und der Pass und das war
    alles :dontknow !!!! und nein ich habe kein Bestechungsgeld bezahlt!

    Oha, du hast also ohne Ledigkeitsbescheinnigung vom deutschen Konsulat geheiratet. Die erweiterte Meldebescheinigung ist nach deutschen Recht keine Ledigkeitsbescheinigung. Was der phillipinische Standesabemate sagt ist dabei unerhebelih, die Frage ist nun ob die Ehe nach phillipinischen Ortsrecht überhaupt gültig geschlossen wurde. Damit hast du schon einen Punkt bei dem du bei einer UP auf die Nase fallen kannst.


    IMHO wird die UP kommen ist nur eine Frage der Zeit:
    -Zweites Kind in Deutschland
    -Deine Nachkommen wollen Heiraten oder Beamter werden
    -Erbschaftsansprüche deiner Ehefrau, wenn du vor Ihr stirbst


    Wie man sagt Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Und solange die UP durch ist passiert dann gar nichts.

    Falsch: Asylbewerberkinder landen meistens auf einer Regelschule und NICHT in der "Sonderschule", wie es früher hiess.......
    2 Auch falsch: Am Gymnasium geht die Post in der 7. und 8. richtig ab, ab der 9. noch ein bisschen, danach wird es entspannter, weil kein Klassenverband mehr..........

    Falsch ausgedrückt. Nicht Förderschule sondern Förderklassen/Vorbereitungsklassen, wo erstmal vorwiegend deutsch gelernt wird. Anschließend Integration in eine normale Klasse der Schule je nach Kentnisstand.
    Mit dem Gynasium hab's ich in Bayern anders erlebt, insbesondere mit Einführung G8.

    Was mir aber tatsächlich Gedanken macht, ist die Einstufung der schulischen Leistung. Dass sie (trotz Highschool, mittlere Leistungen) hier auf einer Hauptschule landet, ist m.E. nach nicht ausgeschlossen.

    Ggf.wird man sie erstmal in eine Förderschule schicken, wie die minderjährigen Asylbewerber. Kann sie genug deutsch, dann kann eine Regelschule besuchen. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit wird es die Hauptschule sein, ggf kann sie dann später den erweiterten Hajuptschulabschluss oder auf die Realschule also die mittlere Reife machen. Aufstieg ins Gynamisium eigentlich ab der 9. Klasse ausgeschlossen. Für das Gynasium reichen ein oder zwei Jahre deutsche Lernen im Regelfall nicht aus. Zudem wird sie dann 16 oder 17 sein, und ab der 9. Klasse geht einfach im Gynasium die Post ab. Das Lernepensum wird sehr sehr hoch.

    m nächsten Jahr wird die Tochter 15 und es wäre somit das letzte Jahr für eine mehr oder weniger "einfache" Familienzusammenführung nach Deutschland. Zumindest wird es laut unseren Infos von behördlicher Seite danach wesentlich schwieriger

    Das stimmt, ab 16 braucht sie C1 Sprachnachweis deutsch bei Einreise.


    Beide Kinder hatten massive Probleme die Sprache zu erlernen....wurden deutlich unter ihrem alten Niveau in einer Hauptschule eingeschult (2 Jahre zurück gestuft)! Die Tochter hatte dann massive Probleme mit allem, war erst ganz ruhig und zog sich zurück, wurde dann abhängig von Drogen und schwanger mit 16...nachdem die Ehefrau aufhörte zu arbeiten und alle Zeit dem Kind und Enkel opferte kam die Tochter zumindest von den Drogen weg. Lebt jetzt bei der Mutter mitsamt dem Enkel und macht wohl jetzt einen Schulabschluss...Kurve vorerst bekommen :D

    Ich würde mir wirklich überlegen das Kind auf eine deutsche Schule zu senden. Schnell mal deutsch Lernen geht einfach nicht, es wird zurückgestuft werden.
    Alternative wäre Internationale Schule in Deutschland, oder es wird der Abschluss in den Phillipinen gemacht und gleichzeitig deutsch gelernt, das es zum Studium nach Deutschland kann.

    Mir stellen sich die Haare senkrecht, wenn ich von der Idee lese, auf den Philippinen Gold zu kaufen!

    Gewerbliche Betriebe kaufen bei der Zentralbank in den Phillipinen, wird wohl seinen Grund haben. Wahrscheinlich kann man sicherlich bei irgendeinen Händler in einer Seitengasse auch Gold kaufen. Wieviel Kupfer dan da drin ist kann aber wahrscheinlich keiner sagen.


    Gold kauft man bei seriösen Goldhändlern in Europa und solls eine Anlage sein dann möglichst in großen Standard-Barren (z.B Degussa) oder bekannten Goldmünzen (Alles unter 1 Oz ist der Händleraufschlag zu groß), Münze mit möglichst hohen Auflagen, damit ist der Sammlerzuschlag gering und sie sind weltweit bekannt.


    Ach ja. Einfuhr von Gold muss in den Phillipinen deklariert und versteuert werden.

    Hallo zusammen, na das ist ja super, wegen eines Passes muss ich und meine Frau 2 Tage Urlaub nehmen, von Karlsruhe nach B fahren?
    Welches kranke Hirn hat sich diesen Schwachsinn ausgedacht? Haben die auch mal dran gedacht, dass es Menschen gibt die krank sind oder Selbständig oder einfach kein Geld dazu haben?

    Die kranken Hirne haben sich eine mobilen Service ausgedacht. Am 22.4 in Schifferstadt, ca 55km von Karlsruhe. IMHO eine phantastische Idee. Abholservice wäre dann wahrscheinlich der nächste geforderte Schritt, damit die gebratenen Hühnchen direkt in den offenen Mund fliegen. Ist deine Frau dauerhaft krank und bettlägrig und kann nicht persönlich erscheinen kann man sicherlich mit der Botschaft direkt in Kontakt treteten und man wird eine Lösung finden.


    Anmeldung erforderlich: siehe
    http://philippine-embassy.de/outreach-missions/

    edenfalls hatten wir uns in england mal in der EU-Schlange anstellen wollen, da wurden wir von den Einweisern wieder rausgescheucht.
    Nun sind die Engländer allerings nicht der Massstab dieser Dinge -:) und bald werden die ja nur nach UK-passports und allen andern Passpots unterscheiden

    Das mit den getrennten Schlangen ist EU-Weit geregelt, weil eigentlich bei EU-Bürgern keine Grenzkontrolle innerhalb der EU stattfindet, sieh auch Artikel 1 der obengenannt Verordnung. Und die andere Schlange heißt "Alle Pässe". Das schließt EU-Pässe ein. Der Bundespolizist hat auch damit recht, dass EU-Bürger ihre Angehörige über die EU-Schlange mitnehmen dürfen.


    UK ist und bleibt ein Spezialfall, die ignorieren bei der nationalen Umsetzung EU-Recht seit Jahren und kommen meist damit durch. Das hat ja bald ein Ende. dann dürfen sich britische Bürger nur noch bei "Alle Pässe" anstellen.

    st es zwingend erforderlich, die Entlassungsurkunde, die von der Philippinischen Botschaft ja sicherlich in englischer Sprache verfasst wird, amtlich ins Deutsche zu übersetzen?

    Grundsätzlich ist es erforderlich, weil die Amtssprache in Deutschland deutsch ist und ausländische Unterlagen damit grundsätzlich einer durch einen gerichtlich bestellten Übersetzer zu übersetzen sind.


    Grundsätzlich, alles andere ist Kulanz der Behörde und hängt von der Amtsleitung und Sachbearbeiter ab. Erfahrungen sind damit unbrauchbar, du kannst dich darauf nicht berufen. Ansonsten ist die Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter zielführend.

    Wenn ich die Dokumente hinschicke bringt es mir auch wenig da die dort keiner bearbeiten wird/kann und die dokumente .vom entsprechenden Sachbearbeiter geprüft werden müssen. Ich War schon zwei mal persönlich dort.

    Aber sicher doch. Damit tickt nämlich die Uhr für eine Klage auf Untätigkeit. Das wissen auch die Behörden. Wimmelt eine Behörde ab, Antrag scriftlich mit Post (Einschreiben-Rückschein) oder persönlich mit Zeuge in den Behördenbriefkasten.


    lso - dem Vorgesetzten die Sache übergeben und als Frist zB 2 Wochen nennen - diese auch schriftlich bestätigen lassen.

    Solche Fristsetzung zeigen der Behörde nur dass man keine Ahnung hat was man tut.. Rechtlich sind sie unbeachtlich. Grundsätzlich hat eine Behörde bis zu3 Monate Zeit Anträge zu bearbeiten, bei Sonderfällen auch länger.


    Nach 8 Wochen boittet man schriftlich um den Sachstand der Bearbeitung. Nach 10 Wochen das ganze beim Behördenleiter. Nach 3 Monaten dann Klage auf Untätigkeit beim Verwaltungsgericht. Geht es um eine Beurkundung ist es das Amtsgericht. Gibt es bei der Beurkundung eine UP in einem Drittland dauert es länger als 3 Monate.

    Wie ihr vielleicht anhand meiner anderen Beiträge nachlesen konntet, war mein Freund ja schon letztes Jahr für 4 Wochen hier in Deutschland. Er hatte damals ein Visum, das von seinem Arbeitgeber (Costa Kreuzfahrten) ausgestellt war. Seeleute bekommen Visa, um hier nach Europa einreisen zu dürfen. Von diesem Visum war noch was "übrig" und diese Zeit hat er dann hier verbracht.

    Damit Rückkehrbereitschaft bereits nachgewiesen. Zudem hat er ja scheinbar eine feste Stelle und es ist glaubhaft das er zwischen zwei Anstellingen in der Seeschiffahrt eine längere Pause hat. Das ist ganz normal in diesem Bereich und damit auch die Länge des Besuchsvisum. Summasiummarunm, der ganze Hintergrund muss stimmen und das tut es IMHO hier. Und ja, trotz Verpflichtungserklärung sollte man ein Enleadungs- oder Begeltischreiben mitgeben. Das erleichtert dem Visaentscheider die ganze Hintergründe zu verstehen.

    Wie soll denn der "arme Standesbeamte" in der provinz (kein gelernter Jurist) solch ein Gutachten auf die Reihe bekommen? Im Befreiungsverfahren ist immerhin ein OLG damit beschäftigt.

    Ist halt so, Standesämter erstellen Gutachten über die Gültigkeit der Ehe, auch wenn sie im Ausland geschlossen wurden. Oft wird dafür ja die Standesamtaufsicht oder die AV eingeschaltet.

    Man könnte natürlich versuchen, die Heiratsurkunde beim deutschen Standesamt nachregistrieren zu lassen. Dies kann aber wieder eine UP nach sich ziehen. (Zeitverzögerung).
    Dann kommt es immer noch darauf an, ob die DBM allein die nachregistrierte deutsche HU akzeptiert.

    Nichtakzeptieren einer deutschen Urkinde. Deutsche Personenstandsurkunden haben Beweiskraft bei Behörden. Das wäre IMHO rechtswidrig und das Lachen des berliner Verwaltungsrichters würde man wahrscheinlich noch in Manila hören, wenn der erste Bürger dagegen klagt. Und die DBM ist nicht dafür da phillipinisches Personenstandsrecht durchzusetzen, wenn dort eine Nachregistrierung gefordert wird.


    Ach die Forderung nach Nachregstrierung auf den Phillipinen bei Eheschließung in einem anderen Drittstaat ist zumindest ein Graubereich. Besteht Zweifel muss eben ggf. ein Gutachten vom deutschen Standesamt eingeholt werden.


    Ansosnten sehe ich hier in den Thread oft, dass sich die Leute selber Stress machen. Informiert man sich, so weiss man das die Eheschließung einer Vorbereitung bedarf und etwas Zeit kostet. Aber oft muss es schnell gehen und das versteh ich nicht wirklich. Wenn ich heirate, so weiss ich das 12 Monate vorher und beginne mit den Vorbereitungen. Dabei ist es eigentlich egal ob ich auf den Phillipinenen oder in Deutschland heirate, man macht den Papierkram und gleichzeit lernt die Verllobte deutsch.

    icher ist es auch ein guter Rat, in RP gar nichts zu kiffen und das war auch nie meine Absicht. Allerdings scheint ja auch hier einiges in Bewegung zu kommen, denn just dieser Tage wird ja eine Gesetzgebung auf den Weg gebracht, die zukünftig den medizinischen Gebrauch von Canabis legalisieren sol, siehe: http://www.congress.gov.ph/legisdocs/basic_17/HB00180.pdf . Sehr erstaunlich, finde ich, daß ausgerechnet der radikalste Anti-Drogen-Politiker auf der ganzen Welt diesen Weg unterstützt. Naja, es ist ja auch tatsächlich lange nicht so problematisch wie z.B. Fetanyl ;-)

    Zur Zeit gibt es 12-20 Jahre Gefängnis für den Konsum von Drogen. Ab einer bestimmten Menge Besitz Lebenslänglich oder Todesstrafe, weil man von Handel ausgeht.Das auch wenn man selbst anbaut. Selbst der Besitz eindeutiger Utelsielien wird bereits mit Gefängnis bestraft. Sorry, für Ruheständler, die ab und zu sich einen Reinpfeiffen wollen sind die Phillipinen ein deutlich ungeeignetes Land, ebenso wie Thailand oder Singapure.


    Quelle:
    Comprehensive Dangerous Drugs Act of 2002

    Goose - Er will also entweder keine VE abgeben oder das Kind nicht in Deutschland haben. ...ich kenne es auch nur mit VE aus dem Bekanntenkreis :floet
    War auch meine Meinung, aber kann es nicht sein das ihm das eine hinterlistige oder sogar unwissende Behörde reingedrückt hat ?

    Der deutsche Kindesvater hat beim Nachzug eigentlich nichts zu melden. Einzig wichtig ist die Vaterschaftsanerkennung. Steht die Vatersachft fest kann die Kindesmutter + Kind + Steifkind nach Deutschland ziehen, auch gegen den Willen des deutschen Vaters. Beim Stiefkind muss natürlich eine Genehmigung der phillipinischen Behörden vorliegen, da gibt es ja noch einen andern Vater.

    Die falschen Informationen von Leuten wie mir.. Sehr nett, spricht für sich.


    Ich mußte für meine Stieftochter vor 3 Jahren eine VE unterschreiben. Sicher nicht weil ich Lust darauf hatte sondern weil es verlangt wurde. Die Ausländerbehörde war (sonst?) immer sehr kulant und korrekt.

    Ich wollte niemanden persönlich angreifen, aber die Rechtslage ist eindeutig. Erster Schritt wäre sich die Forderung der ABh nach VE schriftlich geben lassen und genau durchlesen. Würde mich nicht wundern wenn dann plötzlich Wort wie "freiwillig" auftauchen.


    Dann muss man sich entscheiden, ob man die VE macht oder eben es drauf ankommen lässt. Die schriftliche Forderung der ABH (ohen Freiwilligkeit) kann IMHO zur Ungültigkeit der VE führen wenn es mal zum schwur kommt, das gezahlt werden muss oder sogar Staatshaftung auslöst. Das ist aber dünnes Eis,


    Der andere ekalierende Weg wäre dann eine Fachaufischtsbeschwerde mit Bezug zur Verwaltungsvorschrift.

    eisen Frau und Kinder zusammen nach Deutschland braucht es meist keine VE...soll das Kind nachziehen wird meist eine VE verlangt! Diese VE gilt i.d.r. so lange bis das Kind 18 ist....man sollte sich schon genau überlegen, ob man so etwas unterschreibt! So wie die Geschichte erzählt wurde, kann sie jedenfalls nicht stimmen!

    a) Es braucht weder A1 noch Verpflichtungserklärung. Ggf, versucht Verlangen die Behörden eine, das fällt aber unter "über den Tisch ziehen".
    b) Das Stiefkind darf nachziehen, wenn die Mutter alleingiges Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht nach phillipinischen Recht hat. Die Logik: Das deutsche Kind hat das Recht in Deutschland aufzuwachsen mit der Mutter, und die Mutter muss sich nicht vom eigenen Kind trennen, solange es die Rechte des einheimischen Vaters nicht verletzt.