Beiträge von Once

    Im Verhalten haben wir uns tolerant der Welt geöffnet, da gibt's nix. Aber die meisten reagieren zumindest hier in der Gegend eben einfach noch etwas pikiert, irritiert, bishin zu offen geringschätzig, wenn sie mit jemand "nicht von hier" konfrontiert werden. Ist ja auch irgendwo klar, in Berlin z.B. kriegst du diese Geringschätzung ja selbst als Deutscher ab, wenn man dort spitz kriegt, dass du eigentlich Schwabe bist

    Das ändert sich mit deutschen Pass auch nicht. Selbst der Bayer in Berlin hat seine Probleme. Grundsätzlich hängt das weniger vom Pass ab als von den Sprachkentnissen in deutsch.Mit B1 Sprachnachweis nach dem Integrationskurs ist es halt nicht getan, das ist halt nun mal sehr gebrochenes deutsch. Wer hier anerkannt langfristig leben will muss es halt fließend sprechen also C1 oder höher. Und das hat nichts mit dem Pass zu tun.


    Und auf dem Land kann man als Auswärtiger (auch deutsch) 30 Jahre in einem Dorf leben. Man bleibt der Auswärtige.

    Von der Philippinischen Botschaft in Berlin kam übrigends auf die Anfrage, wohin sie sich wenden kann, nur die Antwort, dass das eine persönliche Angelegenheit zwischen der Mutter und dem Vaters sei ...

    Ich würde eher mal schriftlich bei der DBM Anfragen wie wahrscheinlich die Durchsetzung einer Vaterschaftsfestellung und anschließend Unterhalt auf den Phillipinen ist und was Anwalt und Gericht kosten werden. Auf den Phillipinen herrscht Anwaltszwang, der von der Partei selbst zu tragen ist.


    Anschließend bittet man das Jugendamt das ganze nochmal zu überdenken oder die Geldmittel bereitszustellen.

    Und ich würde gerne damit die Vaterschaft dich in dummerweise eingegangen bin
    abhaken im Zweifel selber anfechten!!

    Für Ratschläge sind die Inforamtionen aber spärlich. Wo wurde die Vaterschaft anerkannt? Nur auf den Phllipinen oder auch in DEU. Wo wurde die Ehe/Vaterschaft gelebt. Wo lebt die Kindesmutter heute? Wie kam die wundersame Änderung des Vaters zwischen lokaler Geburtsanzeige und NSO Urkunde zustande?


    Grundsätzlich kann man natürlich auf den Phllipinen die Vaterschaft anfechten. Wie aussichtsreich es ist als Deutscher ein Urteil zum Nachteil eines phillipinischen Bürgers vor einem phillipinischen Gericht zu bekommen, kannst du sicherlich vielerortens nachlesen.

    Wenn es irgendwann zu Begehrlichkeiten kommt können diese mit der lokalen Urkunde des Krankenhauses abgewehrt werden .

    Nicht vor einem deutschen Gericht. Hier gilt die Zweijahresfrist nach §1600b Abs 1 BGB. Sind also die Umstände der unterschiedlichen Urkunden länger als zwei Jahre bekannt ist die Vaterschaft nicht mehr anfechtbar. Bei einer Vaterschaft nach deutschen Recht kommt es eben teilweise gar nicht auf die biologische Vaterschaft an.

    rdre Public ist aber etwas was in allen modernen State eine Rolel spielen sollte.

    Es mag nicht unmöglich sein, aber ich sehe hier zwei große Hürden:
    -Es ist eine rein phllipinische Ehe, bei denen beide Ehepartner den Wohnisitz auf den Phillipinen haben, damit ist erstmal überhaupt keine Auslandsbezug vorhanden. Ist denn überhuapt schon eine Trennung da?
    -Es sind zwei Kinder vorhanden, und Kindeswohl geht in vielen modernen Staaten einer möglichen zweiten Ehechließung vor.


    Das DEU Gericht würde damit ganz tief in phllipinisches Recht eingreifen. Es müsste ja auch der Unterhalt von noch Ehefrau und Kinder geregelt werden. das nach phllipinischen Familienrecht und wenn diesem DEU Ordre Public zuwiederspricht nach DEU Familienrecht.


    Es ist seltsam...wenn er nichts zu verbergen hat, rückt er mit allen Details und den Papieren raus...ich bin leider immer mehr davon überzeugt, dass noch garnichts gemacht wurde.....

    Das ist doch alles Spekulation und teilweise typisches phillipinisches Verhalten. Will die Threadstarterin wirklich aufgrund Spekulation von Dritten die Beziehung beenden?
    Ein Annulaemtn kann an vielen Dingen scheitern, meine Spekulation
    z.B wenn die Familie der Ehefrau den Mann als Zahlesel ansieht, er hat ja ein relativ gutes Gehalt als Seemann. Dann wurden eben durch die Familie die entsprechenden Stellschrauben bei Gericht gestellt.

    Sie muss halt nur aufpassen, dass sie nicht länger als 6 Monate ohne Genehmigung der ABH Deutschland verlässt.

    Ich verstehe das ganze nicht wirklich. Ein Ausländer mit deutschen Daueraufenthalt EU hat defakto die gleichen Rechte wie ein deutscher, außer Wahlrecht. Selbst ausländische Visa sind aufgrund des DA EU im phllipinischen Pass eingentlich kein Problem mehr. Innerhalb der EU besteht sowieso ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht.


    Und die 6 Monatsregle gilt sowosie nur für eine Niederlassungserlubnis. Wer sich damit nach drei Jahren abspeisen lässt , selber schuld, nach 5 Jahren hat man Anspruch auf eine DA EU und hier gilt eine 12 Monats frist,bei Eheschließung mit einem deutschen Ehepartner oder über 15 Jährigen Aufenthalt gilt überhaupt keine Frist zur Rückkehr.

    owohl von seitens der Arge als auch einer JA-MitarbeiterIn wird vorgeworfen, sie hätte selbst mehr unternehmen müssen, um den Kindsvater zur Anerkennung des Vaterschaft und zur Zahlung von Unterhalt zu bewegen.

    Ja dann sollte man der ARGE und Jugendamt mal folgendes erklären.


    Das Durchschnittseinkommen eine Bürgers der Phllipinen beträgt weniger als 200 Euro pro Monat. Selbst wenn der Kindesvater vor einem phllipinischen Gericht zum Unterhalt verurteilt wird (Nach massiven finaziellenAufwand durch Kindesmutter und ggf. DBM) und ja bereits verheiratet ist, kann man sich ausrechnen welcher Beitrag dabei herauskommt. Sicherlich zweistellig.


    Auf der anderen Seite erwirbt er durch die Anerkennung der Vaterschaft das grundsätzliche Recht (Umgang mit Kind) in Deutschland einzureisen und eine Aufenthaltstitel zu bekommen. Lebensunterhalt muss dabei nicht gesichert sein, heißt in diesem Fall ist die Sozialbehörde ist für Unterkunft und Geldmittel verantwortlich. Da er verheiratet ist kann ggf. die Ehefrau auch mitkommen und noch phillipinische Kinder des Ehepaars, das alles auf Kosten Sozialbehörde.


    Sollte dann die beiden Sachbearbeiter noch auf Ihre Forderung bestehen, erklärt macht man das schriftlich gegenüber beide Behörden und nimmt nachrichtlich den Leiter der Sozialbehörde in den Briefkopf und sendet diesem eine Kopie des Schreibens zu.

    woher weisst Du das ? Bitte um Quellenangabe

    Statistisches Bundesamt 2014 hat eine Scheidungsquote aller Ehen von 35% errechnet
    Welt vom 10.12.2014 sagt das Forscher herausgefunden haben, dass das Scheidungrisiko binationaler Ehen um 64% höher liegt. 64% von 35% macht 22%, die müssen nun noch auf die Scheidungsquote drauf.


    Also ist 50% schon gar nicht schlecht geschätzt. Das gilt aber nur für Personen in Deutschland.

    . aber nicht, das die allermeisten die heiraten wollen vor der Heirat nicht an Scheidung denken, denn das betrifft doch nur die Anderen...

    Bei einer binationalen Ehe hat man immer zusätzlichen Behördenkram, es sind ja mindestens zwei Rechtskreise beteiligt, ob nun bei der Vorbereitung der Eheschließung, dem Familiennachzug oder der Scheidung. Bei Eheschließung in Deutschland oder Ehe im Ausland mit deutschen Ehefähigkeitszeugnis hat man die Bürokratie vor der Ehe. Dafür hat man ein hohes Maß an Rechtsicherheit.


    Bei den schnellen Lösungen wie Hongkong oder Dänemark hat man das die Bürokratie zum Familennachzug oder zum Ende der Ehe. Und die Rechtsicherheit ist eingeschränkt. Die Angaben der Verlobten werden ja nur oberflächlich Überprüft, drum geht es auch so schnell.


    Man muss bei der Eheschließung nicht schon an Scheidung denken, sehr wohl an den Güterstand. Für Eheschließung auf den Phllipinen oder gelebtes Eheleben dort gilt die Gütergemeinschaft, heißt alles gehört beiden.


    Und den Güterstand kann man auf den Phllipinen nur vor der Ehschließung ändern.

    Eine Hochzeit in Hongkong ist derart leicht zu bewerkstelligen, dass man dies bald im "Vorbeigehen" erledigen kann. Selbst wer keine Ahnung von dem gesamten Vorgang hat, wird im Nachhinein sagen, dass es einfacher wohl kaum geht.

    Das gill nur wenn,
    a) keiner der Ehepartner schon mal verheiratet war
    b) man sicher ist, das man sich nie scheiden lassen wird


    Grad bei b wird dann die Scheidung zum Alptraum. Das Scheidungsgericht hat dann drei Rechtskreise (Deutschland, HK, Phil) unter einen Hut zu bringen. Das ist super für die beteiligten Anwälte, weil die Kasse klingelt, für die Ex-Partner eher nicht. Allein schon, das ohne Güterstandserklärung oder Ehevertrag das Güterrecht zur Zeit der Eheschließung in HK gilt. Ein Ehevertrag müßte in allen drei Rechtskreisen anerkannt sein. Lebte das Ehepaar dann in Deutchland gilt zum Teil deutsches Eherecht.


    Wird in Deutschland geschieden, ist die Ehe trotzdem noch in HK und Phillipinen gültig. Da muss man dann entsprechende Anerkennungsverfahren betreiben.


    Grundsätzlich sollte man dort heiraten wo man später Leben will. Ist ein geschiedener Partner dabei sollte man, auch wenn nicht explizit gefordert, ein Ehefähigkeitszeugnis beibringen. Ehevertrag mit Güterstandsregelung ist sowieso ein muss, am besten zweisprachig mit amtlicher Übersetzung und Check von Rechtsvertretern aus den beteiligten Rechtskreisen.

    Bei SchengenVisum ist die Wartezeit nicht so lange wie bei nationalen Visa... bei letzteren öfters mal probieren.

    Bei Schengen-Visa gibt es nach Visakodex auch gesetzlich geregelte Regelfristen (2 Wochen bis Termin, 15 Kalendertage zur Entscheidung). Bei nationalen Visa (zum Beispiel für Familienzusammführung) gibt es keine Regelung.


    edit
    wurde bereits in Beitrag 68 ua. erwähnt
    [Deutschland] Erfahrungen neue digitale Terminvergabe
    hge

    Wann kann Sie frühestens den Antrag auf Einbürgerung stellen und wann kann sie Deutsche werden. Den Integrationskurs B 1 und den Orientierungskurs (Leben in Deutschland) hat sie erfolgreich bestanden

    Als Ehfrau eines deutschen Ehegatten nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

    Natürlich hat eine ungeborenes Kind Rechte. Das wurde im Zusammenhang mit Abtreibung mehrfach vom Bundesverfassungsgericht festgestellt.


    Ein zukünftiges deutsches Kind hat das Recht in Deutschland geboren zu werden. Da nun mal in Deutschland die medizinische Versorgung besser ist als in den meisten Ländern der Welt. Daraus ergbt sich auch das ausländische Vater und Mutter rechtzeitg ein Visum und anschließten ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist. Hierzu gibt es Obergerichtliche Urteile, welche für Behörden vepflichtend sind.


    Das Verwaltungsgericht Berlin erteilt auch einstweiligen Rechtschutz und verpflichtet das Auswärte Amt zur Austellung eines Visum, wenn die Auslandsvertretung oder die Ausländerbehörde zu lange brachen, siehe VG Berlin, Beschluss vom 10.08.2006, Az.14 V 42.06 (=durchgezogen)

    Der letzte Satz vom TS ist genial: jetzt ist klar, dass es bei der Visa Erteilung kein System geben kann-weil ein System berechenbar waere. Das erklaert mir persoenlich vieles. Daher meinen Dank an Laine7.

    Natürlich gibt es Kriterien. Aber sie werden weder offensichtlich sein, noch den Antragstellern mitgeteilt werden. Anosonsten würden sie einfach von Antragstellern umgangen werden.


    Beispiel ist der Besuch von Geschwister der als Tourstenvisusum getarnt ist. Doof ist nur, dass sowohl im Besuchsvisum als auch beim Green-Card Antrag die Daten der Eltern eintragen werden müssen. Für die Immigration ist es also ein Knopfdruck zu erfahren, das hier Verwandschaft in den USA vorhanden ist.


    Beim Interview weiss also schon der Immigration Officer, dass gelogen wurde, da man ja die Frage nach Verwandtschaft falsch beantwortet hat.

    Wie wird denn das nun festgestellt ob Doppelstaatlichkeit vorliegt? Reicht denn beim gemeinsamen Kind wenn ein Elternteil "deutsch" und das andere "philipinsch" ist oder aussieht?

    Mann muss da unterscheiden zwischen Vorhanden und Feststellung.


    Bei Feststellung ist ja der erste Punkt der Deutscher Pass mit Balikbayan. Da muss es ja einen (ehemaligen) phillipinsche Staatsangehörigen geben von dem sich der Aufenthalt ableitet. Kann ja dann nur ein Elternteil oder Ehegatte sein. Und bei Elternteil wird man in Richtung Doppelstaatsangehörigkeit ermitteln, alleine auch um zu prüfen ob das deutsche Konsulat benachrichtigt werden muss. Das gleiche wird ggf. das deutsche Konsulat tun, wenn ein Elternteil die einheimische Staatsangehörigkeit hat, alleine um zu verhindern das man sich nicht in rein phillipinische Angelegenheiten einmischt.


    Anschein (Aussehen) spielt ggf. auch eine Rolle als erstes Indiz bei der Feststellung.


    Vorhanden ist eine rechtliche Regelung. Ein in den Phllipinen geborenes Kind mit deutschen Elternteil ist deutsch. Dabei ist es unerheblich ob es in Deutschland nachregistriert wird oder die Eltern einen deutschen Pass beantragen


    Das gleich gilt umgegekehrt für eine deutsch-phllipinisches Kind in Deutschland. Auch wenn es von den Eltern nicht beim Konsulat registeriert wird, ist es rechtlich trotzdem phillipinscher Staatsangehöriger.

    Ich denke es wird tatsächlich das Beste sein, wenn Du beide Pässe vorlegst.
    Nach phil. Recht ist die doppelte Staatsbürgerschaft ja legal - im Gegensatz zu Deutschland (da würde ich bei der Ein/-Ausreise tunlichst nicht den Phil. Paß vorzeigen)


    Nein, auch nach deutschen Recht kann man zwei- oder mehrere Staatsangehörigkeiten haben, wenn diese durch Geburt erworben wurden. Das mit nur noch einer Staatsanghörigkeit gilt nur bei Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit. Das wird in der Regel verlangt, das alle anderen Staatsangehörigkeiten abgelegt werden (Es gibt aber Ausnahmen, z.B bei EU-Bürgern)


    Gerät zB. ein Doppelstaatler in die Mühlen der philipp. Justiz, wird er dann in erster Linie als Filipino behandelt ...


    Nicht nur in erste Linie,sondern ausschließlich. Die deutsche DBM hat keine Chance irgendeinen Beistand zu leisten, da dem internationales Recht entgegensteht und ein Einmischen, einer Einmischung in innere Angelegenheiten der Phillipinen glechkäme. Es ist dabei egal mit welchen Pass er eingereist ist.


    Das ist bestimmt ein Trick von der DBM. Wenn dann derjenige mit seinem Phil Pass eingereist ist, und Hilfe braucht, können die von der DBM bestimmt sagen: Is nicht, du Filipino. Is nur ne Vermutung.


    Nein, § 1 Abs 1 Paßgesetz. Ein- und Ausreise aus Deutschland ist von deutschen ein deutscher Pass erforderlich. Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeldbewehrt. Es reicht natürlich auch ein Personalausweis als Passersatz.

    Sehr interessant, dass ein Standesamt für alles Standesämter in BW sprechen kann :D Das geht für mich in den Bereich "Mythen und Sagen". Ich kenne einen ganz aktuellen Fall aus BW, auch Heirat in HK dann FZV, bei dem keine UP durchgeführt wurde. Ich wäre also mit generellen Aussagen oder Annahmen vorsichtig.


    Man muss da schon mal zwischen Standesamt und andere Behörden unterscheiden. Standesamt ist eine Urkundenbehörde, stellt also aufgrund der Informationen eine deutsche Urkunde (Eheurkunde, Ehefähigkeitszeugnis usw) aus. Diese Urkunden haben nach deutschen Recht den Anspruch auf Richtigkeit. Damit ist die Prüfung der Informationen hier essentiell, spezielle wenn sie aus Ländern mit unsicheren Urkundenwesen kommen. Den Prüfumgang entscheidet der Standesbeamte, der als Urkundenbeamter auch keiner Weisungsbefugnis durch anderen Behörden oder Vorgesetzten unterliegt und im Regelfall einen strengen Maßstab anlegt. Alleine um die Rechtssicherheit des deutschen Urkundenwesens nicht zu gefährden


    ABH und andere Behörden stellen im Rahmen eines Verwaltungsktes Dinge wie Aufenthaltstitel und Visum aus. Hier sind sie Prüfanforderungen weniger strenger. Heißt, auch wenn eine AV oder ABH aus eine UP verzichtet, kann es sein, dass es das Standesamt trotzdem fordert.

    m letzten Jahr hatte das Schengenvisa gerade mal 2 Tage gedauert bis der Pass mit Kurierservice am 3. Tag morgens um 7:00 (!)nach Hause zugestellt wurde, mal schauen wie es heuer ist.


    Aktueller Fall für Schengen-Besuchsvisum, Mittwochs Interview, Freitag Nachmittag kam der Kurier mit dem Pass+Visum. Es wurde aber bei der Antragstellung die Checkliste der DBM genau abgearbeitet.