Beiträge von raphael00

    Wobei bei Punkt 4 und 5 es, wenn ich mich richtig an das AOS für meine Schwiegermutter vom Mai erinnere, entweder das eine oder das andere gehandhabt wurde (hatte aber sicherheitshalber auch meine Gehaltsabrechnungen mit dabei).

    einfach mit den Sachen zur Botschaft und das AoS beantragen ... soviel ich hier aus dem forum weiß, bestehen nicht auf die Überbeglaubigungen.. kann ich aber nicht garantieren..

    Wenn ich mich richtig erinnere, entfallen die Überbeglaubigungen, wenn man als die im Affidavit eingetragene Person selbst erscheint, und natürlich auch die ganzen geforderten Unterlagen / Nachweise dann von einem sind (für die finanziellen Dinge usw).

    Müsste irgendwo auch auf der Seite der ph Botschaft stehen stehen derart: persönliches erscheinen keine Überbeglaubigungen, Postweg oder über Dritte dann mit Überbeglaubigungen.


    So, alle Dokumente und Sicherheitsleistung sind bei der ABH. Jetzt warte ich ja auf die Verpflichtungserkläng von dort. Der nächste Schritt (oder auch nicht, das ist mir gerade unklar). Ist ja entweder alles in die Philippinen senden und Visum Antrag mit den zugehörigen Dokumenten, oder erst philippinische Botschaft und AFFIDAVIT OF SUPPORT AND GUARANTEE (AOSG)?

    Erst Antrag stellen , ohne AoS... denn das AoS wird ja nur für die Ausreise selbst (also am Flughafen) gebraucht.


    AOS wird erst benötigt, wenn man ein Visa bekommt (da wie geschrieben für die ph. BI am Flughafen). Aber letztlich: Macht man es erst, wenn man das Visum hat, schickt man zwei Mal Dokumente auf die Philippinen. Macht man es jetzt gleich, und bekommt dann kein Visa, war es halt für die Katz. Wenn man es jetzt gleich macht, kann man die VE als Basis für das AoS nehmen.

    Letztlich muss der TS entscheiden, welcher Weg bei ihm am besten passt.


    Die aktuelle Liste sieht so aus:

    1. Filled out Affidavit of Support and Guarantee form
    2. Valid passport/ID of the sponsor
    3. Valid passport/ID of the individual being invited/sponsored
    4. Proof of relationship of sponsor with the individual being invited/sponsored
    5. Proof financial capacity of sponsor (e.g., payslip, bank statements/certificate, etc.)
    6. Verpflichtungserklärungen, Declaration of Commitment
    7. Letter of invitation, if available

    Kopien nicht vergessen: Für einen Teil der Dokumente werden , wenn ich mich richtig erinnere bis zu 2 Kopien gebraucht.

    Zum einen wohl für die Datenablage der ph. Botschaft / Konsulat, zum anderen aber, weil dann eine Kopie mit an dem AOS mit angefügt wird

    Eine separate Sicherheitsleistung im Rahmen des Visumsprozess gibt es nicht.


    Es kann zur Ausstellung der VE nötig sein, eine Sicherheitsleistung (Sperrkonto) zu hinterlegen.

    Das legt aber die ABH fest, die die VE ausstellt... bei der DBM kommt letztendlich nur bei Antragstellung die VE an.. ob die auf Grund der Gehaltsnachweise oder/und der Sicherheitsleistung ausgestellt wurde, kann man der VE nicht ansehen. Daher können auch deswegen "keine Chancen steigen".

    angeblich ist der Vermerk der ABH ein anderer, ich kann nur wiedergeben was die Dame mir gesagt hat. Die Sicherheitsleistung bezieht sich auf die VE, also statt Einkommensnachweis Sicherheitsleistung. So hat die Dame es mir erklärt. Die wichtige Frage ist wohl untergegangen. Das Thema Kostenübernahme, ist das mit der VE und der Sicherheitsleistung erledigt, wie behauptet wurde, oder nicht? Ich muss ja noch zur philippinischen Botschaft in Frankfurt und wollte die Dokumente erst danach nach Manila schicken.

    Meinst du Mit Kostenübernahme dann das Avidavit of Support?

    Wie geschrieben, letztlich brauchst du von deiner ABH eine VE. Ob die jetzt auf Basis von Lohnzettel ausgestellt wurde, oder auf Basis eines eingezahlten Betrages auf einem Sperrkonto ist egal, sofern die bescheinigt, dass deine Möglichkeiten zu einer Kostenübernahme nachgewiesen wurden. Die VE ist das Dokument, dass die DBM sehen will.

    Hörte sich für mich so an, als ob ev. beim TS die Dokumente nicht entsprechend den ph. Vorgaben beglaubigt waren, wie z. B. Scheidungsurteil:



    Vielelicht die ph. Botschaft / Konsulat fragen, was genau an Dokumenten (Überbeglaubigt durch welche staatliche Authorität) und in welcher Form benötigt wird.

    Ich habe das deutsche Scheidungsurteil durch beeidigte Dolmetscherin übersetzen lassen. Mit Stempel und allem. Heute kam ein Brief mit unsere "Kopien" zurück. Mit einem Merkblatt das ich ein original Scheidungspapier vom Gericht in englischer Übersetzung zurück schicken soll. Dies lag aber vor. Durch die Dolmetscherin mit allem drum und dran. Wir werden am Donnerstag noch anrufen. Wenn ich alles nochmal übersetzen lassen soll, lass ich es. Das geht jetzt seit 2020 so.

    Aus den Anforderungen der ph. Botschaft (Homepage):

    ☐ IF THE FOREIGN SPOUSE WAS PREVIOUSLY MARRIED AND IS NOW DIVORCED: ☐ DIVORCE DECREE, Officially translated into English by an Official Translator and the translated document MUST be authenticated by the Landgericht


    Wurde es den beglaubigt vom Landgericht?

    Warum Frankfurt nun die Papiere als Kopien bezeichnet hat, darüber kann man nur spekulieren.

    Vielleicht waren die philippinischen Dokumente zwar vom PSA aber nicht vom DFA authenticated... also überbeglaubigt. Obwohl davon im Merkblatt nicht mehr die Rede ist.

    Ich denke aber, dass es auch der Botschaft klar sein müsste, dass es keinen Wert hat, reine (xerox)-Kopien extra zurückzuschicken. Das soltle also noch mal geklärt werden... das Konsulat Frankdurt schreibt ja:

    Hörte sich für mich so an, als ob ev. beim TS die Dokumente nicht entsprechend den ph. Vorgaben beglaubigt waren, wie z. B. Scheidungsurteil:


    Speziell hatten sie Probleme mit dem Scheidungspapier von meiner Seite. Also erneut beim Gericht original Nummer 3 organisiert. Kurzer Rückruf bei der Botschaft das wir die Papiere jetzt per Einschreiben schicken. Die andere Seite erzählte aber was von Landratsamt. Sie konnte sich am Telefon nicht richtig ausdrücken was sie nun wollte und meine Frau konnte das einfach nicht ins englische übersetzen. Durch die noch nicht durchgeführte Namensänderung ergeben sich in Deutschland leider ein paar Probleme. Bank vergibt keinen Kredit, Ausländeramt fragt ständig nach Status der Änderung


    Vielelicht die ph. Botschaft / Konsulat fragen, was genau an Dokumenten (Überbeglaubigt durch welche staatliche Authorität) und in welcher Form benötigt wird.

    Ist mein normaler Deutscher Führerschein ( die neue Plastikkarte ) ausreichend um einen Mietwagen zu fahren?
    Ich hatte jetzt einige Male gelesen, das ich einen Internationalen Führerschein benötige.

    Fahren darfst du mit dem deutschen Führerschein, wie bereits geschrieben.

    Allerdings gibt es Mietwagenfirmen, die gerne einen internationalen Führerschein sehen wollen. Als ich einen Mietwagen in Manila mietete, wurde nach dem internationalen Führerschein gefragt (stand so sogar in den Mietbedingungen). Aber letztendlich gab man sich dann auch mit dem deutschen Führerschein zufrieden, der bereits im neuen Plastikkartenformat war.

    Muss das AOS-Formular vor der Beglaubigung im Landgericht ins deutsche übersetzt werden oder beglaubigen die das englische auch?

    Eine Übersetzung dürfte eigentlich entbehrlich sein, denn das Landgericht beglaubigt ja keineswegs das AOS, sondern nur Deine Unterschrift.

    Es beglaubigt die Unterschrift des Notares, denke ich ;-)

    Was heißt EfZ? Seit ihr schon verheiratet? Wenn ja einfach nur die geforderten Dokumente abgeben .. man will ja keine schlafenden Hunde wecken . Oft gibt's das Visa ohne UP wenn ihr schon verheiratet seit.

    Ehefähigkeitszeugnis, sollte eigentlich bekannt sein für jemanden, wo verheiratet ist, was das ist...

    Egal ob in DE oder auf den PH, braucht man es, um überhaupt heiraten zu können...

    Die Aussage die mich aber gestern ehrlich gesagt auf die Palme gebracht hat, war, dass unsere Ehe im "Worst-Case" nichtig sei, und das ist meines Wissens nach absolut falsch. Von ihrer Meinung wich aber meine Standesbeamtin nicht ab, egal wie oft ich es ihr erklärt habe.


    .. das ist sehr oft das Problem. Sie hält sich für die absolute Expertin und will einem "Amateur" nicht zugestehen, dass er möglicherweise Recht hat. Kenn ich aus eigener Erfahrung!

    Naja, die Rechtslage ist sehr klar nach deutschen Gesetzten, gültige Heiratsurkunde und im Ausland nach dortiger Rechtslage gültig geschlossene Ehe liegt vor, die anscheinend auch geprüft wurde durch die DBM. Die gute Dame steht damit an der Grenze der Willkür und der Schikane.

    Auf dem Marriage Certificate ist ja auch noch vermerkt, wann die Ehe dann beim Civil Registry der Stadt registriert wurde. Ich denke doch mal, dass diese Registrierung nicht hätte erfolgen dürfen, sofern der Priester keine Lizenz gehabt hätte. Somit wird doch damit auch indirekt wieder bestätigt, dass der Priester die Lizenz hatte.

    Ich würde noch abwarten, ob von der DBM etwas verwertbares kommt und sich dann der Knoten löst, ansonsten wie Roseforest schrieb, ist dann der Zeitpunkt, wo die Standpunkte in Schriftform vorgebracht werden sollten, damit man was in der Hand hat, selbst dagegen vorzugehen. Sei es über Dienstaufsichtsbeschwerde oder durch kontaktieren eines Rechtsanwaltes.


    Keine Ahnung was für Konsequenzen es haben könnte, wenn das Standesamt seinen Standpunkt auch bei den anderen Behörden weiter verbreitet. Wäre die Ehe nichtig, wäre auch die Voraussetzung für den Aufenthaltstitel eigentlich nicht mehr gegeben. Wäre auch vermutlich die Voraussetzung über Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht gegeben.

    --> Natürlich nur, falls der TS in Deutschland mit seiner Frau zusammen lebt.

    .. kann sein, dass das StA (oder ..aufsicht) die Bringschuld hat. Aber im Verwaltungsrecht gilt meist, dass der Antragsteller liefern muss... Ich würde allerdings auch sagen: HU hat keine Anzeichen von Fälschung (UP), HU ist regelkonform im PSA registriert... also ist sie auch in D gültig. Irgendwelche interphilippinische Vorgänge oder Prüfungen nachzuweisen, ist nicht Aufgabe des Antragstellers.

    Bringschuld ja ok, aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

    Vielleicht ist der dortigen Bearbeiterin aber auch nicht klar, was in diesem Zusammenhang eine UP bedeutet. so dass sie nach Schema verfährt. Aber auch hier obliegt es ihr, sich dann schlau zu machen, auch wenn es bei der Ländervielfalt sicher alles immer viel Aufwand ist.

    Pragmatisch: Wenn ihr doch den Priester anschreiben könnt, dann ist das doch die einfachste Lösung, dass er euch mal eine entsprechende Mail zukommen lässt.

    Pragmatisch ja, das einfachste Vorgehen.

    Wobei ich den ersten Schritt des TS favorisiere, vielleicht kommt ja von der DBM eine Antwort auf seine Email, die der Standesamtaufsicht auch genügt.


    Allerdings ist die Haltung der Standesamtaufsicht ein schlechter Witz. Einer zusätzlich DBM-geprüften Urkunde traut man nicht, statt dessen würde man dann irgendeinem offiziell aussehenden Papierstück trauen!?


    Rein rechtlich: Muss man hier wirklich noch weiter nachweisen, oder ist es hier dann nicht Aufgabe der Standesamtaufsicht, seine Zweifel stichhaltig zu begründen und nachzuweisen, dass keine gültige Ehe besteht? In meinen Laienaugen hat der TS seine Schuldigkeit getan.


    Sponsor ist der wo bezahlt.

    Das wird in der Regel nicht der ph. Ehepartner sein. Somit würde rein formal ein AOS benötigt.

    Heißt letztendlich, dass es kein Dokument geben sollte, wo der dt Ehepartner als Sponsor hervor geht.

    Muss man darauf achten, dass beim Eticket der Flugbuchung nirgends erwähnt ist, wer den Spaß tatsächlich bezahlte. Sonst könnte sich ein Paragraphenreiter daran aufhängen.

    Ob das Standesamt was an ein Gericht geschickt hat weiß ich nicht ich habe nach 3 Wochen von dem Amt eine Deutsche und Internationale Eheurkunde erhalten.

    Bei Ausstellung des EFZ hat man idR nichts mit dem Gericht zu tun. Auch nicht bei der Nachregistrierung der ausländischen Eheurkunde. Nur in Ausnahmen könnte ein Gericht eingeschaltet werden, wenn zB Uneinigkeit über Namensführung besteht... das wird der Antragsteller aber dann auch mitkriegen. Er wird aber idR nicht mitkriegen, wenn das StA sich an die Standesamtsaufsicht wendet um sich über einen bestimmten Sachverhalt zu informieren.

    Hm, leider ist meine Erinnerung verblasst, und die Emails mit dem Standesamt geben keinen genauen Aufschluss, an wen genau das ganze gehen musste. Lediglich dass es an eine andere Stelle weitergereicht wurde (es wurde mir ein Termin weiter gegeben).

    Aber selbst ohne die dabei durchgeführte UP war es mehr, als nur beglaubigte Übersetzung beibringen, und kurz darauf deutsche Eheurkunde abholen.

    Ich habe eine auf den PH geschlossene Ehe in DE Nachbeurkunden lassen, ging ohne Gericht das Standesamt wollte nur eine übersetzte Eheurkunde und Cemar sehen.

    Sicher, dass es nicht im Hintergrund ohne dein zutun abgelaufen ist, nur vom Standesamt organisiert?

    Der ganze Vorgang hat bei mir und meiner Frau 19 Monate gedauert, wobei in dem Rahmen erst noch die Urkundenprüfung durchgeführt wurde und ich auch gut 2 Monate verschenkt habe, da mit Prio B verfolgt

    Sofern beispielsweise ein Ehepaar

    zusammen die Reise antritt, können beide Personen in einem Affidavit of Support and Guarantee geführt werden.


    Das wären ansonsten nun unnötig Mehrkosten für Notar und Landgericht gewesen!


    Interessante Info für den ein oder anderen.

    Ob das dann auch für minderjährige Kinder auch gelten wird?

    Was zumindest nicht mit einem AOS geht, ist Eltern(teil) mit einem volljährigen Sohn. Dies wurde Stand Mai 2023 bei meiner Schwiegermutter und meinem Schwager als nicht möglich abgetan (vom Konsulat in Frankfurt). Allerdings hat sich die telefonische Auskunft betreffs der mitzubringenden Unterlagen für das AOS als mangelhaft herausgestellt (zum Glück hatten wir uns darauf nicht verlassen und lieber paar Ausdrucke mehr mitgebracht)

    Google weiss alles und noch viel mehr:


    Google

    ja google echt verlässlich. Ich habe in all den Jahren noch nie erlebt, dass Google das Wetter in den Philippinen richtig angezeigt hat. Selbst wo ich vor Ort bei Sonne und kein Regen am Strand war, sollte es laut google regnen ..


    Daher frage ich nach persönlicher Erfahrung und nicht Google, da habe ich schon erfahren die beste Zeit für Palawan Urlaub wäre in der „dry Season“ November - Mai, aber da gibts wieder Widersprüche. Einige Informationen bei Google definieren November als Regenzeit und andere als Trockenzeit. Hier stellt sich die Frage, was den von den beiden Definitionen richtig ist?

    Es gibt Klimatabellen, die halt auf den Daten der Vergangenheit basieren. Wenn ich die anschaue, scheint die beste Zeit im Januar bis April zu sein. In manchen ist der Nov. als positiver Ausreiser, was weniger Regentage angeht, dargestellt. Aber was, wenn sich die Wetterentwicklungen in dem Jahr etwas anders gestalten oder verschieben? Dann hat man halt Pech gehabt bei nur einem Gap von einem Monat.

    Da die Philippinen in meinem Augen keinen deutlichen Übergang von Regenzeit und Trockenzeit haben, hat man selbst in der regenarmen Zeit ein gewisses Risiko, dass man den ein oder anderen Regentag erwischen kann

    Das kommt nur bei der Heirat in DE ins Spiel, da es die ph. Seite von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien muss (da ja die ph. Seite kein Ehefähigkeitszeugnis hat). Bei der Hochzeit auf den Ph. braucht es das OLG nicht. Hier kommt dann die DBM wieder ins Spiel, die auf Basis des Ehefähigkeitszeugnisses des dt. Partners ein zusätzliches Dokument aus stellt, damit dass dann wiederum von den ph. Behörden für die Hochzeit akzeptiert wird.


    Lediglich bei der Registrierung einer auf den Philippinen geschlossenen Ehe in Deutschland kommt wieder ein deutsches Gericht ins Spiel. Bin mir aber gerade nicht mehr sicher welches (OLG ist es nicht).

    Richtig. Ab Abgabe Dokumente für die VE beim Standesamt sollte man ca ein Jahr Rechnen .

    Du meinst sich für für die UP (Urkundenprüfung) ...


    Der Gesamtprozess mit Beschaffung Ehefähigkeitszeugnis kann man von dem Jahr ausgehen.

    Konkret bezogen auf die Fragestellung des TS ist je nach ABH alles möglich von in best case ein paar wenigen Wochen (3-4 Wochen) bis hin zu ein paar wenigen Monaten.

    Noch eine Frage zur Logik der Philippinen:


    Das Visum sieht eine Einreise am 27. Oktober vor, der bessere/günstigere Abflug (und somit Ausreise aus PH) wäre aber am 26. Oktober, stellt das möglicherweise Probleme dar?

    Die Einreise in D wäre trotzdem erst am 27. Oktober, daher wäre es nach meiner Logik in Ordnung, aber bei den Filipinos weißt man es nie so genau...

    Kein Problem, war bei meiner Schwiegermutter und Schwager genauso ohne Probleme: Der Einreisetag muss im Gültigkeitszeitraum des Visas sein, sonst nichts