Die Aussage die mich aber gestern ehrlich gesagt auf die Palme gebracht hat, war, dass unsere Ehe im "Worst-Case" nichtig sei, und das ist meines Wissens nach absolut falsch. Von ihrer Meinung wich aber meine Standesbeamtin nicht ab, egal wie oft ich es ihr erklärt habe.
.. das ist sehr oft das Problem. Sie hält sich für die absolute Expertin und will einem "Amateur" nicht zugestehen, dass er möglicherweise Recht hat. Kenn ich aus eigener Erfahrung!
Naja, die Rechtslage ist sehr klar nach deutschen Gesetzten, gültige Heiratsurkunde und im Ausland nach dortiger Rechtslage gültig geschlossene Ehe liegt vor, die anscheinend auch geprüft wurde durch die DBM. Die gute Dame steht damit an der Grenze der Willkür und der Schikane.
Auf dem Marriage Certificate ist ja auch noch vermerkt, wann die Ehe dann beim Civil Registry der Stadt registriert wurde. Ich denke doch mal, dass diese Registrierung nicht hätte erfolgen dürfen, sofern der Priester keine Lizenz gehabt hätte. Somit wird doch damit auch indirekt wieder bestätigt, dass der Priester die Lizenz hatte.
Ich würde noch abwarten, ob von der DBM etwas verwertbares kommt und sich dann der Knoten löst, ansonsten wie Roseforest schrieb, ist dann der Zeitpunkt, wo die Standpunkte in Schriftform vorgebracht werden sollten, damit man was in der Hand hat, selbst dagegen vorzugehen. Sei es über Dienstaufsichtsbeschwerde oder durch kontaktieren eines Rechtsanwaltes.
Keine Ahnung was für Konsequenzen es haben könnte, wenn das Standesamt seinen Standpunkt auch bei den anderen Behörden weiter verbreitet. Wäre die Ehe nichtig, wäre auch die Voraussetzung für den Aufenthaltstitel eigentlich nicht mehr gegeben. Wäre auch vermutlich die Voraussetzung über Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht gegeben.
--> Natürlich nur, falls der TS in Deutschland mit seiner Frau zusammen lebt.