- ABER: das Konto des Verstorbenen wird erst einmal bei Bekanntwerden des Todesfalles eingefroren. Selbst mit einer Vollmacht über den Tod hinaus muss die Erbfolge mit Erbschein oder Testament nachgewiesen werden um über das Konto weiterhin verfügen zu können. Dazu ist die Bank verpflichtet. Wir hatten erst diese leidige Erfahrung gemacht. Meine Mutter hatte damals sogar zusätzlich eine notarielle Generalvollmacht über den Tod hinaus. Die ist wenn es was zu erben gibt soviel wert wie das Papier auf dem sie steht. Ich denke das Finanzamt geht da kein Risiko ein und will seine Erbschaftsteuer haben. Warum es überhaupt eine Vollmacht über den Tod hinaus gibt erschliesst sich für mich bei Erbschaften nicht.
Das ist so nicht ganz korrekt. Die Vollmacht gilt ja über den Tod hinaus. Da erfolgt kein Einfrieren und einen Erbschein braucht es auch nicht. Es ist eher so das einer der Kontoberechtigten verstorben ist, der zweite aber weiterhin vollen Zugriff auf das Konto hat. Das Übrigens auch schon zu Lebzeiten des ursprünglichen Kontoinhabers. Sollte also gut überlegt sein. Mir gefällt die Variante von
Deine Befürchtungen sind berechtigt und für jedermann nachvollziehbar.
Ich bin das Problem folgendermassen angegangen: alle Bank-Konten sind online zugreifbar. Eine Kopie der Zugriffsdaten befindet sich in den Händen eines vertrauenswürdigen Kollegen. Dieser wird die Zugriffsdaten im Bedarfsfall an meine Hinterbliebenen aushändigen. Diese können nun online in meinem Namen die Konten leeren. Das Unschöne dabei ist, dass dem Staat die Erbschaftssteuer entgeht
Siehe dazu auch frühere Postings Phil. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Das muss ich dann wohl etwas näher ausführen. Meine Mutter hatte eine Bankvollmacht über den Tod hinaus für das Konto meines Vaters. Von diesem gingen regelmässig größere Beträge auf ein spanisches Konto, da meine Eltern dort lebten. Die Bank hat daher vom Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert um selbst auf der sicheren Seiten zu sein, bevor sie das Geld freigibt. Es bestand wohl Angst, dass das Geld komplett ins Ausland am Finanzamt vorbeigeschleust wird. Und das Finanzamt arbeitet sehr laaaaangsam. Sprich es dauerte ca. 6 Monate bis das Konto wieder freigegeben wurde und das Geld auf das Konto meiner Mutter transferiert werden konnte. Will sagen auch eine Bankvollmacht schützt einen nicht vor solchen unvorhergesehenen und nicht ganz nachvollziehbaren
Aktionen der Bank.