Es gibt nun wieder News bezüglich meines Problemes, ein Visum im Sinne von Freizügigkeit ist wohl nicht machbar! Hier die Mail der Botschaft:
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Sehr geehrter Herr xxxx,
die Freizügigkeitsrichtlinie bezieht sich auf Ehepartner/Ehepartnerinnen bzw. auf eingetragene Partnerschaften, nicht jedoch auf Lebensgefährten/Lebensgefährtinnen.
Der relevante Gesetzestext lautet:
§ 2 (4) 11 FPG: begünstigter Drittstaatsangehöriger: der Ehegatte, eingetragene Partner, eigene Verwandte und Verwandte des Ehegatten oder eingetragenen Partners eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers oder Österreichers, die ihr unionsrechtliches oder das ihnen auf Grund des Freizügigkeitsabkommens EG-Schweiz zukommende Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben, in gerader absteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, darüber hinaus, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich gewährt wird, sowie eigene Verwandte und Verwandte des Ehegatten oder eingetragenen Partners in gerader aufsteigender Linie, sofern ihnen Unterhalt tatsächlich gewährt wird, insofern dieser Drittstaatsangehörige den unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürger oder Schweizer Bürger, von dem sich seine unionsrechtliche Begünstigung herleitet, begleitet oder ihm nachzieht;
Als Mutter eines EU-Bürgers (Verwandte in gerade aufsteigender Linie) würde sie nur dann in die Ausnahme fallen, wenn der betreffende EU-Bürger (also das Kind) ihr Unterhalt gewährt, was in diesem Fall nicht zutreffend ist.
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Für mich sieht das doch hier nach eine Falschauslegung aus. Da steht doch nichts davon, wer diesen Unterhalt gewähren muss, oder liege ich nun falsch?
Nun bin ich also wieder am Anfang. Freizügigkeit geht nicht, Schengen-Visum ist nicht, Hochzeit geht auch noch nicht, da Ex die Scheidung schön verschleppt...
Für praktische Tips bin ich echt sehr dankbar.
[Edit tbs, Klarname entfernt] (danke, glatt übersehen!)
Nachtrag:
Nach deren Logik müsste es doch dann machbar sein, dass ich unserem Baby ein Konto anlege und darauf jeden Monat 1000 Euro überweise und im Auftrag des Baby der Mama dieses als Unterhalt zukommen zu lasse?