ZitatUnter bestimmten Voraussetzungen können Auslandsrentner einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das Formular dazu gibt es entweder auf den Internetseiten des zuständigen Finanzamts zum Download, oder das Finanzamt schickt auf Nachfrage das Formular per Post. Wenn dem Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stattgegeben wird, wird der Auslandsrentner vom Fiskus genauso behandelt, als würde er in Deutschland leben – und ihm steht der Grundfreibetrag zu.
Genau das meinte ich und schrieb ja auch das er sich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen soll um die rechtlichen Fragen abzuklären