Beiträge von Mangofloat

    Leider hat sich der TS nicht mehr zu dem interessanten Thema geäußert.


    Hier gibts einen interessanten Artikel dazu unter Berücksichtigung der Pandemie:


    https://beckassets.blob.core.w…1_covur_2021_01_majer.pdf

    Hallo hge, ich bin nach wie vor da und bereite gerade die Dokumente für das Schengenvisum meiner Frau vor. Im Januar oder Februar soll es nach DE gehen. Ich halte euch hier weiterhin auf dem Laufenden.

    Hi HGE, kein Problem, dass du da nachfragst. Um das mal aufzuklären, auf meiner Heiratsurkunde steht nicht direkt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Allerdings steht dort: "Mein Name of South Africa" und "Name meiner Frau of Philippines". Da sollten ja dann eigentlich schon die Fragezeichen losgehen bei einer deutschen Beamtin.

    Die Botschaft in San Francisco hat im Rahmen des ROM ganz Explizit nach einem "Affidavit of undertaking" verlangt, in dem ich angebe, dass es sich um eine Online Zeremonie gehandelt hat und dass meine Frau kein US Visum besitzt.

    Ich möchte mich kurz mit einem Update bei euch melden. Und zwar habe ich heute meiner deutschen Standesbeamten eine E-Mail geschrieben. Wir haben uns bereits einmal persönlich gesehen. Es gibt eine gewisse Vorgeschichte und zwar wollten wir früher schon einmal heiraten, was dann aus persönlichen Gründen leider nicht geklappt hat und die Dame hat mir damals auch das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.


    Zur Info, dem vorangegangen hatte ich ihr eine E-Mail mit einem PDF Scan meiner Heiratsurkunde geschickt.


    Wie auch immer hier ist meine E-Mail an die Standesbeamtin:


    "Hallo Frau XXX,

    ich hätte nochmal eine Frage. Wenn ich nach Deutschland reise, könnte ich dann direkt mit den Original Unterlagen bei Ihnen vorbeikommen und das Register machen lassen?


    Viele Grüße

    Mangofloat"



    Ihre Antwort:


    Hallo Herr Mangofloat,


    dass ist gar kein Problem, da ich ja die anderen Unterlagen damals von der deutschen Botschaft überprüfen ließ.


    Aus der mir vorliegenden Kopie Ihrer Heiratsurkunde geht hervor, dass Ihre Frau weiterhin den Namen XYZ führt, steht dieser Name auch noch in dem Reisepass oder wurde eine anderslautende Erklärung bei den philippinischen Behörden abgegeben? Sollte das der Fall sein, wäre eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Im Übrigen würde ich einen deutschen Eintrag anlegen, in dem Sie weiterhin den Namen Mangofloat und Ihre Frau den Namen XYZ führt. Über eine kurze Information wäre ich sehr dankbar.


    Derzeit können Sie lediglich mit einem Termin in das Standesamt Nimmerland kommen, bitte melden Sie sich rechtzeitig bei mir, damit wir kurzfristig eine Lösung finden.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Ein weiteres starkes Indiz dafür, dass die Registrierung der Ehe in D kein Problem sein sollte.

    Dazu kann ich gerne nochmal einen neuen eröffnen, wenn unsere Ehe auch in D registriert ist. Und das wird kein Problem sein, da meine Standesbeamtin mir bereits gesagt hat, ich solle ihr einfach die Heiratsurkunde mit Apostille schicken und sie macht das klar.


    Was eine Bemter mündlich sagt ist völlig hinfällig wenn er die Dokumente auf den Tisch hat und nacht Vorschrift und Aktenlage entscheiden muss. Lass es uns wissen.


    Anonsten würde ich die Inforamtion Ferntrauung einfach nicht ansprechen. Du musst nicht deine Lebengeschichte den Visaentscheidern erzählen, nur wahrheitsgemäße Angaben machen. Du hast eine US Eheurkunde mit Apostille und das reicht für ein Schengenvisum.

    Das ist mir auch klar. Nach meinem rechtlichen Verständnis spricht allerdings auch nichts gegen eine Registrierung dieser Ehe in Deutschland (siehe mein Post oben). Ich glaube einige machen es sich hier etwas zu einfach, wenn sie sagen, dass die Ehe definitiv nicht von D anerkannt wird. Man kann in Las Vegas auch im Drive in heiraten und bekommt das selbe US Marriage Certificate mit Apostille wie ich es habe und das wird in D auch anerkannt.


    Scheinbar bin ich ja aber der erste hier, der das tatsächlich gemacht hat. Also schauen wir mal, ob es funktioniert :D


    Richtig, mit dem Schengenvisum hat das ganze nichts zu tun. Auch das hat meine Standesbeamte mir mitgeteilt.

    Ich habe mir den Paragraphen 1310 BGB angesehen und erkenne dort nirgends einen Punkt, der meine Auffassung einwandfrei widerlegt. Nach deutschem Recht mag es richtig sein, dass beide Partner physisch am gleichen Ort anwesend sein müssen. Aber:


    "Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde."

    https://www.auswaertiges-amt.d…eheschliessung-im-ausland


    Die Gesetze dazu habe ich zwar noch nicht abschließend geprüft. Das werde ich dann ja erfahren, wenn ich bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung stelle. Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, wird das für die deutschen Behörden auch kein Geheimnis bleiben.


    Meiner Meinung nach ist demnach nicht nur strittig, ob eine Notlage vorlag. Es geht ja grundlegend darum, ob Deutschland, obgleich sie grundsätzlich in den USA geschlossene Ehen anerkennen, dies nun versagen können, weil eine Richtline, die bei einer IN DEUTSCHLAND geschlossenen Ehe, Voraussetzung für deren Gültigkeit ist, nicht eingehalten wurde.


    Selbes (beide Ehepartner müssen bei der Eheschließung physisch anwesend sein) gilt im Übrigen auch für die Philippinen und dennoch wurde meine Ehe hier registriert und zwar der Tatsache zum Trotz, dass der philippinischen Botschaft in San Francisco bekannt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Dies ergibt sich meiner Meinung nach ganz einfach aus dem Grund, dass diese Art der Trauung in den USA legal ist und somit von Deutschland und den Philippinen problemlos anerkannt wird.


    Aus dem "Family Code of the philippines":


    “Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38."


    Artikel 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38 beziehen sich dabei an keiner Stelle auf die physische Anwesenheit beide Eheleute und sind somit unrelevant. Es ist nirgendwo in diesem Gesetz irgendwo die Rede davon, dass im Ausland geschlossene Ehen von den Philippinen nicht aktzeptiert werden, nur weil beide Partner während der Eheschließung nicht physisch anwesend waren. Somit wäre (zumindest) für die Philippinen abschließend belegt, dass die Ehe legal und valide ist.


    Nachzulesen hier: https://www.officialgazette.go…tive-order-no-209-s-1987/


    Ich gehe daher stark davon aus, dass die Registrierung dieser Ehe, auch wenn die zuständige deutsche Behörde Kenntnis darüber erlangt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt (was sie zweifelsfrei wird), in Deutschland ganz normal vonstatten gehen wird.


    Dennoch werden natürlich in englischen Foren für diesen Sachverhalt die selben Argumente angeführt, wie einige dies hier auch für Deutschland tun.


    Mit einer Sache dürftest du, HGE, mit Sicherheit Recht haben und zwar, dass wir das hier nicht abschließend klären werden können. Ich kann dann höchstens, wenn ich alles durchlaufen habe, von meiner Erfahrung berichten. Jedoch sehe ich anders als du nirgends in den von dir angeführten Gesetzen ein Argument, das gegen eine erfolgreiche Registrierung dieser, nach amerikanischem Gesetz rechtmäßig geschlossenen Ehe spricht. Gerne halte ich euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

    Man will gar nichts verheimlichen, man will nur mal seine Verlobte wiedersehen nach 7 Monaten und sucht sich dann eben einen Weg. Ich war zu der Zeit in Südafrika und die Philippinen haben niemanden einreisen lassen, der nicht verheiratet ist.


    Es ist uninteressant was in Deutschland rechtlich möglich ist, da wir nach US-Recht geheiratet haben und D eine nach gültigem US Recht geschlossene Ehe anerkennt. Es ist auch unerheblich, dass die USA eine Einreisesperre hatten, da die USA wie schon gesagt diese Art von Trauung zulassen und es 100 % legal ist.


    Aber wie gesagt ich möchte nicht, dass das hier jetzt zu einem Threat verkommt, in dem darüber diskutiert wird, ob Online Trauungen legal sind. Dazu kann ich gerne nochmal einen neuen eröffnen, wenn unsere Ehe auch in D registriert ist. Und das wird kein Problem sein, da meine Standesbeamtin mir bereits gesagt hat, ich solle ihr einfach die Heiratsurkunde mit Apostille schicken und sie macht das klar.

    Hallo zusammen und schon mal vielen Dank für eure Antworten.


    Ich möchte kurze die DBM Fingerabdruck Sache aufklären, das war natürlich ein Irrtum meinerseits. Meine Frau hat ihre Fingerabdrücke nur für ihren PH Reisepass abgegeben womit die DBM natürlich rein gar nichts zu tun hat. Das heißt also wir müssen da zumindest auf jeden Fall hin und die abgeben.


    Hast du irgendwelche Belege dafür, dass die Ferntrauung in D nicht anerkannt wird? Auf den Philippinen ist es ja die selbe Situation (Ferntrauung verboten). Da es sich aber um eine rechtmäßig durchgeführte Hochzeit handelt und die Heiratsurkunde eine ganz gewöhnliche ist, wüsste ich nicht, wie man da juristische argumentieren sollte, dass es nicht anerkannt wird. Wie gesagt hier ist die Hochzeit schon registriert.


    Meine Frau hat ihren Namen nicht geändert. Ich hatte mit einem Bekannten letztens schon die Diskussion, dass die Namensänderung nicht automatisch passiert. Die Philippinischen Behörden gehen nur immer davon aus, dass die Frau den Namen des Ehemannes annimmt. Das ist aber laut Gesetz hier nicht zwingend vorgeschrieben. Ich wollte das auch gerne umgehen, da ich keine Lust habe, sämtliche Dokumente von ihr ändern zu lassen und vor allem den Reisepass neu zu beantragen oder hier quer durch die Philippinen zu schicken. Gerade in der jetzigen Situation denke ich, dass das ewig dauern würde. Hat da jemand Erfahrungen, inwiefern das zum Problem werden könnte?

    mE muss für die Ehefrau überhaupt keine VE abgegeben werden. (sofern die DBM mit euer Online-Heiratsurkunde kein Problem hat und die Ehe anerkennt). Die Hochzeit schließt ja implizit eine VE ein. Falls die DBM dies aber doch verlangt, muss diese VE bei der DBM abgegeben werden, da euer Wohnsitz ja auf den Philippinen ist.

    Laut AVV zum Aufenthaltsgesetz wird eine Onlinehochzeit nicht anerkannt für Visum...hier müsst man zumindest bis zum ROM warten

    ROM haben wir ja wie bereits geschrieben schon gemacht und die Papiere von der PH Botschaft in San Francisco hier. Nach deren Aussagen ist dieses Dokument zu verwenden als original ROM. In 6 - 12 Monaten kann dann wie gesagt ein ROM vom PSA bestellt werden.


    Also wenn VE und RB schon mal geregelt wären, wären die größten Steine ja erstmal aus dem Weg. Krankenversicherung ist ja kein Problem. Hat jemand vielleicht einen Tipp für eine gute Reisekrankenversicherung?


    Ich denke ich werde heute mal eine E-Mail an die DBM aufsetzen, meine Dokumente anhängen und nachfragen, was von denen in unserem Fall noch zusätzlich verlangt wird.

    Hallo zusammen! :hi


    Folgende Situation:


    Wie der Titel bereits offenbart, möchte ich für meine Ehefrau ein Schengenvisum beantragen, damit wir zusammen in D Urlaub machen können (Familie besuchen etc.). Ich würde mir wünschen, dass es zu Weihnachten dieses Jahr klappt aber ich denke das wird wohl nichts (wir können ja momentan nicht einmal nach Cebu fahren wegen der Corona Einschränkungen in Schiff- und Luftfahrt). Es ist ihre erste Reise ins Schengen Gebiet und generell außerhalb der Philippinen.


    Wir haben am 24. Januar in den USA via Online Zeremonie geheiratet. Es wurde eine Hochzeitsurkunde mit Apostille ausgestellt und ich bin im März nach 7-monatiger Abwesenheit damit auf die Philippinen eingereist (9a Visum wurde ausgestellt von der PH Botschaft in Kapstadt Südafrika). Bitte an dieser Stelle keine Diskussionen, ob die Online Hochzeit von den Philippinen anerkannt wird, denn das wird sie offensichtlich. Auch meine deutsche Standesbeamtin hat mir versichert, dass eine US-Hochzeit mit der Hochzeitsurkunde versehen mit einer Apostille definitiv von D anerkannt wird.


    Die Ehe wurde auch bereits beim philippinischen Konsulat in den USA hier registriert. Es kann jetzt noch 6 Monate bis 1 Jahr dauern, bis ein Report of Marriage vom PSA beantragt werden kann. Die Papiere von der Botschaft in den USA (Report of Marriage) habe ich jedoch bereits zurück erhalten. Darauf steht "This serves as your original Report of Marriage".


    Wir leben bereits seit ca. 3 Jahren zusammen auf den Philippinen und ich habe keinen Wohnsitz mehr in D. Ich bin selbstständiger Unternehmer mit mehreren Firmen. Meine Frau hat bis vor kurzem in einem Call Center gearbeitet und dort ca. 18.000 PHP im Monat verdient. Seit ca. einem Monat ist sie nun aber arbeitslos bzw. fängt jetzt gerade online eine Stelle als Englischlehrerin an.



    Nun zu meinen Fragen:


    Was ist zu beachten, wenn wir das Schengenvisum beantragen? Wie gehen wir am klügsten vor?


    Zur VE: Wenn ich es richtig verstanden habe, brauchen wir auf jeden Fall eine VE, da meine Frau nicht sehr viel verdient und auch über keine nennenswerten Ersparnisse verfügt. Ist das soweit richtig? Im Leitfaden steht, dass die VE bei der zuständigen Ausländerbehörde des deutschen Einladers abzugeben ist. Wo erledige ich das, wenn ich nicht mehr in D wohnhaft bin?


    Wir müssen persönlich zur Botschaft nach Manila, damit sie ihre Fingerabdrücke abgeben kann? Soweit ich weiß, war sie vor nicht allzu langer Zeit bereits dort und hat ihre Fingerabdrücke für den Reisepass dort abgegeben, gilt das bereits oder muss sie erneut hin?


    Zur Rückkehrbereitschaft: Müssen wir uns hier als auf den Philippinen lebende Ehepartner großartige Gedanken machen? Ich kann über Mietverträge, Visa Verlängerungen, Flugtickets etc. nachweisen, dass ich hier lebe. PH Führerschein, ID Card, Barangay Bestätigung des Wohnsitzes sind auch vorhanden.


    Ich habe jetzt hier schon öfter gelesen, dass es für Ehepartner von EU Bürgern auch Sinn ergeben kann, den Antrag bei einem anderen Schengenland zu stellen (Freizügigkeit). Für uns würde sich dafür Holland anbieten, da wir von dort einfach mit der Bahn oder dem Auto zu meiner Familie nach Hamburg fahren könnten. Ist das ratsam und gibt es hierzu Erfahrungen im Forum?


    Das waren jetzt erstmal alle Fragen, die mir spontan eingefallen sind und ich bedanke mich bereits im Voraus bei euch für eure Hilfe.


    LG


    Mangofloat