Aber wie gesagt ich möchte nicht, dass das hier jetzt zu einem Threat verkommt, in dem darüber diskutiert wird, ob Online Trauungen legal sind.
Wir werden das hier auch nicht final klären können. Die Rechtslage, dass eine Ferntrauung in D nicht anerkannt wird, ist zunächst eindeutig. Strittig wird sein, ob in deinem Fall eine Notlage vorlag.. das wird dann ein Gericht beurteilen müssen.. falls es überhaupt dazu kommt
Dazu kann ich gerne nochmal einen neuen eröffnen, wenn unsere Ehe auch in D registriert ist. Und das wird kein Problem sein, da meine Standesbeamtin mir bereits gesagt hat, ich solle ihr einfach die Heiratsurkunde mit Apostille schicken und sie macht das klar.
.. das geht, wenn die Standesbeamtin nach Vorschriften arbeitet, nur mit einer UP. Da geht es zunächst nur um die Geb-Urkunde und das CENOMAR bzw CEMAR, da die nicht legalisiert werden können. (Apostille nützt nichts, da in D nicht anerkannt).
Ich vermute - wenn deine Standesbeamtin nicht von der Ferntrauung weiß - dass dies auch anstandslos durchgeht. Problematisch könnte es werden, wenn sie davon Kenntnis bekommt.. daher wiederhol ich meine Frage von oben: weiß dein StA, wie die Trauung zustande gekommen ist?
Display More
Ich habe mir den Paragraphen 1310 BGB angesehen und erkenne dort nirgends einen Punkt, der meine Auffassung einwandfrei widerlegt. Nach deutschem Recht mag es richtig sein, dass beide Partner physisch am gleichen Ort anwesend sein müssen. Aber:
"Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde."
https://www.auswaertiges-amt.d…eheschliessung-im-ausland
Die Gesetze dazu habe ich zwar noch nicht abschließend geprüft. Das werde ich dann ja erfahren, wenn ich bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung stelle. Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, wird das für die deutschen Behörden auch kein Geheimnis bleiben.
Meiner Meinung nach ist demnach nicht nur strittig, ob eine Notlage vorlag. Es geht ja grundlegend darum, ob Deutschland, obgleich sie grundsätzlich in den USA geschlossene Ehen anerkennen, dies nun versagen können, weil eine Richtline, die bei einer IN DEUTSCHLAND geschlossenen Ehe, Voraussetzung für deren Gültigkeit ist, nicht eingehalten wurde.
Selbes (beide Ehepartner müssen bei der Eheschließung physisch anwesend sein) gilt im Übrigen auch für die Philippinen und dennoch wurde meine Ehe hier registriert und zwar der Tatsache zum Trotz, dass der philippinischen Botschaft in San Francisco bekannt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Dies ergibt sich meiner Meinung nach ganz einfach aus dem Grund, dass diese Art der Trauung in den USA legal ist und somit von Deutschland und den Philippinen problemlos anerkannt wird.
Aus dem "Family Code of the philippines":
“Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38."
Artikel 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38 beziehen sich dabei an keiner Stelle auf die physische Anwesenheit beide Eheleute und sind somit unrelevant. Es ist nirgendwo in diesem Gesetz irgendwo die Rede davon, dass im Ausland geschlossene Ehen von den Philippinen nicht aktzeptiert werden, nur weil beide Partner während der Eheschließung nicht physisch anwesend waren. Somit wäre (zumindest) für die Philippinen abschließend belegt, dass die Ehe legal und valide ist.
Nachzulesen hier: https://www.officialgazette.go…tive-order-no-209-s-1987/
Ich gehe daher stark davon aus, dass die Registrierung dieser Ehe, auch wenn die zuständige deutsche Behörde Kenntnis darüber erlangt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt (was sie zweifelsfrei wird), in Deutschland ganz normal vonstatten gehen wird.
Dennoch werden natürlich in englischen Foren für diesen Sachverhalt die selben Argumente angeführt, wie einige dies hier auch für Deutschland tun.
Mit einer Sache dürftest du, HGE, mit Sicherheit Recht haben und zwar, dass wir das hier nicht abschließend klären werden können. Ich kann dann höchstens, wenn ich alles durchlaufen habe, von meiner Erfahrung berichten. Jedoch sehe ich anders als du nirgends in den von dir angeführten Gesetzen ein Argument, das gegen eine erfolgreiche Registrierung dieser, nach amerikanischem Gesetz rechtmäßig geschlossenen Ehe spricht. Gerne halte ich euch diesbezüglich auf dem Laufenden.