Mangofloat/Schengenvisum für meine Ehefrau | Heimatbesuch

  • Aber wie gesagt ich möchte nicht, dass das hier jetzt zu einem Threat verkommt, in dem darüber diskutiert wird, ob Online Trauungen legal sind

    Wir sind ein Diskussionsforum und da entscheidet das Team was diskutiert werden darf und nicht ein neuer Member...das mal zum Verständnis :floet


    PS: Und eine Ferntrauung Online wird definitiv nicht anerkannt in Deutschland, Belege wurden schon gepostet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber wie gesagt ich möchte nicht, dass das hier jetzt zu einem Threat verkommt, in dem darüber diskutiert wird, ob Online Trauungen legal sind

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    PS: Und eine Ferntrauung Online wird definitiv nicht anerkannt in Deutschland, Belege wurden schon gepostet

    Richtig, wenn sie nach dem deutschen Recht vorgeht, was sie ja an sich muss wenn sie nicht ihren Beamtenstatus gefährden will, darf sie eine Ferntrauung nicht einfach anerkennen. Eine Ehe die nicht mit beiden gemeinsam persönlich anwesenden Ehepartnern geschlossen wurde ist nicht rechtskräftig in Deutschland.

  • Ich habe mir den Paragraphen 1310 BGB angesehen und erkenne dort nirgends einen Punkt, der meine Auffassung einwandfrei widerlegt. Nach deutschem Recht mag es richtig sein, dass beide Partner physisch am gleichen Ort anwesend sein müssen. Aber:


    "Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde."

    https://www.auswaertiges-amt.d…eheschliessung-im-ausland


    Die Gesetze dazu habe ich zwar noch nicht abschließend geprüft. Das werde ich dann ja erfahren, wenn ich bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung stelle. Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, wird das für die deutschen Behörden auch kein Geheimnis bleiben.


    Meiner Meinung nach ist demnach nicht nur strittig, ob eine Notlage vorlag. Es geht ja grundlegend darum, ob Deutschland, obgleich sie grundsätzlich in den USA geschlossene Ehen anerkennen, dies nun versagen können, weil eine Richtline, die bei einer IN DEUTSCHLAND geschlossenen Ehe, Voraussetzung für deren Gültigkeit ist, nicht eingehalten wurde.


    Selbes (beide Ehepartner müssen bei der Eheschließung physisch anwesend sein) gilt im Übrigen auch für die Philippinen und dennoch wurde meine Ehe hier registriert und zwar der Tatsache zum Trotz, dass der philippinischen Botschaft in San Francisco bekannt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Dies ergibt sich meiner Meinung nach ganz einfach aus dem Grund, dass diese Art der Trauung in den USA legal ist und somit von Deutschland und den Philippinen problemlos anerkannt wird.


    Aus dem "Family Code of the philippines":


    “Art. 26. All marriages solemnized outside the Philippines, in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38."


    Artikel 35 (1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38 beziehen sich dabei an keiner Stelle auf die physische Anwesenheit beide Eheleute und sind somit unrelevant. Es ist nirgendwo in diesem Gesetz irgendwo die Rede davon, dass im Ausland geschlossene Ehen von den Philippinen nicht aktzeptiert werden, nur weil beide Partner während der Eheschließung nicht physisch anwesend waren. Somit wäre (zumindest) für die Philippinen abschließend belegt, dass die Ehe legal und valide ist.


    Nachzulesen hier: https://www.officialgazette.go…tive-order-no-209-s-1987/


    Ich gehe daher stark davon aus, dass die Registrierung dieser Ehe, auch wenn die zuständige deutsche Behörde Kenntnis darüber erlangt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt (was sie zweifelsfrei wird), in Deutschland ganz normal vonstatten gehen wird.


    Dennoch werden natürlich in englischen Foren für diesen Sachverhalt die selben Argumente angeführt, wie einige dies hier auch für Deutschland tun.


    Mit einer Sache dürftest du, HGE, mit Sicherheit Recht haben und zwar, dass wir das hier nicht abschließend klären werden können. Ich kann dann höchstens, wenn ich alles durchlaufen habe, von meiner Erfahrung berichten. Jedoch sehe ich anders als du nirgends in den von dir angeführten Gesetzen ein Argument, das gegen eine erfolgreiche Registrierung dieser, nach amerikanischem Gesetz rechtmäßig geschlossenen Ehe spricht. Gerne halte ich euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

  • Dazu kann ich gerne nochmal einen neuen eröffnen, wenn unsere Ehe auch in D registriert ist. Und das wird kein Problem sein, da meine Standesbeamtin mir bereits gesagt hat, ich solle ihr einfach die Heiratsurkunde mit Apostille schicken und sie macht das klar.


    Was eine Bemter mündlich sagt ist völlig hinfällig wenn er die Dokumente auf den Tisch hat und nacht Vorschrift und Aktenlage entscheiden muss. Lass es uns wissen.


    Anonsten würde ich die Inforamtion Ferntrauung einfach nicht ansprechen. Du musst nicht deine Lebengeschichte den Visaentscheidern erzählen, nur wahrheitsgemäße Angaben machen. Du hast eine US Eheurkunde mit Apostille und das reicht für ein Schengenvisum.

  • Du hast eine US Eheurkunde mit Apostille und das reicht für ein Schengenvisum.

    naja, in seinem Fall würde höchstwahrscheinlich auch ein Visum für Unverheiratete durchgehen..


    Allerdings: Falls die DBM Kenntnis von der Ferntrauung bekommt - was ich im Sinne des TS nicht hoffe - könnte dann auch das Schengen Visum auf der Kippe stehen. Denn eine Urkunde, die man in D nicht anerkennen will - ich spreche ausdrücklich nicht von "Fälschung" - sind bei solchen Anträgen nicht gerne gesehen.


    Daher wäre zu überlegen, ob man überhaupt auf Grund dieser HU eine S-Visum beantragen sollte. Denn bei einer HU aus US könnte die DBM doch wissen wollen, wieso USA etc ... und dann muss man wahrheitsgemäß antworten.

  • Dazu kann ich gerne nochmal einen neuen eröffnen, wenn unsere Ehe auch in D registriert ist. Und das wird kein Problem sein, da meine Standesbeamtin mir bereits gesagt hat, ich solle ihr einfach die Heiratsurkunde mit Apostille schicken und sie macht das klar.


    Was eine Bemter mündlich sagt ist völlig hinfällig wenn er die Dokumente auf den Tisch hat und nacht Vorschrift und Aktenlage entscheiden muss. Lass es uns wissen.


    Anonsten würde ich die Inforamtion Ferntrauung einfach nicht ansprechen. Du musst nicht deine Lebengeschichte den Visaentscheidern erzählen, nur wahrheitsgemäße Angaben machen. Du hast eine US Eheurkunde mit Apostille und das reicht für ein Schengenvisum.

    Das ist mir auch klar. Nach meinem rechtlichen Verständnis spricht allerdings auch nichts gegen eine Registrierung dieser Ehe in Deutschland (siehe mein Post oben). Ich glaube einige machen es sich hier etwas zu einfach, wenn sie sagen, dass die Ehe definitiv nicht von D anerkannt wird. Man kann in Las Vegas auch im Drive in heiraten und bekommt das selbe US Marriage Certificate mit Apostille wie ich es habe und das wird in D auch anerkannt.


    Scheinbar bin ich ja aber der erste hier, der das tatsächlich gemacht hat. Also schauen wir mal, ob es funktioniert :D


    Richtig, mit dem Schengenvisum hat das ganze nichts zu tun. Auch das hat meine Standesbeamte mir mitgeteilt.

  • Das ist mir auch klar. Nach meinem rechtlichen Verständnis spricht allerdings auch nichts gegen eine Registrierung dieser Ehe in Deutschland (siehe mein Post oben). Ich glaube einige machen es sich hier etwas zu einfach, wenn sie sagen, dass die Ehe definitiv nicht von D anerkannt wird. Man kann in Las Vegas auch im Drive in heiraten und bekommt das selbe US Marriage Certificate mit Apostille wie ich es habe und das wird in D auch anerkannt.


    Scheinbar bin ich ja aber der erste hier, der das tatsächlich gemacht hat. Also schauen wir mal, ob es funktioniert :D


    Richtig, mit dem Schengenvisum hat das ganze nichts zu tun. Auch das hat meine Standesbeamte mir mitgeteilt.

    Ich bin auch ehrlich gespannt wie das weitergeht, gibt uns bitte Updates ;)


    Es geht uns hier nicht um die Urkunde, mit der ist ja alles okay, sondern darum, dass nach deutschem Recht beide persönlich anwesend sein mussten bei der Eheschliessung. Das ist bei einer Vegas Hochzeit der Fall insofern kann diese auch in Deutschland rechtskräftig sein, bei einer Ferntrauung ist das nicht gegeben.

    Ist halt jetzt die Frage ob darauf jemand achtet oder nicht beziehungsweise davon Wind bekommt oder wie auch immer, allerdings könnten, falls dieser Umstand nicht beachtet wird sich auch später Probleme ergeben sollte irgendwer auf die Idee kommen das zu prüfen, weshalb auch immer. Im Grunde ist die Ehe nach den deutschen Eheschliessungsvoraussetzungen nicht rechtskräftig geschlossen worden und somit in Deutschland ungültig, solange du kein anderweitig lautendes Urteil von einem Gericht bekommst.

    Trotz allem kannst du es ja machen und sehen wieweit du kommst, auf eigenes Risiko :D ist auf jeden Fall interessant!

  • Selbes (beide Ehepartner müssen bei der Eheschließung physisch anwesend sein) gilt im Übrigen auch für die Philippinen und dennoch wurde meine Ehe hier registriert und zwar der Tatsache zum Trotz, dass der philippinischen Botschaft in San Francisco bekannt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Dies ergibt sich meiner Meinung nach ganz einfach aus dem Grund, dass diese Art der Trauung in den USA legal ist und somit von Deutschland und den Philippinen problemlos anerkannt wird.

    Ich würde das im Moment nur so interpretieren, dass es auf den Philippinen anerkannt wird. Jedes Land kocht sein eigenes Süppchen..


    Von deutscher Seite haben wir hier 2 Rechts-Grundsätze:

    1 ) Ehe ist, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen wird, auch in D gültig

    2 ) Bei der Eheschließung müssen beide Partner physisch anwesend sein.


    Mir ist nicht klar, welches Recht mehr zieht..

    Mit einer Sache dürftest du, HGE, mit Sicherheit Recht haben und zwar, dass wir das hier nicht abschließend klären werden können. Ich kann dann höchstens, wenn ich alles durchlaufen habe, von meiner Erfahrung berichten. Jedoch sehe ich anders als du nirgends in den von dir angeführten Gesetzen ein Argument, das gegen eine erfolgreiche Registrierung dieser, nach amerikanischem Gesetz rechtmäßig geschlossenen Ehe spricht. Gerne halte ich euch diesbezüglich auf dem Laufenden.

    .. das wäre nett, wenn du uns auf dem laufenden halten würdest.

    . Das werde ich dann ja erfahren, wenn ich bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Nachbeurkundung einer Eheschließung stelle. Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, wird das für die deutschen Behörden auch kein Geheimnis bleiben.

    Diese Nachbeurkundung musst du nicht bei der DBM stellen. Dazu ist dein deutsches StA besser geeignet. Hat es dir doch angeboten. Die DBM würde es ohnehin nur weiterleiten.


    Da ja die Ferntrauung offenbar vermerkt ist, müssen die deutschen Behörden sich ja damit auseinandersetzen.

  • Das hier ist zwar nur eine private HP, die Online-Hochzeiten anbietet; daher Vorsicht mit deren Aussage.


    Da das aber ihr Geschäftsmodell ist, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Inhaber das rechtlich gut recherchiert haben:



    Quote

    Eheschließung in Deutschland

    In Deutschland gilt eine Ehe nur dann als geschlossen, wenn:

    • Die Ehe von einem Standesbeamten geschlossen wird.
    • Dem ein Aufgebot vorhergegangen ist (öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigen Eheschließung).
    • Das Paar persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten anwesend ist.
    • Beide Verlobten in Gegenwart von Zeugen einzeln und nacheinander gefragt werden, ob sie die Ehe eingehen wollen.

    Demzufolge ist eine Trauung via Internet in Deutschland nicht rechtskräftig.

    Online heiraten: So funktioniert die Online-Hochzeit

  • Diese Nachbeurkundung musst du nicht bei der DBM stellen. Dazu ist dein deutsches StA besser geeignet. Hat es dir doch angeboten. Die DBM würde es ohnehin nur weiterleiten.

    Ich nehme mal an der TS hat vorher in DEU gewohnt. Zuständig ist das Standesamt der letzten Wohnsitzgemeinde in DEU. Da kann man vorher ja mal Fragen welche Dokumente sie zur Nachbeurkundung wollen. Die kann man dann beim Besuch in DEU gleich mitnehmen und dann den Antrag auf Nachbeurkundung direkt beim zuständigen Standesamt stellen.

  • wir hatten ja vor kurzem einen anderen Thread darüber:

    Online-/ Fernhochzeit in Utah, USA eine option?


    da war das Fazit:


    Quote from @hge

    Wir können hier nur pragmatische Ratschläge geben, die von den Usern hier überwiegend lauten: Die Finger davon lassen.

    Wenn jemand was anderes will, dann dies nur mit einem spezialisierten Rechtsanwalt durchziehen mit der Erwartung, dass es eventuell Jahre dauern kann.

    klar hier hat die Hochzeit schon stattgefunden, ich persönlich gebe lieber hier keine Ratschläge ;) wollte es nur anmerken.

  • Daher wäre zu überlegen, ob man überhaupt auf Grund dieser HU eine S-Visum beantragen sollte. Denn bei einer HU aus US könnte die DBM doch wissen wollen, wieso USA etc ... und dann muss man wahrheitsgemäß antworten.

    Es würde ja schon an der Einreisesperre für USA zu diesem Zeitpunkt scheitern...und die DBM weiß das ja. Und die Ehefrau ist ja nachweislich nie gereist und auch der Ehemann wird zu diesem Teitpunkt nicht in USA gewesen sein


    Es ist ihre erste Reise ins Schengen Gebiet und generell außerhalb der Philippinen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • klar hier hat die Hochzeit schon stattgefunden, ich persönlich gebe lieber hier keine Ratschläge

    Den Ratschlag würde ich auch immer wieder geben!

    Es würde ja schon an der Einreisesperre für USA zu diesem Zeitpunkt scheitern.

    .. laut TS ist die Online-Hochzeit ja auch erkennbar; das heißt die Behörden werden sich mit dem Thema befassen müssen.


    Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, wird das für die deutschen Behörden auch kein Geheimnis bleiben.

  • Ich möchte mich kurz mit einem Update bei euch melden. Und zwar habe ich heute meiner deutschen Standesbeamten eine E-Mail geschrieben. Wir haben uns bereits einmal persönlich gesehen. Es gibt eine gewisse Vorgeschichte und zwar wollten wir früher schon einmal heiraten, was dann aus persönlichen Gründen leider nicht geklappt hat und die Dame hat mir damals auch das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.


    Zur Info, dem vorangegangen hatte ich ihr eine E-Mail mit einem PDF Scan meiner Heiratsurkunde geschickt.


    Wie auch immer hier ist meine E-Mail an die Standesbeamtin:


    "Hallo Frau XXX,

    ich hätte nochmal eine Frage. Wenn ich nach Deutschland reise, könnte ich dann direkt mit den Original Unterlagen bei Ihnen vorbeikommen und das Register machen lassen?


    Viele Grüße

    Mangofloat"



    Ihre Antwort:


    Hallo Herr Mangofloat,


    dass ist gar kein Problem, da ich ja die anderen Unterlagen damals von der deutschen Botschaft überprüfen ließ.


    Aus der mir vorliegenden Kopie Ihrer Heiratsurkunde geht hervor, dass Ihre Frau weiterhin den Namen XYZ führt, steht dieser Name auch noch in dem Reisepass oder wurde eine anderslautende Erklärung bei den philippinischen Behörden abgegeben? Sollte das der Fall sein, wäre eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Im Übrigen würde ich einen deutschen Eintrag anlegen, in dem Sie weiterhin den Namen Mangofloat und Ihre Frau den Namen XYZ führt. Über eine kurze Information wäre ich sehr dankbar.


    Derzeit können Sie lediglich mit einem Termin in das Standesamt Nimmerland kommen, bitte melden Sie sich rechtzeitig bei mir, damit wir kurzfristig eine Lösung finden.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Ein weiteres starkes Indiz dafür, dass die Registrierung der Ehe in D kein Problem sein sollte.

  • Ein weiteres starkes Indiz dafür, dass die Registrierung der Ehe in D kein Problem sein sollte.

    Danke für die Rückmeldung.. sieht ja gut aus, wenn auch schon eine UP für die Geb-Urkunde etc. gemacht wurde.

    Wenn das klappt, würde ich es auch an deiner Stelle sofort machen lassen.


    Sorry, dass ich noch mal bei folgendem Punkt nachhake:

    Dem Standesamt liegt jetzt eine Kopie der HU vor; geht daraus die Ferntrauung auch wirklich hervor?


    An anderer Stellen schreibst du nämlich:

    "Da in meinen Unterlagen vermerkt ist, dass es sich um eine Ferntrauung handelt, "


    Sind das jetzt separate Unterlagen, oder ist es tatsächlich auch auf der HU vermerkt?

  • Hi HGE, kein Problem, dass du da nachfragst. Um das mal aufzuklären, auf meiner Heiratsurkunde steht nicht direkt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Allerdings steht dort: "Mein Name of South Africa" und "Name meiner Frau of Philippines". Da sollten ja dann eigentlich schon die Fragezeichen losgehen bei einer deutschen Beamtin.

    Die Botschaft in San Francisco hat im Rahmen des ROM ganz Explizit nach einem "Affidavit of undertaking" verlangt, in dem ich angebe, dass es sich um eine Online Zeremonie gehandelt hat und dass meine Frau kein US Visum besitzt.

  • Um das mal aufzuklären, auf meiner Heiratsurkunde steht nicht direkt, dass es sich um eine Ferntrauung handelt. Allerdings steht dort: "Mein Name of South Africa" und "Name meiner Frau of Philippines". Da sollten ja dann eigentlich schon die Fragezeichen losgehen bei einer deutschen Beamtin.

    Danke für die Erklärung. Dann bin ich jetzt mal auf die Reaktion des deutschen Standesamtes gespannt.