Balikbayan für Ausländische Famillienangehörige wieder möglich!

  • Habe nach einer erneuten Anfrage bei der Immigration Heute folgende Antwort bekommen:


    Email: xinfo@immigration.gov.ph


    Dear Heinz,
    We would like to inform you that under Memorandum issued on July 1, 2008, Balikbayan privilege shall extend to the foreigner members of the families of Filipinos and former Filipinos, when traveling together regardless of the frequency of their travel.
    God bless you.


    Bis zu diesem Datum war es nicht mehr möglich ein BB zu bekommen, wenn die Frau noch Staatsangehörige der Philippinen (Doppelstaatsbürger ausgenommen) war.
    Dies wurde mir auch in einem E-Mail von der Immigration bestätigt.


    Leider wurde dieses Memorandum nicht in die offizielle Seite der Immigration eingestellt.
    Dies führte natürlich zu kontroversen Diskussionen. Dieses Memorandum ist anscheinend nirgens zu finden.


    Ich erinnere an die Aussage von Mendoza im Jahre 2007:
    THE BALIKBAYAN PRIVILEGE (R.A.6768 as amended)
    By legal definition, a Balikbayan is:
    1. A Filipino citizen who has been continuously out of the Philippines for a period of at least 1 year;
    2. A Filipino overseas worker; or
    3. A former Filipino citizen and his or her family, who had been naturalized in a foreign country and comes or returns to the Philippines.
    In the 1st and 2nd classification, the privilege is for the Filipino citizen only and not extendible to the foreigner members of his family. (Atty. Edgardo L. Mendoza, Chief of Immigration Regulation Division (IRD) of the Bureau of Immigration).


    Liebe Grüsse Heinz Arthur :yupi

    PS
    Ich kann den Originaltext meiner Anfrage und die entsprechende Antwort dieser E-Mail weiterleiten.
    Anfragen per PN mit Angabe der E-Mail Adresse.
    Könnte allenfalls bei der Einreise helfen, wenn es Probleme gibt.

  • Wer soll denn bei dem Hickhack noch durchsteigen ?(
    Kann man bitte das ganze mal in Hochdeutsch bekommen ?(
    Es heißt hier doch Deutsches Philippinenforum , oder wie oder was ?(


    Gruß clovis

  • Zitat

    Original von clovis
    Wer soll denn bei dem Hickhack noch durchsteigen ?(
    Kann man bitte das ganze mal in Hochdeutsch bekommen ?(
    Es heißt hier doch Deutsches Philippinenforum , oder wie oder was ?(


    Gruß clovis


    Du ermunterst mich nicht gerade hier noch zu schreiben. Du könntest deine Bitte auch ein wenig diplomatischer formulieren ohne diesen fordernden Unterton.
    Dies ist sicher kein Hickhack und ich weiss auch dass dies ein deutschsprachiges Philippinenforum ist.
    Aber bei solchen Angelegenheiten ist es manchmal wichtig, wenn man die Originaltexte reinstellt.


    Uebrigens wurde der grösste Teil (ausser der E-Mail an mich) hier im Forum schon übersetzt.


    Im übrigen würde ich dir empfehlen in der Datenbank des Forums unter Visaangelegenheiten mit dem Titel Balikbayan nachzusehen. Dort findest du es auf deutsch.

  • Hallo
    Was nützt das alles, wenn die Beamten bei der Einreise die Bestimmungen nicht kennen oder auf auf stur schalten.
    Bin am 16.11.in Cebu eingereist, ohne Diskussion den Balikbayan-Stempel bekommen.
    Ein Bekannter reiste am 7.12. über Manila ein, trotz vorzeigen der Heiratsurkunde und großer Diskussion kein Balikbayan-Visum.
    In beiden Fällen gleiche Vorrausetzungen, alle bekannten Erfordernisse waren erfüllt.
    Wie der Bekannte jetzt nachträglich doch noch legal an ein B-Visum kommen kann, ist mir im Moment schleierhaft. Und er wollte bis April bleiben, war allerdings schon stocksauer nach dieser Behandlung bei der Einreise.


    Gruß Balikbayan

  • Hallo Arthur , nimm es bitte nicht persönlich.
    Ich möchte einfach , höchstmögliche Planungssicherheit für mich haben.
    Meine Englisch Kenntnise sind leider nicht sehr gut.
    Ich hatte den Eindruck , es gibt schon wieder neue Regeln ?
    Einige Mitglieder wollen ja nur helfen.
    Schmieren ist nicht mein Ding.


    Alles Gute von clovis 8-) =)


  • iHR BEKOMMT DEN Balikbayan sTEMPEL NATÜRLICH NUR WENN IHR MIT eURER PHIL. EHEFRAU EINREIST ODER ZUMINDEST AUSREIST.


    DIE HEIRATSURKUNDE AM BESTEN NOCHMAL IN ENGLISHER FORM VORZEIGEN; FALLS DA NACHGEFRAGT WIRD: FORMULARE GIBT ES BEI EUREM ORSTAMT.



    Einmal editiert, zuletzt von matransworld ()

  • Da steht doch deutlich "when traveling together".
    Eine Heiratsurkunde ist doch nicht damit zu vergleichen, oder habe ich da was falsch verstanden?

    DONT STEAL
    THE GOVERNMENT HATES COMPETITION

  • Zitat

    Original von RHS
    Da steht doch deutlich "when traveling together".
    Eine Heiratsurkunde ist doch nicht damit zu vergleichen, oder habe ich da was falsch verstanden?


    entweder bei der einreise oder rückreise, GEMEINSAM mit phil. ehefrau, reisen.


    wenn man ohne frau einreist, muss man evtl.ne kopie vom ticket vorzeigen, damit die sehen, ob man gemeinsam zurückreist, und NE kopie der heiratsurkunde, damit man nachweisen kann mit ner filipina verheiratet zu sein.
    gilt natürlich auch, wenn die frau schon die deutsche staatsangebhörigkeit hat, aber wenigstens auf den phils geboren wurde.
    dann bekommt mann den Balikbayan stempel.



  • Zitat

    iHR BEKOMMT DEN Balikbayan sTEMPEL NATÜRLICH NUR WENN IHR MIT eURER PHIL. EHEFRAU EINREIST ODER ZUMINDEST AUSREIST.


    DIE HEIRATSURKUNDE AM BESTEN NOCHMAL IN ENGLISHER FORM VORZEIGEN; FALLS DA NACHGEFRAGT WIRD: FORMULARE GIBT ES BEI EUREM ORSTAMT.


    es liegt nur eigentlich im Ermessen des Immigration Beamten nach Lust und Laune. Anscheinend ist euch das Balikbayan Visum sehr wichtig dass ihr so Unannehmlichkeiten vor der Abreise eingehen müssten.


    mfg, max

  • naja, der Balikbayan stempel is für deutsche natürlich schon von vorteil, da sie max. ein jahr lang ohne visum da bleiben können. extra ein visum beantragen ist ja wohl mit ein wenig mehr aufwand verbunden.
    NE kopie von der heiratsurkunde und das formular beim ortsamt kostet ja nix.


    nix, da. den beamten muss man nur richtig in den arsch treten und sich nicht verarschen lassen, nur damit die mal wieder extra kohle machen können.


    ebenso können dann deutsche bei den flugtickets den Balikbayan tarif nutzen. manchmal werden diese tarife etwas günstiger angeboten als die normalen tarife und es gibt unterschiede in den tarifbestimmungen, wie z.b. mehr freigepäck, längerer max- aufenthalt, andere umbuchungs- u. stornobedingungen, etc...



  • Hallo
    ich hatte darauf hingewiesen, das alle Erfordernisse erfüllt waren, also auch die gemeinsame Einreise.
    Und es geht nur um den umstrittenen Fall Deutscher/Partnerin Filipina mit noch phil. Staatsangehörigkeit.
    Bei der Kombination Deutscher/Filipina mit deutschem Pass, also "formerly Filipina" war es nie umstritten, dass ein Balikbayan-Visum ausgestellt wird.
    Die von meinem Bekannten vorgezeigte Heiratsurkunde war übrigends wie seit vielen Jahren bei uns üblich in deutsch/englisch ausgestellt.
    Das Balikbayan Visum hat übrigends nichts mit den Flugtikett-Bestimmungen zu tun.


    Gruß Balikbayan

    Einmal editiert, zuletzt von balikbayan ()

  • Zitat

    Original von matransworld


    entweder bei der einreise oder rückreise, GEMEINSAM mit phil. ehefrau, reisen.


    wenn man ohne frau einreist, muss man evtl.ne kopie vom ticket vorzeigen, damit die sehen, ob man gemeinsam zurückreist, und NE kopie der heiratsurkunde, damit man nachweisen kann mit ner filipina verheiratet zu sein.


    Wäre mir das Neuste. Wo steht das, dass man ein BB bekommt, wenn man mit der Frau gemeinsam ausreist aber nicht einreist.


    Ist dies dann die Empfehlung von dir, wenn die dir kein BB Stempel geben:


    Zitat

    Original von matransworld


    nix, da. den beamten muss man nur richtig in den arsch treten und sich nicht verarschen lassen, nur damit die mal wieder extra kohle machen können.


    Heisst ja: jemanden auf grobe Weise zu etwas veranlassen. Ist immer zu empfehlen, wenn man die Rückreise gleich antreten will.
    Du wärst nicht der Erste.

  • Arthur



    Es wäre mal - rein akademisch - interessant zu wissen, ob dieses memoramdum vom 1.7.08 das RA 9174 "aushebeln" kann.


    Wenn ich das richtig sehe, ist ein R.A. doch ein Gesetz und ein memorandum doch nur eine Anweisung einer Dienststelle.


    Gab es vielleicht in der Zwischenzeit ein neues R.A.?


    hge


    PS: In der Zwischenzeit habe ich auf der Seite der Botschaft schwedens gefunden, dass dieses Memorandum vom 1.7.2008 dort erwähnt wird:


    http://www.philembassy.se/consulr/info/bpvp.htm

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Zitat

    Originally posted by clovis
    Auch wenn man alleine einreist ?


    Gruß clovis ?(


    NEIN!


    Auch was matransworld sagt dass man es bekommt wenn man zusammen wieder ausreist stimmt nicht. Die Regeln sind ganz klar: nur wenn man zusammen einreist!


    Heiratsurkunde ist übrigens nicht nötig. Und wenn es Probleme gibt erreicht man, wie er sich ausdrückt, mit dem Beamten "in Arsch treten" ganz sicher nichts!


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!


  • Du bist mir zuvorgekommen =)


    Interessant ist folgender Satz:
    Note: The Philippine Embassy continues to await the Implementing Rules and Regulations of RA 9174 that will make possible the law's implementation. These include guidelines on the implementation of the kabuhayan privileges stated below and the extension of the duty-free shopping privileges to 15 days and beyond.


    Hier liegt eventuell der Schlüssel zu deiner "akademischen" Frage.
    Das BI hat sicher die Möglichkeit in ihrem Bereich Ausführungsbestimmungen zu erlassen wenn es keine Generellen gibt.
    Oder hab ich diesen Satz oben falsch interpretiert?

  • Zitat

    Original von carldld


    Heiratsurkunde ist übrigens nicht nötig.
    Gruss


    Dem möchte ich wiedersprechen. In den meisten Fällen wohl nicht, aber sie kann verlangt werden.



    Requirements
    4. For Family Members of a Balikbayan
    Valid passport Any of the following - - birth certificate in the case of the children
    - marriage certificate in case of spouses
    - adoption papers in case of legally-adopted children


    Wäre ja schade, wenn man das BB nicht bekommt weil man davon ausging es braucht keine Heiratsurkunde und dann danach gefragt wird.

  • Zitat

    Original von Arthur
    Hier liegt eventuell der Schlüssel zu deiner "akademischen" Frage.
    Das BI hat sicher die Möglichkeit in ihrem Bereich Ausführungsbestimmungen zu erlassen wenn es keine Generellen gibt.
    Oder hab ich diesen Satz oben falsch interpretiert?


    Das verstehe ich zunächst genauso.


    Allerdings dürften Ausführungsbestimmungen ja nun nicht gegen den Sinn des Gesetzes (R.A. 9174) verstossen.
    Ich vernute, da ist das letzte Wort (=memorandum) noch nicht gesprochen.... oder man lässt es bei dieser Situation und lässt Grass drüber wachsen.. R.A 9174 stammt übrigens von Gloria und war (höchstwahrscheinlich) handwerklich schlecht gemacht.


    Gruss


    hge

  • ja gilt das dann auch für die Kinder des deutschen ehemannes?????Also den Stiefkindern der Filipina?
    Würde mich echt mal interessieren.


    Gru0
    buddhiston

    LG
    buddhiston


    wer nur jammert aber an der Situation nichts ändert, der soll weiterjammern, auch wenn ich jetzt nichts mehr ändern kann :denken