Gueltigkeit Visum

  • Heute morgen erreichte mich folgende Nachricht von der DBM:



    "Die Zustimmung der Ausländerbehörde ist bis 18.06.2009 gültig. Das Visum kann bei gleichzeitiger Einreise von Frau Lischka und Ihrem gemeinsamen Kind ausgestellt werden."


    Heißt das, meine Frau muß bis zum 18.6. in Deutschland sein?? Das schaff ich niemals. Aufgrund meiner Arbeit schafft sie es frühestens am 20. Juni. Ich erreiche auch die Ausländerbehörde nicht.


    Ich bin total geschockt. Ich dachte, das meine Frau, auch aufgrund unserer Tochter, einen ständigen Aufenthalt bekommt


    Bitte um schnelle Antwort, falls jemand Rat weiß, was ich tun könnte.


    rycon

  • Hab ich schon getan. Der Sachbearbeiterin wurde auch bereits eine Nachricht hinterlassen. Aber was hat das zu bedeuten??? bis zum 18.6.????????

  • Zitat

    Original von rycon17
    Hab ich schon getan. Der Sachbearbeiterin wurde auch bereits eine Nachricht hinterlassen. Aber was hat das zu bedeuten??? bis zum 18.6.????????


    .... ganz einfach: wenn die ABH eine Zustimmung zum Visum gibt, setzt sie immer ein "Verfallsdatum" für ihre Entscheidung, die normalerweise auch sehr grosszügig bemessen ist. Bis dahin muss die DBM das Visum ausstellen.


    m.E. muss du jetzt deien ABH kontaktieren und die bitten, dass sie dieses "Verfallsdatum" verlängert. Ohne ABH wird die DBM von sich aus das nicht machen können.


    hge

  • Zitat

    Original von rycon17


    Das Visum kann bei gleichzeitiger Einreise von Frau Lischka und Ihrem gemeinsamen Kind ausgestellt werden."


    Das heisst doch, dass die Frau und das Kind gemeinsam/gleichzeitig einreisen müssen.
    Hier ist nicht gemeint "gleichzeitig mit der Visaausstellung am 18.6.


    Ich verstehe das so, dass die Zustimmung ein Visa auszustellen ist bis zum 18.6 gültig ist.


    Nach meinem Verständnis solltest Du das Visum vor dem 18.6 im Pass eintragen lassen. Danach ist es es ja für einige Zeit gültig.


    Ein 3Monate Visum z.B. Ist für 14 Wochen gültig. Davon darf man dann aber nicht mehr als 90 Tage im entsprechenden Land sein.

    nicht jeder versteht meine art von humor. ich lache aber auch gerne alleine.

    Einmal editiert, zuletzt von Daniel Schweiz ()

  • Ich hatte vor 5 Minuten ein Gespräch mit meiner ABH. Die sagt ( UNGLAUBLICH ) das das Visum meiner Frau schon vor 4 Wochen von der ABH bewilligt wurde. Eine Nachricht hat meine Frau erst am 7.4.2009 bekommen, ich die schriftliche Bestätigung einen TAG später.


    Die ABH sagt nun, ich müßte mich mit der DBM in Verbindung setzten. Die ABH könnte da nichts mehr machen.


    Dort ist doch jetzt keiner mehr zu erreichen.


    Ich hab NE email geschrieben. Bin mal gespannt, wann die antworten.


    Achso.........................meine Frau muß bis zum 18.6.2009 hier in Deutschland sein, sonst "verfällt" das Visum. Genau deswegen soll ich mich mit der DBM in Verbindung setzten.

    Einmal editiert, zuletzt von rycon17 ()

  • hallo,


    laut Auskunft der Botschaft dachte ich auch das man 90 tage zeit hat zur einreise. meine frau hat am selben TAG einen Anruf von der Botschaft bekommen. ich hoffe das es bei mir nicht genauso eng gesteckt ist denn dann hätten wir auch ein Problem. wir hatten aber auch das Visum zu Mai beantragt. hm ok Email ist schon bei der Botschaft hoffe das ich dann nächste Woche bescheid bekomme. meine frau wollte ihr Praktikum noch abschließen dort sonst ist das Jahr schule hinfällig was wir nicht möchten.


    gruß
    michel

  • Zitat

    Original von rycon17
    Achso.........................meine Frau muß bis zum 18.6.2009 hier in Deutschland sein, sonst "verfällt" das Visum. Genau deswegen soll ich mich mit der DBM in Verbindung setzten.


    Keine Panik:


    Bis zum 18.6. ist doch noch genug Zeit.


    Dein Frau muss sich nur bis zum 18.6. das Visum geben lassen, das dann ab Ausstellungsdatum für 90 Tage ausgestellt wird.


    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Ich hoffe so sehr, das du Recht hast, hge.


    Aber laut Aussage der ABH muß meine Frau zum 18.6.2009 hier sein.
    Das Problem ist, das ich meine Frau nicht alleine fliegen lassen kann; nicht mit einem 4 monate alten Baby. Und meinen Urlaub kann ich nicht mehr ändern.
    Ich wollte am 14.6. los, um dann am 20.6. in Frankfurt zu landen.


    Ich hoffe, das sich das alles klärt bis morgen. Es wundert mich aber schon, das die Botschaft seit 7 Wochen weiß, das das Visum meiner Frau bewilligt wird, meine Frau aber erst vor 2 Wochen Bescheid bekommen hat.
    Und ich wundern mich , das die DBM darüber entscheiden kann, bis wann meine Frau nach Deutschland einreisen darf.

  • Zitat

    Original von rycon17
    Und ich wundern mich , das die DBM darüber entscheiden kann, bis wann meine Frau nach Deutschland einreisen darf.


    Letzendlich entsheidet immer die Botschaft über das Visum.
    Die ABH gibt macht aber sehr oft ihre Zustimmung von bedingungen abhängig, beispielsweise dass ein gesundheitszeugnis vorgelegt werden muss.
    In deinem Fall hat sie scheinbar auch ein Verfallsdatum als bedingung mitgegeben. Es wäre nun interessant zu wissen, ob sich dieses Verfallsdatum nur auf die Zustimmung der ABH bezieht, oder ob dort explizit steht, dass deine Frau bis zum 18.6. einreisen muss. Das sollte deine ABH aber wissen.


    Du schreibst weiter oben, dass die ABH die Zustimmung vor 4 Wochen gegeben hat, dann wäre dies aber m.e. im normalen Bereich.


    hge

  • Laut Aussage der ABH muß meine Frau bis zum 18.6. hier in Deutschland sein.


    Und mit den 4 Wochen hab ich mich vertan. Die Erlaubniss der ABH liegt seit Mitte März vor. Also schon mehr als 6 Wochen.


    Meine Frau ist hoffentlich schon unterwegs zur Botschaft. Ich hoffe, dann kann man am Visum erkennen, wie lange es gültig ist. Ob die da wirklich noch was regeln können???


    Sollten wir es doch schaffen und meine Frau ist bis zum 18.6. hier, können sie die doch trotz alledem nicht wieder abschieben, oder??
    Ich meine, schließlich hat sie eine deutsche Tochter??!!


    Grüße

  • Zitat

    Original von hge
    ...das dann ab Ausstellungsdatum für 90 Tage ausgestellt wird.
    hge


    Das ist nicht richtig! Das Ausstellungsdatum hat nichts mit der Gültigkeit des Visums zu tun. Das Visum meiner Frau wurde am 12.09.08 ausgestellt (in den Pass geklebt, damt hatte sich die Zustimmung der ALB "erledigt"). Gültig war das Visum aber vom 30.10.08 bis 27.01.09.


    Den TAG der Einreise kann man sich doch frei aussuchen (sicherlich gibt es ein spätestes Einreisedatum, logi), daher verstehe ich das Problem hier nicht.


    rycon17: Nach "Visa approved" bittet die Botschaft um Mitteilung des Einreisedatums. Deine Frau teilt der Botschaft z.B. den 01.06.09 mit, bekommt das Visum in den Pass, und reist am 20.06.09 in Deutschland ein.


    Gruss Rainer

    Seit Juli 2007 14 x auf den Phils gewesen. Manila, Boracay, CocoBeach/Mindoro, Cebu, Mactan, Bantayan, Panglao/Bohol, Palawan.

  • Zitat

    Original von Cnecky


    Das ist nicht richtig! Das Ausstellungsdatum hat nichts mit der Gültigkeit des Visums zu tun. Das Visum meiner Frau wurde am 12.09.08 ausgestellt (in den Pass geklebt, damt hatte sich die Zustimmung der ALB "erledigt"). Gültig war das Visum aber vom 30.10.08 bis 27.01.09.


    Ich hatte den Einwand erwartet... normalerweise liegen ja Ausstellungsdatum und Einreisedatum doch nahe beieinander, daher hatte ich es vereinfacht ausgedrückt.


    Allerdings , wie das Beispiel von rycon zeigt, kann man das einreisedatum auch nicht beliebig nach "hinten" legen.


    hge

  • Cnecky
    hge
    danke fuer die info dann sieht es fuer mich auch gut aus. da meine frau hier praktikun erst fertig machen moechte wird es bei und auch einen grossen unterschied zwischen ausstellung und einreise geben. bereit zum ausstellen ist es ja schon ca. 14 tage einreise wird aber voraussichtlich anfang juli sein.


    schoenen abend noch
    michel

  • Stimmt. Meine Frau wurde auch nach einem Einreisedatum gefragt. Sie hat jetzt den 20.6. ( so wie ursprünglich geplant ) angegeben.


    Sie ist der Meinung, das es sich bei dem Visum um ein permit visa handelt, also eins mit AE.


    Selber gesehen hab ichs noch nicht. Die DBM hat den Reisepass behalten, um das Visum einzukleben. Das dauert bis zum 30.4. ( so lange ??????????? )


    Aber wie kann es sein, das ich solch eine Fehlinformation von der ABH bekomme?? Denn die haben ganz klar gesagt, das Jess bis zum 18.6. hier sein müßte.

  • Zitat

    Original von rycon17



    Sie ist der Meinung, das es sich bei dem Visum um ein permit visa handelt, also eins mit AE.


    Sowas habe ich noch nie gehört. ( Ich will damit nicht sagen, dass es derartiges nicht gibt!)


    Die Botschaft erteilt im Normalfall nur ein Visum, bis zu 3 Monaten und dieses Visum wird dann bei längerfristigen Aufenthalten von der ABH in eine AE umgewandelt. Dies hat den Sinn, dass die deutschen Behörden einiges kontrollieren können: Meldung beim Einwohnermeldeamt, Integrationskurs etc...


    hge

  • hge hat Recht. Das Visum berechtigt zur Einreise und einem vorübergehenden Aufenthalt i.d.R. bis 90 Tage. Im Land gibt´s dann von der ALB den Aufenthaltstitel. Damit darf die Frau dann auch einer Arbeit in Deutschland nachgehen.


    Meine Frau durfte bei der ALB wählen, ob ihr Aufenthaltstitel ein oder drei Jahre gültig sein soll.


    Zitat

    Original von rycon17
    Aber wie kann es sein, das ich solch eine Fehlinformation von der ABH bekomme?? Denn die haben ganz klar gesagt, das Jess bis zum 18.6. hier sein müßte.


    Das ist mir allerdings auch ein Rätsel. Wann kam es zu der Fristsetzung? Das ist doch unsinnig! Wenn das Visum im Pass ist, dann ist die Sache doch gegessen. Ist das Visum z.B. gültig vom 01.05. bis 27.07.09 kann die Einreise theoretisch noch am 26.07. erfolgen.
    Und selbst wenn die Fristsetzung zum 18.06. rechtens sein sollte. Himmel, was ist das für eine Katastrophe, wenn deine Frau(!) zwei Tage später kommt. Ich liebe diese Korinthenkacker...


    Gruss Rainer

    Seit Juli 2007 14 x auf den Phils gewesen. Manila, Boracay, CocoBeach/Mindoro, Cebu, Mactan, Bantayan, Panglao/Bohol, Palawan.

  • Zitat

    Originally posted by Cnecky
    hge hat Recht. Das Visum berechtigt zur Einreise und einem vorübergehenden Aufenthalt i.d.R. bis 90 Tage. Im Land gibt´s dann von der ALB den Aufenthaltstitel. Damit darf die Frau dann auch einer Arbeit in Deutschland nachgehen.


    arbeiten draf sie mit der AE nicht direkt da muss man acu noch zur abeitsagentur und das genemigen lasse was auser lauferei eigendlich keine probleme bringen sollte.



    Zitat

    Originally posted by Cnecky
    Und selbst wenn die Fristsetzung zum 18.06. rechtens sein sollte. Himmel, was ist das für eine Katastrophe, wenn deine Frau(!) zwei Tage später kommt. Ich liebe diese Korinthenkacker...


    Gruss Rainer


    das würde ich nicht sagen ich denke das die 2 tage sehr wichtig sind und würde es nicht riskieren das meine frau deswegen nicht in den Flieger kommt. ich bin mir sicher wenn die Airline einigermaßen vernünftig arbeitet wird sie seine frau wegen der 2 tage nicht mit fliegen lassen denn sie hat dann kein gültiges Visum mehr zur einreise. gleiche gilt ja auch auf den PH wenn du das Visum überschreitest und länger als 21 tage bleibst bekommst du Probleme.


    gruß
    michel

  • Zitat

    Original von Michel-j


    arbeiten draf sie mit der AE nicht direkt da muss man acu noch zur abeitsagentur und das genemigen lasse was auser lauferei eigendlich keine probleme bringen sollte.


    Nein, das war mal.


    Jetzt schreibt die ABH bei der Erteilung der AE, dass "Erwerbstätigkeit gestattet" ist.


    hge