Eheschließung in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    meine Verlobte lebt derzeit noch auf den Philippinen. Wir möcheten in Deutschland heiraten. Hierzu habe ich mich beim Standesamt und beim Ausländeramt erkundigt. Die Sachlage, und die auf den Philippinen zu beschaffenden Papiere für das Visum zum Zwecke der Eheschließung sind klar.
    Hierüber hinaus verlangt das Standesamt zum einen die ausgefüllte und unterschriebene "Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung" der Braut, da diese sich ja noch nicht in D aufhält. (Das Formular ist komplett in Deutsch). Ist das so richtig ?
    Außerdem wird ein Teil der Unterlagen benötigt, den sie ja schon bei der Botschaft abgeben muß. Allerdings dürfen diese bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein.
    Ist es empfehlenswert, bzw. nötig, die Anmeldung zur Eheschließung vor der Einreise der Braut in die BRD durchzuführen oder kann diese auch nach erfolgter Visavergabe und Einreise in die BRD erfolgen?
    Kann mir jemand Tipps zur Vorgehensweise geben ?


  • 1) Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung"


    das nennt sich auch Beitritterklärung; dieses formular gibts es beim standesamt; man kann es sich auch von verschiedenen Standesämtern downloaden


    bei uns ist das in Deutsch ausgefüllt worden; deine Verlobte muss unterschreiben; keine Beglaubigung etc nötig;


    2) Ablauf;


    normalerweise wird bei einer Heirat in D erst das Visum auf der Botschaft beantragt; wenn die Papiere dann in D sind, wird erst die Anmeldung zur eheschliessung vorgenommen;


    man kann es zwar auch anders machen, in dem man zuerst die Papiere beim Standesamt einreicht; dies würde ich aber heutzutage nicht mehr empfehlen. Wichtig ist, dass man versucht bei Abgabe des Visums sofort zue rreichen, dass die Botschaft die Legalisation der Urkunden einleitet. Man hat dann Zeit gewonnen.


    hge

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Den Zahn mit der Legalisierung der Papiere hat mir die alles andere als "auskunftsfreudige" Botschaft in Manila schon gezogen. Das machen die nicht mehr......
    Die nehmen nur entgegen und leiten weiter.


    Aber erstmal Danke !

  • Zitat

    Original von Patrick
    .


    Den Zahn mit der Legalisierung der Papiere hat mir die alles andere als "auskunftsfreudige" Botschaft in Manila schon gezogen. Das machen die nicht mehr......
    Die nehmen nur entgegen und leiten weiter.


    Aber erstmal Danke !


    Soweit ich dies hier mitverfolge, stösst die Botschaft die Legalisation direkt an, wenn es sich um einen Fall von Spätregistrierung handelt.


    Dies ist ein ziemlicher Unsinn, denn fast alle OLGs bestehen auf eine Legalisation. Und in diesem Fall ist derjenige, der 'normale' Papiere hat, noch zeitlich im nachteil.


    hge

  • Hallo mir geht es so ähnlich .
    Man hat mir gesagt das der richtige Weg folgend aussieht:
    die Dokumente die deine verlobte braucht um in deutschland zu heiraten muß sie dir beglaubigt nach deutschland senden.dann mußt du sie von einem anerkannten dolmetscher ins deutsche übersetzen lassen. anschließend gehst du auf das standesamt und gibts sie dort zur Überprüfung ab.Das standesamt leitet nun den amtsweg ein das muß so sein. sie senden die dokumente nach Manila zur d Botschaft zur überprüfung der richtigkeit. wenn das ok ist senden sie die dokumente zurück daqnn werden sie von der ausländerbehöre und dem OLG geprüft. wenn alles ok ist aber nur dann ,dann kan deine verlobte das visum beantragen und es dürfte auch keine schwierigkeiten mehr geben.


    Was denkst du darüber? hast du neue Informationen? Informiere mich bitte.
    ciao
    Klaus

  • die richtige Vorgangsweise nach meiner Erfahrung ist folgende:


    Fiancee Visa bei der Botschaft beantragen (mit allen Unterlagen natuerlich)
    2. Satz Dokumente, Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde sowie Beitrittserklaerung, unterschrieben von der Braut und noitariell beglaubigt (genuegt meist) zum Standesamt und dann laueft das Verfahren.
    Die Botschaft sendet den Antrag ueber Diplomatenpost an die zustaendige ABH und diese weiter an das zustaendige Standesamt.
    Die Deutsche Botschaft macht KEINE LEGALISIERUNG, wenn dann eine Ueberpruefung der inhaltlichen Richtigekti der Dokumente durch den Vertrauensanwalt (Kosten: 11.000.- Peso) nachzulesen auf den Webseiten der Deutschen Botschaft dort sind auch die Requierements fuer das Fiancee Visa zu finden.
    Ca, 1 Woche nach Annahme des Fiancee Visumsantrages durch die Deutsche Botschaft in Manila ist der Antrag bei der ABH in Deutschland.


    Mani

  • Zitat

    Original von mani
    die richtige Vorgangsweise nach meiner Erfahrung ist folgende:


    Fiancee Visa bei der Botschaft beantragen (mit allen Unterlagen natuerlich)
    2. Satz Dokumente, Ledigkeitsbescheinigung und Geburtsurkunde sowie Beitrittserklaerung,


    Mani



    Mal eine dumme Frage Mani, was für eine Beitrittserklärung ?( Vom Fußballverein oder was? :D


    Vielleicht bin ich ja dumm, oder hab'n Brett vor'm Kopf, aber von einer Beitrittserklärung bei der Dokumentenbeschaffung, hab ich noch nicht's gehört. :(, lasse mich aber gerne von Dir belehren. ;)


    Wildi

    "Man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

    Einmal editiert, zuletzt von wildi ()

  • @Klaus_L


    Beide Wege sind möglich:


    1 ) der von Mani beschriebene ... dann werden alle Papiere zuerst bei der Botschaft eingereicht.... d.h., das Famlienzusammenfürhungsvisum wird beantragt.


    2 ) dein Weg: dann werden die Papiere zuerst beim Standesamt Deutschland eingereicht... dieser Weg ist aber etwas komplizierter..



    Der Vorteil von 1) ist: wenn man die Botschaft dazu 'überreden' kann, die Papiere direkt nach der annahme zu legalisieren, ist dieser Weg besser und schneller.
    Dazu ein Tip, den ich allerdings nicht ausprobiert habe; der aber klappen könnte. Schreibe dein zuständiges OLG an, und frage, ob zu erwarten ist, dass die Personenstandsurkunden für Frau xxxx aus den Philippinen eine Echtheitsprüfung gefordert wird. Die Antwort der OLG, nimmst du mit zum Termin bei der Visumsabgabe.
    Da nach neuem Zuwanderungsgesetz die Botschaft von sich aus die Echtheitsprüfung einleiten kann, sollte sie angesichts dieses Briefes schon sehr gute Gründe haben, eine Echtheitsprüfung 'nicht' direkt zu starten. Wenn das klappt, kann man erheblich Zeit gewinnen.


    zu 2) würde ich nicht empfehlen; falls 1) nicht klappt, wäre hier etwas Zeit zu gewinnen; jedoch der weg ist komplizierter;



    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Zitat

    Original von wildi
    Mal eine dumme Frage Mani, was für eine Beitrittserklärung ?(Vom Fußballverein oder was? :D


    Vielleicht bin ich ja dumm, oder hab'n Brett vor'm Kopf, aber von einer Beitrittserklärung bei der Dokumentenbeschaffung, hab ich noch nicht's gehört. :(, lasse mich aber gerne von Dir belehren. ;)
    Wildi


    dann hier, unser HGE hat es ja schon beschrieben:


    1) Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung"


    das nennt sich auch Beitritterklärung; dieses formular gibts es beim standesamt; man kann es sich auch von verschiedenen Standesämtern downloaden


    Mani




  • Okey, danke Mani. Da hab ich wieder was gelernt. :)


    Wildi

    "Man greift nur denjenigen an, der den Ball hat."

  • Hallo zusammen,


    der schnellere und sicherere Weg, den ich jetzt eingeschlagen habe, soll tatsächlich dieser sein:
    Wärend die Braut eifrig die Papiere für die Botschaft sammelt, geht man zum örtlichen Standesamt und holt sich, nach eingehender Beratung, die Beitrittserklärung (Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Eheschließung). Dazu gibt es eine Übersicht der Papiere (siehe weiter unten), die das Standesamt bzw. OLG in der amtlichen Übersetztung (von einem vom OLG anerkannten Übersetzter- beim OLG nachfragen) haben möchte.
    Dann geht man zum Ausländeramt, legt dort (in meinem Fall) eine Gehaltsbescheinigung, ggf. einen Grundbuchauszug und Unterlagen über Kredite usw. vor. (Besser vorher dort nachfragen, was genau benötigt wird)
    Das dient der Überprüfung, ob man in der Lage ist alle ggf. anfallenden Kosten für die Braut zu tragen.
    Daraufhin bekommt man die Verpflichtungserklärung ausgestellt.(25 in meinem Fall)
    Diese sendet man zusammen mit der Beitrittserklärung vom Standesamt der Braut zu. Manche sagen, man solle auch eine formlose Einladung mit zusenden. (Schaden kann es nicht). Die Braut schickt das unterschriebene Formular, eine zweite Geburtsurkunde, zweite Ledigkeitsbescheinigung (vgl. Anforderung der Botschaft), eine beglaubigte Ausweiskopie, einen Einkommensnachweis, eine Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand und eine Meldebescheinigung zurück. (Soweit bin ich bis jetzt)
    Damit geht man dann zum Übersetzer. Anschließend zurück zum Standesamt. Dieses schickt die Papiere zum OLG. Wenn dort alles klar ist, erhält man Bescheid vom Standesamt, die Eheschließung wird angemeldet.
    Dann weiter zum Ausländeramt. Die schicken eine Nachricht an die Botschaft. Diese bestätigt den Eingang und die Braut kann dann über die Hotline den Termin bei der Botschaft machen. (Scheduled Appointment)
    Und dann mal sehen, was passiert......
    Ich halte Euch gerne auf dem Laufenden....
    Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, kann aber nur meinen Fall beschreiben. Anscheinend wird das alles in Deutschland nicht einheitlich gehandhabt.
    Nicht vergessen: Viel Geld runterschicken (Bankkonto empfiehlt sich wegen der höheren Kosten für Western Union) für die Beschaffung der Papiere und der Flugkosten.


    Gruß


    Patrick

    2 Mal editiert, zuletzt von Patrick ()



  • Patrick


    ob dies der schnellere weg ist, möchte ich mal dahin gestellt sein lassen; aber auf jeden fall funktioniert er.


    Ein TiPP:
    Deine Braut sollte schon das Visum beantragen während die Echtheitsprüfung, die vom Standesamt eingeleitet wurde, läuft.
    Wenn sie erst nach Zustimmung der ABH das Visum beantragt, kann es einen erheblichen Zeitverlust geben. (Termin machen etc);
    wenn das Visum aber schon beantrag ist, kann es auch schnell ausgestellt werden.


    zur Verpflichtungserklärung:
    dies ist von ABH zu ABH verschieden; hier in Köln werden diese für ein Fiancee-visum nicht gefordert. Sie hat sich in meinem Falle fast geweigert eins auszustellen. Ich habe eine bekommen, dies hat aber tatsächlich niemand sehen wollen; auch nicht die Botschaft.


    hge

  • Hi hge,


    laut Ausländerbehörde kann sie den Termin bei der Botschaft zur Beantragung des Visums erst dann machen, wenn der Eingang der Papiere vom Ausländeramt von der Botschaft bestätigt ist.
    Das Ausländeramt wird dahingehend erst dann tätig, wenn die Eheschließung beim Standesamt angemeldet ist. Das wiederum ist erst dann möglich, wenn das Oberlandesgericht (OLG) dem Standesamt das OK dazu erteilt hat...... Deshalb dürfte es unmöglich sein, zu diesem Zeitpunkt ein Visum zum Zwecke der Eheschließung (finacee Visa) zu beantragen. :(
    Woher sollte die Botschaft auch wissen, wohin sie die Tonnen Papier schicken soll, wenn von der Ausländerbehörde nichts vorliegt ? ....
    [QUOTE]

  • Wichtig ist auch, das man hier in Deutschland Kopien vom Ausländeramt in Händen hält von den Papieren, welche an die deutsche Botschaft in Manila gesandt worden sind.


    Dann kann die Botschaft nicht behaupten, die Papiere vom deutschen Ausländeramt sind leider unvollständig und wir können ihnen noch kein Visa erteilen, bitte kommen sie in 4 Wochen wieder.


    Schluß mit der Verarsche, wenn die Filippina alle Kopien der Papiere in Händen hält welche vom Ausländeramt an die Botschaft gesandt wurden. Diese Kopien dann der Botschaft vorzeigen, nach dem Motto:
    Bitte sehen sie noch einmal nach, die Papiere und Dokumente haben sie laut Ausländeramt alle erhalten.


    Durch diese Vorgehensweise kann man sich den mehrmaligen Besuch der Deutschen Botschaft in Manila ersparen

  • Zitat

    Original von Patrick
    Hi hge,


    laut Ausländerbehörde kann sie den Termin bei der Botschaft zur Beantragung des Visums erst dann machen, wenn der Eingang der Papiere vom Ausländeramt von der Botschaft bestätigt ist.
    Das Ausländeramt wird dahingehend erst dann tätig, wenn die Eheschließung beim Standesamt angemeldet ist.
    [QUOTE]


    Hallo Patrick,


    Den Termin kann deine Freundin schon vorher bei der Botschaft machen. Sie muss nur einen 2. set von den Hauptpapieren machen.
    Sie muss natürlich darauf hinweisen, dass die anderen Papiere für die Echtheitsprüfung schon übers Standesamt eingereicht sind.


    Deine 2. bemerkung, dass das ausländeramt erst dann tätig wird, wenn das Standesamt grünes Licht gibt ist richtig.
    Das Standesamt kann bereits grünes Licht geben, wenn die Papier aus Manila zurück sind. Das Standesamt schickt die Papiere danach noch mal zum OLG zur Überprüfung. Dies kann auch noch mal ein paar Wochen dauern.
    Daher direkt nach Ankubft der Papiere aus Manila die Bescheinigung vom Standesamt holen und zur ABH gehen.



    hge

  • Hallo hge,


    so ist es.... Das Standesamt gibt allerdings erst grünes Licht, wenn die (übersetzten) Papiere nach grünem Licht vom OLG zurück sind. Die sind sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Ausländeramt bewust. Die Anmeldung zur Eheschließung ist dann nur noch eine Formsache.
    Mit der Bescheinigung, dass die Ehe angemeldet ist, wird dann auch das Ausländeramt tätig. Dann sollte die Verlobte wirklich sofort tätig werden, und den Termin bei der Botschaft macht. Evtl. sind bis dahin auch die Papiere vom Ausländeramt eingetroffen. Ein gewisses Restrisiko, dass die Botschaft keinen Eingang von Papieren feststellt, bleibt zwar, aber das wäre tatsächlich der schnellstmögliche Weg in diesem Fall.


    Gruß


    Patrick

  • Zitat

    Original von Patrick
    Hallo hge,


    so ist es.... Das Standesamt gibt allerdings erst grünes Licht, wenn die (übersetzten) Papiere nach grünem Licht vom OLG zurück sind. Die sind sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Ausländeramt bewust.
    Patrick


    Patrick,


    dass ist definitiv nicht richtig.
    Das ABH kann die Zustimmung erteilen, wenn die Eheschlissung 'unmittelbar' bevorsteht. Und sie Tatsache, dass die Papiere zum OLG geschicht werden, um die Befreiung von der Beibringung des EFZ zu beantragen, reicht dazu aus. (ich war früher derselben meinung wie du);


    du kannst dich auch gerne im info4alien erkundigen; die haben mir damals diesen Rat gegeben, und ich habe es so gemacht. Direkt nach Ankunft der Papiere aus MNL beim Standesamt eine Bescheinigung geholt, dass die Urlkunden zum OLG sind. Mit dieser Bescheinigung zum ABH und knapp 2 Wochen später war meine kleine hier.


    hge



    ps: die papiere kamen vom OLG erst zurück, als meine Kleine schon ca 4 wochen in D war

    2 Mal editiert, zuletzt von hge ()

  • Hallo hge,


    danke für den Tipp.... ich werde beim Standesamt noch mal nachkarten.... gut zu wissen.
    Gut das man mal drüber geredet hat... ;)


    Danke !



    Patrick

  • Hallo zusammen,


    ich hätte noch Klärungsbedarf in diesem Zusammenhang:


    1) Die Botschaft benötigt ein Marriage Certificate of parents. Muss das vom NSO ausgestellt sein ? Die Eltern haben nur ein "normales" Dokument ohne Beglaubigung etc.
    Das NSO hat nur einen Marriage Contract vorliegen. Ist das das Gleiche ?
    2) Welche Papiere für das marriage Visum müssen ein red ribbon haben ? Auf der Homepage der Botschaft ist leider das in den Requirements beschriebene Informationsblatt hierzu nicht zu finden. Gilt das nur für das Affidavit der Eltern, oder müssen auch andere Papiere ein red ribbon haben ? Wenn ja, welche ?
    3) Wie ist das zu verstehen: You may provide us with a pre-paid envelope for courier service in order to safe time. Was verbirgt sich hinter diesem, ohne den Zusammenhang zu kennen, sehr verwirrenden Satz ? Wie funktioniert das und wieso spart man Zeit mit dem Rückumschlag ?
    Ich weiss, Frage 2 war hier mal eingestellt, aber über die Suchfunktion finde ich nichts mehr.


    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.


    Gruß


    Patrick

    3 Mal editiert, zuletzt von Patrick ()