ZitatAlles anzeigenOriginal von cathbad
Ihren Einwand, dass es jedem Ausländer möglich wäre, seine Verwandten auf Staatskosten nach Deutschland zu holen, können wir nicht nachvollziehen. Ausgenommen Familienangehörige von Unionsbürgern sowie von Staatsangehörigen der Länder Island, Norwegen, Lichtenstein und der Schweiz, die in der Regel freizügigkeitsberechtigt sind, ist ein Familienachzug grundsätzlich nur nach vorherigem Visumverfahren und im Rahmen der einschlägigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes möglich.
Cathbad
das war nun wirklich nicht sehr klug, solch eine Bemerkung in das Schreiben aufzunehmen. Es ist die berühmte 'Neidhaltung' (der darf, aber ich nicht);
darüber hinaus ist dies auch nicht richtig, denn bei ausländern prüft die behörde sehr viel strenger ob ein rehtsanspruch auf visum etc vorliegen. ein ausländischer sozialhilfeempfänger wird keine familienangehörigen so einfach nach D bringen können; ein deutscher sozialhilgeempfänger hat mehr rechte.
natürlich gibt es da fälle, bei denen man im ersten moment denkt, wieso ist die ganze familie hier? dies hängt natürlich damit zusammen, dass man Leute nicht in Kriegsgebiete abschieben darf. die ABHs sind da an das Recht gebunden;
hge