Beglaubigungen

  • Thema von hier ---> eCensus online ausgekoppelt


    Asterix


    JA, sie kommen genauso wie die Behoerden es benoetigen.


    "Kleiner" Nachtrag zu meinem Anfangspost und wie es weiterging:


    Das Sandesamt in FFM hat die Dokumente alle problemlos akzeptiert, waren sehr routiniert in der Abwicklung. Direkt nach dem Gespraech gingen die Unterlagen komplett zum Cross-Check der deutschen Botschaft in MNL und die brauchte dann nochmal geschlagene vier Monat fuer ihren Job bis die Clearance zurueck war in DE.


    Den groessten Stress hatte ich rueckblickend mit den deutschen Unterlagen, ich brauchte Beglaubigungen aus Hessen und S-H und war mit deren Beschaffung runde 14 Tage beschaeftigt (vor allem wegen S-H, die haben keine Regierungspraesidien mehr und die lokalen Behoerden wissen auch nicht mehr wie das geht mit Vorbeglaubigungen vorort und Endbeglaubigungen im Innenministerium, das hat mir dann erst der nette Herr von der hessischen!! Beglaubigungsstelle in DA erzaehlt usw.usw.usw :mauer ). Also klares 1:0 fuer das NSO!!


    Als dann die deutsche Seite endlich komplett war noch schnell zum phil. Konsulat in FFM, denen in zwei Terminen (!) erklaert, dass ich nur noch deren konsularische Beglaubigung benoetige und, nein, nicht noch einen neuen Antrag ausfuellen moechte und, nochmal nein, keinen Birth Report ausfuellen muss weil doch schon alle Dokumente fertig vorliegen, bis ich entnervt endlich zur Vize-Konsulin vorgelassen wurde und die das Ganze dann auch sehr flott aufgeloest hat. Zwei Tage vor meinem Abflug Ende Juni hatte ich dann endlich alle Beglaubigungen und Siegel beisammen .


    Im November kam dann endlich das heissersehnte EFZ aus Frankfurt, alles paletti, auch die konsularische Bescheinigung bei der deutschen Botschaft ging sehr flott (einfach postalisch mit LBC) und hier in der Municipality ging das dann auch sehr glatt durch. Also, das Leiden hat ein Ende, am 10.03. ist Termin beim Mayor :yupi

  • Zitat

    Original von DonLorenzo


    Den groessten Stress hatte ich rueckblickend mit den deutschen Unterlagen, ich brauchte Beglaubigungen aus Hessen und S-H und war mit deren Beschaffung runde i


    ... nur mal so aus Neugiier:


    Welche deutschen Papiere hast du denn beglaubigen lassen? und wer hat dies denn verlangt?


    hge

  • Zum einen natuerlich die Geburtsurkunde, das war der kompliziertere Fall, weil ich in S-H geboren bin. Dort wurde zwar die Urkunde sehr flott ausgestellt, aber ueber den Beglaubigungsweg wusste halt keiner Bescheid.
    Zum anderen die Sterbeurkunde meiner ersten Frau, Urkunde kam aus Frankfurt und Beglaubigung beim RegPraes in Darmstadt. Dort hat man mir dann auch bzgl S-H weitergeholfen.


    Beide Dokumente brauchst Du, wenn Du wieder heiraten willst, und beide beglaubigt in DE und dann anschliessend nochmal konsularisch beglaubigt vom phil Konsulat (oder phil Botschaft natuerlich), wenn die Hochzeit in den Phil stattfindet. Hier (Bohol) wurden die dann auch alle sofort anerkannt.

  • Ich weiß nicht, warum das bei Dir so umständlich ging. Habe einfach die im Merkblatt der DBM aufgeführten Papiere an mein letztes zuständiges Standesamt in Deutschland geschickt (ohne irgendwelche Beglaubigungen, allesdings alles mit deutscher Übersetzung). Von dort bekam ich nach Überweisung der Gebühren das EFZ + alle Urkunden auf die PH zurück.


    Das EFZ ging dann an die DBM und von dort bekam ich das Certificate of Legal Capacity to Contract Marriage mit Kurierdienst nach Bacolod.


    Wo ist das Problem? Seit wann müssen deutsche Urkunden innerhalb deutscher Behörden beglaubigt werden? Das wären ja philippinische Zustände.

  • Zitat

    Original von klausbacolod
    Ich weiß nicht, warum das bei Dir so umständlich ging.....


    Wo ist das Problem? Seit wann müssen deutsche Urkunden innerhalb deutscher Behörden beglaubigt werden? Das wären ja philippinische Zustände.


    Es geht nicht um den Verkehr innerhalb deutscher Behörden sondern die Vorlage bei phil. Behörden, in diesem Fall des registration office, bei dem "marriage lizenc" beantragt wird.


    Zitat aus dem Merkblatt der DBM:


    "Geburtsurkunde (möglichst auf internationalem Formular oder mit englischer Übersetzung)
    und legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
    im Herkunftsland der Urkunde."


    Von einer notwendigen Beglaubigung deutscher Urkunden seitens deutscher Behörden ist da allerdings auch nichs zu lesen.


    Lothar

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()

  • Zitat

    Original von DonLorenzo
    ... und dann anschliessend nochmal konsularisch beglaubigt vom phil Konsulat (oder phil Botschaft natuerlich), wenn die Hochzeit in den Phil stattfindet.


    Zitat

    Original von Lothar
    "Geburtsurkunde (möglichst auf internationalem Formular oder mit englischer Übersetzung) und legalisiert durch die philippinische Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland der Urkunde."


    Genau auf diese Legalisierung durch die phlippinische Botschaft hatte ich, als ich in den Philippinen heiraten wollte, die DBM direkt agesaprochen. Die Antwort: "Bringen Sie die Geburtsurkunde mit, wenn Sie das konsularische EFZ beantragen, dann machen wir die Legalisierung dafür. Wird von den philippinischen Ämtern problemlos akzeptiert." Genau so war's auch. In dem meisten Fällen wird die Legalisierung der Geburtsurkunde überhaupt nicht gebraucht. Aber wenn doch ist der Weg über die DBM deutlich einfacher als der Affentanz bei der philippinischen Botschaft, den DonLorezo hatte.


    Grüße
    Ralf

  • Ist richtig, ich hatte auch keine Legalisierung meiner Geburtsurkunde.
    Wurde durch das registration office nicht verlangt. Glück gehabt.


    Trotzdem scheint es aber in den Regeln zu stehen.
    Bei einem Expat ist das dann nicht so schlimm, verzögert sich das ganze halt im ungünstigen Fall um ein paar Wochen.
    Bei einem Touristen kann es aber dann dazu führen, daß er keine Zeit mehr hat. Deshalb sollte er sich nicht auf diese Nachlässigkeit der phil.Behörden verlassen.


    Lothar

  • Zitat

    Original von Lothar
    Ist richtig, ich hatte auch keine Legalisierung meiner Geburtsurkunde.
    Wurde durch das registration office nicht verlangt. Glück gehabt.


    ich denke nicht, dass das Glück war. mE ganz normal.


    Sehen wir uns doch zunächst an, was die philippinische Botschaft schreibt:



    Das heisst:
    Standeamt erstellt EFZ und Geburtsurkunde. Begaubigt durch den "hauseigenen" Stempel.


    Diese beiden Dokumenten werden der DBM in Manila vorgelegt und sie erstellt daraus das "Legal Capacity to contract marriage".


    Nun sehen wir uns die reqs für eine marriage license an:




    Das heisst vom Foreigner wird überhaupt keine Geburtsurkunde verlangt!
    Da reicht wohl Pass und die legal capacity vollkommen aus.


    Ich habe nicht auf den Philippinen geheiratet. Lass mich gern belehren, wenn trotzdem jemand die geburtsurkunde vorzeigen musste!


    Ich denke die Geburtsurkunden wurden immer freiwillig vorgezeigt. Man hat sie ja sowieso dabei. Da nicht unbedingt nötig, hat der Standesbeamte auch nicht die fehlende Überbeglaubigung der philippinischen Botschaft beanstandet.


    http://www.philippine-embassy.…0the%20phil%20deutsch.pdf



    http://mon-bric-a-brac.com/?p=867

  • @ hge:
    Ich werde im März in Rizal heiraten. Meine Verlobte hat sich mittlerweile 3x im örtlichen Standesamt erkundigt, was denn von mir gefordert werden wird. Der Standesbeamte möchte nur meine Legal Capicity und meinen Reisepass, das ist alles. (Komischerweise besteht er nicht mal auf das Parental Advise, ebenfalls auf mehrmalige Nachfrage)


    Wie es nun letztendlich laufen wird, werde ich hier nach der Hochzeit entsprechend ergänzen bzw. bestätigen.