Besuch von den Philippinen

  • in der regel bekommen nur die ein visum die verheiratet sind und kinder haben ich habe vor 10 jahren die nichte meiner frau eingeladen
    das war ein zirkus sag ich euch


    perry

  • Zitat

    Original von klaus62


    ich habe alles umsonst bezahlt, auch die Tickets (gut, da bekam ich wieder ein Teil raus), aber die Versicherung, die eidesstattliche Erklärung usw. war allles umsonst ;(


    Hoffentlich ergeht es dir anders =)


    hallo,


    kleiner tip man brauch kein tickt kaufen schau in den bestimmungen der botschaft nach. Genauen aus druck weis ich nicht mehr bedeutet aber das man preislich viel guenstiger weg kommt.


    gruss
    michel


    PS.: sonst ist ein schengenvisa schwer einzuschaetzen. wer es nicht wagt kann es aber auf jeden fall nicht bekommen.

  • Eine Frage zum Thema, waere vielleicht auch interessant als generelle Info unter "Wichtig" oben hier in der Rubrik "Deutschland/Schweiz/Österreich" zu speichern:


    Und zwar zum zeitlichen Verlauf bei der Planung des Besuches:


    a) man beantragt Verpflichtungserklaerung bei der ABH. Wie lange ist diese noch mal gueltig? 3 Monate oder 6 Monate?


    b) Die VE schickt man auf die Philippinen. Muss innerhalb der Gueltigkeit der VE (also 3 oder 6 Monate)


    1) das Visum beantragt worden sein
    2) das Visum ausgestellt worden sein
    3) die Einreise nach Deutschland stattgefunden haben
    oder 4) die Ausreise aus Deutschlabd stattgefunden haben ?



    Ich vermute 1), bin mir hier aber nicht ganz sicher. Vielleicht kann hge, oder ein anderer Insider, dass nochmal verifizieren.



    c) Beim Beantragen des Visums muss man angeben, wann man nach gedenkt nach Deutschland zu reisen. Wie weit darf dieser Termin maximal in der Zukunft liegen? (ich erinnere mich nicht mehr an die Zeitspanne, aber es gab eine, es war nicht allzu weit in der Zukunft).



    Diese Punkte waeren wichtig, wenn man z.B. jemanden zu einem bestimmten Termin nach Deutschland einladen moechte. Dann kann man zurueckrechnen und sehen, wann man fruehestens zur ABH muss, um die VE zu beantragen. Wenn man zu frueh geht, macht es auch keinen Sinn, da dann die VE wohlmoeglich wieder verfaellt und alles hinten und vorne nicht passt... Und zu spaet zur ABH gehen ist auch nicht gut.


    Danke und Gruss
    Bert


  • http://www.manila.diplo.de/Ver…ichtungserkl__gultig.html


    Die VE darf nicht älter als 6 Monate sein, wenn man den Antrag einreicht. Das ist die einizige Einschränkung.


    Eine VE "verfällt" nicht automatisch; wenn es sich nach Jahren herausstellen sollte, dass jemand auf Grund dieser VE eingereist ist und ein Schaden entstanden ist, kann man den VE-Geber zur Kasse bitten.


    hge

  • Zitat

    Original von hge
    Die VE darf nicht älter als 6 Monate sein, wenn man den Antrag einreicht. Das ist die einizige Einschränkung.


    Okay, soweit klar.


    Wenn das Visum dann ausgestellt wird, wird man gefragt, wann man einreisen moechte. Ich erinnere mich, dass es hier Einschränkungen gab.


    Die Einreise darf nicht zu "ploetzlich" stattfinden (es gab einen Fall hier im Forum, erinnere ich mich, wo es hiess, die Antragstellerin koenne zum gewuenschen Zeitpunkt noch nicht einreisen, sie muesse noch eine Woche warten. An den Hintergrund erinnere ich mich nicht mehr, es hatte sich in der anschliessenden Disukussion hier im Forum aber ein plausibler Grund fuer diese "Massnahme" ergeben). War aber vermutlich eine Ausnahme.


    Und aus eigener Erfahrung (war bei meiner Frau so, die 2007, allerdings mit Fiancee-Visum, eingereist ist) weiss ich, dass man nicht sagen kann: "so, das Visum wird jetzt ausgestellt, wann moechten Sie denn einreisen, Madam?" "Ja Sir, so in einem drei-viertel Jahr, in 9 Monaten". Das geht nicht. Hier gibt es definitv auch ein Limit, die Einreise darf nicht zu weit in der Zukunft liegen. Der Zeitraum war sogar relativ knapp bemessen, dafuer, dass man ein komplettes Leben dort abbrechen soll und in ein anderes Land zieht (Job kuendigen, manche Firmen auf den Philippinen verlangen viel Geld, wenn man seinen Job vor der "Mindestvertragsdauer" kuendigt, war bei uns damals so). Aber das war Fiancee Visum. Du meinst, beim Schengen Visum gibt es hier keine Einschränkungen? Kann die Einreise auch in einem Jahr stattfinden?


    Gruss
    Bert

    2 Mal editiert, zuletzt von Bert ()

  • Hallo Leut´s !
    Meine Frau und ich haben heute die Papiere zur Einladung unserer Schwester/Schwägerin in Richtung Philippinen geschickt.
    Bin ja gespannt ob das klappt.
    :denken
    rolli69

  • Hallo rolli,


    ich hoffe du hast keine flug gekauft sondern nur eine bestaetigung bekommen von der fluggesellschaft. das ist guenstiger fuer dich, weil du dann das ticket nicht bezahlen must.


    gruss
    michel


    ps: steht auch so in den richtlienien von der botshcaft link ist hier schon oefter gegeben.