Zahlen zur Visaerteilung durch die DBM

  • Von der Bundesregierung wurden die Zahlen der genehmigten und abgelehnten Visaanträge für die Jahre 2000, 2007 - 2009 veröffentlicht.
    Für Manila ergeben sich folgende Zahlen:


    2000
    erteilt: 24.741
    abgelehnt: 2.250


    2007
    erteilt: 15.362
    abgelehnt: 2.035


    2008
    erteilt: 16.687
    abgelehnt: 1.687


    2009
    erteilt: 16.115
    abgelehnt: 1.682


    Quelle:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702550.pdf


    Die Ablehnungsquote liegt in den letzten beiden Jahren also unter 10%. Bei anderen konsularischen Vertretung (z.B. Islamabad) liegt sie erheblich höher.
    Die Gesamtablehnungsquote lag 2009 bei 9,7% (Gesamtanträge = 1.826.509, abgelehnt = 117.207).


    kaunlaran

  • Bin gerade erst darauf gestoßen,
    leider gibt es keine Schlüsselung zu den Visen...


    Fiance
    Schengen
    oder sonstigen


    Wirklich schade

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...

  • leider gibt es keine Schlüsselung zu den Visen...

    wäre sicher interessant.


    Aber die Zahlen zeigen zumindest eine Entwicklung in der Ablahnungs-Quote:


    2000
    erteilt: 24.741
    abgelehnt: 2.250 = 8,34% von...
    Summe 26.991


    2007
    erteilt: 15.362
    abgelehnt: 2.035 = 11,70% von...
    Summe 17.397


    2008
    erteilt: 16.687
    abgelehnt: 1.687 = 9,18% von...
    Summe 18.374


    2009
    erteilt: 16.115
    abgelehnt: 1.682 = 9,45% von...
    Summe 17.797

    Peter Pando

    ___________________________________
    Wenn das Leben dich nicht veraendert hat,
    solltest du dein Leben aendern.

  • vor dem Hintergrund, dass Geschäftsreisende, Familienbesuch enthalten sind und dem Umstand, dass durch die teilweise Nichtannahme von Anträgen können die Zahlen nicht unbedingt beruhigen.

  • Inwiefern war das gemeint peterpando? ?(

    Meinst Du meinen ersten Post? Ich wollte nur die Ablehnungsquoten pro Jahr ergänzen, die ja in den 3 Jahren 2007-2009 um die 10 % lagen, in 2000 nur bei etwa 8,3 %. Allerdings war 2000 die Gesamtzahl der Visa-Anträge noch extrem viel höher als in den 3 letzten Jahren.


    Falls Deine Frage sich auf meinen zweiten Post bezieht: Es war eine Dopplung meines ersten Post, scheint ein Problem der Forensoftware zu sein. Ich habe dann den Inhalt gelöscht, weil ich den Post selbst nicht löschen konnte.

    Peter Pando

    ___________________________________
    Wenn das Leben dich nicht veraendert hat,
    solltest du dein Leben aendern.

  • Sind das FZV oder Touristenvisa? Oder alle zusammen?


    Die Drucksache bezieht sich aif den VisaCodex, der sich nur auf SchengenerVisum bezieht.
    Daher sind dies Touristenvisa... allerdings zählen ja Geschäftsreisen und andere als kurzfristige Reisen auch zum Schengen-Visa.


    Mich erstaunt diese Ablehnungsquote auch, da seit Jahren von ca 30% Ablehnung die Rede war... ist das übliche Problem, welcher statistik man trauen darf.


    hge


  • Mich erstaunt diese Ablehnungsquote auch, da seit Jahren von ca 30% Ablehnung die Rede war... ist das übliche Problem, welcher statistik man trauen darf.


    hge


    Ich nehme einmal an, daß die Zahlen in verschiedenen Internetforen kursierten und zwar zu einer Zeit, als die Quoten wie Staatsgeheimnisse behandelt wurden.


    Glaubst Du wirklich, daß die Bundesregierung bei einer Antwort an das Parlament mit "getürkten" Zahlen arbeitet? Was hätte sie davon, zumal ja auch bei einigen Botschaften erheblich höhere Ablehnungsquoten vorliegen. Im übrigen dürften die Ablehnungsquoten der übrigen Schengenstaaten nicht wesentlich abweichen (gleiche Voraussetzungen) - auch insoweit wäre eine Kontrolle gegeben.


    kaunlaran

  • @ peterpando
    Ich hatte Deinen zweiten Post gemeint.


    @ franky_23
    Das sehe ich genauso.
    Wenn man die Geschäftsreisen und Familienbesuche raus rechnen könnte, käme man bestimmt wieder auf die Ablehhnungsquote von 30 %.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten...

  • Im übrigen dürften die Ablehnungsquoten der übrigen Schengenstaaten nicht wesentlich abweichen (gleiche Voraussetzungen) - auch insoweit wäre eine Kontrolle gegeben.



    Das wäre mal eine interessante Statistik. Ich hoffe, dass die Linke diese mal von der Bundesregierung anfordert.


    Zitat

    Ich nehme einmal an, daß die Zahlen in verschiedenen Internetforen kursierten und zwar zu einer Zeit, als die Quoten wie Staatsgeheimnisse behandelt wurden.


    Nun, diese Zahl ist ja nicht aus irgendeiner dubiosen Quelle gekommen, sondern von jemanden, der an der Quelle gesessen hat und den die älteren hier sicher noch alle kennen.


    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Glaubst Du wirklich, daß die Bundesregierung bei einer Antwort an das Parlament mit "getürkten" Zahlen arbeitet? Was hätte sie davon, zumal ja auch bei einigen Botschaften erheblich höhere Ablehnungsquoten vorliegen. Im übrigen dürften die Ablehnungsquoten der übrigen Schengenstaaten nicht wesentlich abweichen (gleiche Voraussetzungen) - auch insoweit wäre eine Kontrolle gegeben.


    Lieber Kaularan,


    vielleicht blendet deine berufliche Vergangenheit. Jeder nicht angenommene Antrag ist z.B. kein abgelehnter Antrag. Mir sind Fälle bekannt, wo z.B. bei Englischlehrern als auch bei Personen die nur vorübergehend in D bleiben möchten auf A1 nicht verzichtet wurde. Lies mal die Passagen durch.


    Ich nehme einmal an, daß die Zahlen in verschiedenen Internetforen kursierten und zwar zu einer Zeit, als die Quoten wie Staatsgeheimnisse behandelt wurden.

    Annahmen helfen kaum weiter.


    Zitat von »hge«




    Mich erstaunt diese Ablehnungsquote auch, da seit Jahren von ca 30% Ablehnung die Rede war... ist das übliche Problem, welcher statistik man trauen darf.


    Glaubst Du wirklich, daß die Bundesregierung bei einer Antwort an das Parlament mit "getürkten" Zahlen arbeitet? Was hätte sie davon, zumal ja auch bei einigen Botschaften erheblich höhere Ablehnungsquoten vorliegen. Im übrigen dürften die Ablehnungsquoten der übrigen Schengenstaaten nicht wesentlich abweichen (gleiche Voraussetzungen) - auch insoweit wäre eine Kontrolle gegeben.

    Ich las auch schon Antworten auf Dienstaufsichtsbeschwerden, wo selbst Ministerien bei offensichtlichen Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften geantwortet wurde, dass es keinen Grund zur Beanstandung gebe. Bei Klagen gibt es ja für Betroffene zumindest Einblick in einen Teil der Akten. Siehe da, intern wurden schon bestimmte Dinge gerügt.


    Auch eine Ablehnung und Gewährung im Remonstrationsverfahren dürfte nicht als Ablehnung gelten. Gleiches für eine Erteilung auf Gerichtsbeschluss.




    so gibt es z.B. kein einzige STatitik in wievielen Fällen z.B. eine zeitgleiche Befragung angesetzt wurde. Warum? Laut Verfassungsgericht darf dies nur in wenigen begründeten Fällen angesetzt werden.

  • Jeder nicht angenommene Antrag ist z.B. kein abgelehnter Antrag. Mir sind Fälle bekannt, wo z.B. bei Englischlehrern als auch bei Personen die nur vorübergehend in D bleiben möchten auf A1 nicht verzichtet wurde. Lies mal die Passagen durch.



    Wie hoch soll denn die Zahl der von Dir vermuteten nicht angenommenen Anträge sein? Um auf die beliebte, hier immer wieder aufgeführte Ablehnungsquote von 30% zu kommen, müßten - bei ca. 16.100 genehmigten Anträgen in 2009 (= 70%) - insgesamt ca. 23.000 Anträge gestellt worden sein, statt der ca. 17.800 Anträgen, die in der Aufstellung aufgeführt sind. Mit anderen Worten hätte man in der Deutschen Botschaft Manila ca. 5.200 Anträge durch "Nichtannahme" unter den Tisch fallen lassen. Glaubst Du das eigentlich selber?
    Ich will ja niemanden davon abhalten, hinter jedem Busch einen Indianer zu vermuten, wenn er daran Spaß hat. Allerdings erscheinen mir derartige Spekulationen, mit denen hier versucht wird, die Angaben der Bundesregierung in Zweifel zu ziehen, doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen, zumal sie ja nicht durch belastbare Argumente, sondern nur durch Hörensagen oder Vermutungen belegt sind.
    Sind denn wirklich tausende von Fällen bekannt (und um die Größenordnung muß es sich ja handeln!), wo Visaanträge bei der DBM endgültig nicht zur Bearbeitung angenommen wurden, ohne das vom Antragsteller etwas unternommen wurde? Handelte es sich aber nur um eine "Voranfrage" oder wurde der Antragsteller zurückgeschickt, weil die Unterlagen nicht vollständig waren und kommt dann später wieder, kann man den ersten Besuch auf der Botschaft wohl kaum als "abgelehnten Visaantrag" zählen.
    Natürlich kann man die Angaben in Zweifel ziehen, aber dazu gehört mE dann auch ein wenig mehr Substanz. Solche Zahlen können durch nur "gekippt" werden, wenn in großem Umfang Manipulationen stattgefunden hätten. Z.B. könnte man nachdenklich werden, wenn die Anzahl der Visaanträge für Schengenvisa bei der DBM und z.B. der belgischen Botschaft identisch wären, da dies aufgrund der Einwohnerzahl beider Länder unwahrscheinlich erscheint. Der einfache Hinweis auf ein früheres Forenmitglied, das angeblich andere Zahlen in den Raum gestellt hat, helfen da nicht weiter, zumal sie weder zitiert noch belegt sind.



    Annahmen helfen kaum weiter.


    Dies gilt insbesondere auch für Deine Annahme, daß eine erhebliche Anzahl von Visaanträgen nicht angenommen wird. Ansonsten Hinweis s.o.



    Ich las auch schon Antworten auf Dienstaufsichtsbeschwerden, wo selbst Ministerien bei offensichtlichen Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften geantwortet wurde, dass es keinen Grund zur Beanstandung gebe. Bei Klagen gibt es ja für Betroffene zumindest Einblick in einen Teil der Akten. Siehe da, intern wurden schon bestimmte Dinge gerügt.


    Auch eine Ablehnung und Gewährung im Remonstrationsverfahren dürfte nicht als Ablehnung gelten. Gleiches für eine Erteilung auf Gerichtsbeschluss.


    Dienstaufsichtsbeschwerde - formlos, fristlos, fruchtlos.
    Wer zu diesem Mittel greift, ist, zurückhaltend formuliert, unbedarft.


    Deine Bemerkungen zu den statistischen Erfassungen von Remonstrations- bzw. Gerichtsverfahren beruhen auf reiner Spekulation, da wir die statistischen Anweisungen nicht kennen. Im übrigen hat in beiden Fällen eine statistische Erfassung bei der Stellung des Visaantrages stattgefunden (als Ablehnung, sonst käme es ja nicht zu Remonstration bzw. Gerichtsverfahren). Ob eine zweite Erfassung bei der Erteilung bzw. endgültigen Ablehnung erfolgt, erscheint mir zweifelhaft, weil ein Antrag dann doppelt erfaßt würde.
    Die Zahl dürfte angesichts der Gesamtzahlen auch von untergeordneter Bedeutung sein und nicht zu einer erheblichen Veränderung der Quote (in welche Richtung auch immer) führen.


    so gibt es z.B. kein einzige STatitik in wievielen Fällen z.B. eine zeitgleiche Befragung angesetzt wurde. Warum? Laut Verfassungsgericht darf dies nur in wenigen begründeten Fällen angesetzt werden.


    Was hat das mit der Zahl der Visaverfahren zu tun?


    kaunlaran

  • Der einfache Hinweis auf ein früheres Forenmitglied, das angeblich andere Zahlen in den Raum gestellt hat, helfen da nicht weiter, zumal sie weder zitiert noch belegt sind.


    Leider ist die Suche in Foren sehr schwierig. Aber ich kann hundertprozentig versichern, sogar schwören -:) , dass diese Zahl entweder hier oder im Nachbarforum in der Zeit bis 2007 gefallen ist.
    Und ich traue da einem Praktiker, dessen tägliches Geschäft es ist, Visa zu unterscheiben doch zu, dass er im Gefühl hat, ob nur jeder 10. oder jeder 3. Antrag abgelehnt wurde.
    Selbst wenn keine offiziellen Statistiken geführt wurden.
    Unklar ist natürlich, ob er bei seiner Betrachtung gewissen Gruppen (z.b. Geschäftsreisende) ausgenommen hat, bei denen ja wohl meist 100% Zustimmung ist.


    hge

  • Wie hoch soll denn die Zahl der von Dir vermuteten nicht angenommenen Anträge sein? Um auf die beliebte, hier immer wieder aufgeführte Ablehnungsquote von 30% zu kommen, müßten - bei ca. 16.100 genehmigten Anträgen in 2009 (= 70%) - insgesamt ca. 23.000 Anträge gestellt worden sein, statt der ca. 17.800 Anträgen, die in der Aufstellung aufgeführt sind. Mit anderen Worten hätte man in der Deutschen Botschaft Manila ca. 5.200 Anträge durch "Nichtannahme" unter den Tisch fallen lassen. Glaubst Du das eigentlich selber?


    Wo habe ich was zu den Zahlen gesagt. Ich kenne die Zahlenerfassung nicht. Doch vergleiche einfach mal die offiziellen und die tatsächlichen Erwerbslosen. Vieles ist einfach eine Definitionssache.


    Das mit den Befreiungen kenne ich aus schriftlichen Dokumenten, z.B. Kopien aus Verfahrensakten oder Schreiben zwischen Behörde und Antragsteller.


    Wenn im Grunde gesagt wird, dass es dies nicht gibt, gleichwohl bekannt dass es dies gibt, dann lässt dies Zweifel and den tatsächlichen Zahlen aufkommen. Genau darum geht es.







    Zitat

    Allerdings erscheinen mir derartige Spekulationen, mit denen hier versucht wird, die Angaben der Bundesregierung in Zweifel zu ziehen, doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen, zumal sie ja nicht durch belastbare Argumente, sondern nur durch Hörensagen oder Vermutungen belegt sind.


    Wenn Schriftstücke von Behörden für dich keine belastbare Argumente sind, dann kann man deinen Ausführungen folgen.



    Zitat


    Sind denn wirklich tausende von Fällen bekannt (und um die Größenordnung muß es sich ja handeln!), wo Visaanträge bei der DBM endgültig nicht zur Bearbeitung angenommen wurden, ohne das vom Antragsteller etwas unternommen wurde?


    Wer etwas Existentes als Nichtexistent abtut, muss sich fragen lassen, ob das Zahlenwerk zuverlässig ist und nur darum geht es.



    Zitat


    Handelte es sich aber nur um eine "Voranfrage" oder wurde der Antragsteller zurückgeschickt, weil die Unterlagen nicht vollständig waren und kommt dann später wieder, kann man den ersten Besuch auf der Botschaft wohl kaum als "abgelehnten Visaantrag" zählen.


    Du als Ruhestandbeamter solltest doch noch wissen, dass auch ein mündlich vorgebrachter Antrag durchaus als Antrag zu werten sein kann, ggf. die Absichtserklärung insbesondere wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, was pflichtwidrig ist.



    Zitat


    Natürlich kann man die Angaben in Zweifel ziehen, aber dazu gehört mE dann auch ein wenig mehr Substanz. Solche Zahlen können durch nur "gekippt" werden, wenn in großem Umfang Manipulationen stattgefunden hätten. Z.B. könnte man nachdenklich werden, wenn die Anzahl der Visaanträge für Schengenvisa bei der DBM und z.B. der belgischen Botschaft identisch wären, da dies aufgrund der Einwohnerzahl beider Länder unwahrscheinlich erscheint.



    So aus dem Stehgreif hat Belgien irgendwas zwischen 10 und 12 Mio Einwohner. Erst bei Abweichungen vom Faktor 6 - 8 von einem Manipulationsverdacht auszugehen ist gewaltig. Soweit in Erinnerung gibt es eine Anweisung der Task Force in Nürnberg die Absprachen bei Bauaufträgen untersuchen soll. Da gilt dass Kostenabweichungen vom Durchschnitt, also incl. der teuren Objekte von ca. 30 % und nicht 600% + x als Anhaltspunkt für Manipulationen gelten.


    Wie war es bei den STeuerbehörden, ab wann nahmt ihr an, dass die Zahlen bei Gaststätten getürkt waren? z.B. bei Rohwarenzuschlagsfaktoren?



    Ich las auch schon Antworten auf Dienstaufsichtsbeschwerden, wo selbst Ministerien bei offensichtlichen Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften geantwortet wurde, dass es keinen Grund zur Beanstandung gebe. Bei Klagen gibt es ja für Betroffene zumindest Einblick in einen Teil der Akten. Siehe da, intern wurden schon bestimmte Dinge gerügt.


    Auch eine Ablehnung und Gewährung im Remonstrationsverfahren dürfte nicht als Ablehnung gelten. Gleiches für eine Erteilung auf Gerichtsbeschluss.


    Zitat


    Deine Bemerkungen zu den statistischen Erfassungen von Remonstrations- bzw. Gerichtsverfahren beruhen auf reiner Spekulation, da wir die statistischen Anweisungen nicht kennen. Im übrigen hat in beiden Fällen eine statistische Erfassung bei der Stellung des Visaantrages stattgefunden (als Ablehnung, sonst käme es ja nicht zu Remonstration bzw. Gerichtsverfahren). Ob eine zweite Erfassung bei der Erteilung bzw. endgültigen Ablehnung erfolgt, erscheint mir zweifelhaft, weil ein Antrag dann doppelt erfaßt würde.
    Die Zahl dürfte angesichts der Gesamtzahlen auch von untergeordneter Bedeutung sein und nicht zu einer erheblichen Veränderung der Quote (in welche Richtung auch immer) führen.


    da du die Anweisungen nicht kennst, so dürfte auch bei Dir die Spekulation vorhanden sein. Ich weiss nicht ob ein Verfahren das nach Remo oder Gerichtsverfahren stattgegeben wird als abgelehnt bezeichnet wird, kann ich nicht mit Gewissheit sagen, würde einer normalen Logik widersprechen, da das Verfahren ja nicht abgeschlossen ist. Du würdest also sagen dass nicht abgeschlossene Verfahren in die Statistik einfließen


    Deine Formulierungen kann ich nicht nachvollziehen, denn bei Antragstellung wird etwas erfasst, da gebe ich dir Recht. Du meinst als abgelehnt, wenn der Fall nicht abgeschlossen ist und nicht rechtskräftig ist? Solche statistischen Erfassungen wären höchst bedenklich.







    [/quote]

  • Hallo hge,


    warum sollte die Bundesregierung mit manipulierten Zahlen arbeiten? Eine höhere Ablehnungsquote würde doch in der Bevölkerung keinen Sturm der Entrüstung hervorrufen - ganz im Gegenteil. Man könnte auf die hohe Ablehnungsquote und die damit verbundene gründliche Prüfung verweisen. Mit der geforderten leichteren Visa-Erteilung stehen Grüne und Linke in der Bevölkerung doch ziemlich isoliert da, wenn man mal von den direkt Betroffenen absieht.


    Im übrigen könnte ich mir vorstellen, daß die Zahlen über die Visaerteilung nicht mehr von den einzelnen Botschaften händisch ermittelt sondern vermutlich aus der elektronischen Datenverarbeitung herausgezogen werden. So ist das zumindest inzwischen bei allen mir bekannten Behörden. Es wäre auch widersinnig, die Daten in das Visa-System einzupflegen, die Statistiken aber weiterhin auf DIN A 4 Blättern zu erstellen.


    Um auf die Aussage des früheren Forenmitglieds zurückzukommen:
    Glaubst Du wirklich, daß ein Botschaftsangehöriger hier Dienstgeheimnisse offenbart - in einem öffentlichen Forum? Die Zahlen wurden doch früher wie Staatsgeheimnisse behandelt. Viele frühere Anfragen der Grünen und der Linken wurden doch mehr oder weniger vom AA "abgebügelt". Und ausgerechnet ein Forenmitglied veröffentlicht sie hier? Du erlaubst, daß ich da erhebliche Zweifel an der Aussage anmelde. Im übrigen wäre es schon interessant den genauen Wortlaut seiner Aussage zu kennen (exakte 30% sind anders zu werten als unter 30%).


    franky_23:


    Einen Teil habe ich ja schon oben ausgeführt, deswegen hier nur kurz:


    Zitat


    dass auch ein mündlich vorgebrachter Antrag durchaus als Antrag zu werten sein kann, ggf. die Absichtserklärung insbesondere wenn dieser Antrag nicht angenommen wird, was pflichtwidrig ist.


    Wenn für Anträge bestimmte Formen vorgeschrieben sind (z.B. Schriftform) kann man ihn nicht mündlich stellen. Punkt, aus, Ende.
    So ein "Antrag" muß weder angenommen noch bearbeitet werden. Wenn das wirklich vorgekommen sein sollte, darf dies auch nicht als Visaantrag gewertet werden - darüber könnte ja nicht entschieden werden. Mit der Pflichtwidrigkeit wäre ich ein wenig vorsichtiger.


    Welche "Beweise" liegen denn vor, daß die Zahlen der Bundesregierung falsch sind?
    Die Aussage eines Forenmitglieds, dessen genauen Wortlaut wir nicht kennen und ein "dummes Gefühl". Sorry, aber das ist mir ein bißchen wenig.
    Wenn dann noch von nebulös von Behördenschriftstücken gesprochen wird, ohne darzulegen, warum es sich handelt oder von Englischlehrern und A1 etwas ausgeführt wird (was man suchen soll), hätte ich doch gerne den Nachweis, wie sich dies bei Zahlen ausgewirkt haben soll. Wenn wirklich 100, 200 oder 500 sog. "Visaanträge" - ich schreibe mal neutral - formlos abgelehnt wurden, welche Änderung der Ablehnungsquote würde sich dann daraus ergeben? Aus diesem Grunde habe ich dargelegt, daß für eine Ablehnungsquote von 30% - wie hier angeführt - ca. 5.000 zusätzliche, nicht erfaßte Visa-Anträge nötig wären.


    Ich kann weder ein Motiv sehen, bei den Zahlen zu manipulieren noch substantiierte Hinweise erkennen, daß vom AA "getürkt" wurde und werde mich daher, sofern keine weiteren neuen Erkenntnisse, sondern nur Mutmaßungen kommen, aus der Diskussion zurückziehen.


    kaunlaran


    PS: Vielleicht findet ja mal jemand die entsprechenden Zahlen von anderen Schengen-Staaten - die Quote müßte nach den Schengen-Vereinbarungen ähnlich sein. Das wären mal Fragen, die dann gestellt werden könnten.

  • Um auf die Aussage des früheren Forenmitglieds zurückzukommen:
    Glaubst Du wirklich, daß ein Botschaftsangehöriger hier Dienstgeheimnisse offenbart - in einem öffentlichen Forum? Die Zahlen wurden doch früher wie Staatsgeheimnisse behandelt. Viele frühere Anfragen der Grünen und der Linken wurden doch mehr oder weniger vom AA "abgebügelt". Und ausgerechnet ein Forenmitglied veröffentlicht sie hier? Du erlaubst, daß ich da erhebliche Zweifel an der Aussage anmelde. Im übrigen wäre es schon interessant den genauen Wortlaut seiner Aussage zu kennen (exakte 30% sind anders zu werten als unter 30%).


    Es war eine Zahl zwischen 30 und 35 %


    Ich weiss nicht, ob die alten Posts noch in den Archiven sind. wenn ich Zeit habe, werde ich mich mal auf die Suche machen.


    hge

  • Die hier vorher veröffentlichten Zahlen sind die erteilten und abgelehnten Visa 2000, sowie 2007-2009.


    Zur Zahl der erteilten Visa habe ich jetzt eine Zeitreihe für 1998-2006 gefunden, leider keine Zahlen zu Ablehungnen:


    Die Anfrage vom 31.05.2007 an den Bundestag (Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE .) beinhaltete u.a. die Frage:

    Zitat

    1. Wie wurde in den Jahren 1998 bis 2006 über Visumanträge entschieden (Antragszahlen, Erteilungen, Ablehnungen), aufgelistet nach Herkunfts- ländern, ersatzweise nach den Auslandsvertretungen, in denen der Visum- antrag gestellt wurde?

    Es gab noch weitere Fragen. Antwort auf die obige 1. Frage:

    Zitat

    Eine Übersicht über die Gesamtzahl der in den einzelnen Staaten in den Jahren 1998 bis 2006 erteilten Visa ist als Anlage beigefügt.

    Keine rede davon, dass Ablehnungen nicht beigefügt wurden.


    1998: 19.345
    1999: 19.592
    2000: 24.741
    2001: 20.028
    2002: 19.628
    2003: 15.693
    2004: 14.803
    2005: 17.118
    2006: 14.535
    ----------------- die weiteren Zahlen aus der Anfrage zu Beginn des Threads:
    2007: 15.362
    2008: 16.687
    2009: 16.115


    Die Zahlen dieser alten Anfrage scheinen mit den neuen Zahlen konsistent zu sein, denn die Zahl für 2000 ist in den beiden Quellen identisch.

  • .... in einem Gespräch mit dem deutschen Honorarkonsul von Cebu über die Visavergabe der DBM, äußerte ich die ( auf Grundlage der von mir und Bekannten gemachten Erfahrungen) Vermutung, das ja wohl 99% aller Touristenvisa abgelehnt werden, darauf die Antwort vom Konsul:" 101% aller Touristenvisa werden abgelehnt". Alles Klar !?
    Ob er diese Aussage auch öffentlich nochmal wiederholt wage ich zu bezweifeln.

  • warum sollte die Bundesregierung mit manipulierten Zahlen arbeiten? Eine höhere Ablehnungsquote würde doch in der Bevölkerung keinen Sturm der Entrüstung hervorrufen - ganz im Gegenteil.

    Es gibt auch noch diplomatische Rücksichtnahmen. Denke Andy hat mal was in dieser Richtung geschrieben, dass diese Zahlen teilweise aus Rücksicht auf die politischen Beziehungen nicht veröffentlicht wurden oder werden sollten.


    Wenn du z.B. eine Behörde fragst, die überall als Hardlinerfraktion bekannt ist, bei den Betroffenen, bei den Sozialverbänden, ... glaubst du, du würdest dann von denen hören, dass sie die Hardliner sind.


    Kenne auch Argumente, wenn eine Behörde erst nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil, den Widerstand aufgibt, immer noch erklärt, dass sie ja letzlendlich nicht mehr ablehnen, sonst hätten sie weitere REchtsmittel versucht.

  • .... in einem Gespräch mit dem deutschen Honorarkonsul von Cebu über die Visavergabe der DBM, äußerte ich die ( auf Grundlage der von mir und Bekannten gemachten Erfahrungen) Vermutung, das ja wohl 99% aller Touristenvisa abgelehnt werden, darauf die Antwort vom Konsul:" 101% aller Touristenvisa werden abgelehnt". Alles Klar !?

    Das war dann wohl eine zynische Antwort!
    Denn meine Freundin hat diese Woche die Nachricht erhalten, dass ihr Touristen Visum zum Zweck des Besuchs eines Freund/Freundin genehmigt wurde!