Auslagerung einer Geschäftssparte auf die Philippinen

  • Hallo Zusammen,


    Ich möchte einen Geschäftsbereich meiner Firmen auf die Philippinen verlegen. Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen (Erstellen von Zeichnungen / Grafiken am PC) evtl. später mehr.


    Ich bin am Montag von einer Reise mit Vorstellungsgesprächen aus Cebu zurückgekehrt und habe entsprechendes Personal gefunden.


    Hierzu werde ich eine Firma in Cebu gründen. Ich stelle das mal hier ein, da ich einige nützliche Hinweise bereits gefunden habe - Danke dafür!


    Die Frage: Da es sich um reine Lohnarbeiten handelt (Arbeitsmittel werden gestellt oder in Rechnung nach Deutschland gesendet):


    Kann das philippinische Unternehmen die Rechnungsbeträge an die Mitarbeiter zu 100% auszahlen (natürlich abzgl. Steuern)


    Können von einer Privatperson Raumkosten in Abzug gebracht werden?


    Beispiel: Erbrachte Leistung EUR 2000,-- Lohnkosten EUR 1500 Raumkosten 500... also nichts über


    sind jetzt die Raumkosten (wie in Deutschland) voll Abzugsfähig? Wie wird der (private) Vermieter besteuert? Sind nach dem Beispiel nur Lohnsteuern fällig?


    Danke für Ideen

  • hmmm ich glaube es wäre sicherer da einen Steuerberater zu finden der sich mit sowas beschäftigt.




    Zunächst mal wird auf den Philippinen nicht nur Lohnsteuer erhoben, sondern daneben noch Pag-Ibig und Philhealth.


    Bei der Vermietung von Wohnraum ist glaube ich auch die percentage tax relevant :


    http://www.bir.gov.ph/taxinfo/tax_percnt.htm


    Warst du auf den Philippinen im BIR und DTI?. Dort gibt es auch Infozentren bezüglich der verschiedenen Formen einer Firma auf den Philippinen. Es gibt Sonderzonen und andere Regelungen wo du auf den Philippinen teilweise steuerbefreit bist. Ansonsten weiss ich noch dass eine Corporation nur für einige Jahre alle Aufwände abziehen darf.Danach werden auch die Umsätze generell besteuert (ich glaube Lohnzahlungen werden dabei abgezogen aber keine anderen Aufwände)


    Nachzulesen zum Besipiel hier unter Section 27 E:


    http://www.bir.gov.ph/taxcode/1593.htm


    (E) Minimum Corporate Income Tax on Domestic Corporations. -


    (1) Imposition of Tax. - A minimum corporate income tax of two percent (2%0 of the gross income as of the end of the taxable year, as defined herein, is hereby imposed on a corporation taxable under this Title, beginning on the fourth taxable year immediately following the year in which such corporation commenced its business operations, when the minimum income tax is greater than the tax computed under Subsection (A) of this Section for the taxable year.

    Einmal editiert, zuletzt von jgannon ()

  • Ich wuerde Dir raten einen Experten hierzu ranzuziehen. Von dem was Du schreibst kommen einige Geschaeftsmodelle in Frage bei denen Du verschieden gut abschneiden koenntest.


    Was Du erreichen solltest:
    - laengst moegliche ITH (income tax holiday)
    - hoechstmoegliche Kontrolle ueber Dein Investment (100% ownership)
    - geringst moegliche persoehnliche Verantwortung


    Investoren uebersehen gerne mal, dass es auf den Philippinen keine eingetragenen Geschaeftsfuehrer gibt.


    Bei der Miete von Geschaeftsraeumen fallen die "expanded withholding tax" an. "Expanded Withholding Tax is a kind of withholding tax which is prescribed on certain income payments and is creditable against the income tax due of the payee for the taxable quarter/year in which the particular income was earned." Quelle: http://www.bir.gov.ph/taxinfo/tax_withld.htm

    "Eine Expertise ist eine objektive Niederschrift einer subjektiven Meinung"

    "Fakten sind keine Wahrheiten" - Werner Herzog

  • gibst den so was wie eine Deutsch-Philippinische Handelskammer? Die müste doch solche sachen klären können.
    Wer will DIr hier im Forum für solche FRagen eine rechtssichere Auskunft geben?

    1. Gott gebe mir die Kraft die Dinge zu änder die ich änder kann, und die Gelassenheit Dinge hinzunehmen die ich nicht ändern kann.
    2. Gott geben mir die Weisheit beides voneinander zu trennen.