Behördenwahnsinn nach phil Hochzeit

  • Nach dem heutigen Chat mit meiner Süßen tut sich gleich die nächste Frage auf :denken ... sie will, sobald ich das nächste Mal auf die Phils komme, unbedingt auch kirchlich heiraten, war eigentlich zu erwarten.
    Das Problem ist aber, ich bin aus der Kirche ausgetreten, ist das ein Problem oder nicht? Dazu hört man auch unterschiedliche Informationen.

    Soweit ich weiß liegt es einfach im Ermessen des Pfarrers, euch kirchlich zu trauen. Dabei ist unerheblich, ob du in Österreich aus der Kirche ausgetreten bist der nicht. Der Vollständigkeit halber solltest du es schon erwähnen, aber am besten so defensiv formulieren, dass er euch trotzdem noch gerne traut. Deine Freundin kann vorab bereits mit ihrem lokalen Pfarrer deswegen Kontakt aufnehmen.

  • nochmals vielen Dank für Eure Unterstützung und Kommentare, Ihr habt mir sehr weitergeholfen.


    1. zur kirchlichen Trauung: ich bin mit der Erzdiezöse Wien in Verbindung und werde ein Beratungsgespräch dort wahrnehmen. Ein Freund von mir meine nur ganz kurz: warum trittst Du nicht einfach in die Kirche wieder ein, dann gibts bestimmt keine Probleme :D Naja, mal sehen, was die Erzdiezöse Wien meint.



    Da sich der Termin des Deutschkurses noch hinauszögert, weil aktuell keine Plätze beim GI frei sind, und Ihr Bruder im Februar seinen OFW-Urlaub hat, und sie ihn unbedingt sehen will, kann sie frühestens im März mit dem Deutschkurs beginnen. Eine Freundin von mir, dessen Onkel eine Kambodschanerin geheiratet hat, meinte, sie könnte ja den Deutschkurs hier machen während eines Touristenvisas. Ja, und mein Schatz würde auch gern schon früher hier sein mit einem Touristenvisa, deshalb hab ich jetzt begonnen, mich darüber schlau zu machen, und das hier im Forum abgelegte Manual und die Seite des Aussenministeriums hilft zwar sehr gut weiter, allerdings werfen 2 Sätze Fragen auf:


    Touristenvisa C


    2. Die Rückkehrbereitschaft (aus dem Manual von hier): bestimmte Personengruppen müssen ihre Rückkehrbereitschaft nur rudimentär nachweisen, andere werden verstärkt danach geprüft: philipp. Ehepartner eines österr./philipp. Ehepaares. Heißt das nun, die Ehepartner werden nur rudimentär geprüft? Die Hochzeit, so wie es aussieht, ist durch und zwar ohne Ehebefähigungszeugnis unter Mithilfe einer Anwältin ihrer Familie. Laut ihrer Aussage muss das "Certificate of Marriage" noch bei den philippinischen Behörden eingetragen werden (ist es nun durch oder nicht) und zur österr. Botschaft gebracht werden, um die Hochzeit auch in Österreich gültig zu machen. Allerdings will sie das nicht sofort machen, weil sie dann alle ihre ID's umschreiben lassen muss. Benötigt sie dann einen neuen Reisepass oder genügt ein Dokument irgendeiner Behörde, das besagt, dass sie jetzt einen neuen Nachnamen hat?


    3. Reiseversicherung (Zitat von der Homepage des Aussenministeriums): "Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000,- und Rückholung) für den Schengener Raum. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Familienangehörge von EWR-Bürgern sowie Schweizer Bürgern die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen" ... was bitte heißt "Freizügigkeit in Anspruch nehmen", brauch ich nun eine Krankenversicherung, oder doch nicht, sobald die Heirat bei der österr. Botschaft anerkannt wurde?


    Die Rückkehrbereitschaft ist halt in unserem Fall schwer nachzuweisen, und noch schwerer, wenn sie den Deutschkurs hier machen will und nicht im GI (was ja ein guter Nachweis für die Rückkehrbereitschaft wäre).


    so, der Behördenwahnsinn geht weiter X(

  • 3. Reiseversicherung (Zitat von der Homepage des Aussenministeriums): "Reise-, Kranken- und Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens € 30.000,- und Rückholung) für den Schengener Raum. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Familienangehörge von EWR-Bürgern sowie Schweizer Bürgern die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen" ... was bitte heißt "Freizügigkeit in Anspruch nehmen", brauch ich nun eine Krankenversicherung, oder doch nicht, sobald die Heirat bei der österr. Botschaft anerkannt wurde?

    Reiseversicherung für was?
    Falls sie ein Schengenvisum (=Touristenvisum) ansuchen will, braucht sie eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Österreich.
    Falls es um den Aufenthaltstitel Familienangehöriger geht: Die Botschaft verbreitet hier Falschinformationen. Ich habe das auf meiner Homepage bis ins kleinste Detail ausgeführt. Kurz: Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird keine Krankenversicherung benötigt. Nachdem der Antrag bewilligt ist, bekommt sie ein Visum D, um nach Österreich reisen zu können. Bei Antrag/Ausstellung dieses Visum D genügt eine kurzfristige private Reiseversicherung (2 Wochen) sowie Bestätigung deiner Krankenkasse auf künftige Mitversicherung. Zur Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich muss bereits die aktive Mitversicherung bei deiner Krankenkasse nachgewiesen werden.

  • Falls sie ein Schengenvisum (=Touristenvisum) ansuchen will, braucht sie eine Krankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts in Österreich.

    Mir fällt auf, da habe ich mich leider selbst missverständlich ausgedrückt. Was ich meine: Bei Schengenvisum wird eine Reisekrankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts benötigt. Diese Reiseversicherung muss bereits vorgelegt werden, wenn man das Visum beantragt. Man sollte eine nehmen, die man auch wieder stornieren kann, falls das Schengenvisum abgelehnt wird.

  • trivial: Ja, dazu gibts spezielle Versicherungen, und zum Glück hab ich einen guten Versicherungsvertreter, den ich das genau so erklärt habe. Sowohl Storno, falls kein Visa genehmigt wird als auch Aufenthaltsdauer.


    In Ö muss man das A1 schon bei Beantragung des Visas haben und D erst später? Das würde unseren Zeitplan andern, da selbst der schnellste Kurs >2 Monate dauert und ich möchte nicht das Visa um 2 Monate verschieben dadurch.


    Im Zusammenhang mit den Familienzusammenführungsvisa (VISA D) hab ich zu meiner früheren Frage heute morgen unvorhergesehenerweise 2 unterschiedliche Antworten erhalten (falls es jemanden interessiert) :Augenbraue


    MA35 - Einwanderung und Staatsbürgerschaft:


    Meine Frage war, ob man bei Beantragung des VISAs in Manila bereits das A1 abgeschlossen haben muss oder nur nachweisen muss, dass man es macht und später die bestandene Prüfung nachreichen kann.


    Antwort per E-Mail nach 10 Tagen: "Sollte der Antragstellter nicht über ein abgeschlossenes Studium bzw. Universitätsreife (z.B. Matura - Übersetztung für die deutschen Freunde: Abitur) verfügen, sind bereits bei der Antragstellung Deutsch-Kenntnisse mindestens auf Niveau A1 nachzuweisen." ... nicht explizit erwähnt wird dabei, ob damit der ausländische Abschluss gemeint ist, oder die Anerkennung in Österreich, aber ich gehe davon aus, dass der Phil. Abschluss gemeint ist.



    Eine Sprachschule aus Wien, die den A1 anbieten und sehr Erfahrung mit Immigranten hat sagte folgendes:


    Für die Beantragung des VISAs in Wien (während eines Aufenthaltes mit Touristenvisa) muss man lediglich den Kurs begonnen haben oder nachweisen, dass man diesen machen wird, sagt ihre Erfahrung. Bei der Beantragung des Visa D in der österr. Botschaft ihres Herkunftslandes muss sie sehr wohl schon bei Beantragung den A1 abgeschlossen haben.



    Eigentliches Thema des Gespräches waren die Förderungen für die Deutschkurse, der A1 wird sowieso nicht gefördert und kostet 430, aber danach muss man noch 2-3 Module machen. Und jetzt kommts, hat die Gute bereits Matura oder Universitätsabschluss, dann bekommt sie keine Förderung für die Folgekurse, anderenfalls (oder wenn man die Ausbildung verschweigt) bekommt man 50% Fölrderung + 100 Euro, d.h. von 480 - 240 - 100 = 140 kostet dann jedes Modul, mit Matura oder Uni 480 - 100 = 380.


    Fazit: in unserem Fall können wir uns die Zeit bis und für den Deutschkurs mit der Förderung, die wir dann nicht erhalten "erkaufen", mit 540 - 720 Euronen, wie krank ist das österreichische Beamtensystem eigentlich? ... nein, das war jetzt nur rethorisch. :mauer


    und eigentlich müsste ich jetzt der MA35 antworten, ob das auch gilt, wenn das VISA im Zuge eines Touristenvisas in Österreich beantragt wird, soll ich das machen und nochmals 10 Tage auf eine Antwort warten? :weia


    Ich brauch jetzt ein Bier ... prost

  • Erstens - A1 Deutsch: Die MA35 stellt eindeutig klar, dass A1 Deutsch zum Zeitpunkt der Antragstellung nachzuweisen ist. Quelle: https://www.wien.gv.at/verwalt…n-familienangehoerige.pdf Dass A1 bereits bei Universitätsreife (=Matura) entfällt, bedeutet, wenn jemand an einer deutschsprachigen Schule Universitätsreife erworben hat (z.B in Österreich, Deutschland oder Schweiz), entfällt der Nachweis für A1 (weil man dann ohnehin davon ausgeht, dass Deutsch beherrscht wird). Das hat nichts mit einer phil. Ausbildung zu tun.


    Zweitens - Quellen: Bitte, bitte, bitte keinen Sprachschulen oder sonstigen Leuten vertrauen, im Zweifelsfall nicht einmal mir. Ausschließlich auf gesicherte Informationen der MA35 vertrauen (entweder entsprechende Websites oder schriftlich erhaltene Infos). Laut dem Antwortschreiben des Innenministeriums ist nur die MA35 zuständig und befugt, dir gesicherte Informationen zu geben, was für die Antragstellung benötigt wird.


    Drittens - MA35: Ja, die MA35 ist ein Problem, weil viele Infos unvollständig oder unklar sind und die Herrschaften kaum erreichbar sind. E-Mail-Verkehr dauert viele tage und am Telefon hebt normalerweise keiner ab. Deutsch A1 ist allerdings klar (liegt bei Antragstellung vor, Zeugnis ist max. 1 Jahr alt). Wenn du weitere Fragen hast, würde ich persönlich hingehen und mich nicht abwimmeln lassen, bis die Information klar und unzweifelhaft am Tisch liegt, am besten schriftlich. Sollte man dir das verweigern, würde ich von dort direkt im Innenministerium anrufen. Ich kann dir dazu die Kontaktdaten vom Herrn im Innenministerium geben, der meine Beschwerde bearbeitet hat und klargestellt hat, dass diese Infos von der MA35 zu erfragen sind. Ich habe von der österr. Botschaft Manila und der MA35 derart viele Falschinformationen bekommen, dass ich nur noch diesen extremen strikten Weg gehen würde.


    Warnung: Die MA35 braucht zur Ausstellung vom Aufenthaltstitel länger als 3 Monate - das heißt, sie kann sicherlich während eines Touristenvisums ansuchen (sofern die alle Dokumente übersetzt und beglaubigt und A1 beisammen hat). Dann muss sie aber wieder zurück auf die Philippinen, weil das Visum abläuft und waren, bis die Bewilligung durch ist. Dann neuerlichen Strafregisterauszug besorgen (Achtung, Beglaubigung bei der österreichischen Botschaft kann mehrere Wochen dauern, sagen die Mitarbeiter, obwohl es bei mir nur 2 Tage waren) und mit Visum D ausstellen lassen, mit dem sie wieder nach Ö kommt, um den Aufenthaltstitel abzuholen.


    So muss Bürokratie! Prost! :drunk.gif

  • Naja, in HK ist das was anderes, weil man dazu das Ehefähigkeitszeugnis nicht braucht, mit welchem in Österreich auch gleichzeitig die Namensänderung durchgeführt wird, zumindest ist das Teil des Formulars, was dann natürlich in Folge einen neuen Reisepass nötig macht wegen dem anderen Namen.


    Also wenn der Hinweis stimmt, dass man das A1 erst in Österreich machen muss, dann würde mich das stark erleichtern und wir müssen uns deswegen keinen Stress machen. Im Januar / Februar hat ihr Bruder OFW-Urlaub, und da möchte Sie nicht im Kurs sitzen, d.h., sie kann frühestens im März beginnen, noch besser wäre allerdings, wenn sie den in Österreich machen könnte.


    Habe nochmal Hendrix gefragt wie es bei ihm war mit dem A1, Antwort:
    "als Drittstattsangehöriger braucht sie kein Deutsch nachweisen. Nur das Visum ist von anderen Faktoren abhänig" (Er ist Deutscher)


    Du bist Ötserreicher?

    In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Hs. Grundgesetz gewährleistet.
    „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“

  • Na toll, ich hab hier ein Merkblatt der MA35 vorliegen "Erforderliche Unterlagen für alle Aufenthaltstitel", und dort steht:


    "Gesetzesänderung ab Juli 2011: A1 vor Zuzug nachzuweisen"


    was man so interpretieren kann, dass man es nicht gleich bei Beantragung des Visas haben muss ... oder auch nicht.


    Das ist schon bescheuert, wenn man nicht mal den Informationen der Behörde vertrauen kann, die das Visa ausstellt

  • Also, hier die gesetzlichen Grundlagen.
    https://www.help.gv.at/Portal.…tent/12/Seite.120260.html


    Das heißt: Es gibt gewisse Ausnahmen, die auf Asrael aber nicht zutreffen (außer Asrael wäre Ausländer mit einem speziellen österreichischen Aufenthaltstitel).


    Noch einmal: Deutsch A1 ist bei Antragstellung nachzuweisen, so steht es im Dokument der MA35 und ganz unten noch einmal in diesem Link. "Vor Zuzug" wird von den österreichischen Behörden so handgehabt: Bei Antragstellung.


    Ich gebe ja zu, viele Infos der Behörden sind missverständlich. Aber Deutsch A1 muss Asraels Frau bei Antragstellung nachweisen. Das ist unmissverständlich beinhart vom österreichischen Staat kommuniziert und festgelegt.