Rentenbesteuerung 2016 für Auslandsrentner?

  • Kann mir bitte jemand mal erklären wie das zu verstehen ist:


    "Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Voraussetzung dafür, dass dieser gewährt wird, ist, dass ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt, oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – also z.B. eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind."

  • Was verstehst du an diesem Satz den nicht?

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Verstehe leider diese formelierung nicht. Bitte kann mir jemand ein beispiel geben wie man das zu verstehen hat:


    "Gesamteinkünfte im jahr unterliegen mindestens zu 90% der deutschen einkommensteuer."

  • Verstehe leider diese formelierung nicht. Bitte kann mir jemand ein beispiel geben wie man das zu verstehen hat:


    1. du bekommst 900 euro rente in D und sonst weiter keine einnahmen, dann hast du die bedingung für unbeschränkt erfüllt
    2. du bekommst 900 euro rente in D und dein kleiner nebenjob auf den PH bringt einen zusatzverdienst (gewinn) von 99 euro, dann ist die bedingung auch erfüllt
    3. du bekommst 900 euro rente in D plus zusatz auf den PH 99 euro gewinn plus Zinseinnahmen aus Malta in höhe von 100 Euro dann ist die bedingung nicht mehr erfüllt


    LG
    Matthy

    1. ich habe GELD gegen ZEIT getauscht - und es geht mir gut!
    2. die LIEBE und die EDV gehen manchmal seltsame Wege.
    3. diese Nachricht wurde NICHT von einem I-PHONE oder GT-N7000 gesendet.

  • Vielen dank für deine antwort und beispiele matthy. Also mit 930euro rente monatlich ausschliesslich aus deutschland mit keine weiteren einkommen aus von sonst wo, dann hat man diese option erfüllt?

  • "Betroffene können einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Voraussetzung dafür, dass dieser gewährt wird, ist, dass ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegt, oder aber, dass die Einkommen, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen – also z.B. eine zusätzliche Rente im Heimatland oder aber Kapitaleinkommen dort – geringer als 8004 Euro sind."

    Also ich verstehe das so!
    Gesetzliche Rente sage mal 1000 Euro unterliegen der Einkommensteuer in Deutschland!
    Bertiebsrente 600 Euro unterliegen auch der Einkommensteuer in Deutschland 600X12 = 7200 sind also noch unter 8004 Euro.


    Also kann ich auch den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen!? Sieht auch meine Steuerfachwirtin so!

    LG bonbon

  • Ja klar und dann ist es sogar egal ob du die Betriebsrente von einem z.b. griechischen Betrieb ausbezahlt bekommst (weil sonst ist ja sowieso innländischer Verdienst).

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit