hinundweg/Gültigkeit der Verpflichtungserklärung insgesamt

  • Hallo,
    bevor ich einen Denk-oder Verfahrensfehler mache, möchte ich gerne das Forum fragen, ob es Bedenken gibt, die VE (Verpflichtungserklärung) folgenderweise zu nutzen.
    Ich weiß, dass die Gültigkeit einer VE 6 Monate beträgt.


    Ich fliege Ende September in die Philippinen für 7 Monate und möchte die VE und die Krankenversicherungsunterlagen dann schon mitnehmen.
    Ich beabsichtige Ende März 2018, also ca 2 Tage vor Ablauf der Gültigkeit der VE den Antrag für ein Schengenvisum in der DBM zusammen mit meiner Lebensgefährtin stellen.
    Im Antrag für die geplante Einreise soll der 27.6.2018 vorgesehen und 90 Tage sein (also bis ca 27.9.2018 ), damit meine Lebensgefährtin und ich Ende September 2018 zusammen in die Phlps (zurück-) reisen können.


    Der Zeitraum, für den die VE und die KKV eigentlich Anwendung findet ist also erst im 2.Quartal nach Ablauf der Gültigkeit der VE.


    Gibt es irgendwelche Bedenken oder Fehler bei unserer Überlegung bzgl eines Schengenvisums was die Gültigkeit und Verwendung der VE anbelangt?


    Danke schon mal für eure Gedanken,


    Mfg, hinundweg

  • Ich weiß, dass die Gültigkeit einer VE 6 Monate beträgt.


    Ich fliege Ende September in die Philippinen für 7 Monate und möchte die VE und die Krankenversicherungsunterlagen dann schon mitnehmen.
    Ich beabsichtige Ende März 2018, also ca 2 Tage vor Ablauf der Gültigkeit der VE den Antrag für ein Schengenvisum in der DBM zusammen mit meiner Lebensgefährtin stellen.


    Das schreibt die Botschaft:


    Zitat

    Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen von Privatpersonen – in der Regel – bis zu 6 Monaten nach dem Ausstellungsdatum.


    http://www.manila.diplo.de/Ver…ichtungserkl__gultig.html


    ... wenn du also Ende September die VE ausstellen lässt, könnte Ende März (Tag der Antragsstellung) diese VE älter als 6 Monate sein... je nach Tag der Ausstellung.
    Falls es noch innerhalb der 6 Monate sein sollte, ist es okay...