Ryan12/Hochzeitsvisum früher Visum für eine Studentin

  • Raphael hat ja schon alles richtig gesagt...


    Brauche Ich zur Urkundenprüfung auch die Dokumente die nicht auf der Liste von der DBM sind? Die Dame meinte nämlich dass auch die Einverständniserklärung der Eltern geprüft werden muss.


    Das ist absoluter Quark! Gegenstand der UP ist nur ihre Geburtsurkunde und das Cenomar/Cemar; und was dazu gebarucht wird steht nur auf der HP der DBM, ich denke du kennst das Merkblatt....




    Du hast angehängt:



    a ) parental consent


    das bedarf keine Überbeglaubigung durch die DBM; einfach durch RTC und DFA überbeglaubigen lassen. mE darf die DBM dies zur Zeit auch garnicht überbeglaubigen!



    b ) eigene eidesstattliche erklärung , dass sie single ist! (dieses Formblatt)


    das kann man bei der der DBM machen lassen; wie gesagt, viele standesämter lassen dies nach Einreise in ihrem Standesamt unterschreiben... aber jeder macht es wie er will. Aber es lohnt sich, das StA danach zu fragen

  • Dazu braucht es keine DBM. Das Blatt muss von deiner Holden unterschrieben werden, sonst nichts. Und wird dann mit den restlichen Unterlagen bei der Stelle abgegeben, wo die Urkundenprüfung veranlasst.


    auf dem Blatt steht aber "Signature and Seal of Consular Officer, German Embassy Manila". Oder wird das erst bei der Urkundenprüfung gemacht?


    Letztendlich muss es dein Standesamt wissen und dir die Vorgaben machen. Die DBM hat ein Merkblatt zur Urkundenprüfung, und Minimum die von der DBM geforderten Dokumente würde ich unabhängig von der Aussage des Standesamtes beilegen. Für alles weitere muss die Aussage von deinem Standesamt kommen.


    Ja Ich werd die nochmal belästigen.


    a ) parental consent


    das bedarf keine Überbeglaubigung durch die DBM; einfach durch RTC und DFA überbeglaubigen lassen. mE darf die DBM dies zur Zeit auch garnicht überbeglaubigen!


    Das hatte Ich im letzten Beitrag nicht angehängt und Ich hatte auch nicht erwähnt das Ich das bei der DBM beglaubigen lassen will. Du meinst das "Consent and Authorization" oder?


    b ) eigene eidesstattliche erklärung , dass sie single ist! (dieses Formblatt)


    das kann man bei der der DBM machen lassen; wie gesagt, viele standesämter lassen dies nach Einreise in ihrems standesamt unterschreiben... aber jeder macht es wie er will. Aber es lohnt sich, dien StA danach zu fragen


    Ja Ich hoffe das die uns das so machen lassen.



    Wie stellt sich die DBM eigentlich die "Declaration of Addresses from 15 years old" vor? Da steht es muss alles exakt beschrieben werden. Reicht es wenn Ich da Ihre vollständige Adresse draufschreibe mit einem Bild von Google Maps und den Koordinaten des Hauses? Was ist mit "nearest Landmark" gemeint? Ein bekanntes Gebäude wie das Municipal oder das Rathaus?


    Bei der Zeile für die Unterschrift steht das die Unterschrift auf den gedruckten Namen stehen muss. Wie soll das den bitte gehen?



    Tut mir leid für die vielen blöden Fragen, aber mal ganz erhlich, die hohen Anforderungen die die haben mit der geringen bis fehlerhaften Menge an Informationen veranlasst mich einfach dazu immer vorsichtiger zu werden und fragen über fragen zu stellen. :(


    Ich bin echt froh das Ihr mir alle so helft und geduldig seid. Vielen vielen Dank euch!!!!!!! :blumen

  • Das hatte Ich im letzten Beitrag nicht angehängt und Ich hatte auch nicht erwähnt das Ich das bei der DBM beglaubigen lassen will. Du meinst das "Consent and Authorization" oder?



    Sorry, da habe ich mich irgendwie verguckt....


    Nein, dieses "Consent .. Authorization" benötigt keine Überbeglaubigung.. einfache Unterschrift reicht... ist wegen deutscher Datenschutzbestimmungen eingeführt worden, weil in der UP Dokumente anderen Personen/Behörden vorgelegt werden können...

  • Wie stellt sich die DBM eigentlich die "Declaration of Addresses from 15 years old" vor? Da steht es muss alles exakt beschrieben werden. Reicht es wenn Ich da Ihre vollständige Adresse draufschreibe mit einem Bild von Google Maps und den Koordinaten des Hauses? Was ist mit "nearest Landmark" gemeint? Ein bekanntes Gebäude wie das Municipal oder das Rathaus?


    Adressen abe dem 15 Lebensjahr... aber ich rate immer nur die Adressen aufzuschreiben, wo man sie auch heute noch kennt; denn es hat kein Zweck, dass der Agent diese Adressen abklappert und dort nicht erfahren kann. Da es ja auf den Philippinen kein Meldewesen gibt, kann auch niemand irgendwelche Lücken nachweisen....


    Meist die Adresse bei dem Eltern.....



    Und wenn die Adresse ja postfähig ist, braucht man auch keine Landmarks … es geht ja nur darum, dass der Agent sie findet. Und die fragen sich sowieso durch.



    Zitat


    Bei der Zeile für die Unterschrift steht das die Unterschrift auf den gedruckten Namen stehen muss. Wie soll das den bitte gehen?


    ... ich weiss jatzt nicht recht was du meinst ,, einfach improvisieren.. -:)

  • Sorry, da habe ich mich irgendwie verguckt....


    Nein, dieses "Consent .. Authorization" benötigt keine Überbeglaubigung.. einfache Unterschrift reicht... ist wegen deutscher Datenschutzbestimmungen eingeführt worden, weil in der UP Dokumente anderen Personen/Behörden vorgelegt werden können...


    Das heißt die Unterschrift und Stempel kommt während der UP drauf.




    Ich werde es einfach alles so genau wie nur irgendwie möglich machen!


    ... ich weiss jatzt nicht recht was du meinst ,, einfach improvisieren.. -:)



    Bild hab ich angehängt. Bild 1


    Es gibt da noch ein ähnliches Formular Bild 2, das ist nur relevant wenn Sie minderjährig wäre oder?

    Dateien

    • 1.jpg

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    • 2.JPG

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  • Also Ich hatte jetzt gestern beim Chef des Standesamtes von München einen Termin! Er selbst kannte sich auch nicht 100%tig mit den Details aus. Er hat mir nicht glauben wollen das die Heiratsurkunde der Eltern, die Geburtsurkunde der Geschwister und die Sachen die auf dem Merkblatt der DBM waren nötig waren. Er hat dann erstmal einen Kollegen angerufen und war ganz überrascht dass es wirklich so ist und das die Leute das alles wirklich bringen. Und dann hat er gesagt so langsam fangen die da drüben das Spinnen an, was das soll das man solche Dokumente verlangt.... :Rolf


    Schön zu hören das sogar der Chef des Standesamtes es für lächerlich hält.


    Er war sehr streng aber auch sehr hilfsbereit. Ich werde nächste Woche wieder hinfahren mit allen Dokumenten und dann wird er mit mir alles durchgehen und mir genau sagen was Ich wie machen muss.


    Er hat mich aber nicht wirklich für ernst genommen weil Ich schon viele Informationen aus diesem Forum hier hab und er hats dann natürlich ins lächerliche gezogen so quasi die Informationen aus dem Forum sind doch sowieso nur Mist. Dabei hab Ich hier schon so viele Wichtige Informationen bekommen die sich auch als wahr herausgestellt haben.... Aber das Interessiert ihn ja nicht. Und selber wissen tut ers auch nicht...
    Zum Beispiel sagte er auch dass die Übersetzungen der Dokumente mit nach Manila geschickt werden müssen. Darauf sagte Ich nur das auf der Seite der DBM ausdrücklich steht das dies eben nicht benötigt wird! Seine Antwort: Dann machen wir das halt nicht wenn Sie das besser wissen, wozu brauchen Sie mich überhaupt wenn Sie schon alles wissen.


    ÄÄhh... Ich hab mich halt vorbereitet. Und wenn Ich eindeutig einen Widerspruch in seiner Aussage sehe und dem was die DBM offiziell auf ihre Webseite schreibt dann stimmt doch wohl was nicht! :Augenbraue


    Soviel mal zu meiner Erfahrung mit dem StA, ist jetzt vielleicht etwas emotional zu detailliert formuliert :peinlich


    Zwei schlechte Nachrichten hat er mir dann aber noch gegeben. Zum einen muss meine Verlobte wegen dem Affidavit nochmal zur DBM, da führt kein Weg dran vorbei. Und die sogenannte Traubereitschaftserkllärung brauche jetzt doch. Das will das OLG nämlich haben und wird auch Ehrerbietigkeitsakt der Eltern genannt.


    Zum Ehrerbietigkeitsakt hat er gesagt es ein anderes Dokument wie das parents consent. Es ist mehr sowas wie die Verkündigung der Eltern das Ihre Tochter mit mir verheiratet wird. Quasi das es offiziell und publik gemacht wird. Wie dieses Dokument im englischen heißt und wie das Aussieht versuche Ich gerade zu googeln.

  • Zwei schlechte Nachrichten hat er mir dann aber noch gegeben. Zum einen muss meine Verlobte wegen dem Affidavit nochmal zur DBM, da führt kein Weg dran vorbei.


    Okay, wenn er die eidestattliche Erklärung vor Einreise belaubigt haben will, geht das nur über die DBM



    Zitat

    Und die sogenannte Traubereitschaftserkllärung brauche jetzt doch. Das will das OLG nämlich haben und wird auch Ehrerbietigkeitsakt der Eltern genannt.


    Zum Ehrerbietigkeitsakt hat er gesagt es ein anderes Dokument wie das parents consent. Es ist mehr sowas wie die Verkündigung der Eltern das Ihre Tochter mit mir verheiratet wird. Quasi das es offiziell und publik gemacht wird. Wie dieses Dokument im englischen heißt und wie das Aussieht versuche Ich gerade zu googeln.


    Vollkommener Quark, was der Herr von StA dir da erzählt.



    Es gibt nur den parental consent (Zustimmungserklärung) , wenn die Verlobte 18,19,20 Jahre alt ist oder den parental advice (Ehrerbietigkeitsakt), wenn sie 21,22,23, 24 Jahre alt ist.


    Beiders zusammen wird nicht gefordert... kann man auch hier beim OLG Köln sehen (Punkt 4)


    http://www.olg-koeln.nrw.de/au…laender_p/philippinen.pdf


    DA ich nicht davon ausgehe, dass deine Verlobte gleichzeitig 19 Jahre und 22 Jahre alt ist, muss der Herr sich für eines dieser Dokumente entscheiden -:)



    Falls dein zuständiges OLG Online ist, überprüfe das Befreiungsverfahren für die Philippinen. Aber im Prinzip sind die bei allen OLGs gleich.

  • Zum Beispiel sagte er auch dass die Übersetzungen der Dokumente mit nach Manila geschickt werden müssen. Darauf sagte Ich nur das auf der Seite der DBM ausdrücklich steht das dies eben nicht benötigt wird! Seine Antwort: Dann machen wir das halt nicht wenn Sie das besser wissen, wozu brauchen Sie mich überhaupt wenn Sie schon alles wissen.

    Die Übersetzungen braucht nur die deutsche Amtsstube, weil die Amtssprache deutsch ist. Wenn das OLG und dein Standesamt darauf verzichten würden, bräuchte sie niemand ...

  • Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen die Standesbeamten nur der Weisung der Gerichte.
    Daher ist der Ermessensspielraum eines Standesbeamten riesengross. Das kann zum Vorteil oder zum Nachteil für den Antragsteller werden.

    Mein Bemühen ist stets vorurteilsfrei, nichtdiskriminierend und politisch neutral meine Posts zu formulieren.

    Mein Bemühen ist, meine Post´s präzise und juristisch korrekt zu formulieren, damit keinem Leser ein emotionaler oder finanzieller Schaden entsteht.

  • Es gibt nur den parental consent (Zustimmungserklärung) , wenn die Verlobte 18,19,20 Jahre alt ist oder den parental advice (Ehrerbietigkeitsakt), wenn sie 21,22,23, 24 Jahre alt ist.


    Beiders zusammen wird nicht gefordert... kann man auch hier beim OLG Köln sehen (Punkt 4)


    http://www.olg-koeln.nrw.de/aufgaben/jus…philippinen.pdf



    Naja, er hat eigentlich nur das gelesen was in dem Wisch vom OLG stand. Das Münchner Formular ist anders formuliert und man könnte meinen es sind beide Dokumente verlangt. Im Kölner ist es eindeutig entweder oder.


    https://www.justiz.bayern.de/m…mberg/philippinen1115.pdf



    Die Übersetzungen braucht nur die deutsche Amtsstube, weil die Amtssprache deutsch ist. Wenn das OLG und dein Standesamt darauf verzichten würden, bräuchte sie niemand ...



    Das ist mir klar dass das StA und OLG die Übersetzungen braucht. Es geht mir eher darum das der Herr vom StA meint die Übersetzungen müssen mit den Urkunden zur DBM geschickt werden, was Sie definitiv nicht müssen da es ja ausdrücklich auf der Webseite der DBM steht.


    Als fachlich unabhängige Urkundsbeamte unterliegen die Standesbeamten nur der Weisung der Gerichte.
    Daher ist der Ermessensspielraum eines Standesbeamten riesengross. Das kann zum Vorteil oder zum Nachteil für den Antragsteller werden.



    Ich hoffe das es eher zu meinem Vorteil ist ;)

  • Naja, er hat eigentlich nur das gelesen was in dem Wisch vom OLG stand. Das Münchner Formular ist anders formuliert und man könnte meinen es sind beide Dokumente verlangt. I



    Im Prinzip wird es aber durch den Einleitungssatz klar:

    Zitat

    Für Verlobte, die das 18., aber noch nicht das 21. bzw. 25. Lebensjahr vollendet haben:


    ..da wird unterschieden zwischen den 2 Gruppen...



    Es geht zurück auf den family code der Philippinen:



    Zitat

    Art. 14. In case either or both of the contracting parties, not having been emancipated by a previous marriage, are between the ages of eighteen and twenty-one, they shall, in addition to the requirements of the preceding articles, exhibit to the local civil registrar, the consent to their marriage of their father, mother, surviving parent or guardian, or persons having legal charge of them, in the order mentioned. Such consent shall be manifested in writing by the interested party, who personally appears before the proper local civil registrar, or in the form of an affidavit made in the presence of two witnesses and attested before any official authorized by law to administer oaths. The personal manifestation shall be recorded in both applications for marriage license, and the affidavit, if one is executed instead, shall be attached to said applications. (61a)
    Art. 15. Any contracting party between the age of twenty-one and twenty-five shall be obliged to ask their parents or guardian for advice upon the intended marriage. If they do not obtain such advice, or if it be unfavorable, the marriage license shall not be issued till after three months following the completion of the publication of the application therefor. A sworn statement by the contracting parties to the effect that such advice has been sought, together with the written advice given, if any, shall be attached to the application for marriage license. Should the parents or guardian refuse to give any advice, this fact shall be stated in the sworn statement. (62a)


    http://www.chanrobles.com/exec…derno209.htm#.W-w0u_ZFzns



    Vielleicht sollte sich der H. Standesbeamte mal bei seinem zuständigen OLG schlau machen, wo er ja auch das Befreiunsgverfahren einreichen muss. Anstatt unsinnige Papire zu verlangen.

  • Ich versuche es Ihm nochmal klar zu machen. Das Problem bei denen ist aber das sie einen immer für blöd halten weil Sie der Meinung sind das Sie alles wissen und immer Recht haben und einer der sich sein wissen aus dem bösen Internet holt dumm und Ahnungslos ist. :476:

  • Da darf Ich mir dann wieder anhören: Wenn sie das sagen dann machen wir das halt so, wieso kommen sie überhaupt hierher wenn sie alles besser wissen?


    :Augenbraue ?(


    Das kommt jetzt etwas spät, aber warum ist eigentlich ein Visum als Au Pair nicht möglich? Das ist von den anforderungen und dem Zeitaufwand wesentlich weniger als alle anderen Visa!

  • Da darf Ich mir dann wieder anhören: Wenn sie das sagen dann machen wir das halt so, wieso kommen sie überhaupt hierher wenn sie alles besser wissen?


    weil er eben zuständig ist... doofe Frage..


    Man kann sich eben seinen Standesbeamten nicht aussuchen :)



    Das kommt jetzt etwas spät, aber warum ist eigentlich ein Visum als Au Pair nicht möglich? Das ist von den anforderungen und dem Zeitaufwand wesentlich weniger als alle anderen Visa!


    Das ist aber jetzt eine total andere Baustelle... müssen wir jetzt nicht weiter diskutieren, weil du ja in richtung Heiratsvisum gehst.

  • Warum nicht? Es hat angefangen mit einem Studienvisum das sie herkommen kann und wir genug zeit haben uns kennenzulernen. Ein Visum als Au-Pair geht 6 bis 12 Monate. Das Heiratsvisum ist noch nicht beantragt, deshalb wäre es noch möglich. Warum war das eigentlich nie im Gespräch?

  • und wir genug zeit haben uns kennenzulernen.



    Und genau deshalb ist AU-Pair dann nicht das richtig Visum. denn


    a ) ist es nicht gewährleistet, dass sie überhaupt Gasteltern in deiner Nähe findet
    b ) wäre das Kennenlernen-wollen ein anderer als der beantragte Zweck (AU-Pair)


    Und wenn ihre bisherige Lebensbiografie keinen Anhaltspunkt dafür bietet, warum sie in D Deutsch lernen muss, wird das schwierig werden.