Raphael hat ja schon alles richtig gesagt...
Brauche Ich zur Urkundenprüfung auch die Dokumente die nicht auf der Liste von der DBM sind? Die Dame meinte nämlich dass auch die Einverständniserklärung der Eltern geprüft werden muss.
Das ist absoluter Quark! Gegenstand der UP ist nur ihre Geburtsurkunde und das Cenomar/Cemar; und was dazu gebarucht wird steht nur auf der HP der DBM, ich denke du kennst das Merkblatt....
Du hast angehängt:
a ) parental consent
das bedarf keine Überbeglaubigung durch die DBM; einfach durch RTC und DFA überbeglaubigen lassen. mE darf die DBM dies zur Zeit auch garnicht überbeglaubigen!
b ) eigene eidesstattliche erklärung , dass sie single ist! (dieses Formblatt)
das kann man bei der der DBM machen lassen; wie gesagt, viele standesämter lassen dies nach Einreise in ihrem Standesamt unterschreiben... aber jeder macht es wie er will. Aber es lohnt sich, das StA danach zu fragen