Hallo,
meine Frau erhielt einen Aufenthaltstitel trotz nicht vorhandenem richtigen Visum zur Einreise, 3 Jahre. Die Botschaft war hierfür nicht eingeschaltet.
Sie (meine Frau) ist nun in Deutschland.
Die Ausnahmeregelung erfolgte aufgrund der Umstände, die sich aus unserem Fall ergaben. Meine Frau ist reiseunfähig - vielleicht für lange Zeit und absolut begründet und rechtssicher nachgewiesen: sonst wäre die Erteilung nicht erfolgt.
Nun frage ich mich, wie bei einem Visum zur Familienzusammenführung ihre Kinder nach Deutschland verbracht werden können.
- Schengenvisum für einen erwachsenen Familienangehörigen mit Vollmacht der Erziehungsberechtigten?
- durch mich selbst mit Vollmacht? (wenn es Probleme gibt, könnte ich mich mit den kleinen Kindern schwer verständigen was ich bei 20 h Flug mit Umsteigen problematisch finde - wenn die in einem Umsteigeland Fragen stellen, ist die Beantwortung nicht so leicht denke ich).
- 6 Jährige Kinder kann niemand alleine reisen lassen und auch eine Betreuung durch Leute der Fluggesellschaft finde ich bei Betrachtung menschlicher Fragen hier nicht gut.
Die Kinder kennen mich und sind sehr sehr zutraulich aber das gilt erstmal nur, soweit es im eigenen Land (Philippinen) war. Habe selbst ein Kind und weiss ja, wie Kinder ticken. Mein Kind lebt mit mir seitdem es ein Kleinkind ist. Vielleicht mein Kind mitnehmen, um es leichter zu gestalten? Meine Tochter fände das super. Bei blöden Fragen bei der Immigration könnte das auch helfen.
Oder doch Tante die holen lassen? Was wird die DBM da wohl entscheiden?
Hat wer Erfahrungen auch für die Erteilung eines Schengenvisums für die Tante in so einem Fall? Die hat kein Geld, einen schlecht bezahlten Job, keinen Grundbesitz ect. Normalerweise bekäme sie vermutlich niemals ein Visum.
Wie wird die Visaabteilung bei sowas reagieren? Einschätzung? Ich meine man kann doch die Kinder deshalb ja nicht Jahre von der Mutter trennen.
Was meint ihr?
Badesee