Meine Holde u. ich waren diese Woche bei einem fuer uns neuen Anwalt/Atty. Nach Durchsicht des Vertrages u. a. die Frage, wer die Kosten fuer Steuern, Anwalt usw. uebernommen hatte.
Wir natuerlich, damit wir wissen, dass diese Kosten auch bezahlt werden u. wir handhaben dies schon immer so.
Da es darum geht, dass der Kauf u.U. rueckabgewickelt werden muss; dann seine Info, dass, wenn im Kaufvertrag nicht expliziet darauf hingewiesen wurde, dass der Kaeufer die Nebenkosten uebernimmt, geht das Gericht automatisch davon aus, dass der Verkaeufer diese Kosten getragen hat!
Wir haben schon einige Grundstuecke gekauft u. insgesamt bei drei verschiedenen Notaren die Vertraege machen lassen u. immer die Nebenkosten uebernommen. In keinem dieser Vertraege steht ein Passus, dass wir die Traeger dieser Kosten waren.
Hat einer von Euch den passenden Republic Act zur Hand? (Hab bisher nix gefunden.)
Fuer alle andern, die Immobilien kaufen wollen, zur Info.