Nachfrage ….. Ablauf nach Urkundenüberprüfung.

  • Hallo liebe User,

    Bevor ich meine Frage stelle , anbei kurz zu meiner Situation.

    Ich habe online jmd. kennengelernt, kann mir längerfristig etwas vorstellen, habe Sie leider noch nicht in real gesehen. Wir planen langfristig u.a wird am 08.10 die Deutschprüfung abgelegt.

    Wir möchten Zeit sparen und schon mal die Urkundenüberprüfung beginnen, diese dauert ja mindestens 8 Monate.
    Da es kein Visum gibt für eine Ehe wenn man sich noch nicht gesehen hat ,ist klar, ich möchte Sie natürlich auch vorher gesehen haben.
    Da man aber nicht weiß wann die Philippinen, wieder öffnen , ist die Frage: Mal angenommen die UP ist erfolgreich , wie lange ist diese gültig? Heißt wann muss man geheiratet haben,? Ich gehe schon sehr davon aus, dass wir uns verstehen , falls nicht muss man ja nicht heiraten.


    Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn, es geht mir vor allem um die Zeitersparnis undogmatisch sowas rechtlich möglich ist.


    Danke für euer Feedback

  • Mein Verständnis ist die UP prüft ja die Echtheit der GU und der Daten von ihr. Daher sollte sie eig. nicht ablaufen. Allerdings ist es ja so: die UP beauftragt ja die jeweilige Behörde z.b. Standesamt , theoretisch könnte sie ja auch darauf verzichten was i.d.r nicht gemacht wird.


    Daher würde ich empfehlen beim Standesamt wenn diese die wünscht nachzufragen wie das aussieht. Dazu kommt ja dass die Befreiung vom EfZ nach 6 Monaten abläuft.

  • Mein Verständnis ist die UP prüft ja die Echtheit der GU und der Daten von ihr. Daher sollte sie eig. nicht ablaufen. Allerdings ist es ja so: die UP beauftragt ja die jeweilige Behörde z.b. Standesamt , theoretisch könnte sie ja auch darauf verzichten was i.d.r nicht gemacht wird.


    Daher würde ich empfehlen beim Standesamt wenn diese die wünscht nachzufragen wie das aussieht. Dazu kommt ja dass die Befreiung vom EfZ nach 6 Monaten abläuft.

    Meiner Erfahrung beantragt man ein Ehefähigkeitszeugnis und ggf. wird dann eine UP durch das Standesamt ausgelöst. Von einer Befreiung weiß ich nichts. Aber von einer max. Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses von 6 Monaten.


    Ich warte derzeit noch auf die restlichen Unterlagen von den Philippinen, da noch was gefehlt hatte.

  • Mein Verständnis ist die UP prüft ja die Echtheit der GU und der Daten von ihr. Daher sollte sie eig. nicht ablaufen. Allerdings ist es ja so: die UP beauftragt ja die jeweilige Behörde z.b. Standesamt , theoretisch könnte sie ja auch darauf verzichten was i.d.r nicht gemacht wird.


    Daher würde ich empfehlen beim Standesamt wenn diese die wünscht nachzufragen wie das aussieht. Dazu kommt ja dass die Befreiung vom EfZ nach 6 Monaten abläuft.

    Nicht ganz richtig, die UP prüft auch das Cenomar (was ja letztlich ihr Ledigkeitsstatus ist). Dieser könnte sich natürlich nach der UP ja aus irgendwelchen Gründen noch ändern ... . Inwieweit dies dann durch Vorlage eines aktuellen CENOMARS, wenn es soweit ist, erledigt ist, oder ob es noch einmal eine "kleine" Nachprüfung gibt, kann ich auch nciht sagen

  • Die UP prüft in erster Linie die GU, heißt die Identität der Dame...das Cenomar wird dann nur nochmal mit dem namen verglichen und meist eh aktuell neu verlangt....das kannst "du" nur einleiten, wenn du bei deinem Standesamt eine Hochzeit anmelden willst (das geht auch ohne vorher getroffen zu haben)...es müsste nur bis zum Visum ein Treffen stattfinden, ansonsten gibt die DBM i.d.R. kein Visum!

    Wir planen langfristig u.a wird am 08.10 die Deutschprüfung abgelegt.

    Das könnte ein Problem geben, weil wenn die Prüfung länger als 1 Jahr bis Einreise her ist, wird es meist nicht so einfach anerkannt. Ich würde dann aber eh weiter machen bis B1, dass spart viel Zeit und Probleme nach der Einreise

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die UP prüft in erster Linie die GU, heißt die Identität der Dame...das Cenomar wird dann nur nochmal mit dem namen verglichen und meist eh aktuell neu verlangt....das kannst "du" nur einleiten, wenn du bei deinem Standesamt eine Hochzeit anmelden willst (das geht auch ohne vorher getroffen zu haben)...es müsste nur bis zum Visum ein Treffen stattfinden, ansonsten gibt die DBM i.d.R. kein Visum!

    Wir planen langfristig u.a wird am 08.10 die Deutschprüfung abgelegt.

    Das könnte ein Problem geben, weil wenn die Prüfung länger als 1 Jahr bis Einreise her ist, wird es meist nicht so einfach anerkannt. Ich würde dann aber eh weiter machen bis B1, dass spart viel Zeit und Probleme nach der Einreise

    Hallo Tandualyce,

    Ich danke für die Hinweise, ich erachte eine Einreichung der gesamten Unterlagen Ende des Jahres als sinnvoll. Ich hoffe man hat sich im Verlaufe des nächsten Jahres gesehen.