Beiträge von Haferflocken

    Ich habe dann aber kein Theater gemacht und die namensrechtliche Veränderung veranlasst .. hat nur ca. 20 Euro gekostet.


    Nun verlangt das Bürgeramt von meiner Frau, dass sie die Urkunde korrigieren lässt, oder alternativ beim Standesamt ihre Namensführung irgendwie klärt.

    Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht, was den Umgang mit dem Mittelnamen, betrifft. Wir haben es bisher so gelöst, dass es mit der Heirat eine Namenserteilung für meine Frau gab. Der Mittelname ist dabei komplett verschwunden und sie heißt nur noch Lisa Grace Müller. Lt. dem StA soll es vorteilhaft sein, da "geb. Adobo" und der Mittelname in dem Fall wegfällt. Was die Botschaft bei der neuen Passerstellung daraus macht, werden wir sehen. Meine Frau ist bei der Heirat philippinischen Namensrecht geblieben. Bei uns ist die Einbürgerung noch kein Thema.

    Erstmal vielen Dank für die ganzen Tipps und Antworten. Leider kam es nie zu einem Treffen in Thailand, da meine Freundin an der Ausreise gehindert wurde. Begründung Zu hoher Geldbetrag auf dem Konto (ein Teil von ihrer Arbeit im Büro mit Dokumenten belegt) Da war ich erstmal geschockt.

    Bin dann jetzt im Oktober nach Manila geflogen, um mich dort mit ihr zu treffen.

    Möchte diese Sache mit Thailand oder ä. in naher Zukunft wiederholen. Jetzt meine Frage :

    Wenn ich nach Manila fliege und mit ihr gemeinsam ausreise, stehen da die Chancen besser? Liebesbeweise wie Fotos (auch in ihrem Haus) , Verlobungsring, Facebook Konversation etc. gibt es zur Genüge. Vielleicht noch einige Dokumente vorlegen wie Kontostand etc. ? Wer hat da Erfahrung? Das Thema AOS ist mir im Moment zu aufwändig und vermutlich für einen längeren Deutschlandbesuch sinnvoll

    Ich bin zusammen mit meiner damaligen Freundin 2016 von MNL nach BKK gereist. Sie musste auch in die Secondary Inspection. Der Aufenthalt war für 3 Wochen geplant. Sie wurde nach den Destinationen und dem Budget gefragt. Ich sollte dann dazukommen und es wurde nach gemeinsamen Bildern gefragt. Als meine Freundin dann ihr Handy zückte, wollte er die Fotos nicht mehr sehen. Sie bekam dann den Ausreisestempel.


    Alleinige Ausreise immer schwierig, wenn der Grund der Reise (Freund) nicht mit dabei ist. Immer versuchen zusammen auszureisen!

    FYI, ich bin in der tat privat versichert. Meine Frau hat ein Ehegattennachzugsvisum mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt". Bedeutet das, sie braucht keine AE um zu arbeiten?

    Die Frage hatte ich bei der ABH auch gestellt. Im FZ Visum war der gleiche Vermerk bei ihr. Der MA sagte mir, dass eine Arbeitsaufnahme, damit aber nicht erlaubt sei. Sie müsste erst auf den AT warten. Der AT mit Incomingversicherung war aber auch kein Problem. Am besten frühzeitig einen Termin beantragen und damit begründen. Ansonsten schiebt die ABH den Termin gerne an das Ende des FZ Visums.


    Frühzeitiger Termin ist auch deshalb sinnvoll, weil der AT ca. 3 Wochen braucht und in unserem Fall wir noch die Fiktionsbescheinigung zahlen durften, da ansonsten das Visum vor Ankunft des AT bereits abgelaufen wäre.


    Ja, dann braucht Ihr nicht auf den AT warten, sie kann sofort anfangen zu arbeiten. :-)

    siehe oben, wenn der MA der ABH Recht hatte.

    diogenes Danke noch einmal für die Tipps mit der KV! Die Variante mit dem Job in die GKV zu kommen gefällt uns unüberraschenderweise am besten.

    ZZ hat meine Frau keine KV und das bring mich um den Schlaf. Dazu kommt, dass ich dieses Henne-Ei-Problem noch nicht durchschaut habe:

    Um zu Arbeiten, bedarf es der AE. Für die AE wird eine PKV oder GKV verlangt. PKVs fordern typischerweise eine AE. GKVs wollen Beschäftigung. Wo fange ich an? Vielleicht finde ich noch eine PKV, die meine Frau auch ohne Titel versichert. Wenn sie dann die AE hat und arbeiten darf, könnte sie dann hoffentlich in die GKV wechseln, aber selbst da bin ich mir nicht sicher. Ich selber darf ja nicht so einfach zurück. Hätte ich gewusst, dass ich eine Filipina heiraten würde, hätte ich damals von der PKV die Finger gelassen...

    Bei der Erstausstellung des AT bei der ABH war es bei uns kein Problem, dass sie zu diesem Zeitpunkt mit Dr. Walter versichert war. Ich hatte es für 6 Monate bei Einreise abgeschlossen und die Option auf Verlängerung bestand, wenn nötig. Nach 5 Monaten der Ersteinreise hat sie dann einen Job mit 25h pro Monat angenommen. Dort ist sie jetzt GKV versichert.


    Ich habe es nur kurz überflogen, aber du müsstest doch eine Incomingversicherung haben?


    Wir haben auch die Verpflichtungserklärung für den Integrationskurs gemacht. Es muss dann aber dennoch ein dreistelliger niedriger Betrag pro Modul zugezahlt werden. 50% davon soll man sich dann bei Bestehen von B1 zurückholen können.

    Ok, jetzt habe ich es verstanden, was Du meinst. Nachdem das LCCM verlangt worden ist, habe ich nochmals mit dem StA Rücksprache gehalten und das OLG wurde kontaktiert und der Fall geschildert, dass wir erst seit kurzem in D sind. Daraufhin wurde darauf auf das LCCM verzichtet.

    Haferflocken


    Irgendwie bin ich im Augenblick etwas verwirrt. Die LCCM wird von der DBM bei Vorlage eines deutsche EFZ ausgestellt und mit der LCCM bekommt man dann eine philippinische Marriage License. Da es sich bei der LCCM um ein von der deutschen Auslandsvertretung ausgestelltes Dokument handelt, wird das philippinische DFA dieses ohnehin nicht beglaubigen.

    Ich habe nur auf die Frage von Eddi91 geantwortet. Ich habe ja geschrieben, daß soweit ich weiß, dass dort keine DFA Beglaubigung erforderlich ist. Soweit sind wir aber damals gar nicht gekommen, da es auch kein EFZ für die Heirat auf den Phils gab.


    Bei uns geht es aktuell nur um das Namensrecht für den Nachnamen meiner Frau nach der Heirat in D.

    Wir haben das LCCM gar nicht bekommen, da unser Standesamt kein EFZ für die Heirat auf PH ausgestellt hat, weil die GU meiner Frau nicht als sachlich richtig anerkannt worden ist. Erst nach der Entscheidung des OLG haben wir ein EFZ für die Heirat in D bekommen. Ich weiß nur soviel, dass ein LCCM normalerweise nicht von der DFA für die Municipality beglaubigt werden muss.



    diogenes

    Den aktuellen Nachnamen (vor Hochzeit) als Vornamen, mit eintragen zu lassen, wird bei unserem StA nicht funktionieren. Da sind schon vorher viel einfachere Dinge gescheitert. Auch finde ich die Lösung D: Vorname Nachname / PH Pass: Vorname Mittelname Nachname besser.

    Zunächst gute Neuigkeiten vom OLG


    Nach Rücksprache vom Standesamt mit dem OLG haben wir nun die Befreiung vom EFZ vom OLG bekommen.


    Jetzt wurden wir vom Standesamt informiert, welche Möglichkeiten wir bei der Namensgebung bei der Heirat für meine Frau haben.


    Das Problem hier ist das PH Namensrecht mit dem deutschen in Einklang zu bringen, um eine hinkende Namensführung zu verhindern.


    Folgendes wurde vom Standesamt vorgeschlagen:


    Meine zukünftige Frau sollte im PH Namensrecht verbleiben. Es gibt dort u.a. lt. ElBib die Möglichkeit:

    - ihren Vor- und den Familiennamen des Mannes zu tragen

    (wobei hier nicht der Mittelname erwähnt wird und der Meinung nach vom Standesamt wegfällt)

    Sie würde nach PH Namensrecht also [Vorname NachnameMann] heißen.


    Die Gründe für diese Wahl waren vom Standesamt, dass man nur 1x das deutsche Namensrecht wählen kann und dies im Notfall im Anschluss der Heirat noch gewählt werden kann.

    Jeder bleibt im entrechtenden Namensrecht, was eine neue Passbeantragung einfacher macht.

    Wobei hier die Frage ist, ob im neuen PH Pass dann der neue Mittelname auftauchen wird?


    Was habt ihr für Erfahrungen bei der Namensgebung bei Heirat in D gemacht?

    Da ist mir noch ne Kleinigkeit aufgefallen, die wollen eine Kopie des Passes meiner Verlobten, Zitat "beglaubigte Kopie Reisepass (beglaubigt durch Notar, Konsulat oder Botschaft) in zweifacher Ausfertigung".

    Meinen die einen deutschen Notar, oder reicht da jeder Wald-und-Wiesen-Notar in den Phils?

    Wir haben den originalen PH Reisepass beim StA vorgelegt. Dann brauchte es keine Beglaubigung seitens Konsul oder DBM.

    Ich kenne einen Fall vor 2 Wochen da war die Person auch in präsenz in Manila und ... Es gab das digitale Zertifikat.

    Meine Frau hat im Februar nur das digitale Zertifikat bekommen. Der Sticker braucht ca. 9 Monate+ für die Produktion und soll zugeschickt (PH Adresse) werden. Die Portokosten dafür mussten wir auch schon bezahlen. Ob er jemals produziert und zugestellt wird, steht in den Sternen. Das ist nun aber mehr oder weniger egal.

    Zum Thema Incoming Versicherung kann ich dich auch beruhigen. Bei uns wurde ein AT auf Basis der DR. Walter Provisit Germany KV ausgestellt. Ich hatte es direkt für 6 Monate im Voraus beantragt. Die ABH sagte, wenn sie bei Ablauf der Incomingversicherungen noch nicht in die KV gewechselt ist, müsste die Incomingversicherung dann verlängert werden und es auch entsprechend nachgewiesen.


    Den Punkt, dass sie ungültig bei Wohnsitznahme wird, habe ich nicht gefunden.


    Die Rückerstattung, der zu viel bezahlten Kosten hat bei Übertritt in die KV gut geklappt.

    :hiIch habe eine Frage und ihr könnt mir bestimmt helfen. An wen wende ich mich um ein Paket, ca 20KG,

    von den Phills. nach D zu schicken und was es eventuell kosten würde.

    Vielen Dank lester

    Es ist zwar der falsche Faden. Auch ich wollte ein Paket nach D verschicken. Ich habe es aber sein lassen, da horrende Kosten aufgerufen wurden. Eine Mitarbeiterin von LBC nannte mir sage und schreibe einen Preis von ca. 50.000 PHP.

    Ja, kann man prinzipiell. “Fester Wohnsitz” hilft aber (also Nachweis über Miete, Strom, Telefon, …sowas).

    Ich hatte in den Anfangszeiten, wo ich nur ca. 6 Monate pro Jahr im Land war, eine Adresse vom Resort angegeben, welche auch auf der ACR Karte vermerkt ist. Damit war es kein Problem.

    Wir waren 2016 auf Carabao Island. Wir hatten eine Überfahrt von Boracay und haben im Haus vom Major in San Jose übernachtet.


    Wir hatten dann einen Tagesausflug zum Strand auf die andere Seite der Insel unternommen. Das war damals nur eine Straße für Mopeds. Dort haben wir den Tag auch im White Beach Divers Resort verbracht. Das gehörte einem Deutschen der große Pläne hatte. Er wollte zu dem Zeitpunkt ein Schnellboot aus Holland kaufen, um die Touristen aus Boracay abzuholen.


    Am Ende des Tages sind wir mit der Banka weiter nach Tablas Island geschippert.


    1. Eventuell kann es Sinn machen, eine Verpflichtungsbescheinigung für den Integrationskurs bei der ABH zu besorgen. Dann musst du nichts extra für den Integrationskurs bezahlen. Aber dann muss er natürlich gemacht werden!

    2. Wenn möglich so früh wie möglich für einen Kurs anmelden. Leider war es bei uns immer nur persönlich möglich, sodass wir warten mussten bis sie hier ist. Wir warten derzeit immer noch auf einen Kurs. Wir sind seit März zusammen hier.