Ehrerbietigkeitsakt Visum zur Hochzeit

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine Frage bezüglich des Ehrerbietigkeitsakts durch die Eltern. Es gab zwar dazu schon mal ein Thema, aber es wurde dann nicht weiter berichtet, wie das ausging bzw. vielleicht habe ich es nicht gefunden.


    Als meine Verlobte und ich die Urkundenprüfung angestoßen haben, haben wir einen notariell beurkundeten Ehrerbietigkeitsakt beigefügt. Dieser steht zwar nicht auf der Checkliste der DBM, jedoch auf der Checkliste des OLG.

    Die Urkundenprüfung ist nun ohne Beanstandungen abgeschlossen. Wir waren dann beim Standesamt meines Wohnsitzes (anderes Standesamt wie das, bei dem die UP angestoßen wurde) und die Formulare und Checkliste zur Anmeldung der Eheschließung zu organisieren. Sie konnte dabei sein, da sie gerade in Deutschland zu Besuch ist. Hier wurde uns mitgeteilt, dass neben der Geburtsurkunde und des CENOMAR's auch der Ehrerbietigkeitsakt den Prüfstempel der Botschaft braucht, da dies sonst zu Problemen beim OLG führen kann. Jedoch hat dieses Dokument keinen Prüfstempel.

    Zunächst die Frage: Bekommt dieses Dokument grundsätzlich überhaupt einen Prüfstempel?


    Da wir die Eheschließung schnellstmöglich anmelden wollen um keine Zeit zu verlieren hat die Standesbeamtin vorgeschlagen, dieses Dokument einfach ohne den Prüfstempel (den es ihrer Meinung nach unbedingt braucht) loszuschicken und zu schauen, ob das beim OLG durchgeht. Dies ist uns zu unsicher da wir die Sorge haben, dass am Ende das Ganze nur unnötig in die Länge gezogen wird weil ggf. Dokumente o.ä. nachgefordert werden. Da meine Verlobte gerade in Deutschland ist, kann sie ja schlecht was auf den Philippinen organisieren.


    Meine Verlobte schließt in 3 Wochen ihr 25. Lebensjahr ab, theoretisch würde sich das Ganze erübrigen, wenn wir die Eheschließung erst danach anmelden. Dann würden wir dann 3 Wochen an Zeit verlieren. Die Frage ist nun, womit wir am wenigsten Zeit verlieren bzw. was da so die Erfahrungen sind. Die Standesbeamtin antwortet mir wahrscheinlich morgen, deshalb wäre ich gerne ein bisschen vorbereitet :)


    Würdet ihr einfach anmelden da das Risiko von Beanstandungen seitens OLG gering sind? Bzw. wie groß schätzt ihr das Risiko ein, dass da groß Beanstandungen kommen?


    Vielen Dank für eure Rückmeldung :)

  • Als Idee könntest Du die DBM anschreiben mit den Hinweis dass das StA das möchte, wenn diese dann antworten dass es das so mit Prüfvermerk nicht gibt könntest das dem StA vorlegen. Aber vllt hat noch jemand eine andere Idee.


    Die DBM antwortet i.d.R. oft recht schnell.

  • Zunächst die Frage: Bekommt dieses Dokument grundsätzlich überhaupt einen Prüfstempel?

    Nein, das bekommt keinen Prüfstempel. Das Ding steht ja auch nicht auf der Liste der einzureichenden Urkunden bei der Urkundenprüfung. Wenn es also generell wichtig wäre, diesen parental advice auch der UP zu unterwerfen, hätte dies längst auf der Liste gestanden.

    Dein OLG wird das Dokument schon durchwinken. Außerdem ist der Hinweis auf ihr baldiges 25 Lebensjahr ausreichend. (Juristisch gesehen müsste ja auch geklärt werden, ob diese 25 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung oder zum Zeitpunkt der Eheschließung erreicht sein muss. Dazu müsste man die philippinischen Gesetze befragen .. im Family Code kann ich darüber auf Anhieb keine Aussage finden)


    PS:

    der parental advice ist ja für die Hochzeit in D irrelevant, da dies in D für die Eheschließung nicht gesetzlich gefordert. Er ist lediglich dafür da, eine mögliche hinkende Ehe auf den Philippinen zu vermeiden. Da dieses Dokument aber auf den Philippinen volle Gültigkeit auch ohne UP-Stempel hat, ist diese Ehe auch auf den Philippinen gültig.... was ja erreicht werden sollte. Zudem gibt es meines Wissens nach in der Zwischenzeit Urteile des Supreme Courts, in denen steht, dass auch auf de Philippinen eine Eheschließung ohne parental advice gültig ist.

  • Als Idee könntest Du die DBM anschreiben mit den Hinweis dass das StA das möchte, wenn diese dann antworten dass es das so mit Prüfvermerk nicht gibt könntest das dem StA vorlegen.

    .. das könnte nach hinten losgehen. Die DBM wird dann (wahrscheinlich) "pflichtgemäß" antworten, dass man das Dokument einreichen sollte. Da die DBM dies auch nicht selbst überprüfen kann, ob die Eltern diesen advice tatsächlich selbst abgegeben haben, müssten sie dann dazu wieder eine UP - zugeschnitten auf dieses Dokument - anordnen. Das wird dann wieder teuer, wenn jemand die Eltern besuchen muss. Ob ein Telefongespräch mit den Eltern ausreichen würde, kann ich bezüglich Urkunden nicht sagen, denn dann kann ja leider die Identität nicht überprüft werden.

  • Zunächst einmal vielen Dank für eure Rückmeldung :)

    Nach gefühlt einer Ewigkeit hat sich die Standesbeamtin bei mir gemeldet.

    Nein, das bekommt keinen Prüfstempel. Das Ding steht ja auch nicht auf der Liste der einzureichenden Urkunden bei der Urkundenprüfung. Wenn es also generell wichtig wäre, diesen parental advice auch der UP zu unterwerfen, hätte dies längst auf der Liste gestanden.

    Genau das hat sie auch rausgefunden. Sie hat beim Standesamt angerufen, welches die UP angestoßen hat. Dieses hat ihr ein Schreiben der Botschaft zukommen lassen, dass dieses Dokument keinen Prüfstempel bekommt :)

    Dieses Schreiben möchte beifügen, wenn wir das ganze an das OLG schicken. Damit solle es alles klar sein :)

    Außerdem ist der Hinweis auf ihr baldiges 25 Lebensjahr ausreichend. (Juristisch gesehen müsste ja auch geklärt werden, ob diese 25 Jahre zum Zeitpunkt der Anmeldung oder zum Zeitpunkt der Eheschließung erreicht sein muss. Dazu müsste man die philippinischen Gesetze befragen .. im Family Code kann ich darüber auf Anhieb keine Aussage finden)

    Das ist ein interessanter Punkt. Ich kann mir vorstellen, dass wenn es überhaupt irgendwo steht, es hier um den Zeitpunkt der Eheschließung geht. macht einfach von der Logik mehr Sinn, kenne mich aber auch nicht aus und ist nur eine persönliche Einschätzung :)


    Das Thema hat sich jetzt relativ schnell geklärt aber vielleicht hilft es ja jemandem, der sich in Zukunft die gleiche Frage stellt :)

  • Dieses Schreiben möchte beifügen, wenn wir das ganze an das OLG schicken. Damit solle es alles klar sein

    kann das StA machen, aber das OLG macht das ja nicht zum erstenmal....



    Das Thema hat sich jetzt relativ schnell geklärt aber vielleicht hilft es ja jemandem, der sich in Zukunft die gleiche Frage stellt

    Ich hatte bei unserer Hochzeit ein ähnliches Problem; die Standesbeamtin bestand darauf, weil meine Frau damals 25 war.. sie interpretierte das so, dass man erst ab dem 26. Lebensjahr das Ding nicht mehr braucht.

    Da ich damals auch unerfahren war, haben wir das Ding noch besorgt. :)