ich bleibe dabei ich habe im Dez 21 unfassbare 15€ bezahlt für die OLG Befreiung und die ganze Sache hat 1 Woche gedauert.
ehrlich? Verdienst du unter 400 € monatlich oder nur Glück gehabt? Ich ´musste damals den Höchstsatz von 305€ zahlen
QED
(Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Roseforest ein H4ler ist! )
In Brandenburg wäre er das und meines Wissens nach, nutzen alle Länder dieselben Gebührensätze
https://olg.brandenburg.de/six…Stand%20August%202013.pdf
ZitatAlles anzeigen19. Kosten, Einkommensnachweis
Für die Entscheidung über den Antrag wird eine Rahmengebühr in Höhe von 15,00 bis
305,00 Euro nach Nr. 1330 der Anlage - Kostenverzeichnis - zu § 4 Abs. 1 des
Justizverwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I. S. 2586, 2655) erhoben. Zur
Kostenberechnung wird das Nettoeinkommen beider Verlobter herangezogen. Es ist daher
im Antragsvordruck in jedem Fall das monatliche Nettoeinkommen beider Verlobter
anzugebe
https://ordentliche-gerichtsba…Allgemeine%20Hinweise.pdf
In NRW, wo "Roseforest" m.M. nach lebt ebenfalls
ZitatAlles anzeigen16. Kosten
Für die Entscheidung über den Antrag wird eine Rahmengebühr in Höhe von 15 bis 305 Euro
nach Nr. 1330 der Anlage – Kostenverzeichnis – zu § 4 Absatz 1 des Justizverwaltungskos-
tengesetzes vom 23.07.2013 (BGBl I. S. 2586, 2655) erhoben . Zur Kostenberechnung ist es
erforderlich, dass im Befreiungsantrag ausdrücklich das Nettoeinkommen von beiden Verlob-
ten (auch dann, wenn d. andere Verlobte keiner Befreiung bedarf) vermerkt wird