PeterH/Hochzeit in Deutschland

  • ich bleibe dabei ich habe im Dez 21 unfassbare 15€ bezahlt für die OLG Befreiung und die ganze Sache hat 1 Woche gedauert.

    ehrlich? Verdienst du unter 400 € monatlich oder nur Glück gehabt? Ich ´musste damals den Höchstsatz von 305€ zahlen

    QED


    (Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass Roseforest ein H4ler ist! :) )

    In Brandenburg wäre er das und meines Wissens nach, nutzen alle Länder dieselben Gebührensätze


    https://olg.brandenburg.de/six…Stand%20August%202013.pdf


    https://ordentliche-gerichtsba…Allgemeine%20Hinweise.pdf


    In NRW, wo "Roseforest" m.M. nach lebt ebenfalls


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • nix Köln Hamm und die schreiben gar nix auf der Webseite 😂

    https://www.olg-hamm.nrw.de/au…ts%20Hamm%20erfolgt%20ist.


    Bin leider kein Harzer hab Vollzeit und sogar noch einen Nebenjob 😅 wie gesagt die hatten überhaupt gar nicht meine Einkommensnachweise .. hab jetzt nicht genau geschaut aber ich denke ich hätte normal Höchstsatz zahlen müssen.


    Hätte mich auch nicht gestört wollte nur meine Erfahrungen schreiben ...


    Und bitte nicht Köln zitieren schaut Mal was die für eine VE alles wollen völlig verrückt 😂


    Ich könnte auch den Überweisungsbeleg hier reinstellen aber ich denke ihr glaubt mir ....

  • sehr interessant...ich gönne es dir! :clapping:clapping



    PS: Egal ob 15 oder 305 € am Ende ist es einer der "kleinsten" Posten in € bei der Hochzeit mit einer Pinay :floet:Rolf:Rolf

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Lasst uns doch festhalten einfach es kostet 15-300 Euro ;) un fertig. Sind ja alles keine grossem Summen wäre es 15-3000 Euro würde ich eine Diskussion für angebracht halten aber so ....


    Zitat

    PS: Egal ob 15 oder 305 € am Ende ist es einer der "kleinsten" Posten in € bei der Hochzeit mit einer Pinay

    naja meine Steuer Erstattung hat eigentlich alle "Kosten" wieder ausgeglichen hehe. aber war auch gutes Timing ;I))

  • Jedenfalls stimmt das so pauschal bzw. apodiktisch nicht wie Du es eingangs dargestellt hast, auch wenn die Verwaltungspraxis des OLG Köln inzwischen die Nettoeinkommen beider Verlobten berücksichtig.

    In Stuttgart ist es z.B. nach wie vor anders

    https://oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service/Allgemeine+Hinweise?QUERYSTRING=befreiung+ehef%26auml%3Bhigkeitszeugnis


    https://oberlandesgericht-stut…emeine-Hinweise_2020a.pdf


    In Frankfurt wird wohl auch nach wie vor allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Person abgestellt:

    https://ordentliche-gerichtsba…dschaft/auslandsehesachen


    Die Eingangsbehauptung auf die ich erwidert habe lautete ja pauschal, dass wenn der deutsche Ehepartner in spe gut verdient, gleichsam automatisch der Höchstsatz fällig wird und bei der Beurteilung, dass dies so nicht stimmt, bleibe ich.

    Da die insofern einschlägige Nr. 1330 des Kostenverzeichnisses zu § 4 Abs. 1 JVKostG lediglich den Kostenrahmen vorgibt verbleibt bei den OLGs wohl ein nicht unerheblicher Spielraum für eine Kostenfestsetzung im "pflichtgemäßen Ermesse".


    https://www.gesetze-im-internet.de/jvkostg/anlage.html

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • In Brandenburg wäre er das und meines Wissens nach, nutzen alle Länder dieselben Gebührensätze

    Ihr könntet ja bitte auch mal eure Fehler einsehen! es sind ja nun genug Beispiele gebracht worden, dass nicht immer das Einkommen beider Verlobten berücksichtigt wird.. so schwer kann das doch nun nicht sein.


    Dass die meisten OLGs mittlerweile beide Einkommen berücksichtigen, habe ich ja schon in post #177 bemerkt.

    Nur wenn man hier drauf besteht, dass ALLE dies so haben, dann sind das wirklich alle und nicht alle minus ein paar wenigen.

  • hge

    Hat das Thema geschlossen
  • Hallo zusammen,


    Leider wurde mein anderer Thread geschlossen und daher muss ich hier mal eben einen neuen aufmachen. Der Titel passt jetzt aber wohl auch besser als bei meinem andere da doch grundsätzlich immer mal Fragen auftreten können.


    Also bezüglich des Antragsformulars für die Visa habe ich nochmal 2 Fragen. Also wir stellen ja 2 Visumanträge..EHE in BRD und FZF für ihre Tochter. Das sind ja beides Visa für langen Aufenthalt. Also was mir bei dem Visumanträgen nicht ganz klar ist ist:


    1.) Im Bereich Reisedaten und -zweck muss man die Daten eingeben. Gut ich habe jetzt für beide Visa einen Zeitraum von 89 Tagen gewählt. Jetzt gibt es darunter noch einen Kasten, den man ankreuzen kann "Ich beabsichtige, mich nicht länger als zwölf Monate im Bundesgebiet aufzuhalten und beantrage ein Visum mit einer Gültigkeit für den gesamten Aufenthaltszeitraum:"

    DAs trifft doch dann nicht zu meiner Meinung nach und muss in den Anträgen nicht angekreuzt werden?


    2.) Im Bereich Lebensunterhalt und Aufenthaltsdetails kann man unten ankreuzen "Haben Sie eine Krankenversicherung (längerer Aufenthalt) für die Bundesrepublik Deutschland?"

    Ich schließe ja für beide eine Reisekv ab für 90 Tage. Das ist doch keine für "längeren Aufenthalt"? Während dessen heiraten meine Verlobte und ich ja. Ich habs jetzt erstmal angekreuzt bin mir aber nicht so sicher.


    Weiß da jemand was drüber?


    Besten DAnk,

    Peter

  • Hi :)

    1. Natürlich nicht ankreuzen. Wir haben einfach "Until dead" als beabsichtigen Aufenthalt geschrieben fand die DBM Mitarbeiterin lustig 😂 aber alles was Sinn macht wird denke ich akzeptiert


    2. Das Kind deiner Frau ist ja dann auch Inder GKV oder ? bis zur Hochzeit habt ihr die Incoming Versicherung also einfach ja einkreuzen alles gut

  • TanduayIce

    Hat den Titel des Themas von „PeterH/Frage zur Bearbeitungszeit durch das OLG und Vergabe eines Heiratstermins?“ zu „PeterH/Hochzeit in Deutschland“ geändert.
  • roseforest ach ok danke..hehe. until dead is natürlich auch gut. also brauche ich nicht mal das datum für 89tage hinschreiben sondern kann schreiben für immer. Kreuz darunter dann natürlich nicht machen.


    Ja die KV schließe ich beide auf einer KV ab. Lasse ich einfach dann auch angekreuzt auch wenns jetzt nicht gleich direkt eine kv für längeren Aufenthalt wäre.


    Danke!

  • Harry719 meinst du den Prozess von Anmeldung über OLG bis Termin? Das läuft ja hintereinander weg.


    - Termin für Anmeldung hatte ich ca. 3 Wochen gewartet.

    - Nach Anmeldung war OLG nach 3,5 Wochen fertig. (Hatten nochmal eine Zwischenfrage)

    - Dann gleich OLG überwiesen und Scan an Standesamt das überwiesen wurde und Nennung meines Monats wann ich gerne heiraten würde.

    - Noch am selben Tag Vorschlag eines Termins über Mail durch das Standesamt und Übermittlung des Forms 11/122


    Jetzt habe ich das Standesamt nur nochmal angeschrieben was mit der Übersendung des Form 11/121 ist, weil die Botschaft das ja fordert.


    Da habe ich gleich mal eine Frage. Weiß jemand ob die Botschaft 11/122 akzeptiert?

    Ist ja die Mitteilung an die Eheschließenden auch mit Heiratsdaten. Daraus geht auch hervor, dass die Ehe erfolgreich angemeldet wurde und wann die Ehe stattfinden soll.

    Ich befürchte nämlich, dass mein Sachbearbeiter wieder im Urlaub ist und ich auf das 11/121 länger warten müsste.


    Besten Gruß!

  • Harry719 ach sry ich glaube du meintest den Termin beim Embassy. Ne hab ich noch nicht gemacht. Wollte ich schon aber wer weiß obs jetzt noch Probleme mit der Zusendung des 11/121 gibt. Hab schon zuviel erlebt was passieren kann. Will ich jetzt aber die Tage machen.

  • Da habe ich gleich mal eine Frage. Weiß jemand ob die Botschaft 11/122 akzeptiert?

    Ist ja die Mitteilung an die Eheschließenden auch mit Heiratsdaten. Daraus geht auch hervor, dass die Ehe erfolgreich angemeldet wurde und wann die Ehe stattfinden soll.

    Ja, das wird mit Sicherheit akzeptiert.. es geht ja nur darum, dass die Anmeldung der Eheschließung abgeschlossen ist und die Eheschließung kurz bevor steht.

    Früher wurde das auch formlos bescheinigt.

  • Ok bevor ich jetzt die Unterlagen per Express in die Philippinen schicke muss ich nochmal eben eine kleine Frage stellen. Das Standesamt hat mir das Form 11/121 nur per Email gesendet ist aber auch ein Stempel drauf. Die haben nur gesagt wenn ich das Original mit Siegel auf postalischem Weg benötige soll ich mich noch einmal melden.


    Reicht der Botschaft der Ausdruck der PDF-Datei des Form 11/121, die ich als Email bekommen hab oder ist da ein Original mit Siegel zwingend?


    Sorry für die vielen Fragen aber wenn ich das jetzt los schicke und denn wollen die ein Original mit Siegel wär das blöd. Das Standesamt meinte eigentlich sollte der Ausdruck ausreichen. Was denkt ihr?


    Besten Dank!

  • Reicht der Botschaft der Ausdruck der PDF-Datei des Form 11/121, die ich als Email bekommen hab oder ist da ein Original mit Siegel zwingend?


    Sorry für die vielen Fragen aber wenn ich das jetzt los schicke und denn wollen die ein Original mit Siegel wär das blöd. Das Standesamt meinte eigentlich sollte der Ausdruck ausreichen. Was denkt ihr?

    .. das sind so Fragen, die man nur mit "kann sein das es reicht" oder "kann auch nicht sein" beantworten kann.


    Tatsache ist, dass das Original die richtige und bessere Lösung ist.. Dabei will ich nicht ausschließen, dass der Visaentscheider auch mit der Kopie (pdf) zufrieden ist. Wenn nicht, wäre es wieder eine Verzögerung...


    Wenn du schon mit Express was schicken musst, würde ich das Original mitschicken.