Aufenthaltstitel ab wann gültig ach Termin

  • Moiun,


    wir haben nun endlich zum 27.12 den Termin zur Leistung einer Unterschrift bzw Abnahme biometrischer Daten für den Aufenthaltstitel. Sehe ich das richtig das wir den AT dann auch direkt an dem Tag bekommen und er umgehend gültig hat (natürlich wird die Karte eine Weile dauern, aber zumindest eine Ersatzbescheinigung)? Der Punkt ist: wir wollen Anfang des Jahres ins EU Ausland und das geht ja mit der ersten Fiktionsbescheinigung nicht.


    Wie sind da eure Erfahrungen?

  • Kann ich davon ausgehen, dass vom 13A Visum nach Heirat mit einer Filipina die Rede ist, es gibt ja noch andere Aufenthaltstitel. Wenn man beim 13A Antrag zur Abgabe der biometrischen Daten gebeten wird, also etwa 1 Jahr nach der Antragstellung, bekommt man den Titel Resident Probation, der dann unten rechts auf der ACR-i Card steht, wo bisher nur TOURIST stand. Probation, also auf Probe, ein Bewährungsjahr. Ein weiteres Jahr später kommt dann der endgültige Titel PERMANENT RESIDENT auf die ACR-i Card. So war das bei mir, ich habe mein Permanent seit Januar 2022. Die grösste Hürde meines Antragsverlaufs waren die zwingenden Online Appointments, für die es selten freie Slots gab, also in der Pandemie wegen der Besucherlimits in der Immigration. Dann wünsche ich gutes gelingen.

    Gruss vom Stephan

  • Der Punkt ist: wir wollen Anfang des Jahres ins EU Ausland und das geht ja mit der ersten Fiktionsbescheinigung nicht.

    .. das geht auch mit der Fiktionsbescheinigung! Die Fiktionsbescheinigung ist "schengenwirksam"; egal ob erste FB oder FolgeFB .....

    bist du dir sicher? ich hatte irgendwo was gelesen das es unterschiede gibt ob es ein Erstantrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung ist, oder ob es zur Verlängerung dient.

  • Das ist soweit auch richtig kse.


    Beispiel: Dame ist illegal hier und bekommt erstmalig einen AT. Dann gibt es ja keinen AT zu "verlängern". Sie hat aber ja in Deinem cLm das D Visum was rechtlich wie ein AT zu sehen ist.


    Schau zur Sicherheit nochnal dass die FB nach § 81 Abs. 4 ausgestellt ist sollte aber so sein.

  • Das ist soweit auch richtig kse.


    Beispiel: Dame ist illegal hier und bekommt erstmalig einen AT. Dann gibt es ja keinen AT zu "verlängern". Sie hat aber ja in Deinem cLm das D Visum was rechtlich wie ein AT zu sehen ist.


    Schau zur Sicherheit nochnal dass die FB nach § 81 Abs. 4 ausgestellt ist sollte aber so sein.

    nein, ist nach §81 Abs. 3 Satz 1 ausgestellt

  • Wir haben nach Eheschließung und Einholung der Meldebescheinigung rechtzeitig vor Ablauf des 3- monatigen Heiratsvisums beim Ausländeramt um einen Termin für den Aufenthaltstitel gebeten, den alsbald auch bekommen und 2 Tage später war das Schreiben mit Terminsbestimmung zur Abholung des Titels in Plastikkartenform im Briefkasten. Danach kam etwa 3 Wochen später das Schreiben mit der Pin von der Bundesdruckerei und 1 Woche nach Ablauf des Einreisevisums konnten wir nach Zahlung von 100,00 € vor Ort den Aufenthaltsausweis abholen. Gleich 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis on 1. step nach Ersteinreise hatte mich positiv überrascht, dachte es wäre zunächst nur für 1 Jahr.

    Neben der Passkopie hatte meine Frau bis dahin auch eine Kopie des Schreibens des Ausländeramtes "Ihr Aufenthaltstitel ist zur Abholung bereit" und dann auch eine Kopie des Schreibens der Bundesdruckerei bei sich, um sich im Falle eines Falles legitimieren zu können, insbesondere in der Woche nach Ablauf des Einreisevisums.

  • Bei dem Termin gestern wurden nur Unterschrift und Fingerabdrücke genommen. Ebenso durften wir 100€ bezahlen und mussten nochmal schnell ein neues Passfoto besorgen, da die Ausländerbehörde das Foto was wir dem Antrag beigelegt hatten hausintern verschlampt haben... Einmal im Leben mit Profis arbeiten...


    Man sagte uns nun das wir in ca. 4 Wochen den AT abholen können. Glaube ich erst wenn ich ihn in den Händen halte

  • Ne wird nicht klappen. Das wäre in der ersten Januar Woche. So schnell bekommt die Behörde aber auch keine neue Fiktionsbescheinigung hin zumal die der Meinung sind das Pass alles

  • Wir haben doch nun tatsächlich bereits die Karte für den Aufenthaltstitel erhalten. Das mit dem Express hat tatsächlich funktioniert.

    Waren 35€ extra für die Expressausstellung.