Kindernachzug- Prozedere und Dauer heute

  • Meine Frau und ich, seit Okt. 23 in Deutschland verheiratet, wollen nunmehr ihre beiden Mädels 6 und 13 Jahre zu uns nach Deutschland holen.

    Meine Frau hat noch kein eigenes Einkommen, weil sie Sprachkurse (gegenwärtig B 1) macht und auch für das ganze Nachzugs-Procedere sich einige Zeit auf den Phils aufhalten muss.. Aber ich als Selbständiger verdiene netto ausreichend und müsste eine formale Verpflichtungserklärung abgeben. Ist das dann ausreichend ?

    Ist auch ein Einladungsschreiben erforderlich ?


    Unsere gegenwärtige 2-Zi-Wohnung hat 59 qm, eine größere noch im Innenausbau befindliche 4-Zi -Neubauwohnung mit 104 qm ist reserviert, den Mietvertrag wird es voraussichtlich aber erst im Juni geben, weil die Wohnung erst im August fertig wird.


    Wie ist die Vorgehensweise. Soweit ich informiert bin, muss für jedes Kind separat ein Antrag per Formular bei der deutschen Botschaft in Manila gestellt werden. Beide Kinder haben bereits gültige Reisepässe.

    Wie lange dauert es heute, bis man bei der Botschaft einen Termin bekommt ? Kann man den von Deutschland aus beantragen ?

    Welche Dokumente braucht die Botschaft neben dem Antragsformular ?

    Muss unsere Ehe bereits über das philippinische Konsulat auch in den Philippinen registriert sein ?


    Wie läuft das Procedere mir der philippinischen DSWD ? Muss das vorher durchgezogen werden ? Können die Schwierigkeiten machen und wenn weshalb ?


    Von einem Kind -6 Jahre steht der Name des Vater in der Geburtsurkunde und das Kind trägt auch seinen Nachnamen. Es war aber nur ein one night stand und es besteht von ihm zu seiner Tochter keine Beziehung. Für den Unterhalt beider Kinder sorge ich schon seit Jahren .Muss dessen Zustimmung zum Nachzug eingeholt werden und in welcher Form ?

    Anforderungen seitens DSWD und der deutschen Botschaft ?


    Wie lange dauert das ganze Procedere, wenn z.B das hiesige Ausländeramt für das Okay 6 Wochen braucht, nachdem es den Visaantrag von der Botschaft erhalten hat ?


    Gibts da Hürden, die ich übersehen habe ?

  • Danke.

    In dem Urkunden-Katalog steht aber nichts vom Einkommensnachweis, einer Verpflichtungserklärung und dem Nachweis ausreichenden Wohnraums.

    Auch nichts von einer Einreise-KV

    In einem älteren Forumsbeitrag habe ich gelesen, dass nach Article 213 of the Family Code bei Kindern bis 7 Jahre per Gesetz die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, egal, was in der Urkunde steht, so dass die formale Zustimmung des Vaters gegenüber der Botschaft eigentlich nicht erforderlich wäre.

    Rechtslage und Rechtspraxis müssen aber nicht unbedingt konform sein. Hoffe, dass die Botschaft auf meine e-mail Anfrage reagieren wird.


    Das DSWD-Procedere ist mir noch nicht so geläufig.

    Auch das Risiko, wegen des anders lautenden Namens im Pass im Airport an der Ausreise gehindert zu werden.

  • PS: In den DSWD-Restictions steht was von notariell beglaubigtem affidavid of support of the sponsor, also wird da ein beglaubigter Einkommensnachweis von mir als Sponsor gefordert, der beruflich selbständig ist ? Oder hat sich der mit der Visaerteilung oder dem Ehenachweis erledigt ?

    Was muss ich bzw. meine Frau da und ggf. auch noch übersetzt von mir vorlegen ?

    Auch ist mir die Reihenfolge nicht klar: zuerst DSWD und dann Visa oder umgekehrt ?


    Brauchts bei der DSWD die Unterschrift des Vaters auch, wenn das Kind unter 7 ist und durch Cenomar dessen Unehelichkeit nachgewiesen werden kann ?


    Das DSWD-Gesumse scheint mir das kompliziertere Verfahren zu sein. Irgendwie passen die Restrictionen nicht so ganz zum Kindesnachzug.

  • Ich denke ums DSWD brauchst du dir keine Gedanken machen, das wird wohl nicht erforderlich sein. Soweit ich weiß brauchst du keine clearance. Ich habe zumindest keine benötigt bei meinem damals 10jährigen Stiefsohn, alles ohne Vaterzustimmung. Das alles gilt, wenn die Kinder mit der Mutter zusammen ausreisen, was ihr ja möglich machen könnt nehme ich an. Sollen sie ohne Mutter ausreisen, dann kommt das DSWD ins Spiel.


    Grundsätzlich war das Prozedere sehr einfach, du solltest aber damit rechnen, dass die Geburtsurkunde der Kinder vorher durch die Urkundenprüfung muss, falls das noch nicht geschehen ist


    Beste Grüsse


    Cekarius

  • Grundsätzlich war das Prozedere sehr einfach, du solltest aber damit rechnen, dass die Geburtsurkunde der Kinder vorher durch die Urkundenprüfung muss, falls das noch nicht geschehen ist


    Beste Grüsse


    Cekarius

    Durch wen und für wen die amtliche Prüfung der Geburtsurkunden. ? auch dann, wenn die Kids gültige Reisepässe haben ?

    Die Botschaft verlangt nur die PSA-Dokumente

  • vivavista siehe auch den Link den ich vorher gesendet habe - dort steht


    "Bitte beachten Sie, dass die Botschaft weitere Unterlagen fordern kann und dass eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein kann, insbesondere wenn Ihre Geburt erst Jahre später nachträglich registriert wurde."


    Weitere Infos zur Urkundenprüfung:

    https://manila.diplo.de/ph-de/…inischer-urkunden/1891042


    Wo und wie habt ihr denn geheiratet? Wurde da keine UP gemacht ?

  • Grundsätzlich war das Prozedere sehr einfach, du solltest aber damit rechnen, dass die Geburtsurkunde der Kinder vorher durch die Urkundenprüfung muss, falls das noch nicht geschehen ist


    Beste Grüsse


    Cekarius

    Durch wen und für wen die amtliche Prüfung der Geburtsurkunden. ? auch dann, wenn die Kids gültige Reisepässe haben ?

    Die Botschaft verlangt nur die PSA-Dokumente

    Durch die deutsche Botschaft oder Ausländerbehörde in Deutschland. Wird beim Hochzeitsvisum ja auch explizit im Laufzettel der DBM angegeben, dass man falls Kinder mitkommen oder evtl. auch später nachziehen sollen, deren Geburtsurkunden auch geprüft werden, kann man dann also mit der UP der Partnerin gleich mitmachen und spart Zeit.


    Inwiefern sie bei euch die UP fordern kann ich nicht sagen, in letzter Zeit schien es ja immer mehr Fälle gegeben zu haben, in welchen keine UP mehr gefordert wurde. Da handelte es sich aber um Ehepartner in der Regel, nicht um Nachzugskinder.

  • Cekarius aber eine VE musstest du abgeben und Nachweis Wohnraum ? Ich vermute das kam dann nach dem Visa Antrag dass dann die aBH auf dich zukam oder habt ihr das im Vorfeld irgendwie geklärt?

    Ja, VE wurde zwar nicht verlangt, da es ja eigentlich rechtlich gesehen nicht verlangt werden darf, aber die DBM hatte es trotzdem auf dem Zettel, daher habe ich vorab die VE trotzdem gemacht und dann gab es auch keine Probleme mehr. Wohnraumnachweis kam dann erst bei Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels, als er schon hier war soweit ich mich erinnere. =) In unserem Fall hatte ich mit der ABH erst zu tun, als er bereits hier war.


    Die VE hat der ABH wohl ausgereicht um mal die Zustimmung zum Visum zu geben. Bei uns macht man die VE im Landratsamt beim Bürgerservice, nicht bei der ABH, was ich enorm hilfreich finde, wenn man die ABH Terminvergabepraktiken bedenkt, da geht man einfach hin mit seinen Unterlagen und geht mit VE wieder raus. Sehr entspannt verglichen mit den Erfahrungen die einige hier so gemacht haben um an eine VE zu gelangen…

  • Cekarius naja Sicherung des LU muss theoretisch schon sichergestellt sein - was aber dem entgegenspricht dass der Mutter ja nicht zugemutet werden kann das Kind auf den Phils zurück zu lassen.


    Ich Frage deswegen weil geron150423 hat ja grosse Probleme da er die VE abgegeben hat , also wäre es natürlich aus Risiko Gesichtspunkten besser diese zu vermeiden.


    Was meinst du mit "auf dem Zettel? Wann hat die dbm danach gefragt ? Denn wie der TE geschrieben hat auf der Checkliste für das Visum steht davon nichts.


    Bzgl VE und ABH .. das hängt wirklich von der Stadt ab leider . Bei mir in Bochum macht die ABH die VE und ich kann jetzt für 27. Mai einen Termin buchen ..

  • Ja ist echt extrem unterschiedlich mit den Terminen der ABHs.

    Ich dachte, dass es damals noch auf dem Merkblatt zum Familiennachzug draufstand mit der VE, kann mich aber täuschen. Auf jeden Fall hab ichs damals gemacht, da ich mit hoher Sicherheit davon ausgehen konnte, dass diese niemals zur Anwendung kommen wird. Natürlich gab es keine Garantien, aber ich war mir sicher genug.

    Aber ja, wenn man es ohne VE macht, dann wird einen wohl die Ausländerbehörde nach dem Visumsantrag einbestellen, um die Unterhaltssicherung darzulegen.

  • naja Sicherung des LU muss theoretisch schon sichergestellt sein - was aber dem entgegenspricht dass der Mutter ja nicht zugemutet werden kann das Kind auf den Phils zurück zu lassen.

    ... wenn die Mutter zusammen mit den Kindern einreist, wird zwar auch gerne eine VE vom Stiefvater erwartet, aber falls es für die VE nicht reicht, wird idR trotzdem ein Visum gewährt!


    .. Bei FZ Nachzug der Kinder (also Mutter ist schon hier) kommt es wirklich auf den Nachweis der LU (also Einkommen und Wohnraum) an.. hier kann bei Nichtnachweis das Visum abgelehnt werden. So wie der TS seine Situation schildert, sehe ich da keine Probleme.


    Eine UP wird nicht nötig sein, wenn für das Visum der Mutter bereits eine UP stattgefunden hat.

    Da die Mutter nicht mit dem biologischen Vater verheiratet war, hat sie laut philipp. Gesetz das alleinige Sorgerecht. Eine Zustimmung des biol. Vaters zur Ausreise ist nicht erforderlich. Das DSWD müsste nur eingeschaltet werden, falls die Kinder nach Erteilung des Visums alleine (also ohne Mutter) nach D reisen würden, was ja wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.

  • Wir haben in Deutschland geheiratet. Die Geburtsurkunden der Kinder waren bei der UP mit dabei. Ob diese gesondert auf Echtheit geprüft wurden, weiss ich nicht. Es war auch vermerkt, dass beabsichtigt war, die Kinder nachzuholen.

  • Natürlich weißt du das, bzw. kannst du es leicht feststellen, weil die GU der Kinder einen Prüfvermerk hat, wenn sie geprüft wurde. Das ist bei meinem Stiefsohn der Fall.

  • Ja dann ist theoretisch doch alles einfach bzgl dass das Visum gewährt wird.


    Praktisch aber nicht: denn die Mutter muss ja mit dem Sohn zusammen den Antrag bei vfs global stellen und dann zusammen ausreisen.


    Nur macht die Mutter gerade den Sprachkurs.


    Meine Empfehlung ist hier ganz klar mit der ABH das ganze abzustimmen damit diese eine Vorabzustimmung ( das ist ein formloses Schreiben der ABH dass der AT in Form eines visas gewährt wird, das kannst du dann mit dem Visa Antrag angeben, damit entfällt die oft langwierige Zustimmung der ABH) für das Visum geben - dann dürfte das Visum Verfahren keine Woche dauern .

  • Chatgpt hat für dich auch ein schönes schreiben aufgesetzt :



    Gerne, hier ist die angepasste Version des Schreibens:


    ---


    [Name Ihrer Frau]

    [Adresse Ihrer Frau]

    [PLZ Ort]

    [E-Mail-Adresse]

    [Telefonnummer]


    [Datum]


    Ausländerbehörde [Ort]

    [Adresse der Ausländerbehörde]

    [PLZ Ort]


    Betreff: Antrag auf Vorabzustimmung zum Familiennachzug für mein Kind


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich, [Name Ihrer Frau], wende mich an Sie mit der Bitte um eine Vorabzustimmung für den Familiennachzug meines Kindes, [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum], nach Deutschland.


    Aufgrund meiner Teilnahme an einem Integrationskurs, der für meine Integration in Deutschland von großer Bedeutung ist, habe ich nur begrenzte Zeit, nach Manila zu reisen, um mein Kind persönlich abzuholen. Ich plane, nach Manila zu fliegen, jedoch habe ich nur wenige Tage zur Verfügung, um alle notwendigen Formalitäten vor Ort zu erledigen und mein Kind nach Deutschland zu bringen.


    Unser gemeinsames Ziel ist es, unserem Kind ein sicheres und stabiles Umfeld zu bieten und ihm die Möglichkeit zu geben, mit seiner Mutter und seinem Stiefvater hier in Deutschland zusammenzuleben. Wir haben alle erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen für den Familiennachzug bereits erfüllt und möchten Sie daher höflich bitten, die Vorabzustimmung für den Visumantrag meines Kindes zu erteilen.


    Anbei finden Sie Kopien der relevanten Dokumente, darunter die Geburtsurkunde meines Kindes, den Nachweis über meine Teilnahme am Integrationskurs sowie die Aufenthaltsgenehmigungen meines Mannes und mir.


    Für Ihre Unterstützung und das Verständnis für unsere Situation bedanke ich mich im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen,


    [Name Ihrer Frau]


    ---


    Anhänge:

    - Geburtsurkunde von [Name des Kindes]

    - Teilnahmebestätigung des Integrationskurses

    - Kopien der Aufenthaltsgenehmigungen von [Name Ihrer Frau] und [Ihr Name]


    ---


    Bitte passen Sie die Vorlage entsprechend Ihrer persönlichen Daten und Situation an.

  • Wir mussten zwar damals noch den Antrag bei der DBM stellen, ist das jetzt über vfs?
    Aber dort sollte es genauso möglich sein, einfach per Vollmacht(die kann man beim phil. Konsulat oder der phil. Botschaft beglaubigen lassen, weiß aber nicht ob das nötig ist wir hatten es gemacht, vielleicht reicht auch einfach Beglaubigung beim Rathaus) einen Verwandten zu bestimmen, der die Visumsanträge dann einreicht. Wenn die Pässe samt Visa dann da sind, kann die Mutter die Kinder dann abholen kommen zur Ausreise.

    Aber natürlich kann die Mutter auch den ganzen Visumsprozess selbst erledigen auf den Philippinen, wie es einem halt besser passt.