AoSG für Hongkong erforderlich?

  • Es geht bald wieder auf Reisen. Da ich nun schon einige Male in Folge die Philippinen besucht habe, ist mein Vorhaben dieses Mal, Hongkong zu besuchen. Jedoch nicht allein, sondern mit Begleitung von den Philippinen nebst Sohn. Geplant ist, dass ich von Deutschland nach Hongkong fliege, meine Begleitung von den Philippinen aus, und wir uns in Hongkong treffen. Da ich mir bei dem AoSG in Bezug auf die einzelnen Absätze nicht hundertprozentig sicher bin, ob es benötigt wird oder nicht, möchte ich hier einmal nachfragen.


    Absatz 2: Da hier von legal age die Rede ist, also Volljährigkeit, benötige ich ein zweites AoSG für den 13jährigen Sohn meiner Begleitung?

    Was trage ich in die letzten beiden Leerstellen ein?


    Absatz 5: Diese Leerstelle bezieht sich auf das Reiseziel. Es muss jedoch nicht zwingend Deutschland sein, da es dann ja vorgegeben dort stehen würde, oder?


    Absatz 6: Dort würde ich 3x Hongkong eintragen, denn einTransit in einem Drittstaat ist nicht vorgesehen.


    Vielen Dank für eure Antworten, wünsche euch noch einen schönen Rest-Sonntag.

  • Fühlt sich hier niemand zuständig, oder ist es OK, wenn Datenmüll auf dem Server liegen bleibt?

    Tut mir leid, dass niemand deine Fragen beantwortet hat. Es kommt eben (noch) nicht so oft vor, dass aus D heraus ein AoSG für die Ausreise in eine Drittland gemacht wird.


    Ich sehe jetzt aber keinen Grund, warum der thread gelöscht werden sollte. Vielleicht kommt jemand anders in die gleiche Situation. Oder in der Zwischenzeit findet sich jemand, der damit Erfahrungen gemacht hat.

  • Ich würde es so ausfüllen wie du gedacht hast und vorab zur Botschaft/Konsulat per Mail schicken ob das so reicht.


    Allerdings schreibt die Botschaft auch dass sie nur die Beglaubigung machen und die Entscheidung beim BI bei der Ausreise liegt. Daher könntest es auch an die senden und schauen was die sagen, über FB gibt's z.b. eine 24/7 Helpline die man anschreiben kann.


    Wobei auch dann die entgültige Entscheidung bei der Ausreise getroffen wird.

  • Also, ich war jetzt einfach mal so dreist und habe die Seite "Heiraten in Hongkong" kontaktiert. Das erschien mir der einfachste Weg. Jedenfalls wurde mir dort mitgeteilt, dass kein AoS nötig ist. Ich werde jedoch zusätzliche Schreiben wie "Invitation Letter" und die wie im Faden "Guide zum Verlassen der Philippinen für phil. Staatsangehörige - gültig ab September 2023" angesprochene Erlaubnis zur Abwesenheit von der Schule des Jungen vorbereiten und mitnehmen lassen.