Visum zum Spracherwerb

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne ein Visum zum Spracherwerb für meine Freundin beantragen. Soweit ich das richtig sehe, ist das Sprachvisum grundsätzlich für jeden Ausländer und nicht nur für Fachkräfte möglich.


    Die Anforderungen sind, bis auf den erforderlichen Nachweis des Sprachkurses, anscheindend identisch zu denen eines normalen Schengenvisums. Zusätzlich könnte sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachgehen und hier schonmal erste Berufserfahrung in Deutschland sammeln.


    Ich konnte allerdings keine Erfahrungsberichte bezüglich der Philippinen (DBM, Offloading) finden. Sie würde bei einem geplanten Aufenthalt von 6-12 Monaten definitiv ihren Job verlieren und Rückkehrwilligkeit zu begründen wäre quasi unmöglich.


    Wie seht ihr die Chancen, dass sie mit einem Visum zum Spracherwerb erfolgreich ausreisen kann?

  • Das liest sich in dem verlinkten Merkblatt alles sehr leicht...


    Die DBM weist aber auf folgendes hin:


    • Sofern vorhanden: Deutschzertifikate einer ALTE-zertifizierten Sprachschule (Goethe Institut, ÖSD, telc, TestDaF, ECL). Bitte beachten Sie: Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein.


    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt (diplo.de)

  • Und ein "Problem" kann auch das werden:


    Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse).


    Daher unbedingt vorab mit der Sprachschule aushandeln was passiert wenn das Visum nicht genehmigt wird. Nicht dass das Geld für den Kurs dann weg ist.

  • Danke euch beiden :thumb


    "Kommt eine Ablehnung in Betracht" ist wieder mal herrlich unbestimmt :rolleyes: Werde dann wohl vorab Kontakt mit der DBM aufnehmen müssen.



    Und ein "Problem" kann auch das werden:


    Anmelde- und Bezahlungsbestätigung einer Sprachschule in Deutschland für einen Deutsch-Intensivkurs (mindestens 18 Stunden pro Woche, keine Wochenend- oder Abendkurse).


    Daher unbedingt vorab mit der Sprachschule aushandeln was passiert wenn das Visum nicht genehmigt wird. Nicht dass das Geld für den Kurs dann weg ist.


    Blöd ist, dass die VHS-Kompaktkurse bei mir in der Nähe alle 17 Wochenstunden haben. Die privaten, deutlich teureren Anbieter haben relativ humane Stornierungsgebühren bis 3 Wochen vor Kursbeginn (10%). Allerdings wäre bei einer Stornierung weniger als eine Woche vor Kursbeginn das ganze Geld futsch. Und es gibt ja leider immer das offloading Risiko :Augenbraue


    Ich bin bei der Recherche noch auf ein weiteres, für mich bisher das größte Problem, gestoßen. Ich kann bei den Sprachschulen die ich bisher gefunden habe immer nur einen Kurs für A1 buchen. Die weiteren Kurse lassen sich nur mit bestandenem Zertifikat der niedrigeren Stufe buchen: "Die Anmeldung für einen Folgekurs der nächst höheren Stufe ist nur gültig, wenn der Abschlusstest des vorherigen Kurses bestanden wurde"


    Geplant war, dass sie A1, A2 und B1 hier macht. Leider doch alles nicht so einfach :denken

  • "Werde dann wohl vorab Kontakt mit der DBM aufnehmen müssen."


    Die DBM wird dir vor Visum Antrag keine verbindliche Aussage geben können.


    "dass die VHS-Kompaktkurse bei mir in der Nähe alle 17 Wochenstunden haben"

    Daher werden wohl die 18 Stunden kommen von der DBM ;) sie soll ja keinen Kompaktkurs machen sondern quasi Vollzeit deutsch lernen denn dafür ist das Visum !


    Ich würde empfehlen dass sie zumindest a1 auf den Philippinen macht. Und dann Frage die Sprachschule ob sie dann mit a2 einsteigen kann, das müsste doch gehen ?



    Ja "einfach" ist es nicht dass ein drittstaatler so nach D kommt ;) das ist so


    Man muss ja auch ehrlicherweise sagen, du willst deine Freundin herholen. Visum für Sprachkurs ist ja eigentlich dafür gedacht dass sie nach D will um die Sprache zu lernen. Dein Hautaugenmerk ist ja was anderes ;). Die DBM ist ja nicht blöde ;)


    Vor allem kann man bis b1 locker auf den Philippinen lernen. Machen alle die für ein Ausbildungsvisum nach D kommen ja auch so..

  • "Kommt eine Ablehnung in Betracht" ist wieder mal herrlich unbestimmt :rolleyes: Werde dann wohl vorab Kontakt mit der DBM aufnehmen müssen.

    Ich habe selten so was genaues in den Merkblättern gelesen. Auch nicht bei Schengen Visum....


    Natürlich ist es immer vom Einzelfall abhängig, daher kann die DBM nicht generell sagen, dass ohne deutsche Vorkenntnisse ein Sprachvisum abgelehnt wird.


    In Eurem Fall: Freund sponsort Freundin , die noch nie etwas in Richtung Deutsch(land) unternommen hat, für den Sprachkurs. Dann wird es schwierig nachzuweisen, dass der Fokus des Visums auf dem Spracherwerb liegt.


    Anders wäre es vielleicht, wenn die in D lebende Schwester sie fördern würde. Dann könnte man eher annehmen, dass der Zweck des Besuchs auf der deutschen Sprache liegt. Sicher ist das aber auch nicht.


    Es ist also dringend zu empfehlen mit Vorkenntnissen der deutschen Sprache solch ein Visum zu beantragen.

  • Geplant war, dass sie A1, A2 und B1 hier macht. Leider doch alles nicht so einfach :denken

    I.d.R. werden solche Visa abgelehnt, wenn nicht mindestens A1 / 2 im Heimatland vorhanden ist. Da man auf den Philippinen problemlos bis B1 machen kann, solltest du mit einer Ablehnung rechnen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Handyman genau das schreibt die DBM ja auch quasi auf der Webseite siehe oben


    "Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein."


    Natürlich ist es etwas schwammig formuliert sonst würden sie sich ja meiner Meinung nach ggf Rechtlich angreifbar machen, aber dieser Satz ist mE schon ein "deutlicher wink" ;)


  • Danke. Ich könnte ihr theoretisch auch einfach Geld überweisen und sie könnte sich auf ihren Namen ein eigenes Sperrkonto einrichten und komplett alles auf ihren Namen buchen. Aber wie will man wirklich nachweisen, dass der Fokus des Visums auf dem Spracherwerb liegt? Das geht ja eigentlich nicht.

    Geplant war, dass sie A1, A2 und B1 hier macht. Leider doch alles nicht so einfach :denken

    I.d.R. werden solche Visa abgelehnt, wenn nicht mindestens A1 / 2 im Heimatland vorhanden ist. Da man auf den Philippinen problemlos bis B1 machen kann, solltest du mit einer Ablehnung rechnen

    Danke. Dann hat sich das leider erstmal erledigt. Dann muss sie erst A1 auf den Phillipinen machen. Sie hat aber leider keine Sprachschule in der Nähe und könnte nur einen Online-Kurs machen. Oder sie kommt nochmal per Schengenvisa hierher und macht in der Zeit A1 hier.


    Müsste sie nach einem 90-Tage-Schengenaufenthalt auch wieder 90 Tage außerhalb von Schengen bleiben, bevor sie mit einem Sprachvisum einreisen dürfte? Oder sind die beiden Visa komplett unabhängig voneinander?

    Handyman genau das schreibt die DBM ja auch quasi auf der Webseite siehe oben


    "Ohne Nachweis von Vorkenntnissen der deutschen Sprache kommt eine Ablehnung des Visumantrags wegen Zweifeln am Aufenthaltszweck in Betracht. Das Zertifikat sollte nicht älter als ein Jahr sein."


    Natürlich ist es etwas schwammig formuliert sonst würden sie sich ja meiner Meinung nach ggf Rechtlich angreifbar machen, aber dieser Satz ist mE schon ein "deutlicher wink" ;)

    Ja den Wink hab ich jetzt auch verstanden :D

  • Ich habe meine Freundin bereits 2 mal mit einem Schengen Visa nach Deutschland geholt. Beide Male habe ich im Consulat Frankfurt das AOS beantragt und bekommen.

    Beim 2. AOS hat man mich bei der Übergabe darauf hingewiesen dass es für 5 Jahre gültig ist und eigentlich mein 1. AOS für die Ausreise gereicht hätte.

    so weit so gut.


    Jetzt haben wir ein D-Visa für ein Sprachstudium beantragt und auch von der Deutschen Botschaft in Manila erhalten. Alle geforderten Unterlagen wurden akzeptiert.
    Intensiv Sprachkurs bei VHS ab A2 bis B1 (GEBUCHT UND BEZAHLT)

    Versicherung 1 Jahr.
    usw


    ABER


    OBWOHL EIN GÜLTIGES AOS (9Monate alt) gültig für 5 Jahre

    (ausgestellt für 3 Monate Besuchervisas )

    Vorliegt besteht die Emigration darauf ein neues AOS vorzulegen, da der Aufenthalt länger als 3 Monate ist.


    Es gibt daher einen unterschied zwischen AOS für Besucher und D-Visa. Z.B. für Sprachstudium.


    Das AOS wurde bei beiden vorherigen Ausreisen kontrolliert,


    Auf die Nachfrage bei der Emigration Manila 30. August 2024 wurde bestätigt,

    dass bei D-Visa im Passport ein AOS ausgestellt in Deutschland für Studienzwecken vorgezeigt werden muss.

    Ansonsten offload trotz gültigem Einreisevisa nach Deutschland.


    Also wieder mit dem ganzen Papierkram auf zum Consulat nach Frankfurt für ein neues AOS

  • Meine Freudin hat mitterlerweile A1 bestanden. Verpflichtungserklärung hab ich schon abgegeben und würde jetzt gerne das AOS für das Sprachvisum abgeben. Ich schaffe es zeitlich nicht nach Frankfurt und wollte das über einen Notar erledigen. Ich finde unter https://frankfurtpcg.de/authentication-employment-contracts allerdings nur ein AOS-Formular, in welchem keine Möglichkeit besteht den Besuchszweck zu ändern und der Besuchsgrund darf laut Nr. 6 des Formulars ja nur Tourismus sein. Gibt es ein anderes offizielles Formular oder soll der Notar das dann ändern?


    Wäre für jede Hilfe dankbar!

  • Hab soeben mit dem Konsulat telefoniert. Waren sehr hilfsbereit und freundlich. Formular soll ich einfach abändern.

  • Wäre für jede Hilfe dankbar!

    Hab soeben mit dem Konsulat telefoniert. Waren sehr hilfsbereit und freundlich. Formular soll ich einfach abändern.

    Ganz so einfach geht es dann doch nicht. Das Konsulat hat sich im Anschluss nochmal gemeldet. Die Sprachschule hat für einen kleinen Obolus von 150€ drei "Visa-Dokumente" ausgestellt und per Mail übersandt, die garantierten das der Kurs bezahlt, meine Freundin angemeldet ist und sie während der gesamten Zeit anwesend sein muss.


    Das Konsulat verlangt, dass die Dokumente von einem zertifizierten Übersetzer ins Englische übersetzt werden und zusätzlich vom Landgericht beglaubigt werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das Landgericht überhaupt ein nicht amtliches Dokument einer privaten Sprachschule beglaubigen kann? Oder wird dann quasi die Übersetzung beglaubigt?


    Verpflichtungserklärung ist einfach. Visum ist einfach. Das AOS zu bekommen ist echt am aufwändigsten. Überlege gerade wieder, ob es den ganzen Aufwand wert ist oder ob wir es nicht ohne AOS versuchen.

  • Mal wieder ein update von mir.


    Bezüglich AOS:


    Das Konsulat in Frankfurt sieht sich nicht in der Lage, die Echtheit der Dokumente der Sprachschule zu bestätigen. Somit muss die Echtheit vorher von einem Gericht bestätigt werden. Alternativ kann das AOS auch erteilt werden, nachdem das Visa erteilt wurde und die DBM somit die Echtheit der Dokumente beglaubigt hat. Ob ein Gericht die Dokumente überhaupt beglaubigen würde wage ich immer noch zu bezweifeln. Der Weg erst Visa und dann AOS erscheint mir deutlich einfacher und günstiger, falls man genug Zeit dafür hat. Wir haben keine mehr und werden das AOS nicht beantragen.


    Bezüglich Visum:


    Da die Unterlagen von der DBM und nicht von der VFS geprüft werden, kann das Ganze ewig dauern. VFS gibt ja eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Werktagen an, die DBM äußert sich hierzu nicht. Glaubt man anderen Filipinos, kann die Bewilligung bis zu 3 Monate dauern. Das war mir im Vorfeld nicht bewusst und so viel zeitlichen Puffer bis zum Kursbeginn haben wir leider nicht eingeplant. Da die DBM keine telefonische Anfragen zum Visaprozedere beantwortet und unsere Mail bisher auch nicht beanwortet wurde, ist mir jetzt auch nicht klar, was das weitere Prozedere ist, falls der Antrag nicht vor Beginn des Sprachkurses bearbeitet wird.


    Ich kann wirklich nur jedem raten den geplanten Sprachkursanfang auf frühestens 4 Monate nach Visatermin bei der DBM zu legen. Sonst können die Mühlen der Bürokratie euch auch beim vollständigen Antragsunterlagen einen Strich durch die Rechnung machen.

  • Das Konsulat in Frankfurt sieht sich nicht in der Lage, die Echtheit der Dokumente der Sprachschule zu bestätigen. Somit muss die Echtheit vorher von einem Gericht bestätigt werden. Alternativ kann das AOS auch erteilt werden, nachdem das Visa erteilt wurde und die DBM somit die Echtheit der Dokumente beglaubigt hat. Ob ein Gericht die Dokumente überhaupt beglaubigen würde wage ich immer noch zu bezweifeln. Der Weg erst Visa und dann AOS erscheint mir deutlich einfacher und günstiger, falls man genug Zeit dafür hat. Wir haben keine mehr und werden das AOS nicht beantragen.

    hab das gerade erst gesehen...


    Das ist logisch, dass das Konsulat solche Dokumente nicht beglaubigen (legalisieren) kann.

    Das Konsulat hat ja nur Unterschriftsproben von übergeordneten Behörden (Regierungspräsident, Landgericht)..

    einfach gesagt, es schaut nur nach, ob das beglaubigenden Dokument eine entsprechende Vorbeglaubigung dieser übergeordneten Behörden hat. Private Bescheinigungen kann das Konsulat somit nicht beglaubigen..



    Bei einer Bescheinigung einer Sprachschule bin ich auch überfragt, wer die Vorbeglaubigung vornehmen soll. Ein Notar kann höchstens bescheinigen, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Aber zum Inhalt selbst kann der nix sagen. Idee wäre es, solch eine notarielle Beglaubigung überbeglaubigen zu lassen. Das kann der Notar machen lassen.. aber ohne Garantie ..


    Eine andere Sache wäre es, wenn jemand von der Sprachschule zum Notar geht und eine eidesstattliche Erklärung abgibt, dass Kurse etc gebucht sind... dann hätte man wieder ein Dokument, was man über die Vorbeglaubigung beim Konsulat einreichen könnte. Ist aber wahrscheinlich unrealistisch...

  • Wir haben das Visum soeben erhalten. Allerdings hatten wir ein Visum vom 06.03 bis zum 22.09 beantragt. Der Sprachkurs geht vom 10.03 bis zum 19.09. Versicherung etc. hatten wir ebenfalls für den beantragten Zeitraum abgeschlossen.


    Jetzt hat die DBM uns aber nur den 07.03 bis zum 19.09 genehmigt. Ich bin ehrlich gesagt komplett sprachlos und verstehe überhaupt nicht was das soll? Jetzt muss meine Freundin am Tag ihrer letzten Prüfung direkt abreisen? Warum??? Und sie darf erst einen Tag später als geplant einreisen.


    Bisher hatten wir immer den Zeitraum genehmigt bekommen, den wir auch beantragt haben. Ich bin naiverweise davon ausgegangen, dass es keinen Grund gibt den eh schon knapp auf den Sprachkurs geplanten Zeitraum nochmal zu verkürzen. Haben also bereits Flugtickets und Bahntickets für den 06.03 gebucht. Dann kann ich jetzt kurzfristig alles umplanen.


    Oder besteht irgendwie nochmal die Chance, die Daten ändern zu lassen? Anrufen kann man die DBM ja leider nicht. Wäre für jede Hilfe unendlich dankbar.

  • Jetzt hat die DBM uns aber nur den 07.03 bis zum 19.09 genehmigt. Ich bin ehrlich gesagt komplett sprachlos und verstehe überhaupt nicht was das soll? Jetzt muss meine Freundin am Tag ihrer letzten Prüfung direkt abreisen? Warum??? Und sie darf erst einen Tag später als geplant einreisen.

    Ich vermute, die DBM hat sich an die Daten des Kurses gehalten (?)


    Finde ich auch nicht okay...

    Oder besteht irgendwie nochmal die Chance, die Daten ändern zu lassen? Anrufen kann man die DBM ja leider nicht. Wäre für jede Hilfe unendlich dankbar.

    schwer zu sagen... das war bisher nicht so einfach.. und musste mehr oder weniger durch Neubeantragung gemacht werden.

    Du könntest ein Mail schicken und nett nachfragen ... aber ansonsten würde ich die doch eher winzige Kröte schlucken... ich finde es schon gut, dass die DBM diesen Zeitraum bewilligt hat.