Grundstück kaufen aber nicht Verheiratet mit Ph.


  • Hi,


    klingt für mich erst einmal verständlich und interessant.


    Also, wenn man zB. eine "scheintote" Filippina ehelichen würde, und alles richtig arrangiert, würde man auch als Ausländer nach ihrem Ableben ein Grundstück mit Haus zu 100% erben und besitzen können? Ist das insoweit richtig nach Deiner Aussage? Rein juristisch betrachtet.


    Dann könnte man sich ja eine ....(geschmacklose Bemerkung gelöscht von Pasig).... Frau suchen, und..... schon gehört einem ein Grundstück? Rein hypothetisch?



    Gruß


    Benz

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)


  • Auch wenn Du jetzt diesen Unterschied machst - wie willst Du das denn auf eine Immobilie anwenden?


    Oder läuft das dann auf so eine Art lebenslanges Wohnrecht hinaus?


    Lothar

  • Zitat

    Originally posted by Siquijor
    Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
    Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!


    Ich verwechsele nicht Erwerben und Ererben, denn in Bezug auf Grundstücke gibt nach meinen Informationen für Ausländer, ob verheiratet oder ledig, keinen Unterschied: Ausländer können nach wie vor auf den Philippien weder Grundstücke auf ihren eigenen Namen kaufen (erwerben) noch können sie Grundstücke ererben. D.h.: Sie können kein Eigentümer (Land Ownership) werden. Es wäre verwundert, wenn Deine Anwälte Dir etwas anderes gesagt hätten, denn das entsprechende Gesetz "Law on Property" wurde bisher nicht geändert.


    Anderes sieht es aus, wenn eine Corporation gründet (60:40) wird, die ein Grundstück kauft und Eigentümer ist. Hier kann der Ausländer max. 40 % Eigentümer des dem Grundstück werden. Die 60 % müssen von Filipinos gehalten werden.


    Zitat

    Originally posted by Siquijor
    Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst der Gatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen.


    Auch dass ist unrichtig: Kein ausländischer Staatsbürger kann ein Grundstück auf den Philippinen ererben mit Ausnahme der "natural born Filipinos". Ich lasse mich aber gerne belehren, wenn Du dies mit entsprechenden Gesetzestexte anderes belegen kannst.


    Gruß
    amor-1011

  • In den Real Estate Laws steht u.a.folgendes


    Auslaender verheiratet mitt einen Philippinischen Staatsbuerger .:
    Im falle des Totes des Philippinische Eheteils wird den auslaendischen Eheteil ein angemessener Zeitraum gegeben , um dass Haus ,Grundstueck an einen gebuertichen Philippino weiter zu Verkaufen und den Gewinn des Erwerbes zu behalten.


    Nehmen Wir an dass dies wirklich die Einzige moeglichkeit isst die der Eheman hatt und es keine gesetzeslucke giebt.


    Dann giebt es ja die Moeglichkeit sein eigenes Haus von einer selbstgegruendeten Firma zurueckzukaufen Man besitzt selbst 40 % der Firma und verteilt Den Rest an 5"Dummis" ( scheinteilhaber der Firma ).


    Wie gesagt wenn es keine gesetzesluecken giebt , oder Gesetze nicht veraendert werden

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

  • Hallo Themenstarter


    Sage Deinem Freund er soll das Thema abhacken. Warum will er etwas anfangen was von Anfang an zu Scheitern verurteilt ist. Wenn er bis jetzt, noch keine Kopfschmerzen hat, nach dem Kauf eines Grundstückes unter diesen Bedingungen wird er Sie haben. Und ein weiterer Philippinicher Clan lacht sich kaputt über einen Investor der am Ende ohne alles dasteht.
    Also Finger weg von solchen Aktionen.


    Gruß Hans Udo Wolter


    http://www.Haus-Lawaan.de

    Udo Wolter

  • Der Tenor der Antworten ist, dass man lieber die Finger davon lassen sollte. Nun werden die wenigsten Häuser zur Miete, sondern meist nur zum Kauf angeboten. Es mag dazu verlocken, ungeachtet aller Warnung das Risiko einzugehen, mit irgendeiner rechtlichen Konstruktion trotzdem ein Haus quasi zu kaufen.
    Da das Risiko eines späteren Verlustes nie 100%ig auszuschließen ist, sollte nach meiner Meinung nur derjenige das Risiko eingehen, der im Zweifel auch einen Totalverlust finanziell verkraften kann. Wer hingegen seine letzten gesparten Cent dafür verwenden möchte, sollte lieber die Finger davon lassen.

  • In erster Linie sollte darum gehen das Grundstück vor dem Zugriff einer gierigen Verwandschaft schützen.


    Es ist folgende Konstruktion möglich:


    40% auf mich
    20% Ehefrau
    40% auf die Kinder


    Durch Testatment Frau und Kinder als Erben einsetzen. Die Ehefrau setzt die Kinder als Erben ein.


    Das Hauptproblem ist immer die Verwandschaft , die immer versuchen wird sich in den Besitz des Grundstückes zu setzen.

    Ein guten Tag wuenscht
    Einstein
    Wer Signaturen nachmacht oder nachgemachte Signaturen in
    Umlauf bringt, wird mit Impotenz und Haarausfall bestraft!


  • Jetzt verwechselst Du aber wieder einiges :Augenbraue
    Dass mitt der verwandschaft musst Du mir auch etwas naeher erklaeren ?( ?( ?(


    Right To Own Philippine Real Property



    Wenn Du dass meinst ?( ?(

    Foreigner Married to a Filipino Citizen


    If holding title as an individual, a typical situation would be that a foreigner married to a Filipino citizen would hold title in the Filipino spouse's name. The foreign spouse's name cannot be on the Title but can be on the contract to buy the property. In the event of death of the Filipino spouse, the foreign spouse is allowed a reasonable amount of time to dispose of the property and collect the proceeds or the property will pass to any Filipino heirs and or relatives.


    Dann gilt dass nur wenn kein Testament verhanden isst


    Hasst Du aber ein Testament der Dich als Erbe beguetigt gilt Dass .:



    * Acquisition thru hereditary succession if the foreign acquire is a legal or natural heir.
    This simply means that when your married to a Filipino citizen and your husband/wife dies, you as the natural heir will become the legal owner of his/her property. The same is true for the children. Every natural child (legitimate or illegitimate) can inherit the property of his/her Filipino father/mother even if he/she does not any Filipino citizenship.



    Wie schon ein anderer Member gepostet hatt
    100 % sicher kann man nie sein .
    Aber wo auf der Welt kann man schon 100% sicher sein
    Wie viele Deutsche haben nicht Ihr Haus nach der gruendung der DDR verloren ?(
    Und wieviele Deutsche Die mitt Yugoslawen verheirastet sind Ihr Ferienhaus am Balkan ?(

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

    2 Mal editiert, zuletzt von siquijor ()

  • Es gibt eine Möglichkeit an Grund und Boden als Ausländer ohne Phil. Ehefrau zu kommen. PACHTEN.
    Ich habe ein Grundstück, nähe Bulan, gepachtet über einen Neußer (NRW) Notar der auf Asiengeschäfte spezalisiert ist. Ich habe hier in Deutschland alle Grundstückspapiere (in Legazpi ausgestellt) ausgehändigt bekommen. Die Pachtdauer beträgt 100 Jahre und kann auf meine Kinder vererbt werden ( wurde mit eingetragen). Das Grundstück wurde von mir bebaut. Erst dann bin ich auf die Phil. übergesiedelt.

  • es soll eine gesetzes-ämderung in der mache sein welches auch ausländern erlaubt auf den philippinen land zu erwerben/zu besitzen. zwar auf 800 m² begrenzt aber so hoft man wohl mehr investoren ins land locken zu können. wenn die gesetzesänderung dann auch mal kommt.abwarten

    max108




  • Zitat

    Original von max108
    es soll eine gesetzes-ämderung in der mache sein welches auch ausländern erlaubt auf den philippinen land zu erwerben/zu besitzen. zwar auf 800 m² begrenzt aber so hoft man wohl mehr investoren ins land locken zu können. wenn die gesetzesänderung dann auch mal kommt.abwarten


    Ja den Vorschlag gab es immer mal wieder kam nie zum Zuge leider

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Original von andy74th


    Ja den Vorschlag gab es immer mal wieder kam nie zum Zuge leider


    Und sollte dieses Gesetz eingefuert werden , kann man mitt einer verzehnfachung der Grundstueckpreise rechnen.


    So besser jetzt kaufen und dann Lachen

    Antworten von Leuten Die wissen sind Mir lieber als von Leuten Die glauben zu wissen .

  • Zitat

    Original von max108
    es soll eine gesetzes-ämderung in der mache sein welches auch ausländern erlaubt auf den philippinen land zu erwerben/zu besitzen. zwar auf 800 m² begrenzt aber so hoft man wohl mehr investoren ins land locken zu können. wenn die gesetzesänderung dann auch mal kommt.abwarten

  • Zitat

    Original von Bartemann
    Es gibt eine Möglichkeit an Grund und Boden als Ausländer ohne Phil. Ehefrau zu kommen. PACHTEN.
    Ich habe ein Grundstück, nähe Bulan, gepachtet über einen Neußer (NRW) Notar der auf Asiengeschäfte spezalisiert ist. Ich habe hier in Deutschland alle Grundstückspapiere (in Legazpi ausgestellt) ausgehändigt bekommen. Die Pachtdauer beträgt 100 Jahre und kann auf meine Kinder vererbt werden ( wurde mit eingetragen). Das Grundstück wurde von mir bebaut. Erst dann bin ich auf die Phil. übergesiedelt.


    Man kann nach Philippinischen Recht als Ausländer nur 25 Jahre mit 25 Jahren Option pachten. Dein Neusser Notar sollte dies eigentlich wissen. Bei deiner Konstruktion gehen beide Vertragspartner in den Knast!

  • Zitat

    Original von Arian


    Man kann nach Philippinischen Recht als Ausländer nur 25 Jahre mit 25 Jahren Option pachten. Dein Neusser Notar sollte dies eigentlich wissen. Bei deiner Konstruktion gehen beide Vertragspartner in den Knast!


    Genau so kenne ich es auch von einem Deutschen der in Sabang gepachtet hat.25 Jahre.
    Gruss khe

  • Zitat

    Original von khe


    Genau so kenne ich es auch von einem Deutschen der in Sabang gepachtet hat.25 Jahre.
    Gruss khe



    Hallo Leute
    Ich bin neu hier wie ja sehen könnt.
    Hoffe das meine antwort jetzt funktioiert.
    Das mir den 25 Jahren, kann ich auch nur bestätigen !!
    Ich habe grade den gleichen fall bei meinem Anwalt hier auf den Philippinen mitbekommen.
    Ein Chinese hat hier Land gepachtet, und auch bebaut. Nun hat der Verpächter den vertrag gekündigt
    und will den Chinesen raus haben.
    Der Chinese will nun anspüche auf das land vordern, da er es bebaut hat ,und Millionen Peso investiert hat.
    Ich habe 2 Stunden beim Anwalt gewartet, da der Chinese nicht gehen wollte.
    Der Anwalt hat im 100 x gesagt, das er keine Möglichkeit hat hier was zu machen.
    Er muß das land zurück geben, und sein Geld ist so ziehlich alles weg.


    Also kann ich Bartemann nur Vorsichert gebieten, es wäre wirklich besser du erkundigst dich auch mal beim Anwalt , die paar Peso würde ich investieren.
    Bevor es dir wie dem chinesen geht.