ZitatAlles anzeigenOriginal von Siquijor
Lieber amor-1011 jetzt verwechselst Du Erwerben mitt Ererben
Laut Unseren Philippinischen Anwalts kønnen Auslaender wohl Land besitzen allerdings nicht selbst kaufen!!!!
Sollte die Philippinische Ehefrau sterben und es giebt kein Testament dass andere Erben nennt, isst derGatte ,Egal welche Staatsbuergerschaft er hatt , der erbberechtichtigt und rechtmaessiger Besitzer eines Grundstueckes auf den Philippinen da kann weder "die Familie"oder sonst jemand etwass dagegen unternehmen.
Dass Land kann er allerdings dann nicht an andere Auslaender verkaufen
Dass Gesetz wurde doch nur gemacht um zu verhindern dass (moechtegern)Reiche auslaender dass Ganze Land aufkaufen .
.
Hi,
klingt für mich erst einmal verständlich und interessant.
Also, wenn man zB. eine "scheintote" Filippina ehelichen würde, und alles richtig arrangiert, würde man auch als Ausländer nach ihrem Ableben ein Grundstück mit Haus zu 100% erben und besitzen können? Ist das insoweit richtig nach Deiner Aussage? Rein juristisch betrachtet.
Dann könnte man sich ja eine ....(geschmacklose Bemerkung gelöscht von Pasig).... Frau suchen, und..... schon gehört einem ein Grundstück? Rein hypothetisch?
Gruß
Benz