Trotz Scheidung in D. auch Annulement in Phils ein Muß?

  • Zitat

    Original von Gio22
    In dem von dir zitierten Fall wird auf die Entscheidung von 1956 verwiesen. Zur Verdeutlichung dies hier:


    http://www.manilastandardtoday…=albinoArriero_nov14_2003


    Sorry Gio22 die Websites die du hier gennant hast, haben nicht mit Karstens Fall zu tun. Der Fall Harden vs Recto ist eine Antwaltsgebühr Geschichte und hat nicht mit Scheidung zu tun. Der Fall Wolfgang (Deutsch) und Carmen (Filipina) ist ein Sorgerecht Geschichte. Carmen hat der "Declaration of Nullity" bei der philippinische Gericht beantragt während Wolfgang die Scheidung in Hamburg einreichte. Weil diese Scheidung in RP erkannt ist, war der "Declaration of Nullity" geschlossen/zu Ende gebracht. Nun aus der Scheidung hat Wolfgang der Sorgerecht auf die Kinder bekommen. Aber die philippinische Gericht hat es nicht anerkannt aus diesem Grund:


    Zitat

    The high court ruled: As a general rule, divorce decrees obtained by foreigners in other countries are recognizable in our jurisdiction, but the legal effects thereof, e.g. on the custody, care and support of the children, must be determined by our courts.


    Deutsch Übersetzung:
    Das allgemeine Gesetz erkennt dass Scheidungen die von Ausländer im Ausland erlangt haben, sind in unsere Gerichtsbezirk anerkannt, aber die legalische Wirkungen, zB Sorgerecht, Unterhalt der Kinder, mussen von unserem Gericht entschieden werden.


    Der Schriftsteller, Albino Arriero, von Manila Standard Today hat entweder eine falsche oder nicht aktuelle Info hier gescrieben.


    Zitat

    The question asked by Carmen was: Can she validly remarry? The answer is YES. Section 26 of the Family Code provides: Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall likewise have the capacity to remarry under Philippine law. Considering that the divorce decree obtained by Wolfgang in Germany endows him the capacity to remarry, Carmen shall likewise have the capacity to remarry under Philippine law, it must be noted however, that Section 26 of the Family Code just quoted does not apply: 1) to a divorce obtained by a Filipino abroad from his or her Filipino spouse because said divorce decree although valid in the country where it was obtained, is considered void as far as Philippine law is concerned inasmuch as divorce is not recognized or allowed in this country, and a Filipino is governed by his natural law wherever he goes (Art. 15 Civil Code); 2) to a divorce obtained by a former Filipino who has been naturalized in another country after this naturalization, as it might open the door to rich Filipinos obtaining naturalization abroad for no other reason than to be able to divorce their Filipino spouses (Comment of Justice Alicia V. Sempio-Diy in her Handbook on the Family Code)


    Former Filipinos (ehemalige Filipinos mit ausländische Staatsangehörigkeit) dürfen DOCH im Ausland sich scheiden lassen, siehe hier:


    http://jlp-law.com/blog/divorce-annulment-philippines/



    Bitte an Philippines vs. Orbecido III, G.R. No. 154380, 5 October 2005 klicken.


    and a Filipino is governed by his natural law wherever he goes (Art. 15 Civil Code);


    Egal in welche Gerichtsfälle in RP man schaut, es gibt keine anerkannte Scheidung wo eine Filipina/Filipino die Scheidung eingereicht hat, kein einzige.


    Gruß,
    germanJoy

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!

    Einmal editiert, zuletzt von germanJoy ()


  • Hi tbs. Ich kann dir hier leider nicht nachvollziehen. Wo liegt der Widerspruch? :dontknow Die Scheidungen die von nicht Philippinos im Ausland eingereicht haben, sind die Scheidungen die ich hier meinte. Ich habe es offensichlich nicht gut erklärt. Ich entschuldige mich dafür. ;)


    Gruß,
    germanJoy

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
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  • Ich möchte mal verdeutlichen, worüber wir uns streiten:


    Eine Filipina beantragt in Deutschland die Scheidung von ihrem deutschen Ehegatten. Daraufhin ergeht ein Scheidungsurteil. Einig sind wir uns insoweit, daß diese Scheidung für die Filipina auf den Philippinen keine Gültigkeit wegen Art. 26, S. 2 FC hat, da die Filipina die Scheidung beantragt hat.


    Wir streiten uns jetzt darum, ob die Scheidung aber für den deutschen Ehegatten auf den Philippinen gültig ist. Dabei sagt germanJoy sinngemäß unter Berufung auf Art. 26, S. 2 FC, daß diese Scheidung auch für den deutschen Ehemann auf den Philippinen keine Wirksamkeit habe, da die Filipina diese Scheidung ja erwirkt habe. Der deutsche Ehegatte könne daher auf den Philippinen nicht heiraten, da er dort noch als verheiratet gelte.


    germanJoy verkennt dabei aber die Bedeutung des Art. 26, S. 2 FC. Art. 26 FC, S. 2 ist eine Ausnahmevorschrift, die erst im nachhinein in den Family Code eingefügt wurde. Maßgeblich ist aber das Staatsangehörigkeitsprinzip, welches sich nach der Interpretation des Supreme Courts für Filipinos und auch Ausländer aus Art. 15 Civil Code ergibt. Und daher wird das rechtskräftige Scheidungsurteil ausländischer Ehegatten (egal ob die Scheidung jetzt von einem Filipino oder einem Ausländer beantragt wurde), von philippinischer Seite anerkannt.


    Im Netz findet man leider nicht den case Recto v. Harden im Original. Er wird aber halt immer wieder zitiert. Siehe beispielsweise hier:


    Zitat


    In the case of Recto v. Harden (100 Phil. 427 [1956]), the Supreme Court considered the absolute divorce between the American husband and his American wife as valid and binding in the Philippines on the theory that their status and capacity are governed by their National law, namely, American law.


    http://www.lawphil.net/judjuri…un1989/gr_80116_1989.html


    Auch wenn die Scheidung von Karstens philippinischer Ehefrau beantragt wurde, gilt er auf den Philippinen als geschieden aufgrund des Staatsangehörigkeitsprinzips. Da er als deutscher Staatsangehöriger aufgrund deutscher Gesetze rechtskräftig geschieden wurde, wird diese Scheidung in bezug auf ihn auch auf den Philippinen anerkannt.


    Anders verhält es sich in bezug auf seine philippinische Ehefrau. Diese kann sich nicht auf die für Filipinos geschaffene Ausnahmevorschrift des Art. 26, S. 2 FC berufen und gilt weiterhin als verheiratet auf den Philippinen.


    Art. 26, S. 2 FC ist eigentlich nur eine Ausnahmevorschrift für Filipinos und nicht für Ausländer! (abgesehen von der durch den Supreme Court im Jahre 2005 erfolgten extensiven Auslegung in bezug auf natural born filipinos).

    Einmal editiert, zuletzt von Gio22 ()

  • Zitat

    Original von Gio22


    In dem von dir zitierten Fall wird auf die Entscheidung von 1956 verwiesen. Zur Verdeutlichung dies hier:


    http://www.manilastandardtoday…=albinoArriero_nov14_2003


    Also sorry Gio22,


    ich zitiere aus Deinem Link:


    Zitat:
    "Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall likewise have the capacity to remarry under Philippine law.


    Hier wird darauf abgestellt, daß die Scheidung von dem Foreigner eingereicht wurde.


    Und wenn Du weiter liest, steht da ganz klar, daß es darauf ankommt, wer die Scheidung eingereicht hat, nämlich daß die Scheidung auf den Philippinen ungültig ist, wenn sie von einem phil. Staatsbürger eingereichgt wurde.



    Lothar


    P.S.: Dein letztes Posting und den darin enthaltenen Link kann ich mir erst morgen ansehen, jetzt keine Zeit mehr dafür...

    Einmal editiert, zuletzt von Lothar ()


  • Lothar, das obige Zitat ist eigentlich kein link von mir sondern nur der Gesetzestext des Art. 26, S. 2 FC. Für eure Auffassung beruft ihr euch auf auf diesen Artikel. Dieser Artkel existiert aber erst seit 1987. Vorher gab es keine vergleichbare Regelung im philippinischen Recht. Ein ausländischer Ehegatte wurde bis zu dieser Neuregelung im Jahre 1987 von philippinischer Seite als geschieden angesehen (egal ob er oder sein philippinischer Ehegatte die Scheidung beantragt hatte), sein philippinischer Ehegatte galt aber auf den Philippinen weiterhin als verheiratet.


    Dieses Ergebnis empfanden die Filipinos als ungerecht und daher wurde nachträglich in den bereits verabschiedeten Family Code Art. 26, S. 2 FC eingefügt. Durch diese neue Vorschrift sollte Filipinos eine Wiederheirat ermöglicht werden, wenn sie Antragsgegner einer Scheidung waren. Durch diese neue Vorschrift sollten jetzt aber nicht ausländische Ehegatten schlechter gestellt werde. Für diese sollte selbstverständlich das Staatsangehörigkeitsprinzip weitergelten und deren Scheidung wurde daher auf den Philippinen weiterhin anerkannt (egal ob sie nun Antragsteller oder Antragsgegner im Scheidungsverfahren waren).

  • Zitat

    Original von Gio22
    Lothar, das obige Zitat ist eigentlich kein link von mir sondern nur der Gesetzestext des Art. 26, S. 2 FC. Für eure Auffassung beruft ihr euch auf auf diesen Artikel. Dieser Artkel existiert aber erst seit 1987. Vorher gab es keine vergleichbare Regelung im philippinischen Recht. Ein ausländischer Ehegatte wurde bis zu dieser Neuregelung im Jahre 1987 von philippinischer Seite als geschieden angesehen (egal ob er oder sein philippinischer Ehegatte die Scheidung beantragt hatte), sein philippinischer Ehegatte galt aber auf den Philippinen weiterhin als verheiratet.


    Dieses Ergebnis empfanden die Filipinos als ungerecht und daher wurde nachträglich in den bereits verabschiedeten Family Code Art. 26, S. 2 FC eingefügt. Durch diese neue Vorschrift sollte Filipinos eine Wiederheirat ermöglicht werden, wenn sie Antragsgegner einer Scheidung waren. Durch diese neue Vorschrift sollten jetzt aber nicht ausländische Ehegatten schlechter gestellt werde. Für diese sollte selbstverständlich das Staatsangehörigkeitsprinzip weitergelten und deren Scheidung wurde daher auf den Philippinen weiterhin anerkannt (egal ob sie nun Antragsteller oder Antragsgegner im Scheidungsverfahren waren).


    Deine Behauptung ist fraglich, Gio22. Erstens, alle gennante Scheidungen in diesem Link, http://www.lawphil.net/judjuris/juri1967...22174_1967.html, sind von der Foreigners im Ausland beantragt worden. Nach der Scheidungen, wollten sie ihre philippinische Ehefrauen anzeigen (Pilapil vs Geising wegen Ehebruch und Van Dorn vs. Romillo, Jr., et al., für die Conjugal Property Distribution). Obwohl die Fälle bevor Art 26 Family Code gemacht wurde, war das Grundgesetzt nicht in Frage gestellt dass die Scheidungen nicht von der Filipinas stammten.


    Bei Pilapil vs Geising, hat der Deutscher erst die Scheidung eingereicht und danach die Frau angeklagt. Deshalb ist die Frau frei-gesprochen weil sie nicht mehr seine Ehefrau (under his natural law) war. Anders wird es mit Karstens Fall. Die Scheidung von einer Filipina im Ausland ist ungültig und ihre Ehe in RP gilt. Sie bleibt dort Frau Karsten (under her natural law) und Herr Karsten ihr Ehemann. Wenn Herr Karsten ein Ehebruch dort begeht, ist Frau Karsten die offended spouse wie im Fall von Pilapis vs Geising.


    Zitat

    We see no reason why the same doctrinal rule should not apply in this case and in our jurisdiction, considering our statutory law and jural policy on the matter. We are convinced that in cases of such nature, the status of the complainant vis-a-vis the accused must be determined as of the time the complaint was filed. Thus, the person who initiates the adultery case must be an offended spouse, and by this is meant that he is still married to the accused spouse, at the time of the filing of the complaint.


    In the present case, the fact that private respondent obtained a valid divorce in his country, the Federal Republic of Germany, is admitted. Said divorce and its legal effects may be recognized in the Philippines insofar as private respondent is concerned 23 in view of the nationality principle in our civil law on the matter of status of persons.


    Wichtig in alle Fälle ist dass die Aliens die Scheidungen eingereicht haben und nicht die Filipinas/Filipinos.



    germanJoy

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
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  • Dankenswerterweise zitierst du ja den case Van Dorn v. Romillo. In diesem Fall wurde aber die Scheidung in Nevada von der philippinischen Frau eingereicht und nicht von dem ausländischen Ehegatten. Lese dir bitte noch einmal diesen Fall genau durch:



    http://www.lawphil.net/judjuri…t1985/gr_l68470_1985.html


    Daß die Scheidung durch die philippinische Frau in dem case Van Dorn v. Romillo erlangt wurde, steht im übrigen auch in diesem case:


    Zitat

    The case of Van Dorn v. Romillo, Jr.[52] involved a marriage between a foreigner and his Filipino wife, which marriage was subsequently dissolved through a divorce obtained abroad by the latter.


    http://www.supremecourt.gov.ph…feb2007/133743_134029.htm


    Also dein Argument "Wichtig in alle Fälle ist dass die Aliens die Scheidungen eingereicht haben und nicht die Filipinas/Filipinos" steht auf schwachen Füßen. Der Fall Van Dorn v. Romillo war übrigens der Anlaß für die Einfügung des Art. 26, S. 2 FC.


  • Die Auslegungen von Gio22 in diesem Tread sind richtig. Vermutlich hat er juristische Kenntnisse.
    Ich komme zu dieser Aussage, weil ich Berater in Scheidungs- und Trennungfragen bin, Spezialität:
    Schweizer mit asiatischen Ehepartner.


    http://www.igm-be.ch


    Die IGM ist eine Interessenvertretung von Männern für Familie und Partnerschaft, die durch Scheidung oder Trennung betroffen sind. Sie ist politisch und konfessionell unabhängig.
    Die IGM
    - betreut Männer vor, während und nach der Scheidung.
    - ist eine non-profit Organisation und deshalb kostengünstig.
    - unterstützt Männer menschlich, sozial und juristisch.
    - vertritt die Anliegen des Mannes in der Öffentlichkeit.
    - verfolgt und korrigiert die Rechtspraxis in Scheidungsfällen.
    - fördert die Neuorientierung des Mannes nach der Scheidung.
    - publiziert laufend Gerichtsurteile zum Thema Scheidung.

  • Gio22
    Fällt zwar hart, sich durch die juristischen Dinge in englischer Sprache durchzukämpfen, aber Du scheinst recht zu haben.


    Die Gesetzgebung wurde praktisch durch Rechtsprechung um 180 Grad gedreht.


    Interessant, was Geldgier so alles veranlaßt :D



    Lothar

  • Zitat

    Original von Arthur
    http://www.supremecourt.gov.ph…feb2007/133743_134029.htm


    Also dein Argument "Wichtig in alle Fälle ist dass die Aliens die Scheidungen eingereicht haben und nicht die Filipinas/Filipinos" steht auf schwachen Füßen. Der Fall Van Dorn v. Romillo war übrigens der Anlaß für die Einfügung des Art. 26, S. 2 FC.


    Der Art. 26, S. 2FC ist genau das großte Problem im Karstens Fall, Arthur. Vor Art. 26 gab es noch kein Gesetz wo es deutlicher angewiesen wurde dass Scheidungen die die Aliens beantragt haben in RP gültig sind deswegen das Filipino-ehepaar gesetzlich geschieden sind. Der Fall Van Dorn v. Romillo war der Anlaß für Art. 26 um die Rechte des Filipino Ehepaar und nicht die Rechte des Aliens zu schützen ohne das Grundgesetz zu widersprechen (Filipinos dürfen nicht im Ausland sich scheiden lassen). Denk daran dass unter diese Fälle (einschließlich Pilapil vs. Geising), die vor Art. 26 angelegt waren, die Filipinas die Angeklagten und die Aliens die Ankläger waren. Im Karstens Fall werden vermutlich die Filipina die Anklägerin und der Alien die Angeklagter sein. Und das kann eine ganz andere Geschichte im Betracht von Art 26 in der philippinische Gericht sein. Wenn die Ehe von Karsten und Frau gültig ist, wird die zweite Ehe von Karsten mit einer Pinay in RP automatisch ungültig.


    Zitat

    Divorce is not recognized under Philippine laws. If youre a Filipino, it doesnt matter where you get a divorce such divorce is invalid/void in the Philippines. This is because under the nationality principle (Art. 15, Civil Code), all Filipinos where they may be in the world - are bound by Philippine laws on family rights and duties, status, condition, and legal capacity. Yes, folks, you CAN run, but you CANt hide.Nevertheless, divorce decrees secured outside the Philippines are recognized in certain instances. This is provided in Article 26 (Paragraph 2) of the Family Code, which reads in full:


    ART. 26. All marriages solemnized outside the Philippines in accordance with the laws in force in the country where they were solemnized, and valid there as such, shall also be valid in this country, except those prohibited under Articles 35(1), (4), (5) and (6), 36, 37 and 38.


    Where a marriage between a Filipino citizen and a foreigner is validly celebrated and a divorce is thereafter validly obtained abroad by the alien spouse capacitating him or her to remarry, the Filipino spouse shall have capacity to remarry under Philippine law


    Meine beste Freundin (Filipina) ist vor 3 Jahre von einem Deutschen geschieden. Nach einem Jahr hat sie wieder ein Deutscher geheiratet. Sie brauchte das EFZ von der philippinisches Botschaft und die erste Frage an sie war: Wer hat die Scheidung eingereicht? Der Deutscher hat die Scheidung eingereicht deswegen bekam sie problemlos das EFZ.


    Ich wurde mal vermuten dass es vor Art 26 anders bei der Botschaft war (im Bezug auf der Fall Van Dorn). Vielleicht kannst du jemand bei der Botschaft nachfragen. Wenn es nicht so bei der Botschaft gewesen wär, hatte Karsten bestimmt diesen Thread nicht gestartet. ;)


    germanJoy

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