Dieses Jahr habe ich mir einen offiziellen DHL Karton besorgt wo ich 20 kg versenden darf.
Dazu muß ich eine Inhaltsangabe für den Zoll machen. Darauf bezieht sich meine Frage.
Eine schlechte Entscheidung.
Eine Balikbayan Box ist nicht Gewicht limitiert, du bist nicht auf 20Kg beschränkt und es passt mehr rein.
Wenn du in der DHL Filiale dein Paket aufgibst hast du die Wahl zwischen DHL Paket und DHL Express. Express steht hier nicht für eine beschleunigte Lieferung. DHL ist der Postdienst in D, ab Manila erfolgt die Auslieferung mit der Phil-Post. Das kann schon mal ein paar Wochen dauern oder das Paket geht verloren. DHL-Express ist ein internationaler Kurierdienst wie UPS, Fedex etc. Die haben auch Filialen auf den Philippinen und liefer selbst aus bzw. beauftragen einen Subunternehmer mit der Auslieferung. Schnell, Sicher aber auch teuer.
Pakete mit DHL/DHL-Express werden per Luftfracht transportiert. Schon aus Gründen der Flugsicherheit werden die Pakete geröntgt und bei Verdacht auf verbotenen Inhalt geöffnet und gegebenenfalls der Transport verweigert. Auch werden die Pakete vom philippinischen Zoll geröntgt und der Inhalt mit der Inhaltsangabe verglichen. Du kannst davon ausgehen das hier Einfuhrzölle und Steuern anfallen können. Diese müssen vom Empfänger beglichen werden bevor der Zoll das Paket frei gibt.
Balikbayan Boxen sind von Einfuhrzöllen und Steuern befreit. Daher wird hier vom Phil Zoll fast alles ohne große Kontrolle durchgewunken.
Bisher war es so, das hier alles sehr tolerant gehandhabt wurde. Jeder konnte so viel und so oft versenden wie er wollte, die festgelegten Beschränkungen wie z.B. den beschränkten Personenkreis hat niemanden interessiert. Auch verbotene Inhalte wie Flüssigkeiten, Alkohol, Fleisch- und Wurstwaren, Samen und Pflanzen etc. gingen ungehindert durch.
Das ganze ist dann etwas ausgeartet, es wurden z.B. viele Pakete mit Waren für den gewerblichen Handel eingeführt. Das hat die Börden vor ca. 4 Jahren veranlasst die Bestimmung noch mal neu zu definiere, wie von mir zuvor verlinkt, und diese nach einer Übergansfrist strickt anzuwenden. Zur angekündigten Umsetzung der Neuregelungen ist es bis heute noch nicht gekommen, währe aber kurzfristig möglich.
Grüße, Bahog Utot