Aber was kann man machen?
Ihr könnt das Ergebnis der Remonstration abwarten. Ihr könnt auch gleich gegen die Entscheidung klagen, aber wegen der derzeit überlasteten Gerichte könnte es sehr lange dauern bis es ein Urteil gibt.
Wenn du mobil bist und dir vorstellen kannst zumindest für einige Monate im EU-Ausland zu wohnen, dann ist alles ganz einfach: Du triffst dich mit deiner Frau z. B. in Istanbul (sie kriegt leicht ein Visum für die Türkei), dann reist ihr unter Nutzung der EU-Freizügigkeit gemeinsam nach Griechenland ein, dafür braucht ihr nur die apostillierte Heiratsurkunde. Ihr könnt dann entweder in Griechenland bleiben und dort wohnen oder in ein beliebiges EU-Zielland (Österreich, Polen, Belgien, UK,...) weiterreisen, wenn ihr dabei nur zusammen reist und nicht in Deutschland einreist.
Du musst einige Monate deine Freizügigkeit in dem anderen EU-Land nutzen, also arbeiten oder zumindest nach Arbeit suchen oder studieren, danach könnt ihr unter Mitnahme der Freizügigkeit wieder nach Deutschland, wenn ihr wollt. Sprachkenntnisse und Scheineheverdacht ist dann auch egal und auch die Tochter kann mitkommen, entweder gleich oder sie kann später nachkommen.