Die Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Eltern.
Du solltest einfach soviele Dokumente beschaffen wie möglich, die fehlenden Geburtsurkunden von den Geschwistern oder der falsch geschriebene Name sind kein K.O Kriterium.
Die Fahrlässigkeit bezieht sich auf die Eltern.
Du solltest einfach soviele Dokumente beschaffen wie möglich, die fehlenden Geburtsurkunden von den Geschwistern oder der falsch geschriebene Name sind kein K.O Kriterium.
Alles anzeigenWas müsste ich für 1 kg Übergewicht am Flughafen bezahlen, falls es beanstandet wird?
Beim Check-In kostet es zwischen 40 und 60 US-$ pro Kilo, je nach Destination (siehe "Standard rates"):
https://www.qatarairways.com/en-de/baggage/excess.html
Online vorher buchen kostet lt. Webseite 20% weniger.
Wie kulant die sind, kann ich nicht sagen. Ist aber sicherlich auch abhängig davon, wie voll der Flug gebucht ist. Ich war mal auf einem voll ausgebuchten Flug unterwegs, da wurde beim Check-In jedes Kilo Übergewicht komplett abgelehnt. Kommt sicher eher selten vor, aber um es auszuschließen würde ich einfach vorher das extra Gepäck online buchen oder eben das Gepäck um 1Kg "abspecken".
Werde daraud nicht schlau was würde 1kg von Deutschland nach Manila kosten wenn es Vorort aufkommt? Da steht nur 52 USD Africa Brazil .
52 USD wäre kein Problem.
Wie streng ist es mit dem Übergewicht beim Gepäck? Was müsste ich für 1 kg Übergewicht am Flughafen bezahlen, falls es beanstandet wird? Oder sind sie da eher kulant?
Früher konnte man für jedes Kilo extra online vorher buchen, jetzt gibt es dies nur noch Pakete weise, jeweils 5kg.
Also sicherheitshalber und deren Inkompetenz vorbeugend einfach mal 2 Kopien an die Sachbearbeiterin schicken sobald man den Pass hat.
Familienzusammenführung zum bzw mit dem Deutschen Kind, nein wir sind noch nicht verheiratet. Einreise nach Deutschland soll zusammen erfolgen.
Mit dem Postweg mein ich das die DBM die Kopien von den Ausweisen jetzt wieder manuell also per Post nach Deutschland schickt und sich das um Wochen verzögern kann?
Warum wird der PH Ausweis des Kindes verlangt?
Hast du die VATERSCHAFTSANERKENNUNG + UP nocht nicht hinter doch gebracht?
Ansonsten wird das nur verlangt um den legalen Aufenthalt des Kindes auf den Philippinen zu belegen, das wird aber wenn überhaupt bei dem Antrag für den Kinderreisepass verlangt.
Die Leute dort sind sehr inkompetent, entweder realisieren sie nicht das sie den Ausweis selber ausgestellt haben, haben etwas verschlampt/verlegt oder sind zu faul zum Suchen.
Ich würde die Kopien per E-Mail denen zukommen lassen, bei Kopien wird dies oft akzeptiert.
Klingt nicht so toll.
Was wäre denn eine mögliche Versicherung, die ähnlich wie in Deutschland mehr oder weniger alles abdeckt?
Aber die Sache ist ja auch, dass man das dann eventuell für die Eltern bezahlen könnte / würde.
Hat jedoch die Schwester oder sonst wer einen medizinischen Notfall,steht man genau vor der gleichen Sache.
Sind sehr teuer, richten sich wie die Private KV in Deutschland nach Alter usw.
Es gibt vergleichsportale.
Alles anzeigenWo in Deutschland kommst du denn her?
Von Hamburg oder Berlin hört man zurzeit von hohen Wartezeiten bei den ABH, in Süddeutschland scheint es wohl schneller zu gehen.
Ihr habt erst noch vor in Deutschland zu heiraten?
Dann kannst du die Dokumente für die nächste VE vorbereiten und prüfen ob deine ABH hierfür einen Termin benötigt.
Komme zufällig aus Süddeutschland und wir wollen in Deutschland heiraten.
Den Termin für die VE habe ich in 4 Wochen, hierfür habe ich bereits alles was nötig ist.
Im Dezember hatten wir geplant zur Botschaft zu gehen, daher wollte ich demnächst das Ticket für Januar buchen, falls es überhaupt möglich ist mit der Bearbeitungszeit fürs Visa.
Würde ein flexible Ticket buchen wenn überhaupt das du es verschieben kannst falls notwendig. Bei manchen Airlines zB Qatar ist die erste Änderung des Datums kostenfrei.
Wollte schon Mal wegen Flugtickets schauen, da ich diese nicht unbedingt lädt Minute buchen möchte bei den aktuellen Preisen.
Denkt ihr ein Monat ist realistisch oder sollte man lieber noch mehr einplanen...
Wo in Deutschland kommst du denn her?
Von Hamburg oder Berlin hört man zurzeit von hohen Wartezeiten bei den ABH, in Süddeutschland scheint es wohl schneller zu gehen.
Ihr habt erst noch vor in Deutschland zu heiraten?
Dann kannst du die Dokumente für die nächste VE vorbereiten und prüfen ob deine ABH hierfür einen Termin benötigt.
Auf der Seite vom BI steht "valid onward/return ticket.....corresponding .... allowable period of stay.
Somit wäre die Aussage vom Konsulat Unsinn. Was mich aber nicht wirklich wundert.
Das Konsulat bzw. die Botschaft in Berlin haben auch immer überzeugt die Information vertreten, dass Besucher aus PH mit Schengenvisum kein CFO benötigen, um auszureisen, vom Regelwerk her stimmt das auch, allerdings hat die Immigration deswegen oft Probleme gemacht und sogar Leute nicht fliegen lassen. Letztlich sitzt diese am längeren Hebel, auch was die Einreise von Ausländern angeht, falls von dort keine Informationen oder Berichte kommen, dass immer ein 30 Tages Rückflugticket benötigt wird, würde ich da keine Sorgen haben.
Die Immigration wird auch nicht nach einem 30 Tages Rückflugticket fragen, falls du ein 59 Tagesvisum hast, da bis zum Ablauf der 59 Tage auch kein Gang zur Immigration notwendig ist, um legal im Land zu verbleiben. Die werden, wenn überhaupt den Rückflug vor dem 59/60. Tag prüfen.
Beim Abflug in Deutschland gab es mit Qatar oder TK dies hinsichtlich nie Probleme, denke auch die Mitarbeiter am Check-in werden schnell begreifen das 30 Tage Rückflug für 30 Tage on arrival visa und 59 Tage Rückflug für 59 Tage Visa ist.
Kann ich machen.
Mails : Vor oder nach Corona ?
Einmal zuvor, danach war das Visum lange nicht so erhältlich.
Jetzt in 12 Tagen fliege ich wieder so.
Das bedeutet das man auch ein "Wegwerfticket " innerhalb 30 Tagen braucht wenn man mit einem 59 Tages Visum einreist?
So langsam wirds skurril.... Manchmal habe ich das Gefühl die wissen selber nicht mehr was Sache ist..
Bin schon mit einem 59 Tagesvisa und dem Rückflug Ticket nach 50+ Tagen eingereist, hat weder die Airline noch die immigration interessiert.
Ich habe bei denen ein 59 Tage Visum bekommen.
In dem neuen Visa System registriert und das Formular ausgefüllt und ausgedruckt (ist wie videx) sowie die verlangten Scans hochgeladen.
Überweisung getätigt.
Unterlagen und den Pass per Post danach an das Konsulat geschickt.
5 bis 6 Wochen später hatte ich den Pass mit Visum zurück.
DHL Service Point Ayala Center, SM Makati, GF, Annex, Makati, 1200 Metro Manila, Philippines
DHL Express Service Point (WWW EXPRESS/DHL EXPRESS)
Ayala Center, SM Makati, GF, Annex, Makati, 1200 Metro Manila, Philippines
+63 2 8811 7000
https://www.google.com/search?…xvdc&lpg=cid:CgIgAQ%3D%3D
DHL House, 2306 Chino Roces Ave, Makati, 1231 Metro Manila, Philippines
https://www.google.com/search?…ck8d&lpg=cid:CgIgAQ%3D%3D
Bei beiden war der Versand problemlos möglich, den envelope gab es direkt vom Shop für eine kleine Gebühr mit.
Beim ersteren habe ich es sogar selbst Vorort verschickt.
Alles anzeigenMails sorry so ein Unsinnigen Beitrag habe ich schon lange nicht mehr hier im Behördenforum gelesen
1) Ja das stimmt wobei "Sparst" ist wohl nur ein Problem wenn man nicht genug Einkommen hat oder die ABH wirlich schlecht ist, sonst ist das ne Sache von 5 Minuten mit der VE...Bzgl. "Ausreise" NEIN: Wenn in D geheiratet wird braucht man NUR ein Ticket nämlich PHIlL zu DE, was spart man jetzt??!?
AOS ist auch bei einem Heiratsvisum NICHT notwendig!
2) Stimmt absolut nicht, wenn in Phils geheiratet werden soll braucht der D Mann ein EFZ und somit wird in fast allen Fällen genauso eine UP gemacht: https://manila.diplo.de/blob/1…sung-philippinen-data.pdf
Welcher "Gang zum Gericht"? Das Standesamt schickt das dahin und dauert 4-6 Wochen.
3) Der neue Pass hat in Frankfurt ca. 4 Wochen gebraucht, in Manila geht das schneller glaube ich nicht.
wo ist eig hge ? Wie war Dein Urlaub?
Du warst in deinem Leben noch nie auf den Philippinen (Pattaya dein oft erwähntes Urlaubsziel hat mit PH nichts zu tun) und kennst die Behördengänge dort nicht redest sie aber in jedem Beitrag schlecht, und in Deutschland sind sie gut und vorallem Schnell-ironie.
Beim DFA Iloilo bekommst du einen Reisepass in 14 Tagen für 1200 PHP zerquetschte. Kostet beim Konsulat wesentlich mehr. + Aufwand/Kosten Aufenthskarte abändern. Beim DFA kommst du oft auch ohne Termin dran während beim Konsulat wartezeiten herrschen.
Das wichtigste ist du liest die Beiträge nicht und tippst drauf los ich zitiere mich selbst aus dem obigen Beitrag nochmal:
ZitatDen Unsinn mit Urkundenprüfung und Deutschkurs musst du in beiden Fällen machen.
Und
ZitatAuf den Philippinen heiraten ist m.e einfacher als in Deutschland.
Ich hätte für dich die Bedeutung von m.e wohl ausschreiben müssen.
Mach dich selbst schlau, er hat in Deutschland geheiratet (er war noch nie auf den Philippinen.) Und kennt daher nur den Vorgang und redet alle Eheschließungen in DK oder PH oder sonstiges schlecht.
Um das EFZ bei deinem Standesamt anzustoßen muss deine Freundin einmal zur DBM darüber hinaus braucht ihr die Dokumente zur UP.
Mehr ist es nicht.
Der größte Vorteil PH Hochzeit ist die Anwesenheit ihrer Familie was vielen Pinays sehr wichtig ist. In DE kann man noch immer eine zweite Feier machen wenn man will.
Unser Plan ist zu heiraten, sie macht aktuell einen deutsch Kurs, aber wie und wo wir heiraten werden steht noch nicht fest. Die überlegung ist Deutschland, aber da ist der Aufwand riesig, oder vielleicht Dänemark. Wir wissen es noch nicht.
Auf den Philippinen heiraten ist m.e einfacher als in Deutschland.
1. Du sparst dir die VE und die eventuell damit verbundene AOS für ihre Ausreise.
2. Du sparst dir den gang zum Gericht für ihre Befreiung vom EFZ.
3. Die Namensänderung von ihr inklusive aktualisiertem PH Reisepass mit dem neuen Namen bekommt sie dort wesentlich schneller und günstiger.
Den Unsinn mit Urkundenprüfung und Deutschkurs musst du in beiden Fällen machen.
Dänemark Ehe hat derzeit nur Vorteile wenn du Bürger eines EU-Landes außer Deutschland (und glaube Finnland und Österreich?) bist.
Alles anzeigenWenn diese bei der ABH, Einwohnermeldeamt oder Standesamt vorgelegt werden könnte es keinem Auffallen?
Also bei uns war das 10 jahre problemlos!
Das Gesetz sagt allerdings scheinbar etwas anderes...also austreten in D
ZitatAlles anzeigenBeginn der Kirchensteuerpflicht für Ausländer
Sind Ausländer in Deutschland auch kirchensteuerpflichtig (z.B. Polen, Iren, US-Amerikaner, etc.)?
Die Kirchensteuerpflicht ist in Deutschland durch Gesetze des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Von den nach nach Kirchensteuergesetz steuerberechtigten Religionsgemeinschaften üben z. B. das Besteuerungsrecht aus:
- Römisch-Katholische Kirche
- Protestantische bzw. Evangelische Kirche
- Altkatholiken
- Synagogen
Es ist höchstgerichtlich anerkannt, dass den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften im Rahmen ihres Selbstbestimmungrechts gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV die Befugnis (das sog. Parochialrecht) zukommt, die Zugehörigkeit eines Mitglieds zu einer Gemeinde allein von der (tatsächlichen) Wohnsitznahme abhängig zu machen (BVerwG, Urteil vom 12.04.1991, Az. 8 C 62.88, ZevKR 1991, 403, 407, KirchE 29, 90, 93; BVerwG, Urteil vom 26.06.1997, Az. 7 C 11.96, BVerwGE 105, 117,199, KirchE 35,248; BVerfG, Urteil vom 19.12.2000, Az, 2 BvR 1500/97, BVerfGE 102,370,371, NJW 2001, 429, KirchE 38, 502; BVerwG, Urteil vom 23.09.2010, Az. 7 C 22.09, NVwZ-RR 2011, 90, KirchE 56, 266,275; BFH, Urteil vom 09.05.2012, Az. I B146/11, BFH/NV 2012,1334, KirchE 59,369, 370, Rz. 4).
Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Personen, die einer steuererhebenden Kirche angehören und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Staatsangehörigkeit ist dabei unbeachtlich.
Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit dem ersten Tag des Kalendermonats, der auf die Begründung der Kirchenmitgliedschaft und des Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthaltes folgt.
Die Kirchensteuerpflicht entsteht mit dem (tatsächlichen) Zuzug in das Inland (FG München, Urteil vom 09.11.1982, Az. VII 172/77, KirchE 20, 185, 187; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.1987, 1 A 500/85, KirchE 25, 44, 47; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.1987, Az. 1 A 77/87; bestätigt durch OVG, Lüneburg, Beschluss vom 18.04.1988, Az. 13 OVG B 134/88; FG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.1994, EFG 1994, 1071; FG München, Urteil vom 14.11.1995, Az. 13 K 2682/94, EFG, 491, KirchE 33, 517, 518; FG Nürnberg, Urteil vom 08.11.2007, Az. VI 432/2005, KirchE 50, 329, 332, BFH, Beschluss vom 10.06.2008, Az. I B 211/07, BFH/NV 2008, 1697; FG Münster, Urteil vom 25.11.2011, Az. 4 K 597/10 Ki, KirchE 58, 367, 370; BFH, Urteil vom 09.05.2012, Az. I B 146/11, BFH/NV 2012, 1334, KirchE 59, 369, 370, Rz. 4; OFD Frankfurt a.M., Rundverfügung vom 15.06.2015, Az. S 2444 A-2-St 212, ofix HE KiStG/8, Ziff. 6.5.1), erfordert keine weitere Mitwirkung und Willensbekundungen der Steuersubjekte (FG München, ebd.; VG Schleswig-Holstein ebd.; bestätigt durch OVG Lüneburg, ebd.; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.1987, 1 A 500/85, KirchE 25, 44, 47; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.07.1988, 13 A 30/87, KirchE 26, 185, 186; BFH, Urteil vom 18.01.1995, Az. I R 89/94, NVwZ 1996, 517, KirchE 33, 5, 7 f.) sowie unabhängig davon, ob im Herkunftsland die römisch-katholische Kirche Kirchensteuer erhoben hat (OVG Lüneburg, ebd.; VG Schleswig-Holstein, ebd.; OFD Frankfurt, ebd., Ziff. 6.1 Abs. 3).
Gemäß § 2 Abs. 1 KiStG Bln sind u. a. Angehörige der katholischen Kirche, die im Land Berlin ihren Wohnsitz haben, kirchensteuerpflichtig. Die Zugehörigkeit zur weltumspannend organisierten römisch-katholischen Kirche wird (allein) durch die Taufe begründet und besteht (fortan) unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Aufenthaltsland. Ein zusätzlicher Beitritt nach Zuzug in ein anderes Land ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Bei Beendigung der Zugehörigkeit zu einer Teilkirche, d. h. Diözese oder Pfarrei durch Wegzug ist daher nicht die Zugehörigkeit zur weltumspannend organisierten Kirche beendet (VG Berlin, Urteil vom 08.03.1985, VG 10 A 552.83, KirchE 23, 30, 32; VG Berlin, Urteil vom 29.07.1988, 10 A 604.87, KirchE 26, 186, 188; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.03.1987, 1 A 500/85, KirchE 25, 44, 47; OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.07.1988, 13 A 30/87, KirchE 26, 185, 186; BVerwG, Urteil vom 12.04.1991, Az. 8 C 62/88, NJW 1992, 1060, KirchE 29, 90, 93; FG Münster, Urteil vom 25.11.2011, Az. 4 K 597/10 Ki, KirchE 58, 367, 370; OFD Frankfurt a.M., Rundverfügung vom 15.06.2015, Az. S 2444 A-2-St 212, ofix HE KiStG/8, Ziff. 6.5.1).
Die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche wird (allein) durch seine katholische Taufe (c. 204 § 1 GIG) in Irland - bei einem religionsunmündigen Kind auf Basis der Bereitschaftserklärung seiner seinerzeit für ihn personensorgeberechtigten Eltern - konstitutiv begründet (BVerfG, Beschluss vom 31.03.1971, Az. 1 BvR 744/67, BVerfGE 30, 415, 424, NJW 1971, 931, KirchE 12, 101, 107 f.; BFH, Urteil vom 11.12.1985, Az. 1 R 207/84, BFHE 146, 315, BStBl II 1986, 569, KirchE 23, 283, 286 m.w.N.; BFH, Beschluss vom 09.05.2012, Az. I B146/11, BFH/NV 2012,1334; BVerfG, Beschluss vom 17.12.2014, Az. 2 BvR 278/11, NVwZ 2015, 517, 519, Rz. 42; BayVerfGH, Entscheidung vom 22.11.2000, Az. 3 Vll-99, NVwZ 2001, 916, KirchE 38, 467, 468 f.; zuletzt FG Münster, Urteil vom 25.11.2011, Az. 4 K597/10 Ki, KirchE 58, 367, 370; FG München, Urteil vom 17.12.2014, Az. 1 K1107/11, EFG 2015, 759.; OFD Frankfurt a.M., Rundverfügung vom 15.06.2015, Az. S 2444 A-2-St 212, ofix HE KiStG/8, Ziff. 6.5.1) und bestand fortan weltweit, unabhängig vom Taufort oder der Staatsangehörigkeit (OFD Frankfurt a.M., ebd., Ziff. 6.1 Abs. 3).
Die Taufe begründet damit die subjektive Kirchensteuerpflicht, auch wenn sie Jahrzehnte zurückliegt (BFH, Urteil vom 24.03.1999, Az. I R124/97, KirchE 37, 63, 68, juris Rz. 20); insbesondere ist es nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu dieser Religionsgemeinschaft bekennt; die durch die Taufe begründete Glaubenszugehörigkeit bleibt vielmehr bis zum formwirksamen Kirchenaustritt, -ausschluss oder Tod bestehen; das Bekenntnis muß auch nicht gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden, um eine Kirchensteuerpflicht auszulösen (BFH, ebd. unter Verweis auf BFHE 172, 570, BStBI II 1994, 253, KirchE 31,420,422).
Eine (Kindes-)Taufe ist auch nicht kirchensteuerrechtlich deswegen unbeachtlich, weil sie nicht auf einem eigenen Entschluss Ihres Mandanten beruht; denn über die Taufe in einer bestimmten Konfession und damit über die Aufnahme in eine christliche Kirche bestimmten seine Eltern als seine seinerzeit Sorgeberechtigten, was dann im Laufe der Zeit auch finanzielle Verpflichtungen für das Kind mit sich bringen kann (BFH, Urteil vom 04.05.1983, Az. II R180/79, BFHE 138, 303, BStBI. 1983 II, 484, NJW 1983, 2604, KirchE 21,107,110, juris, Rz. 4,15,16 m.w.N.; bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 30.11.1983, Az. 1 BvR 1016/8, NJW1984,969, KirchE 21,303; zuletzt auch FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.07.2019, Az. 1 K367/17, Ziff. 2.5.; VG Berlin, Urteil vom 12.12.2019, Az.VG 27 K292.15, S. 31 ff., 35, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2020, Az. 12 N48/20).
https://www.steuerschroeder.de…erpflicht-Auslaender.html
Die Kirchenmitgliedschaft wird durch Aufnahme begründet und endet mit dem Ende der Kirchenzugehörigkeit. Voraussetzung für die Begründung der Kirchenmitgliedschaft ist in der evangelischen und römisch-katholischen Kirche die Taufe.
Mitglieder einer evangelischen Kirche oder Religionsgemeinschaft im Ausland erwerben die Kirchenmitgliedschaft durch Erklärung gegenüber der staatlichen Meldebehörde.
Dort steht bei Katholiken die Taufe, nun ist es in ihrem Fall so das sie niemals getauft worden ist obwohl katholisch auf den Dokumenten angegeben ist, es gibt dem entsprechend auch kein Taufzeugnis.
Erst taufen lassen und dann raus aus der Kirche.....warum das Kind taufen lassen wenn man eigentlich gar nicht hinter der Kirche steht? Man kann das auch einfach sein lassen und dem Kind die Entscheidung überlassen (wenn es alt genug ist).
Meine Frau hat die Taufe auf den Philippinen machen lassen. Mit Lechon, 200 Verwandte und allem Pipapo. Die Kinder haben sogar im deutschen Familienbuch eine Taufbescheinigung aus Lupon. Sind hier aber nach wie vor nicht im Kirchenbuch eingetragen.
Übrigens haben die Philippinen keine Kirchensteuer, Listen usw. Was sollen das für falsche Angaben in Deutschland sein? An der Haaren herbeigeführt.
Als Inday erfuhr das von ihrem Einkommen zwangsläufig Geld an die Prälaten geht und nicht an ihre Mutter brauchte es keiner Diskussion.
In der HU und GU steht roman catholic bei Religion. Beides von der PSA.
Wenn diese bei der ABH, Einwohnermeldeamt oder Standesamt vorgelegt werden könnte es keinem Auffallen?
Es gibt angeblich auch einen katholischen Verein der gezielt solche Leute sucht.
If you are not religious (or just don’t want to pay the tax), you can specify this by writing “oa” in the box (which stands for “keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehörig” or no religious affiliation) or simply put a dash through the box and opt out - at least, in theory.
There have been some reported cases of people marking themselves as not religious on their registration forms, only to later be asked for hundreds of euros in back payments.
Churches in Germany have been known to contact churches abroad for details about their members, and so if you were baptised in your home country, or regularly attended services, you could find yourself found out and slapped with a big bill. If you’ve ever been religious, you might end up paying the church tax.
https://www.iamexpat.de/expat-…it-and-how-stop-paying-it
Das Standesamt speichert die Religionszugehörigkeit wohl auch immer irgendwo ab:
https://www.kirchenaustritt.de/bayern
ÄmterSteuerStatistikTermineLinksGesetz
Der Austritt muss persönlich beim Standesamt des Wohnortes oder bei einem Notar erklärt werden.
Sie benötigen dazu einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit letzter Meldebescheinigung. Verheiratete oder Geschiedene müssen zusätzlich das Familienbuch mitbringen.
Die Gebühr beträgt 35 €.
(25 € Austrittsgebühr + 10 € optionale Austrittsbescheinigung)