Was habt ihr so bezahlt?
Ich hörte immer wieder von kostenlosen Angeboten, habe bisher aber nur etwas bei der VHS für 755 Euro gefunden.
Was habt ihr so bezahlt?
Ich hörte immer wieder von kostenlosen Angeboten, habe bisher aber nur etwas bei der VHS für 755 Euro gefunden.
Alles anzeigenFür was meinst du ? Für die SMS-Tan ?
Nichts, so steht es im Preis-Leistungsverzeichnis von Discotel:
Eingehende Verbindungen im Ausland (internationales Roaming)
SMS aus Fest- und Mobilfunknetzen
Weltzone 4 pro SMS kostenlos
Das GSM-Tracking kostet auch so gut wie nichts, Europa- u. Weltweit.
Roaming spielt da gar keine Rolle.
Würde mich nicht wundern, wenn die SMS Funktion kostenlos nur funktioniert bei aktiviertem Roaming.
Falls das Roaming überhaupt funktioniert und du ins Netz einwählen kannst.
Hast du Guthaben drauf? Eventuell ist automatisches Roaming aktiviert.
Alles anzeigenSo, heute habe ich die erste Transaktion bei einer Bank gemacht, die immer noch Tans auf SMS-Basis verwendet.
Ich habe dazu eine Simkarte von Discotel aus Deutschland im Handy.
Hier wurde geschrieben, die SMS kommt erst sehr spät an, daher habe ich mir sicherheitshalber noch eine dann aktivierte Sim vom Lidl mit Vodafone vor dem Abflug zugelegt.
O2 Roaming-Partner ist hier Smart auf den Phils.
Ergebnis, die SMSTan war sofort nach der Anforderung von mir auf der Webseite bei mir auf dem Handy hier.
Funktioniert einwandfrei und laut den Unterlagen von Discotel bekomme ich die hier im Ausland auch kostenlos.
Werde ich mir aber noch kontrollehalber im Portal bei Discotel angucken, ob das auch stimmt.
Ebenso habe ich in unserem GSM Tracer, der beim Flug den Reiseweg unserer Koffer überwachte, auch eine Sim von Discotel drin.
Fuktionierte einwandfrei, die Koffer waren immer da, wo wir auch waren.
Also alles gut und im grünen Bereich !
Und was sind die Kosten? SMS + Roaming?
Alles anzeigenMoinsen,
Ja der Krypto-Markt ist in Aufruhr aber wie schon von Malis erwähnt nicht als einziger Markt.
Erst der Terra Luna und UST crash und es geht weiter bergab. Einer der Gründe ist der Etherum "merge", angekündigt für August, welcher mich und viele Millionen andere Miner hart treffen wird. Wer es noch nicht mitbekommen hat oder nicht in der Materie steckt, Ethereum stellt von POW (mining) auf POS (staking) um was, bedeutet das 97% aller Profite, welche täglich von Millionen Minern "ermined" werden wegfallen werden (wer's genauer wissen will: https://mark-daria.medium.com/…-august-2022-c2aa3ee8d86c). Viele Leute dumpen Ethereum (Angst oder Wut) was eben, als 2. größte Coin, den ganzen Markt trifft.
Es wird spannend wie es weiter geht. Ich denke 70 bis 90% der Miner werden in den kommenden 12 Monaten abschalten somit kann sich wieder jeder Grafikkarten leisten. Mining wird erstmal absterben da es keinen Profit abwerfen wird. Die Leute und vorallem Big Player im Mining bereich werden auf andere Coins ausweichen (müssen) und bei diesen werden die Schwierigkeiten so extrem steigen, das es unmöglich sein wird Profit zu erwirschaften, außer mit gratis Strom. Ethereum Classic wird es am härtesten treffen. Nur ein extremer Preisanstieg der anderen Coins könnte dem entgegenwirken.
Ich bin Ethereum mittlerweile eher negativ eingstellt. Dezentralisierung wird wegfallen da Größtenteils nur noch Wales überbleiben die Staken und sich die Profite einstecken, das wird ebenfalls die Sicherheit des Netzwerkes negativ beeinflussen. Staken lohnt sich fast nicht mit 5% pro Jahr und Mindesteinlage von 32 Ethereum. Transaction-Fees werden ebenfalls explodieren. Zusätzlich sind ge-stakte Coins und auch der daraus entstehende Profit erstmal für unbestimmte Zeit geblockt und nicht auszahlbar. Soll mit einem Update in der Zukunft kommen. Heisst wenn man 32 Ethereum staked und festsetzt kommt man, stand jetzt, erstmal nicht wieder ran.
Ich mine weiter, stemme die Stromkosten und halte die Coins. Entwerder es wird was oder nicht. Hab mich aber so sehr geärgert das ich 2017 aufgehört hab zu minen, passiert mir nicht nochmal. Der Bear wird aber sicher noch einige Jahre bleiben.
Grüße Chris
All that ETH in the Beacon Chain is already receiving staking rewards. So, what do you do if you don’t have 32 ETH, or you want to maintain the flexibility to withdraw? You can join one of the many ETH 2.0 staking pools. One of these is provided by Binance.
You can convert your ETH to BETH at a 1:1 ratio and start receiving staking rewards in BETH. Great, but what if you still want to use your ETH elsewhere? Binance also has a BETH/ETH spot market, where you can convert your BETH back to ETH again.
Die locking Phase reicht mal von 15 bis 120 Tage.
Das langzeit locking fällt weg.
Die Dezentralisierung ist schlechter ohne die Miner das stimmt allerdings sind die Transaktionskosten stark gesunken da das Staking günstiger als mining ist.
Der große Vorteil durch den 99% geringeren Stromverbrauch kann mam ETH sanktionen und sogar verboten entziehen, die EU hatte ja mal einen Plan für die Umweltverschmutzer Coins angekündigt.
Ist es möglich die Prüfung während eines Besuch Aufenthaltes in Deutschland abzulegen und wird das Ergebnis ohne Probleme von der Deutschen Auslandsvertretung anerkannt?
Nochmal zur Sicherheit als Ergänzung das gilt natürlich erst wenn das Kind da ist. Eine Schwangerschaft begründet keinen AT.
Stimmt nicht ganz hier ist es möglich etwas zu machen, zwar Primär nur für Staatsbürger von Ländern die keine UP benötigen aber in seinem Fall ist diese ja kurz vor dem Abschluss.
Der TS sollte eventuell einen Anwalt um Rat fragen.
Auszug:
Sind Sie die Mutter/der Vater eines minderjährigen Deutschen, können Sie ein nationales Visum zum Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind beantragen.
https://kiew.diplo.de/ua-de/se…enen)%20Kind%20beantragen.
In Betracht kommt die Erteilung eines Visums nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zwecks Personensorge eines minderjährigen ledigen Deutschen. Hiernach ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen auch noch ungeborenen Deutschen mit gewöhnlichem (zukünftigen) Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.
Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.
https://www.anwalt.de/rechtsti…eborenen-kind_063923.html
Die Fiktionsbescheinigung sieht wie ein Visa aus. Zusammen mit dem Datum ist die Gültigkeit auch feststellbar.
Bei uns gab es keine Probleme.
Wann und wo gab es keine Probleme?
https://service.berlin.de/dienstleistung/326233/en/
https://www.goethe-university-…it__Fiktionsbescheinigung
Druck dir das aus falls du keine Übersetzung bekommen kannst, vielleicht hilft es weiter.
, Dasselbe Szenario habe ich am Flughafen Istanbul erlebt. Die Airline wollte den Mann nicht boarden lassen, erst als ein Deutschsprachiger Mitarbeiter von TK dazugeholt wurde hat dich die Situation geklärt.
Auf den Philippinen wirst du aber kaum jemanden finden der Deutsch versteht daher lass es am besten übersetzen.
Alles anzeigenEs braucht KEIN Rückflugticket sein sondern es kann auch ein Anschlussflugticket in den nächsten 30 Tagen sein
moin moin.....
aber nur wenn man(n) mit "Visa on Arrival" einreist.....
wer schon das 59 Tage Visum besitzt, braucht einen Anschluß- oder Rückflugtiket in diesem Zeitraum.....
oder liege ich da falsch???
Ja wenn du schon ein 59 Tages Visum hast im Pass muss der Rück oder Anschlussflug innerhalb dieses Zeitraumes sein.
Bei einem Multiple entry ist die Gültigkeit von 6 Monaten zu beachten.
Du könntest innerhalb dieser 6 Monate zB die Phils auch für 2 Wochen in einem anderen Land verlassen und wieder einreisen, die 2 Wochen werden dann nicht von den 59 Tagen abgezogen.
Alles anzeigenDie Vaterschaft hat er tatsächlich nicht anerkannt, aber Unterhalt hatte er etwa 2 Jahre lang gezahlt.
Ich will eure Kompetenz in keinster Weise in Frage stellen, im Gegenteil, deshalb frage ich hier ja an. Trotzdem will es mir nicht einleuchten, dass da nichts zu machen wäre.
Ich dachte bisher, angenommen, eine Frau behauptet dem Jugendamt gegenüber, ich sei Vater ihres Kinds. Dann wird das JA aktiv und sie würden mich zwingen mich einem Vaterschaftstest zu unterziehen.
Wenn dem nicht so ist, ok, dann klar, dann streite ich ab und die Sache ist erledigt.
Und wenn es denn so ist, dann müsste das doch mit ihrem Flug nach D zusammen mit dem Kind genauso möglich sein.
So weit meine Vermutungen, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Wie soll das Jugendamt oder ein Gericht einen DNA Test anordnen wenn das Kind nicht in Deutschem Rechtsraum lebt?
Extra eingeflogen wird wegen so etwas niemand.
Alles anzeigenMoin Moin......
vor 14 Tagen bei der DFA für ein Visum registriert,.....
......Applicationsnummer erhalten und den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen (als Scan) via Mail zum Konsulat Frankfurt zur Überprüfung gechickt.....
auch nach 2 maligen Telefonat, wo gesagt wurde, das meine Anfrage weitergeleitet wird und ich auf eine Antwort_Mail warten soll, tat sich bis Dato nichts....
So langsam werde ich Nervös....
wollte ich doch mit einem 59 Tage Visum einreisen und nicht mit meinem Visum on Arrival.....
um mir ein sogananntes "Wegwerfticket" zu ersparen....
Will ich doch schon am 03.Oktober fliegen
Ich habe dieses Visum auch beantragt und bekommen. (6 Monate gültig)
Allerdings hat die Bearbeitung 5 Wochen gedauert, das Konsulat in FFM meinte sie müssen erst eine prior approvement in Manila abwarten.
Das Visum sollte sicherlichheitshalber rechtzeitig beantragt werden.
In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).
Ja, das habe ich schon erfahren. In den Philippinen gilt 1/4 der DT.
Aber das ist nicht entscheidend, denn die Mutter möchte, dass ihr Sohn auch rechtlich seinen Vater hat und hier in D aufwächst.
Dann sollte als nächstes das ggf. gerichtliche Verfahren im Inland durchlaufen, um entweder eine inländische vollstreckbare Unterhaltsforderung zu erhalten und diese dann im Ausland zu vollstrecken oder um über die zuständigen Stellen ein Unterhaltsverfahren im Ausland einzuleiten. Das ist in jeder Länderkombination total individuell und insbesondere Übersee sicher nicht ganz einfach. Insbesondere da er weder nach PH noch DE Recht die Vaterschaft anerkannt hat, sein Name auf der GU reicht hierfür nicht aus, entweder braucht es eine admission of paternity oder eine Unterschrift auf der GU nach dem PH Recht.
Ich sehe das Hauptproblem in der Durchsetzbarkeit, der Mann wird behaupten er ist nicht der Vater, da das Kind nicht hier lebt ist eine vom Gericht angeordnete DNA Analyse vom Tisch.
Es gab auf Youtube mal eine interessante Doku über solche Fälle, aber sogar mit Vereinen und Anwälten von war es kaum möglich etwas gegen den Vater zu erwirken so lange dieser sich nicht auf den PH und das Kind sich nicht in DE oder CH, ein Fall in der Doku aufhielt.
Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters und dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten. Allerdings sind die Chancen gering. Am besten es wird ein Anwalt beauftragt der hierauf spezialisiert ist.
Auszug Spiegel schon etwas älter:
Es gibt ein Gesetz, das Frauen wie Czerina Dizon schützen und die Väter haftbar machen soll: Republic Act 9262, erlassen im Jahr 2004. Allerdings kennt es kaum jemand. Es gibt dringendere Probleme als alleinerziehende Mütter.
„Ja“, sagt sie, „oftmals ist die Lebenslage der Frauen komplizierter als die Rechtslage. Selbst wenn die Frauen erfolgreich Klage einreichen, wird es sehr schwer, das Recht umzusetzen, wenn sich der Vater außerhalb der Gerichtsbarkeit der Philippinen aufhält“, sagt die Anwältin. „Wir können meist nur Ratschläge geben. Die Frauen über ihre Rechte aufklären.“ Und viele Mütter geben auf, wenn sie erfahren, was auf sie zukommt: ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.
Der vermeintliche Erzeuger müsste einem Vaterschaftstest zustimmen oder die Vaterschaft freiwillig anerkennen. „Das tun nur wenige Männer“, erzählt die Anwältin. Theoretisch könnte man Ausländer auch am Flughafen festnehmen lassen, wenn es eine Klage gäbe. Doch das geschieht so gut wie nie.
Man muss erst einmal ausloten ob sich die ganzen Kosten rentieren:
Lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind im Ausland, so kann eine Verringerung des zu zahlenden Kindesunterhalts in Betracht kommen. Vor allem dann, wenn die Einkommensverhältnisse in dem Land, in dem das Kind lebt, wesentlich niedriger sind als in Deutschland.
Beispiel: Das unterhaltsberechtigte Kind lebt in einem Land der so genannten “3. Welt”. Der in Deutschland lebende Vater müsste aufgrund seines Einkommens monatlich 357,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Das durchschnittliche Monatseinkommen in diesem Land liegt indes nur bei 400,- Euro. Der Kindesunterhalt scheint also – gemessen an den dortigen Lebensbedingungen – zu hoch zu sein.
Demnach findet grundsätzlich keine Reduzierung statt, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem der folgenden Staaten lebt:
Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Finnland, Hongkong, Ile of Man, Israel, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Macao, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Palästina, San Marino, Schweiz, Singapur, VAE, USA.
In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).
https://www.scheidung-online.d…lle/kind-lebt-im-ausland/
Und es könnte auch sein das Primär das Recht der Philippinen greift und erst sekundär Deutschland.
Immer mehr Banken schaffen die SMS Authorisierung ab, würde eher mein Verfahren auf eine App umstellen anstatt Geld auszugeben für ein Verfahren das vermutlich Bald komplett ersetzt wird.
Es gibt in den cityhalls extra Schalter für Korrekturen.
Die erste GU hätte korrigiert werden müssen anstatt eine neue zu registrieren.
Sind beide GUs auch von der PSA ausgestellt oder nur LCR?
Der Prozess verlängert sich dann da für Änderungen beim PSA immer erst ein endorsement vom LCR vorausgeht.
Genau nur wenn man schon verheiratet ist braucht man keine wie bei dir . Das wäre ein "Vorteil" für DK
Mit einem so niedrigen Einkommen das es für eine VE nichts ausreicht sollte man im optimalfall niemanden aus einem 3. Welt Land nach DE holen, die/der dann meistens wegen Sprachproblemen und Kursen mindestens für den Anfang nicht zum Einkommen beisteuern kann.
Ja klar...so sollte es gemacht werden. Nicht das geprüfte. Das liegt euch doch sowieso nicht vor sondern bis nach der Heirat beim Standesmt oder? so ist es zumindest bei uns.
Ok vielen Dank an alle! Weiß jemand, wie lange das dauert, die Unterlagen von der PSA zu erhalten? Dann kann meine Verlobte ihren Termin am 4.10. wohl nicht mehr aufrechterhalten, da sie erst am Tag vorher aus dem Ausland nach Manila zurückkehrt.
Die geprüften Unterlagen wurden mir vom Standesamt ausgehändigt, da ich davon ausgegangen bin, dass meine Verlobte diese bei der Botschaft einreichen muss...
In iloilo oder Manila bekommt man sie am selben Tag, man sollte nur früh hin.
Online bestellen dauert circa 1 Woche für Luzon und Visayas.
Etwas länger für Mindanao und Palawan.
Kannst du bei http://www.psahelpline.ph bestellen.
Alles anzeigenWer sagt das, dass die geprüfte Geburtsurkunde und das geprüfte CENOMAR für das Heiratsvisum vorgelegt werden muss?
Auf der Seite der Botschaft steht folgendes:
"Bitte fügen Sie beiden Ausdrucken des Antragsformulars Kopien aller antragsbegründenden Unterlagen bei und legen Sie auch die Originale vor."
Überprüft wurde ja die originale Geburtsurkunde, da ist auch der Prüfvermerk drauf.
Ja irgendein Original, nicht zwingend das was zur Prüfung vorgelegt wurde und den vermerk drauf hat, empfehle das auch nicht.
Vielen Dank euch!
Das überprüfte CENOMAR würde ich eigentlich ungern mitschicken, das darf ja auf keinen Fall verlorengehen. Auf der anderen Seite muss ja auf jeden Fall die überprüfte Original-Geburtsurkunde vorgelegt werden. Von daher ist es ja egal - wenn die Sendung verlorengeht, hat man so oder so ein Problem...
Die Übersetzungen kann ich aber bei mir behalten, oder?
Solange du das Aktenzeichen hast, ist das Original geprüfte Cenomar und Geburtsurkunde bei der DBM immer nachvollziehbar.
Für eine evtl. Vorlage in Deutschland sieht es anders aus.