Beiträge von Mails

    Würde mich nicht wundern, wenn die SMS Funktion kostenlos nur funktioniert bei aktiviertem Roaming.

    Falls das Roaming überhaupt funktioniert und du ins Netz einwählen kannst.


    Hast du Guthaben drauf? Eventuell ist automatisches Roaming aktiviert.

    Und was sind die Kosten? SMS + Roaming?

    All that ETH in the Beacon Chain is already receiving staking rewards. So, what do you do if you don’t have 32 ETH, or you want to maintain the flexibility to withdraw? You can join one of the many ETH 2.0 staking pools. One of these is provided by Binance.


    You can convert your ETH to BETH at a 1:1 ratio and start receiving staking rewards in BETH. Great, but what if you still want to use your ETH elsewhere? Binance also has a BETH/ETH spot market, where you can convert your BETH back to ETH again.


    Die locking Phase reicht mal von 15 bis 120 Tage.

    Das langzeit locking fällt weg.


    Die Dezentralisierung ist schlechter ohne die Miner das stimmt allerdings sind die Transaktionskosten stark gesunken da das Staking günstiger als mining ist.


    Der große Vorteil durch den 99% geringeren Stromverbrauch kann mam ETH sanktionen und sogar verboten entziehen, die EU hatte ja mal einen Plan für die Umweltverschmutzer Coins angekündigt.

    Nochmal zur Sicherheit als Ergänzung das gilt natürlich erst wenn das Kind da ist. Eine Schwangerschaft begründet keinen AT.

    Stimmt nicht ganz hier ist es möglich etwas zu machen, zwar Primär nur für Staatsbürger von Ländern die keine UP benötigen aber in seinem Fall ist diese ja kurz vor dem Abschluss.


    Der TS sollte eventuell einen Anwalt um Rat fragen.


    Auszug:


    Sind Sie die Mutter/der Vater eines minderjährigen Deutschen, können Sie ein nationales Visum zum Nachzug zum deutschen (auch ungeborenen) Kind beantragen.


    https://kiew.diplo.de/ua-de/se…enen)%20Kind%20beantragen.


    In Betracht kommt die Erteilung eines Visums nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG zwecks Personensorge eines minderjährigen ledigen Deutschen. Hiernach ist dem ausländischen Elternteil eines minderjährigen ledigen auch noch ungeborenen Deutschen mit gewöhnlichem (zukünftigen) Aufenthalt im Bundesgebiet eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.


    Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.


    Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.


    https://www.anwalt.de/rechtsti…eborenen-kind_063923.html


    Screenshot_20220926-190842_Drive.jpg

    Die Fiktionsbescheinigung sieht wie ein Visa aus. Zusammen mit dem Datum ist die Gültigkeit auch feststellbar.

    Bei uns gab es keine Probleme.

    Wann und wo gab es keine Probleme?

    https://service.berlin.de/dienstleistung/326233/en/


    https://www.goethe-university-…it__Fiktionsbescheinigung


    Druck dir das aus falls du keine Übersetzung bekommen kannst, vielleicht hilft es weiter.

    Ja wenn du schon ein 59 Tages Visum hast im Pass muss der Rück oder Anschlussflug innerhalb dieses Zeitraumes sein.


    Bei einem Multiple entry ist die Gültigkeit von 6 Monaten zu beachten.


    Du könntest innerhalb dieser 6 Monate zB die Phils auch für 2 Wochen in einem anderen Land verlassen und wieder einreisen, die 2 Wochen werden dann nicht von den 59 Tagen abgezogen.

    Wie soll das Jugendamt oder ein Gericht einen DNA Test anordnen wenn das Kind nicht in Deutschem Rechtsraum lebt?

    Extra eingeflogen wird wegen so etwas niemand.

    Ich habe dieses Visum auch beantragt und bekommen. (6 Monate gültig)


    Allerdings hat die Bearbeitung 5 Wochen gedauert, das Konsulat in FFM meinte sie müssen erst eine prior approvement in Manila abwarten.


    Das Visum sollte sicherlichheitshalber rechtzeitig beantragt werden.

    In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).

    Ja, das habe ich schon erfahren. In den Philippinen gilt 1/4 der DT.

    Aber das ist nicht entscheidend, denn die Mutter möchte, dass ihr Sohn auch rechtlich seinen Vater hat und hier in D aufwächst.


    Dann sollte als nächstes das ggf. gerichtliche Verfahren im Inland durchlaufen, um entweder eine inländische vollstreckbare Unterhaltsforderung zu erhalten und diese dann im Ausland zu vollstrecken oder um über die zuständigen Stellen ein Unterhaltsverfahren im Ausland einzuleiten. Das ist in jeder Länderkombination total individuell und insbesondere Übersee sicher nicht ganz einfach. Insbesondere da er weder nach PH noch DE Recht die Vaterschaft anerkannt hat, sein Name auf der GU reicht hierfür nicht aus, entweder braucht es eine admission of paternity oder eine Unterschrift auf der GU nach dem PH Recht.


    Ich sehe das Hauptproblem in der Durchsetzbarkeit, der Mann wird behaupten er ist nicht der Vater, da das Kind nicht hier lebt ist eine vom Gericht angeordnete DNA Analyse vom Tisch.


    Es gab auf Youtube mal eine interessante Doku über solche Fälle, aber sogar mit Vereinen und Anwälten von war es kaum möglich etwas gegen den Vater zu erwirken so lange dieser sich nicht auf den PH und das Kind sich nicht in DE oder CH, ein Fall in der Doku aufhielt.


    Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters und dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten. Allerdings sind die Chancen gering. Am besten es wird ein Anwalt beauftragt der hierauf spezialisiert ist.


    Auszug Spiegel schon etwas älter:


    Es gibt ein Gesetz, das Frauen wie Czerina Dizon schützen und die Väter haftbar machen soll: Republic Act 9262, erlassen im Jahr 2004. Allerdings kennt es kaum jemand. Es gibt dringendere Probleme als alleinerziehende Mütter.


    „Ja“, sagt sie, „oftmals ist die Lebenslage der Frauen komplizierter als die Rechtslage. Selbst wenn die Frauen erfolgreich Klage einreichen, wird es sehr schwer, das Recht umzusetzen, wenn sich der Vater außerhalb der Gerichtsbarkeit der Philippinen aufhält“, sagt die Anwältin. „Wir können meist nur Ratschläge geben. Die Frauen über ihre Rechte aufklären.“ Und viele Mütter geben auf, wenn sie erfahren, was auf sie zukommt: ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.


    Der vermeintliche Erzeuger müsste einem Vaterschaftstest zustimmen oder die Vaterschaft freiwillig anerkennen. „Das tun nur wenige Männer“, erzählt die Anwältin. Theoretisch könnte man Ausländer auch am Flughafen festnehmen lassen, wenn es eine Klage gäbe. Doch das geschieht so gut wie nie.

    Man muss erst einmal ausloten ob sich die ganzen Kosten rentieren:


    Lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind im Ausland, so kann eine Verringerung des zu zahlenden Kindesunterhalts in Betracht kommen. Vor allem dann, wenn die Einkommensverhältnisse in dem Land, in dem das Kind lebt, wesentlich niedriger sind als in Deutschland.


    Beispiel: Das unterhaltsberechtigte Kind lebt in einem Land der so genannten “3. Welt”. Der in Deutschland lebende Vater müsste aufgrund seines Einkommens monatlich 357,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Das durchschnittliche Monatseinkommen in diesem Land liegt indes nur bei 400,- Euro. Der Kindesunterhalt scheint also – gemessen an den dortigen Lebensbedingungen – zu hoch zu sein.


    Demnach findet grundsätzlich keine Reduzierung statt, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem der folgenden Staaten lebt:

    Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Finnland, Hongkong, Ile of Man, Israel, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Macao, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Palästina, San Marino, Schweiz, Singapur, VAE, USA.


    In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).


    https://www.scheidung-online.d…lle/kind-lebt-im-ausland/


    Und es könnte auch sein das Primär das Recht der Philippinen greift und erst sekundär Deutschland.

    Genau nur wenn man schon verheiratet ist braucht man keine wie bei dir . Das wäre ein "Vorteil" für DK ;)

    Mit einem so niedrigen Einkommen das es für eine VE nichts ausreicht sollte man im optimalfall niemanden aus einem 3. Welt Land nach DE holen, die/der dann meistens wegen Sprachproblemen und Kursen mindestens für den Anfang nicht zum Einkommen beisteuern kann.

    Ja klar...so sollte es gemacht werden. Nicht das geprüfte. Das liegt euch doch sowieso nicht vor sondern bis nach der Heirat beim Standesmt oder? so ist es zumindest bei uns.

    Ok vielen Dank an alle! Weiß jemand, wie lange das dauert, die Unterlagen von der PSA zu erhalten? Dann kann meine Verlobte ihren Termin am 4.10. wohl nicht mehr aufrechterhalten, da sie erst am Tag vorher aus dem Ausland nach Manila zurückkehrt.


    Die geprüften Unterlagen wurden mir vom Standesamt ausgehändigt, da ich davon ausgegangen bin, dass meine Verlobte diese bei der Botschaft einreichen muss...

    In iloilo oder Manila bekommt man sie am selben Tag, man sollte nur früh hin.

    Online bestellen dauert circa 1 Woche für Luzon und Visayas.

    Etwas länger für Mindanao und Palawan.


    Kannst du bei http://www.psahelpline.ph bestellen.


    Ja irgendein Original, nicht zwingend das was zur Prüfung vorgelegt wurde und den vermerk drauf hat, empfehle das auch nicht.

    Vielen Dank euch!


    Das überprüfte CENOMAR würde ich eigentlich ungern mitschicken, das darf ja auf keinen Fall verlorengehen. Auf der anderen Seite muss ja auf jeden Fall die überprüfte Original-Geburtsurkunde vorgelegt werden. Von daher ist es ja egal - wenn die Sendung verlorengeht, hat man so oder so ein Problem...


    Die Übersetzungen kann ich aber bei mir behalten, oder?

    Solange du das Aktenzeichen hast, ist das Original geprüfte Cenomar und Geburtsurkunde bei der DBM immer nachvollziehbar.


    Für eine evtl. Vorlage in Deutschland sieht es anders aus.