Beiträge von Cekarius

    Okay also dann doch lieber kein Report of birth machen?, aber dann ist das Kind ja late registriered wenn das Kind es irgendwann später macht. Aber gut außer mehr benötigten Unterlagen sollte das auch nix groß ausmachen oder ?

    Naja ich frage mich halt, sollte das ein Problem sein, erkennt die Immigration das ja sofort, wenn Mutter noch Filipina ist, da muss das Baby ja auch Filipino sein. Ich weiß halt nur nicht ob das jetzt eigentlich so sein muss, oder ob man nur mit ausländischen Passport einreisen kann… aber rein rechtlich ist ein dual citizen by birth mit philippinischer Mutter ein filipino, völlig egal ob du den report of birth machst oder nicht. Er wird ja nicht erst zu einem durch den report, sondern durch Geburt…

    Unsere Kinder sind ebenfalls Doppelstaatler, wir haben die philippinischen Pässe nicht erneuert und die Kinder werden nur ihre gültigen deutschen Pässe dabei haben, die alten nehmen wir aber ebenfalls mit, ohne diese aktiv vorzuzeigen.
    Das war 2019 so kein Problem.


    Beste Grüße

    deepdiver27

    Und hat deine Frau die philippinische Staatsbürgerschaft?

    Was ist denn hiervon zu halten? Da steht ja quasi, dass man als philippine dual citizen minor einen philippinischen Pass haben muss, wenn man aus den Philippinen wieder ausreisen möchte:

    Quelle


    Ist das so oder wird das in der Praxis nicht so gehandhabt?

    "(4) 1Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. 2Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. 3Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.

    (5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen"



    ich sehe das so, wenn die FB abläuft aber die ABH noch nicht entschieden hat muss sie eben nochmal eine FB ausstellen. Aber mir fehlen hier zu viele Details. Möglicherweise wurde FB mit AT verwechselt oder was auch immer .

    Ich vermute mal, dass die ABH bereits Mangels AT Anspruch/Vorraussetzungen, keinen mehr erteilt, das wären doch die ersten, zu denen man geht. Und wenn die positiv beschieden hätten, gäbe es ja kein Problem hier. Also kann halt auch nur Annahmen treffen bei den Infos die wir haben.

    Wir wissen ja nichts über dieses anhängige Verfahren, und sie ist ja bereits in anwaltlicher Betreuung. Ich verstehe nicht ganz, was jemand hier raten soll, das ihre Anwältin ihr nicht vermutlich besser erläutern kann, da diese ja die Expertin ist und den Fall auch genau kennt, im Gegensatz zu uns.


    Also bei den Infos, die du ums hier gegeben hast, hat dir TanduayIce bereits eine gute und vermutlich zutreffende Einschätzung gegeben.

    Problem ist halt, dass Incoming Versicherungen immer nur für vorübergehende Aufenthalte abschließbar sind(ja das können auch mal Jahre sein). Inwiefern das dann eben Auslegungssache ist, was das bedeutet, ist dann manchmal schwierig. Also meine ABH hier würde sowas denke ich niemals akzeptieren für eine AE zum dauerhaften Familiennachzug. Und selbst wenn, dann kommt das Problem spätestens beim verlängern der AE.


    Vielleicht handeln andere ABH anders, aber im Schadensfall könnte es Probleme geben, wenn der Versicherer dann sagt, Moment mal, hier einwandern ist für uns kein vorübergehender Aufenthalt, Vertrag nichtig…


    Im Fall hier aber müsste es ja kein Problem sein, wenn sie nach der Incoming in deine Versicherung mit rein kann nach der Hochzeit oder, möglichst halt bevor das Visum ausläuft.

    meist bewusst verfälscht werden(meist wegen Nachnamen des Vaters und Vermeidung der Diskriminierung illegitimer Kinder, was ja inzwischen möglich ist).

    ja? andererseits habe ich hier noch keine Fall gefunden wo es mit dem Visum wirklich nicht geklappt hat da die Dokumente gefälscht oder falsch waren . ihr?

    Ja, ging mir auch garnicht darum, ob man kein Visum oder so bekommt bzw. nicht heiraten kann, glücklicherweise sind die deutschen Behörden in dieser Sache ja meist verständnisvoll und sehen darüber hinweg, auch wenn es streng genommen nicht korrekt ist. Gab aber auch schon den einen oder anderen Fall, wo eine Berichtigung gefordert wurde. Meist hat man dann aber nichts mehr gehört von den Betroffenen.

    In gefühlt jeder zweiten GU ist doch entweder falscher Nachname, falsches Hochzeitsdatum der Eltern, oder Ähnliches zu finden. Klar gab es vor Allem früher nachvollziehbare Gründe das diese meist bewusst verfälscht werden(meist wegen Nachnamen des Vaters und Vermeidung der Diskriminierung illegitimer Kinder, was ja inzwischen möglich ist).

    Aber die Tatsache, dass dies ja gang und gäbe war und offensichtlich sehr einfach zu machen, zeigt doch, dass zumindest damals kein sicheres Urkundenwesen da war, und diese Urkunden existieren ja noch zuhauf bei den heute über 20 Jährigen zum Beispiel. Und dann kommen ja die erwähnten Fälschungen obendrauf.


    Aber ja, hoffentlich in naher Zukunft wird man die Fälschungen besser eindämmen, und mit der der Zeit werden die seit einiger Zeit ja anscheinend besser und genauer erstellten Urkunden als früher immer mehr die noch existierenden, fehlerhaften ablösen, so dass man hoffen kann, dass auch Deutschland die UP irgendwann nicht mehr fordert.

    In einem großen Teil der Geburtsurkunden von Filipinos sind falsche Angaben, falsche Namen oder Schreibfehler, sowas kann man doch nicht als sicher bezeichnen. Klar, inzwischen achten sie wohl deutlich mehr darauf als früher, aber die ganzen Urkunden von den letzten Jahrzehnten sind ja trotzdem noch da.

    Das ist ähnlich wie der Anrufbeantworter in meiner ABH, der sofort anspringt, wenn man dort anruft und darauf verweist, dass die ABH wegen zu großem Arbeitsaufkommen nur schwer zu erreichen ist.. Ich habe es seit ca 9 Monaten zu den unterschiedlichsten Uhrzeiten und Tagen probiert, da geht nie einer ans Telefon. Sie sollten die Telefonnummer streichen. Das wäre ehrlicher.


    Alle erforderlichen Dokumente liegen im Original vor. Welche Gründe gibt es, die die DBM oder ABH dazu bringen eine UP zu veranlassen? Und was genau und wie wird eigentlich bei einer solchen UP geprüft. Ich versuche zu verstehen, welches Risiko oder Problem die DBM oder ABH haben könnte? Gibt es da tatsächlich soviel Betrug, und mit welchem Ziel und wie? Das schweift etwas ab, aber würde mich halt interessieren. Die ganze Migrationspolitik ist doch sehr von Angst gesteuert.

    Die UP wird normalerweise gemacht, da auf den Philippinen kein sicheres Urkundenwesen vorhanden ist, und Deutschland daher so genau wie möglich prüfen möchte, ob Urkunden von dort auch echt und richtig sind.

    Hat sie denn nun eine spätregistrierte GU oder nicht? Eigentlich wird fast immer eine UP gemacht, in letzter Zeit gibt es aber wie roseforest schon gesagt hatte wohl einige die keine machen mussten.


    Ist aber eigentlich auch in deinem Sinne langfristig, wenn es gemacht wird, damit es später wenn bereits allerlei Fakten geschaffen sind, nicht ein böses Erwachen geben könnte, und du bekommst auch ein wenig mehr Sicherheit, dass sie auch ehrlich zu dir ist… sollte nämlich geplant sein dauerhaft in Deutschland zu leben, stehen die Chancen gut, dass es irgendwann nachgeholt werden muss.

    @ Robin,

    die Rente kann Deine Schwiegermutter problemlos ohne Abzuege weiter beziehen, die Abzuege fuer Kranken,- und Pflegeversicherung entfallen.

    Mit der Krankenversicherung auf den Philippinen ist das Problem, meine Frau ( Pinay) hatte die Phil. Health und bekam Krebs, ich zahlte 40000,- Euro fuer die Krebsbehandlung, da Phil. Health nur einen ganz geringen Anteil zahlt.

    Mit dem Aufenthaltsrecht kenne ich mich nicht aus, meine Frau hatte noch die phil. Staatsbuergerschaft.

    Ich meine mich zu erinnern, dass der Steuergrundfreibetrag wegfällt, außer man beantragt die uneingeschränkte Steuerpflicht in Deutschland. Aber auch dann wird der Freibetrag auf nur 25 Prozent gekürzt was ca 2500 Euro im Jahr wären, sie hätte meines Wissens also mehr Abzüge durch höhere Steuer. Wenn das nicht stimmt bitte korrigiert mich

    Im Zweifel, wenn die ABL gar nicht erreichbar ist, noch einmal einen schriftlichen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels stellen und diesen mit Einschreiben/Rückschein an die ABL schicken.

    Als Anmerkung..

    .. ich habe gestern zufällig jemand getroffen, der einen Kurierdienst betreibt.

    Er sagte mir, rechtlich bindenden Dokumente werden von Rechtsanwälten usw. meistens mit Kurierdiensten zu den Behörden gebracht. Der Kurier dokumentiert ganz genau, (mit Fotos oder Name der BehördenPerson, die das Dokument angenommen hat) dass das Dokument angekommen ist. Hier kann sich keine Behörde mehr rausreden, dass sie das Dokument nicht erhalten hat. Im Ernstfall tritt der Kurier sogar als Zeuge vor Gericht auf.

    Wird etwas teurer sein, aber dafür (noch) sicherer als per Einschreiben.

    Wenn man es bombenfest machen will, kann man es auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der beglaubigt dann offiziell jede einzelne Seite :)

    Visa-Freie Länder sind für Besucher in jedem Fall immer CFO Frei zu bereisen.


    Indem sie sich in Lügen verstricken werden sie das offloading eher provozieren.

    Laut den Guidelines aus 2012 spielt das keine Rolle, ob das Land visafree ist oder nicht. Allein die Tatsache, dass sie einen deutschen Partner trifft, ist ein Fall für die secondary inspection, wenn man alle Karten auf den Tisch legt. Und mit CFO-Sticker kann man die secondary inspection umgehen, weil ja beim CFO vorher alles geprüft wird. So sehe ich das.

    Vermutlich muss man das vor der online Registrierung telefonisch abklären mit dem CFO, weil man ja kein Visum zum Hochladen hat? Ich frag mal meine Liebste, ob sie dort morgen anrufen kann.

    Ich kenne meine Liebste gut genug und ich glaube nicht, dass sie 30-60 Minuten in einer secondary inspection ohne Nervenzusammenbruch übersteht. Sie hat da richtig Angst davor. Geschichten von Bekannten haben die Sache dann auch nicht besser gemacht...

    Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber meiner Meinung nach wird es sogut wie sicher secondary inspection bei ihr geben, ob mit oder ohne CFO. Vielleicht hat sie Glück und die Reisehistorie nach Deutschland verhindert das, aber normal werden alleinreisende, junge Mädels ohne Visum wohl sehr sehr sehr regelmäßig zur secondary geschickt, insbesondere wenn man nervös erscheint.

    Aber normalerweise überlebt man das ja schon, solange man all seine Enten in der Reihe hat :)

    Ich habe nur einen Tipp: die Dinge von vornherein korrekt angehen, dann braucht man auch keine Lügen auftischen.

    Es wurden soweit ich mich erinnere Mängel an der inhaltlichen Richtigkeit festgestellt bei der UP, weiß nicht mehr was genau hier das Problem war. Aber vielleicht konnte der TE das Problem ja bereits mit dem Standesamt klären.

    Was ich jetzt spannend finde, bei der UP gab es ja Probleme mit der Geburtsurkunde deiner Verlobten, daher habt ihr Nachzug zum Deutschen Kind gemacht wenn ich mich recht erinnere? Ist das jetzt egal für das OLG zur Eheschließung wenn sie bereits in DE ist?

    Für die Heirat ist das egal...

    Könntest du das kurz näher erläutern warum das egal ist? Es werden doch hier die Eheschließungsvoraussetzungen geprüft, genau deswegen macht das Standesamt ja auch die UP um zu prüfen ob mit der Identität und den Dokumenten alles in Ordnung ist.


    Ich glaube es dir ja, aber es verwirrt mich etwas wo der Unterschied ist ob sie jetzt hier ist oder nicht, was das Standesamt und das OLG angeht, ihre Dokumente sind ja noch dieselben. Also das Standesamt hatte Probleme damit ihre Ehefähigkeit zu bescheinigen als sie noch auf den Philippinen war, aber jetzt wo sie in Deutschland ist, ist das kein Problem mehr?

    Hat das Standesamt das gefordert?

    Danke für die Antwort. Nein, es wurde nicht expliziert gefordert. Es war der zuständigen Person vom Standesamt nur nicht klar, ob wir dieses Dokument für das OLG brauchen oder nicht.

    Was ich jetzt spannend finde, bei der UP gab es ja Probleme mit der Geburtsurkunde deiner Verlobten, daher habt ihr Nachzug zum Deutschen Kind gemacht wenn ich mich recht erinnere? Ist das jetzt egal für das OLG zur Eheschließung wenn sie bereits in DE ist?

    Bei uns hat man die Regeln etwas freizügiger gehandhabt. Wir sind mit dem FZV für eine paar Monate nach Deutschland gezogen und dann wieder weg. Die ersten 2 Jahre waren das kein Problem. Danach wurde die AE nur jeweils um 1 Jahr verlängert. Unsere Begründung war, dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland sei und der Aufenthalt im Ausland nur zeitweiser Natur. Zwar kann man auch dagegen argumentieren, vor Gericht hat man allerdings gute Karten. Die ABH war auch nicht auf Konfrontation aus.


    Nach 5 Jahren hatte ich meine Frau einen Job in Deutschland gesucht und sofort die NE bekommen.


    Es geht also. Ich würde einfach das FZV beantragen und wenn die AE nicht verlängert wird, dann hat man nichts verloren. Aber so bekommt man schon mal 2 Jahre Schengen. Und es gilt die 2. Regel, wenn man einmal da ist, wird man nicht wieder rausgeworfen.

    War sie also mehr als 6 Monate am Stück außer Landes und hatte dann keine Probleme mit dem deshalb bereits erloschenen AT wieder einzureisen? Fände ich interessant ob da schonmal Einreise verweigert wurde