Display MoreWie auch immer... bin ja hier in einer Großstadt, Hamburg.
Gehe am Donnerstag, nach knapp 3 Monaten, wieder zum StA.
Was einfach gar nicht geht ist das man so ausgeliefert den Behörden ggü ist.
Meine Beamtin sagte mir schon Sie dürfe ja auch nicht beim OLG anfragen.
Ich mein die Klage wegen Untätigkeit ist ja ein guter Ansatz, auch weil man das Recht hat nach 3 Monaten im Verwaltungsakt.
Aber ich habe ja nix in der Hand...also keinen Antrag oder ähnliches.
Daher check ich auch nicht wie ich die Klage gegen das StA vorbereiten kann.
Weiß ja nicht wie es in Hamburg ist, aber normalerweise kann das Standesamt schon beim OLG mal anrufen. Echt blöde Situation, aber ich würde nochmal versuchen das Standesamt zur Kontaktaufnahme zu überreden.
Zu klagen ginge natürlich schon, aber bei der UP gab es doch Unstimmigkeiten beim Nachnamen oder? Bei einer Klage deinerseits könnte dir das eventuell um die Ohren fliegen, da das OLG dann vielleicht auch auf Entgegenkommen verzichtet und dir sagt, dass die Geburtsurkunde geändert werden muss. Ich will ja den Teufel nicht an die Wand malen, aber diese Möglichkeit solltest du bei deinen Schritten bedenken.