Alles anzeigenIn der VE steht "Besuch".
Benötige ich später noch eine andere?
Würde aber irgendwie kein Sinn machen, da die Botschaft es bei Antragstellung benötigt.
Mit der Ausreise weiss ich leider nichts, ich kenne ein paar die da Ausgereist sind zu dem Partner.
Mit den Namen ist ja erstmal egal...ist nur ein Name.
Aber Besuch ist ja nicht wirklich richtig, da der Zweck der Einreise ja zur Eheschließung ist.
Du hast aber schon gesagt, dass er zur Eheschließung kommt bei der VE Beantragung? Wundert mich ein bisschen, dass die dann trotzdem Besuch reinschreiben. Gehen die vielleicht davon aus, dass er erstmal mit Schengenvisum herkommt? Würde zumindest auch die Aussage der ABH zwecks Ausreise in ein anderes Licht rücken.