Deutschkurs bestehen für Visum ?


  • Sorry, aber das war in unserem Fall falsch :D....
    Ich hatte per Email an die Botschaft gefragt, ob das Studium zur Befreiung ausreicht.
    Antwort: Wenden Sie sich an ihre Ausländerbehörde!
    Das hatte ich dann getan...
    Der AHB reichte eine Email mit der Kopie des Diploms und per Fax die Heiratsurkunde.
    Klare Antwort der Ausländerbehörde: Das reicht aus!
    Ein Nachweis einer Arbeitsmöglichkeit wurde nicht gefordert.
    Hätte ich aber bringen können ;), war aber wie geschrieben nicht erforderlich.
    Meine Frau hat keine Deutschkenntnisse.
    Sie ist ohne Probleme und ohne A1 im März nach Deutschland gekommen.
    Vielleicht hatten wir einfach nur sehr viel Glück, aber der Sachverhalt stimmt.

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  • [quote]Original von dirk0702
    Ich hatte per Email an die Botschaft gefragt, ob das Studium zur Befreiung ausreicht.
    Antwort: Wenden Sie sich an ihre Ausländerbehörde![quote]


    Das muss sich wohl geändert haben, vorher hat noch die Botschaft entschieden, ob Studium ausreicht oder nicht.

  • Kopie meiner Email an die DBM:
    Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,


    vielen Dank auch für Ihre schnelle und freundliche Antwort. sie brauchen nun sicherlich das Diplom meiner Frau.


    Dieses wurde ihr wieder mitgegeben, weil es nicht benötigt würde.

    Kann sie Ihnen dieses per Post zuschicken, oder benötigt dies die Ausländerbehörde?


    Bei dem Visumsantrag dürfte bereits ein Anschreiben von mir sein. Auf diesem hatte ich unter anderem, die Adresse der
    Ausländerbehörde in xxxxxx ( bin wohnhaft in xxxxx, ist wie xxxxxx- Kreis xxxxxx) vermerkt.


    Ist das für mich der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich an eine andere Ausländerbehörde wenden?


    Mit freundlichen Grüßen



    Kopie der Antwort:


    ----- Ursprüngliche Nachricht -----
    Von: .MANI RK-VISA-1000 xxxxxxxxx
    Gesendet: xxxxx.09 xxxxxx Uhr
    An: xxxxxxx@online.de
    Betreff: Anfrage zum Familienzusammenführungsvisum


    Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,


    ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.


    bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Ausländerbehörde bezüglich der
    Erfordernis des Sprachnachweises.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    xxxxxxxxxxxxx
    Visastelle


    Kopie meiner Email an die AHB:
    Hallo Frau xxxxxxxx,


    anbei wie telefonisch besprochen die Kopien des Hochschulstudiums meiner Frau.

    Mit freundlichen Grüßen


    Kopie der Email der AHB:
    Sehr geehrter xxxxxxxxx,


    Der Visumantrag Ihrer Ehefrau liegt mir vor. Meine Stellungnahme an die Botschaft habe ich soeben abgegeben. Ich hoffe, dass eine Einreise schnellstmöglich erfolgen kann. Die Ausnahme vom Sprachkurs bei erkennbar geringem Integrationsbedarf habe ich in meiner Mitteilung aufgenommen.


    Mit freundlichen Gruessen und einem schönen Wochenende
    Im Auftrag
    xxxxxxxxx
    Kreis xxxxxxxxx
    2.3-Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
    T. xxxxxxxx
    F. xxxxxxxxx
    mailto: xxxxxxxxxxx


    P.S.: War schon nett auf die Frage welche Ausländerbeörde zuständig ist, die Antwort zu bekommen: Wenden Sie sich an Ihre Ausländerbehörde! :D


    War aber so, dazwischen fehlt keine Email......

    6 Mal editiert, zuletzt von dirk0702 ()

  • Zitat

    Original von dirk0702


    P.S.: War schon nett auf die Frage welche Ausländerbeörde zuständig ist, die Antwort zu bekommen: Wenden Sie sich an Ihre Ausländerbehörde! :D


    War aber so, dazwischen fehlt keine Email......


    Das weiss die Botschaft auch nicht. Warum?:


    Die Botschaft ist eine Behörde des Bundes ; gehört zum AA.
    ABH gehören aber zu den Ländern; die sind dafür da, die zuständigkeiten der ABHs in ihren Gemeinden zu definieren.


    Daher wird ja die offiziele Post von DBM zuerst immer über das BVA (Bundesverwaltungsamt) geschickt. Eine der Aufgaben dies Amtes ist es, die zuständige ABH zu ermitteln.
    Erst wenn die ABH die DBM direkt "angefunkt" (z.b. bei e-mail) kann die DBM direkt der ABH antworten.


    hge

  • [quote]Original von dirk0702
    örde?


    Bei dem Visumsantrag dürfte bereits ein Anschreiben von mir sein. Auf diesem hatte ich unter anderem, die Adresse der
    Ausländerbehörde in xxxxxx ( bin wohnhaft in xxxxx, ist wie xxxxxx- Kreis xxxxxx) vermerkt.


    Ist das für mich der richtige Ansprechpartner, oder muss ich mich an eine andere Ausländerbehörde wenden?


    Mit freundlichen Grüßen



    Kopie der Antwort:



    Das sind aber auch höchst intelligente Fragen. Bist du nicht in der Lage die lokale kommunale Verwaltung per Mail oder Tel. zu fragen? Das soll dann eine Botschaft für dich erledigen?


    Fehlt nur noch, dass die Bitte nach Reinigung des Allerwertesten mit mind. 2 lagigem Papier kommt.

  • Zitat

    Original von franky_23
    [quote]Original von dirk0702


    Fehlt nur noch, dass die Bitte nach Reinigung des Allerwertesten mit mind. 2 lagigem Papier kommt.



    brauchst du meine adresse?

  • Zitat

    Original von dirk0702



    brauchst du meine adresse?



    :denken :Rolf ihr zwei mögt euch, ist aber hier nicht das Thema :Rolf

    Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und
    wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.