ZitatAlles anzeigenOriginal von Cachacas
Hallo karlo,
"Bachelor of Computer Science" ist ganz einfach ein Studienabschluss, aehnlich wie "Informatik".
Eine Ausnahme fuer den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse kann fuer einen Antragsteller gelten, wenn er z.B. einen Hochschulabschluss hat und aufgrund der Sprachkenntnisse eine Arbeitsstelle in Deutschland finden kann.
Das hat nun deine Frau (?) gemacht. In wieweit diese Qualifikation von der Botschaft anerkannt wird, haengt auch davon ab, ob die zustaendige Auslaenderbehoerde diese Qualifikation als "nuetzlich" einschaetzen wird.
Deshalb klaere es mal mit deiner Auslandsbehoerde ab. Zur Ergaenzung kannst du ja den Studienplan mit allen Einheiten miteinreichen, um genau festzustellen, welche Qualifikationen sie durch das Studium erlangt hat.
Gruss,
Cachacas
Sorry, aber das war in unserem Fall falsch :D....
Ich hatte per Email an die Botschaft gefragt, ob das Studium zur Befreiung ausreicht.
Antwort: Wenden Sie sich an ihre Ausländerbehörde!
Das hatte ich dann getan...
Der AHB reichte eine Email mit der Kopie des Diploms und per Fax die Heiratsurkunde.
Klare Antwort der Ausländerbehörde: Das reicht aus!
Ein Nachweis einer Arbeitsmöglichkeit wurde nicht gefordert.
Hätte ich aber bringen können ;), war aber wie geschrieben nicht erforderlich.
Meine Frau hat keine Deutschkenntnisse.
Sie ist ohne Probleme und ohne A1 im März nach Deutschland gekommen.
Vielleicht hatten wir einfach nur sehr viel Glück, aber der Sachverhalt stimmt.