Besteuerung in den Philippinen

  • Hallo, :(


    Ich habe einmal eine Frage und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Aber erst einmal eine Kurzbiographie.


    Ich lebe seit 1999 in den Philippinen und seit einigen Monaten arbeite ich wieder in einmal Deutschland mit einer festen Meldeanschrift in diesem Laendle. Da bin ich in Koeln als Freir Mitarbeiter bei einer deutschen Firma taetig.
    Entsprechend bin ich in Deutschland steuerpflichtig. Meine Heimfluege, Unterstuetzung meiner Familie bzw. doppelten Haushalt bekomme ich beim Finanzamt nicht anerkannt, da ich nicht verheiratet und nicht der Vater (unseres) Kindes bin.


    Nun bin ich am ueberlegen ob ich mich polizeilich auf den Philippinen wieder anmelden soll.


    Nun die Frage: hat jemand Erfahrung mit so einem Fall bezueglich Arbeiten in Deutschland und leben in den Philippinen und entsprechende Besteuerung. :(
    Ich waere echt dankbar, sollte mir jemand einen guten Rat geben koennen.


    Danke und noch schoene angenehme Feiertage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr


    Sebastian :denken

  • Zitat

    ob ich mich polizeilich auf den Philippinen wieder anmelden soll.


    Es gibt keine polizeiliche Anmeldung auf den Philippinen. Lediglich die "Cedula" von der Townhall.


    Zitat

    und entsprechende Besteuerung.


    Was sollte es Dir (als Ledigen) bringen? Du wirst so oder so nach Klasse I eingestuft. Egal, wo Du lebst. Und Steuern bezahlst Du da, wo die Einkünfte generiert werden, also in Deutschland



    Spider

  • Hi Spider,


    polizeilich anmelden kann ich mich bei der deutschen Botschaft in Manila. Damit bin ich offiziell fuer den deutschen Staat in den Philippinen angemeldet und in Deutschland abgemeldet. Mit der Besteuerung in Deutschland, da bin ich noch dabei es heraus zu finden.


    Gruss Sebastian

  • Zitat

    polizeilich anmelden kann ich mich bei der deutschen Botschaft in Manila


    Möchte ich mal bezweifeln.


    Zitat

    Damit bin ich offiziell fuer den deutschen Staat in den Philippinen angemeldet und in Deutschland abgemeldet.


    Warum denn so umständlich?


    Man meldet sich in Deutschland ab und ist somit in Deutschland abgemeldet ?(



    Spider (in Deutschland abgemeldet)

  • Hallo sebast,


    Spider hat recht. Die deutsche Botschaft Manila kann keine Anmeldung für die Philippinen annehmen und hat damit auch gar nichts zu tun. Im Gegenteil: Z.B. bei Paßangelegenheiten verlangt die Botschaft die Vorlage der Abmeldung des letzten Wohnsitzes in Deutschland.


    Einkünfte, die in Deutschland erziehlt werden, müssen auch dort versteuert werden. Evtl. Mehraufwendungen können ja beim Jahreslohnsteuerausgleich geltend gemacht werden.


    Bin natürlich auch in Deutschland abgemeldet, wie sich das gehört.

  • Moin Sebastian,


    solange Du nicht verheiratet bist, wird die Unterstützung der Familie wohl nicht anerkannt.


    Arbeitest Du denn jetzt ganzjährig hier als "Freier Mitarbeiter"? Wenn Du nämlich nur - sagen wir mal - 6 Monate arbeitest, bekommst Du doch die eingezahlte Lohnsteuer fast komplett zurück. Das ist doch bei Studenten und Arbeitslosen genauso.


    Du kannst ja nicht mehr Lohnsteuer 'rausbekommen, als Du einbezahlt hast. Man muß dann genau ausloten, wieviel Monate schuften im Jahr Sinn macht.


    Das Absetzen der doppelten Haushaltsführung gibts bei uns auch noch nicht so lange. Ich weiß, wovon ich rede. Unter der Woche arbeite ich in Frankfurt, am Wochenende bin ich in Cloppenburg.


    Absetzen konnten das früher überwiegend Politiker. Das wurde aber zum Ende der Kohl-Ära von Karlsruhe gekippt.


    Gruß Ludger

  • Hallo Spider,


    1. dem Finanzamt muss mensch eine Meldeanschrift vorlegen. Eine philippinische Anschrift erreicht mensch dadurch, dass man sich in Deutschland abmeldet (siehe Klaus) und anschliessend bei der deutschen Botschaft anmeldet. In dem Sinne hast du Recht, dass die deutsche Botschaft keine Anmeldung fuer die Philippinen vornehmen kann
    Die deutsche Botschaft uebt lediglich in dem Sinne die deutschen polizeilichen Meldepflicht fuer Deutschland aus.
    Ich habe es 1999 gemacht als ich hier in Batangas als Entwicklungshelfer taetig war und hatte ein 47/2 Visa.
    Das dritte Mal wie ich mich hier angemeldet habe, (nachdem meine Exfrau in Deutschland die Scheidung eingereichthatte) besass ich nur ein Touristenvisa und es war die gleiche Prozedur. Eine Barangay clearence ist kein Problem wird nur von Deutschland/Finanzamt nicht anerkannt.


    2. Als Freiberufler muss ich irgendwo eine Anschrift haben, wegen Rechnungsstellung (das bedeutet nicht dass ich hier eine Arbeitserlaubnis fuer RP benoetige und arbeiten darf). Das deutsche Finanzamt prueft es auch nicht nach.


    Ich bin international taetig und da kommt eine doppelte Haushaltsfuehrung im gewissen Sinne schon zu tragen.
    Dies habe ich bei meinem Einkommensteuerjahresausgleich 2006 festgestellt. (Bei Projektarbeit und nur kurzfristigen Einsatz innerhalb von Deutschland)
    Man darf es nicht vergleichen wenn meine feste Arbeitsstelle nur an einem Ort ist. Da hat Ludger recht.


    Ich kenne Leute die es so in anderen Laendern machen aber ich kenne keine die in der RP leben und es so machen.
    Daher meine Frage und die Eroeffnung der Diskussion


    Ich sehe es naemlich nicht ein, das hier in der RP mein Lebensmittelpunkt ist, Miete und alles andere bezahle aber bei der Steuererklaerung in Deutschland wird dies nicht anerkannt.
    Daher suche ich einen Ausweg.
    Ich zahle erst am Ende des Jahres meine sogenannte Lohnsteuer und ich moechte auch nicht als Steuerfluechtling gelten, da ich sehr viel mit deutschen Firmen arbeite. :denken

  • Zitat

    Originally posted by Asterix
    Hallo sebast,


    hast du schon mal hier ---> Einkünfte von Deutschen auf den Philippines und Steuer? gelesen?


    Gruß Asterix


    Richtig Asterix, die ganze Sache ist hier schon mehrfach durchgekaut worden.
    Sebast ist, wenn er hier eine Wohnung hat, unbeschraenkt est-pflichtig. Das besagt aber noch gar nicht, ob die Einkuenfte, die er hier erzielt, auch in D. versteuert werden. Dafuer muesste man zunaechst mal wissen, wie sein Anstellungsvertrag (freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer) aussieht. Falls er kein Arbeitnehmer ist (also auch keine Lohnsteuer einbehalten wird) erzielt er gewerbliche oder selbstaendige Einkuenfte (Art der Taetigkeit)? Hier koennte auch die Frage einer evtl'en umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft anfallen. Des weiteren ist festzustellen, wo liegt sein Lebensmittelpunkt (objektiv und nicht nach Meinung von Sebast). Danach Klaerung des Besteuerungsrechtes lt. DBA Philippinen.


    Ohne eine genaue Kenntnis des Sachverhaltes sind alle Ratschlaege nutzlos.