Möchte ein Monat mit Freundin nach DE

  • Hallo zusammen,


    mir steht vermutlich eine lange, schwierige und teuere Odyssee bevor. Ich lebe seit Januar '09 auf den Philippinen, in Dez. würde ich gern mit meiner Freundin für ein Monat nach DE fliegen um Weihnachten und Neujahr mit der Familie zu verbringen. Wenn ich das alles hier im Forum lese und und auch die Erfahrungen von einem Freund mir anhöre vergeht mir ganz schön die Lust. Auf jeden Fall hab ich mir zur Aufgabe gemacht alles in meinem Blog zu dokumentieren. Mal schauen was dabei herauskommt.


    Ich hab mich zwar schon etwas eingelesen, aber ein paar Fragen hab ich dann doch noch. Wenn man hier im Board liest ist ein Schengen-Visa sehr schwer bzw. fast unmöglich zu bekommen.


    -> Wie lange kann sie mit einem Touristenvisa in DE bleiben?
    -> Braucht sie wirklich einen Sprachkurs?


    Ich meine, ich brauch doch auch keinen wenn ich in ein fremdes Land NUR Urlaub machen will. Das kommt mir schon ganz schön unverschämt vor und sehe ich persönlich als reine Schickane. Soviel ich weiß ist dieser Kurs du ein halbes Jahr gültig.


    Gibt es vielleicht paar Empfehlungen wie man am besten vorgehen kann?
    Bin für jeden Tipp dankbar. Muss ich das Theater jedes Jahr aufs neue machen wenn ich mal zu Besuch nach DE mit ihr will oder wird es einfacher?


    Gruß WebDeluxe
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    http://gecko.my-blog.net

  • Zitat

    Original von Webdeluxe
    Ich hab mich zwar schon etwas eingelesen, aber ein paar Fragen hab ich dann doch noch. Wenn man hier im Board liest ist ein Schengen-Visa sehr schwer bzw. fast unmöglich zu bekommen.


    -> Wie lange kann sie mit einem Touristenvisa in DE bleiben?
    -> Braucht sie wirklich einen Sprachkurs?


    Für ein Schengenvisum braucht sie keinen Sprachurs.
    Schengenvisum wird max. für 90 Tage ausgestellt.


    Alles weitere:
    http://www.manila.diplo.de/Ver…hren__und__formulare.html


    hge

  • Braucht sie eine Einladung, und wenn ja von wem?
    Denn, eigentlich bin ich ja hier, eventuell von meiner Mutter?
    Man muss da noch mit 60 EUR / TAG bürgen oder sowas. Kann ich das auch machen oder muss das derjenige tun der sie aus DE einläd?


    puh, Fragen über Fragen.


    Gruß Webdeluxe

  • Zitat

    Original von Webdeluxe
    Braucht sie eine Einladung, und wenn ja von wem?
    Denn, eigentlich bin ich ja hier, eventuell von meiner Mutter?
    Man muss da noch mit 60 EUR / TAG bürgen oder sowas. Kann ich das auch machen oder muss das derjenige tun der sie aus DE einläd?


    puh, Fragen über Fragen.


    Gruß Webdeluxe


    Das hängt davon ab, ob deine Freundin genügend Einkünfte/Vermögen hat, sodass sie in der Lage ist, die reise nach D zu finanzieren.


    Hat sie das nicht, dann ist eine VE nötig, die von deiner Mutter bei der ABH in D abgegeben werden kann. Sie mus dann aber ihre einkomemnsverhältnisse offenlegen. In der Regel reicht die Vorlage der letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Ist von ABH zu ABH verschieden.


    Für deine Freundin ist dann der Nachweis von 60 Euro pro TAG nicht nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()

  • Zitat

    Das hängt davon ab, ob deine Freundin genügend Einkünfte/Vermögen hat, sodass sie in der Lage ist, die reise nach D zu finanzieren.

    Ich bezahl doch alles von hier.


    Zitat

    Hat sie das nicht, dann ist eine VE nötig, die von deiner Mutter bei der ABH in D abgegeben werden kann. Sie mus dann aber ihre einkomemnsverhältnisse offenlegen. In der Regel reicht die Vorlage der letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Ist von ABH zu ABH verschieden.




    Nein, meine Freundin hat keine Einkünfte.
    1. Die Frage währe BRAUCHT sie eine Einladung wenn sie mit mir fliegt von meinen Eltern oder kann ich auch von hier was machen ?


    2. Meine Mutter kann vermutlich die VE nicht abgeben, weil sie zu geringes Einkommen hat. Aber ich könnte das, ist das auch möglich?


    Das währen ca. 2220 EUR, das währe schon OK.


    Gruß WebDluxe


  • Eine Einladung von deiner Mutter wird dann nicht benötigt.


    Du kannst natürlich auch eine VE abgeben. Das solllte dann auf der Botschaft passieren. Du musst die mal anschreiben, was die von Dir sehen wollen.


    Das Wichtigtste: Sie muss bei Antrag des Visums in einem Interview klar machen, dass sie wieder auf die Phils zurückkehrt. Ist meist der schwierigste Part.


    hge

  • Zitat

    Original von robber33
    die chansen für das projekt liegen bei 0,01 %
    die Botschaft unterstellt keine Rueckkehrwilligkeiet magels bindungen
    versuchen schadet nichts auser dem gelbeutel
    dirk


    Diese Quote ist nicht belegt.
    Die Kosten für die Beantragung des Schengenvisum schaden dem Geldbeutel ? bei dem angegeben Einkommen werden die paar doch nicht bemerkt.)
    Wer es nicht versucht, wird auch keinen Erfolg haben.
    Bei Ablehnung gibt es doch noch den Weg der Remonstration und später ggfs. den Weg der Klage.
    @ Webdeluxe
    Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
    Nehme Kontakt zur Botschaft auf, holt Euch einen Termin und bringt die geforderten Unterlagen mit ( u.a.a. Deine Gehaltsnachweise ).

  • Zitat

    Original von Mannip1
    Nehme Kontakt zur Botschaft auf, holt Euch einen Termin und bringt die geforderten Unterlagen mit ( u.a.a. Deine Gehaltsnachweise ).


    Leider nimmt die unfreundliche Pinay am Interview Schalter nicht alle mitgebrachten weil vorher geforderten Unterlagen an.


    Zuweilen liegen den Entscheidungsträgern dann nur unvollständige Anträge vor.


    Ablehnungsqoute dann 100 %.

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    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. (Oscar Wilde)

  • Hallo Webdeluxe,


    ich denke so schlecht stehen die schangsen fuer dich nicht wenn du der botshcaft deutlich machen kannst das du wieder zurueck gest und du mit ihr ein eheaenliches gemeischaft lebst sieht es nicht so duester aus. versuchen wuerde ich es auf jeden fall und so stressig ist es nicht wenn man sich vorher klar ist das es nur eine kleine schangs gibt, die 60 euro und ein wenig kopieren und unterlagen sollte dann ok sein.


    gruss
    michel


    ps ich denk deine schangsen sind hoeher weil du in Philippinen lebst was bei den meisten das problem ist. sie leben in deutschland und dann ist es die frage mit der rueckkerwillikeit.

  • So gaz kann ich Michel hier nicht recht geben.


    Denn die Rückkehrwiligkeit, kann auch als gering eingestuft werden, wenn man gemeinsam hier lebt. Sie aber hier kein Einkommen hat.


    Es ist ein anderer Rükkehrgrund vorhanden?
    Kinder die hier leben?
    o.a.

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • hallo andy,


    ich meite nicht das er ein 100% ist nur das er etwas mehr hergibt als wenn der freund in deutschland sitzt. eine lottery ist es immer sind nur vielleicht so 20% better voraussetzungen.


    gruss
    michel

  • Zitat

    Original von Michel-j
    hallo andy,


    ich meite nicht das er ein 100% ist nur das er etwas mehr hergibt als wenn der freund in deutschland sitzt. eine lottery ist es immer sind nur vielleicht so 20% better voraussetzungen.


    gruss
    michel


    Was ändert es denn? der Einladende sitzt nicht in D, also kann dessen Einladungswilligkeit sogar schweerer geprüft werden. Ich weis hört sich komisch an aber mich wundert nichts mehr ;)


    Welcher Wohnraum wird denn angegeben, der der Mutter? Dann müsste sie doch einladen weil er nicht in Räume einladen darf die ihm nicht gehören, oder es muss der NAchweis einer Hotelbuchung vorliegen.


    Sorry nichts gegen di eBotschaft aber es gibt schon Entscheidungen die ich für suspekt halte wenn sie so stimmen wie mir zugetragen wurde.

    Es grüßt der Andre



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    Keep on Riding - DLzG

  • Zitat

    Original von andy74th


    Was ändert es denn? der Einladende sitzt nicht in D, also kann dessen Einladungswilligkeit sogar schweerer geprüft werden. Ich weis hört sich komisch an aber mich wundert nichts mehr ;)


    Das müsste die Botschaft dann übernehmen. Man kann denen ja auch Gehaltsabrechnungen etc vorlegen.
    Daher ja mein Rat, die Botschaft deswegen anzuschreiben


    Zitat


    Welcher Wohnraum wird denn angegeben, der der Mutter? Dann müsste sie doch einladen weil er nicht in Räume einladen darf die ihm nicht gehören, oder es muss der NAchweis einer Hotelbuchung vorliegen.


    Das sollte schon gehen. Die Mutter kann dies ja auch schriftlich bestätigen. Da sehe ich kein Problem.


    Der grösste Knackpunkt ist weniger die VE oder die Wohnung, sondern der Beweis der Rückkehrwilligkeit... wie in allen Fällen.


    hge

  • Ich werde es auf jedenfall versuchen.
    Es ist auch nicht so schlimm wenn sie nicht mit kann, ich hätte sie nur gerne mitgenommen und alles gezeigt. Ich denke ich werde jedes Jahr einmal nach DE fliegen und werde es auch jedesmal aufs neue versuchen sie mitzunehmen.
    Hab mir vorgenommen alles in meinem Blog zu dokumentieren. Danke für eure Antworten, ich denke es wird vielleicht nicht so teuer. Ok Flug nach Manila zwecks Interview 60 EUR + ...ich denke das geht noch.


    Gruß WebDeluxe