ZitatOriginal von Benz
Egal, wie du das Kind nennst, wenn die Ehefrau von tauchen so einen Sprach- und Integr. Kurs absolviert hat, wie meine, gibt es keine befristete AE mehr.
Für die Erteilung der NE sind bestimmte Vorrausetzungen erforderlich:
Bei deutsch-verheirateten.
a ) 3 Jahre mit AE und Wohnsitz in D
b ) einfache Sprachkenntnisse
C ) nachweis der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
Die Frau oder der Mann oder zusammen müssen genügend Einkommen vorweisen.
d ) Ehe muss auch weiter bestehen!
Wenn diese bedingungen erfüllt sind, gibts eine NE, ansonsten nur wieder AE's...
hge