Visum immer nur für ein Jahr?

  • Zitat

    Original von Benz
    Egal, wie du das Kind nennst, wenn die Ehefrau von tauchen so einen Sprach- und Integr. Kurs absolviert hat, wie meine, gibt es keine befristete AE mehr. 8-)


    Für die Erteilung der NE sind bestimmte Vorrausetzungen erforderlich:


    Bei deutsch-verheirateten.


    a ) 3 Jahre mit AE und Wohnsitz in D
    b ) einfache Sprachkenntnisse
    C ) nachweis der wirtschaftlichen Unabhängigkeit.
    Die Frau oder der Mann oder zusammen müssen genügend Einkommen vorweisen.
    d ) Ehe muss auch weiter bestehen!


    Wenn diese bedingungen erfüllt sind, gibts eine NE, ansonsten nur wieder AE's...


    hge

    3 Mal editiert, zuletzt von hge ()


  • Nobe, war hauptsächlich für tauchen, aber kann natürlich evtl. auch für alle die ein gleiches oder ähnliches Problem haben etwas hilfreich sein.
    Sorry, ich vergaß das @ tauchen voranzusetzen. ;(

  • Danke für die vielen Beiträge. Natürlich hat sie den 6 monatigen Integrationskurs gemacht und noch mal einen Aufbaukurs (3 Monate). Sie spricht sehr gut deutsch und arbeitet seit einem Jahr als Bedienung in einem Cafe ( festangestellt).
    Das erste Mal bin ich mit zur ALB aber dann nicht mehr, weil sie sich sehr gut durchsetzen kann und ich auch will dass sie selbständig ist. Sie braucht mich da auch nicht wirklich.


    Nach dem ich im Jan. 07 geheiratet hatte bin ich mit meiner Frau zur ALB um das 3 monatige Visum in ein eine einjährige AE übergehen zu lassen..... wir waren ja jetzt verheiratet und ich dachte es wäre nun kein Problem, aber die sagten mir nur ohne Krankenversicherung keine AE. Auch der Einwand dass sie doch eine Krankenversicherung habe (vom ADAC 3 Monate) half nichts. Ich solle erst eine unbefristete KV abschließen dann sehen wir weiter. Ich sagte das ich das schon mache wenn die vom ADAC abläuft... aber nichts zu machen. Ich habe mich dann hier im Forum an euch gewendet und einen Hinweis auf einen Gesetzestext bekommen, den dann ausgedruckt und wieder hin zur ALB. (im Gesetzestext war zu lesen dass es keine Pflicht gibt eine KV nachzuweisen und die AE auch so für ein Jahr gegeben werden muss) Das Papier der Dame in der ALB vor die Nase gehalten und ohne Kommentar bekam meine Frau die AE. Dafür bin ich euch hier im Forum immer noch sehr dankbar.


    Ich habe gehofft das es eine eindeutige Bestimmung gibt, die regelt ab wann sie eine unbefristete AE bekommt.


    Gruß tauchen

  • Zitat

    Original von tauchen


    Ich habe gehofft das es eine eindeutige Bestimmung gibt, die regelt ab wann sie eine unbefristete AE bekommt.


    Gruß tauchen


    Eindeutige Bestimmung nein,


    doch wenn du sagst, sie hat eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, ihr könnt euch ohne Sozialleistungen ernähren, ...
    sie hat den Integrationskurs,
    nicht fürher irgendwann mal massive Gesetzesverletzungen begangen haben. Zu schnell fahren wäre dies keinesfalls.


    dann wird sich die Sachbearbeiterin schwer tun die NE zu verweigern.

  • Zitat

    Original von franky_23
    Eindeutige Bestimmung nein,


    doch wenn du sagst, sie hat eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, ihr könnt euch ohne Sozialleistungen ernähren, ...
    sie hat den Integrationskurs,
    nicht fürher irgendwann mal massive Gesetzesverletzungen begangen haben. Zu schnell fahren wäre dies keinesfalls.


    dann wird sich die Sachbearbeiterin schwer tun die NE zu verweigern.


    Die Bestimmungen sind bei mit Deutschen Verheirateten ziemlich einfach. ich habe sie weiter oben angeführt.


    Die Frau braucht keine Tätigkeit auszuüben.
    Es reicht, wenn der Mann genügend Einkommen für beide hat. Er muss auch gehaltsnachweise etc erbringen.


    polizeiliches Führunhszeugnis fordert die ABH an;


    Selbst den Integrationskurs muss sie nicht geschafft haben. Es reicht der Nachweis von A1; und der sollte ja schon beim ErstVisum vorgelegen haben.


    hge


  • Die FZV war 1997, da gab es kaum A1, aber sie ging ja schon alleine zur Behörde wg. der Verlängerung, .... Die Frau arbeitet ja, die Einkünfte des Mannes sind nicht bekannt.


    Das wird Haarspalterei,


    Tauchen ging es ja um das was für die Zukunft passiert, weshalb er das letzte Mal auch nur ein Jahr bekam und da wird er/seine Frau das nächste mal aller Voraussicht nach die NE bekommen.

  • Zitat

    Original von tauchen
    Das erste Mal bin ich mit zur ALB aber dann nicht mehr, weil sie sich sehr gut durchsetzen kann und ich auch will dass sie selbständig ist. Sie braucht mich da auch nicht wirklich.
    Gruß tauchen


    Im Januar gehts du zusammen mit deiner Frau zur ALB und beantragst eine unbefristete AE, bzw. die NE, weil sie 3 Jahre im Land ist.


    Ihr müsst beide unterschreiben, dass ihr noch zusmmenlebt, den Deutschkurs (ggf. nochmal) und Gehaltsnachweise vorlegen. Zielstrebiges und höfliches Vorgehen ist angesagt.


    franky_23, das mit der Haarspalterei und dem richtig lesen kannst du dir selber anhängen, tauchen kann doch alleine antworten, du bringst hier nur unnötig Verwirrung rein.

    Wenn einer, der mit Mühe kaum, geklettert ist auf einen Baum, schon meint, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der (QUELLE: Wilhelm Busch auf Krüppeleiche im siebten Rennen)

  • Denke du hast recht freundlich und ziehlstrebig, und ich werde mal wieder zur ALB mit gehen.


    Kann euch ja mal berichten was bei raus gekommen ist.


    Danke für eure Antworten


    Gruß tauchen