Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

  • kann schon sein das man mir da was falsches gesagt hat


    eine bekannte von mir (philipina) hat ihren sohn in deutschlad geb
    auf die philippinen geholt er lebt da schon 3 jahre angeblich hat er so einen twinpass für den sie 40000peso gezahlt hat bei einem anwalt

  • Zitat

    Originally posted by perry2000
    hat jemand schon mal was von einem twin passport gehört der es ermöglichen soll
    das ein auf den philippinen geb kind oder auch in deutschland geb kind
    eine daueraufendhalt auf den philippinen bekommt


    eine bekannte soll das für ihren sohn gemacht haben der auf den philippinen lebt soll 40000 Peso gekostet haben und von einem anwalt
    in Manila gemacht worden sein


    Wenn ein Kind folgende Voraussetzungen bei der Geburt hat bekommt es Dual Citizenship:


    Verheiratetes Paar (Vater D, Mutter PH) Vater unterschreibt auf der Geburtsurkunde und damit hat das Kind 2 Staatsangehoerigkeiten


    Unverheiratetes Paar (Vater D, Mutter PH) Mutter muss mindestens 300 Tage vor der Geburt ledig sein, Vater unterschreibt auf der Geburtsurkunde und damit hat das Kind 2 Staatsangehoerigkeiten


    Alles andere ist nicht legal richtig.

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  • unser kind ist adoptiert worden ich bin deutscher meine frau hat den deutschen pass stammt aber aus den philippinen
    geht es dann auch mit dem dual citizenship


    perry

  • Zitat

    Original von perry2000
    unser kind ist adoptiert worden ich bin deutscher meine frau hat den deutschen pass stammt aber aus den philippinen
    geht es dann auch mit dem dual citizenship


    perry


    Ihr habt ein philippinisches Kind adoptiert, lebt aber in Deutschland?


    Wenn ja, dann habt Ihr das Kind nach der Adoption doch sicher hier beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen. Fragt doch dort einfach einmal nach, welche Staatsangehörigkeiten dort für Euer Kind vermerkt sind.


    Im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Stand 5.2.2009 steht im § 6:


    "Mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Deutschen erwirbt das Kind, das im Zeitpunkt des Annahmeantrags das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, die Staatsangehörigkeit. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit erstreckt sich auf die Abkömmlinge des Kindes."


    Vom Verlust einer früheren Staatsangehörigket steht im Gesetzt nichts.


    Konkret müsste man Euch dies bei Euch im Rathaus oder beim Innenmisterium (Land oder Bund) sagen können.


    Henry


  • Die Materie ist wahrscheinlich nicht so einfach, und ich weiss es definitv auch nicht.


    Nur meine 2 Gedanken:
    1 ) Das Wort "erwirbt" im Gesetzestext wird doch sonst bei Staatsangehörigkeit immer nur dann gebraucht, wenn man die alte Staatsangehörigkeit abgeben muss.


    2 ) M.E. ist es ja Sinn einer Adoption , dass das Kind vollkommen in die Familie integiriert wird, warum sollte es dann - im gegensatz zu etwaigen Geschwistern - noch die alte Staatsangehörigkeit behalten?


    hge

  • ich will schon das sie die deutsche staatsangehörigkeit bekommt will ihr aber auch ermöglichen das sie spater in ihr land reisen kann ohne ein visum zu beantragen


    perry

  • Zitat

    Original von perry2000
    ich will schon das sie die deutsche staatsangehörigkeit bekommt will ihr aber auch ermöglichen das sie spater in ihr land reisen kann ohne ein visum zu beantragen


    perry


    Die deutsche Staatsangehörigkeit müßte euer Kind eigentlich durch die Adoption bekommen haben. Die Frage ist nur, wie auch hge rätselt, ob sie die philippinische behalten hat.


    Also, einfach beim Einwohnermeldeamt nachfragen welche Staatsangehörigkeit/-en dort registriert sind.


    Henry

  • Zitat

    Original von dino


    Unverheiratetes Paar (Vater D, Mutter PH) Mutter muss mindestens 300 Tage vor der Geburt ledig sein, Vater unterschreibt auf der Geburtsurkunde und damit hat das Kind 2 Staatsangehoerigkeiten


    gemaess auskunft deutscher Botschaft - frau salceda - gibt es die dreihundert tage regelung nicht mehr.... es gilt die rechtskraft einer vorausgegangenen scheidung......

  • Zitat

    Originally posted by kaithoma


    gemaess auskunft deutscher Botschaft - frau salceda - gibt es die dreihundert tage regelung nicht mehr.... es gilt die rechtskraft einer vorausgegangenen scheidung......


    Dann frag ich mich warum genau diese Frau bei einem Bekannten ueber Jahre hinweg auf der 300 Tage Regelung bestanden hat bis nachgewiesen werden konnte, dass der fruehere Mann rein physikalisch nicht der Vater sein haette koennen.


    Denn dann waere das BGB aufgehoben worden:


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    Einmal editiert, zuletzt von dino ()

  • frau salceda hat mir in zusammenhang mit dem enkelkind von einem mitglied hier mitte september 2009 genau das gesagt....sie hat aber auch erwaehnt, dass es die 300 tage regel gab und sie ausser kraft gesetzt wurde....ich habe allerdings nicht gefragt, wann die ausser kraft gesetzt wurde..... aber das laesst sich sicher herausfinden....

  • Zitat

    Originally posted by kaithoma
    frau salceda hat mir in zusammenhang mit dem enkelkind von einem mitglied hier mitte september 2009 genau das gesagt....sie hat aber auch erwaehnt, dass es die 300 tage regel gab und sie ausser kraft gesetzt wurde....ich habe allerdings nicht gefragt, wann die ausser kraft gesetzt wurde..... aber das laesst sich sicher herausfinden....


    Es gibt aber keine Aenderung des BGBs und ohne der ist die Vaterschaft lt. § 1600d BGB.


    Wer sollte denn das BGB geaendert haben?

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  • in diesem speziellen fall ging es um ein kind das wenige wochen vor der rechtskraft der scheidung gebohren worden war und damit der noch-ehemann zum zeitpunkt der geburt der rechtliche vater war obwohl er nicht der biologische vater gewesen ist... so bestimmt es das gesetz (konnte es nicht sein, da die frau schon seit fast zwei jahren wieder auf den philippinen war)...wird das kind nach rechtskraft der scheidung gebohren, dann kann der biologische vater durch anerkennung der vaterschaft auch als vater eingetragen werden....frueher war das erst 300 tage nach rechtskraft der scheidung moeglich und genau diese regel in diesem zusammenhang wurde ausser kraft gesetzt.... gemaess auskunft der frau salceda....aber ich bin mir sicher dass du sie fragen kannst.....

  • Zitat

    Originally posted by kaithoma
    gemaess auskunft der frau salceda....aber ich bin mir sicher dass du sie fragen kannst.....


    Warum sollte ich sie fragen? Habe keinen Grund dazu denn das BGB bestimmt gesetzlich die Vaterschaft. Und es gibt keine Aenderung des Paragraphen.

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  • ich nehme an, dass frau salceda sehr gut weiss wovon sie spricht.... schliesslich macht sie ihren job bei der Botschaft nicht erst seit vorgestern....ich nehme daher an, dass es wohl eine aenderung gab, aber du moeglicherweise noch nicht davon gehoert hast....
    der von dir erwaehnte fall mit der 300 tage regel liegt ja auch schon einige jahre zurueck...aber lassen wir das fuer den moment.... ich werde eine email schreiben und wir werden sehen was die antwort sein wird.....

  • Hallo,


    die Botschaft in Berlin hat am 14. September meinen Report of Birth nach Manila geschickt. Ich muss nun mein Birth Certificate bei der NSO Davao abholen, jedoch hat das DFA Manila (departement of foreign affaires) den Report of birth noch nicht erhalten..


    Kann mir jemand sagen, wie lange es dauert, bis der report of birth bei der NSO Manila "bearbeitet" (ich weiss nicht genau, was sie zuerst damit machen müssen...) und anschließend zur DFA geschickt wird?


    es ist lästig, ständig mein visum zu erneuern..


    als ich die DFA in Manila angerufen habe, hat man mir gesagt, dass der letzte report of birth nur vom august vorhanden ist und ich solle es noch einmal in einigen wochen versuchen..


    ich bin gerade in Davao.



    viele grüße aus davao!
    Balot

  • Erstmal hallo allerseits^^


    Meine Mutter is gebürtige Filipina und mein Vater deutscher(beide haben noch ihre Staatsbürgerschaft aber meine Mutter will sie ändern)


    Ich und meine Schwester haben aber gehört das wir beide Staatsbürgerschaften beantragen können.


    Ich hab mich schon ein bisschen erkundigt aber auf der Seite der Philip. Botschaft konnte ich den link nicht öffnen.


    hier das faq:
    http://www.philippine-embassy.…&task=view&lang=de&id=199


    dualcitizenship:
    http://www.gov.ph/faqs/dualcitizenship.asp


    wär net wenn jemand hier das gleiche durchmacht oder weiß obs funktioniert.

  • Also: Richtig ist, dass Ihr beide Staatsbürgerschaften behalten dürft. Wie genau die Registrierung auf den Philippinen funktioniert, weiss ich aber auch nicht, ich habe so etwas noch nie gemacht. Auf alle Fälle muss aber Eure Geburt beim NSO, dem National Statistic Office auf den Philippinen, registriert werden. Dazu mal folgende Links:


    http://www.census.gov.ph/data/civilreg/index.html


    Dort findest Du dann folgende Seite:


    http://www.census.gov.ph/data/…eg/delayedreg_primer.html


    Ich hoffe, das hilft Euch weiter. Vielleicht findet sich ja auch noch jemand, der es Euch genauer erklären kann. Oder, wenn die Seite der Botschaft nicht funktioniert, einfach mal da (oder beim nächsten Konsulat) anrufen und nachfragen. Wichtig scheint mir jedenfalls, dass Ihr es macht, bevor Ihr 18 seid.