Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

  • Zitat

    Original von perry2000
    zeige mir mal das gesetz


    Nutze mal die Suchfunktion!
    Muss man dir alles präsentieren? Sorry es steht ausgebreitet hier beschrieben wenn du es nicht glaubst dann lass es sein!

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG


  • Das hier ein Missverständnis vorliegt ist sehr unwahrscheinlich. Dies war auch mein erster Gedanke als meine Frau die Botschaft angerufen hat. Wir haben deshalb die Botschaft ein zweites Mal angerufen und auch noch das Konsulat in Frankfurt. Der Sachverhalt wurde dabei sehr klar und deutlich geschildert. Das müssten sie eigentlich kapiert haben.


    Noch einmal die Ausgangssituation: Meine Frau, ich, unser Sohn und unsere beiden Töchter haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur unser Sohn hat zusätzlich seit seiner Geburt die philippinische Staatsangehörigkeit, da meine Frau zum damaligen Zeitpunkt diese auch noch hatte. Dieser Zustand soll so bleiben, nur unser Sohn soll einen philippinischen Pass bekommen.


    Jetzt die letzte Wasserstandsmeldung:


    Ich habe folgende deutsche Behörden kontaktiert:


    Das Ausländeramt vor Ort
    Das Auswärtige Amt in Berlin, Referat für die Philippinen
    Das Innenministerium des Bundes
    Das Innenministerium NRW


    Alle stimmten darin überein, dass die Staatsangehörigkeiten exakt so sind wie ich oben beschrieben habe. Weiter sagten alle, dass dies auch so bleiben würde, so lange wir nicht die Staatsangehörigkeit eines andern Landes beantragen würden. Warum die philippinische Botschaft in Berlin und das Konsulat in Frankfurt für unseren Sohn keinen Pass ausstellen wollen, konnte niemand nachvollziehen. Die Existenz eines Vertrages oder einer ähnlichen zwischenstaatlichen Vereinbarung darüber wurde von allen verneint. Es wurde betont, dass dies eine Angelegenheit allein der Philippinen wäre und die Bundesrepublik darauf keinen Einfluss hätte.


    Der Report of birth ist raus an die Botschaft in Berlin. Wir werden uns jetzt einmal an die philippinische Immigration wenden. Mal sehen, was die erzählen.


    Fortsetzung folgt

    Einmal editiert, zuletzt von henry8 ()

  • Zitat

    Original von henry8
    [Das hier ein Missverständnis vorliegt ist sehr unwahrscheinlich.


    Das war auch von mir nicht so gemeint, dass dies ein Kommunikationsproblem zwischen Euch und der Botschaft ist.


    Vielmehr gibt die Botschaft schon seit geraumer Zeit solche falschen Auskünfte. Wir haben es ja auch hier im Forum erlebt.


    Du könnstest aber mal schriftlich bei der Botschaft anfragen, auf welches Abkommen zwischen der BRD und den Philippinen sich die Botschaft bezieht. Oder ob es sonst eine philippinisches Gesetz gibt, das die Ausstellung eines Passes an über 18- jährige verbietet.


    Mit einer schriftlichen Anwort kann man dann einiges anstellen.


    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()


  • Diese verdammten Stromausfälle X(
    Habe jetzt 2 Stunden recherchiert einen Beitrag geschrieben und genau in diesem Moment Brown Out. Sollte die Situationen hier kennen, war mein Fehler, wenn man mal in Fahrt ist vergisst man halt abzuspeichern.


    Die Erklärung für dieses unselige Ding habe ich gefunden.
    Beruht auf einem Memorandum, dass an alle Botschaften gesendet wurde.
    Grundlage RA 9225.


    Diesmal liegt der Fehler nicht bei der Botschaft, sondern bei denen die dieses Memorandum rausgelassen haben.
    Kurzfassung:
    Ein über 18 jähriger verliert die philippinische Staatsbürgerschaft und muss sie wiederbeantragen.


    Auch einer Philipina wird dieser philippinische Pass verweigert, da sie ja gegen deutsches Recht verstossen würde. Oder sie will die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben.


    Ich habe jetzt keine Zeit, meinen Beitrag noch einmal reinzustellen. Nur soviel:


    http://www.philembassyberne.ch/files/revised_rules_memo.pdf


    Section 15. Other beneficiaries of R.A. 9225
    ..........
    A child who is 18 years of age or above at the time of the parents reacquisition of Philippine
    citizenship but was born when either parent was still a Filipino citizen, shall be considered to have been a natural born Filipino and may apply for a reacquisition of Philippine citizenship on his/her own behalf.
    In addition, the applicant must show proof that either or both parents were Filipino citizens at the time of his/her birth.


    8-) :denken


    Wer solche Memoranden verfasst hat keine Ahnung über das geltende philippinische Recht und erst nicht über Internationales Recht.
    Die Botschaft folgt diesen Anweisungen und interpretiert auch noch ihren Senf dazu, dass die deutschen Behörden dies verbieten.

  • Hi,


    In diesem Memorandum geht es m.e. darum, wenneine Filipina die deustche Staatsbürgerschaft angenommen hat und später wieder die philippinische angenommen hat.


    Wurde das Kind geboren, als sie Deutsche war, muss der philippinische Pass des Kindes bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden.


    Das hat aber nichts mit deustchen Bestimmungen zu tun.


    hge


  • Richtig! Aber die Nachsätze sind für mich wichtig.
    Wenn sie Deutsche war zum Zeitpunkt der Geburt und wieder die philipinische Staatsangehörigkeit annimmt, können auch die Kinder davon profitieren. Wenn die Kinder über 18 sind defintiv nicht mehr.


    Darum ist dieser Nachsatz nonsens.


    A child who is 18 years of age or above at the time of the parents reacquisition of Philippine
    citizenship but was born when either parent was still a Filipino citizen, shall be considered to have been a natural born Filipino and may apply for a reacquisition of Philippine citizenship on his/her own behalf.
    In addition, the applicant must show proof that either or both parents were Filipino citizens at the time of his/her birth.

    Hier kann man dann jede S cheisse darin implizieren.


    Er oder sie ist natural born Filipino, warum muss sie oder er eine "Reacquistion" machen?
    Die betreffende Person (Kind) hat ja ihre Staatsangehörigkeit nie aufgegeben.
    Ist durch Geburt Doppelstaatsbürger.
    Oder gilt das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) in den Philippinen nicht mehr?


  • Den Satz verstehe ich auch nicht und ist nach meinem Verständnis widersprüchlich in sich:


    a ) warum wird dieser Fall überhaupt mit der "reacquisition" in verbindung gebacht? wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der geburt filipino war, ist das Kind für alle zeit Filipino ... punkt
    Man will scheinbar nur ausdrücken, dass der Wechsel der Staatsbürgerschaft keinen einfluss auf natural born filipinos hat.


    b ) der Satz würde halbwegs Sinn machen, wenn man "may apply for reacquisition" durch "may apply for philippine Passport" ersetzen würde.


    hge

    Einmal editiert, zuletzt von hge ()


  • Langsam kommst auch du darauf wie doof gewisse Behörden sind.
    Ich glaubte es zuerst auch nicht. 10 mal nachgelesen.


    Alles ist widersprüchlich.


    Der RA 9225 sagt klar aus um was es geht.
    In einem speziellen Artikel werden Kinder die "natural born pinoys" sind explizit ausgenommen.
    Hier wird gesagt, dies betrifft die nicht.


    Jetzt kommt wieder ein Attorney und schreibt solchen Unsinn. Alle glauben natürlich diesem Attorney "UNSINN", er ist ja eine Respektperson und dieses Memorandum kommt von der Regierung.


    Was heisst hier keinen Einfluss auf natural born filipinos?
    Es wird ja bestätigt "natural born filipinos" und die müssen jetzt auch noch mal ihre Staatsbürgerschaft bestätigen.

  • Zitat

    Original von Arthur
    Er oder sie ist natural born Filipino, warum muss sie oder er eine "Reacquistion" machen?


    Vielleicht weil er oder sie ihre philippinische Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung der Eltern verloren hat....denn er oder sie hat ihre philippinische Staatsbürgerschaft reacquired durch die reacquisition der Eltern. So sieht mindestens das philippinische Gesetz die Status der Kinder unter 18 wie ich es verstehe.


    A child, whether legitimate, illegitimate or adopted, who is below eighteen (18) years of age, shall be
    considered to have reacquired the Philippine citizenship
    at the same time the father or mother reacquires
    Philippine citizenship provided the applicant includes the child as a beneficiary and pays the appropriate fees
    prescribed under Section 5.


    Zitat

    Die betreffende Person (Kind) hat ja ihre Staatsangehörigkeit nie aufgegeben.


    Durch die Einbürgerung der Eltern ist die Staatsangehörigkeit des Kindes aufgegeben.


    Zitat

    Ist durch Geburt Doppelstaatsbürger.
    Oder gilt das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis) in den Philippinen nicht mehr?


    Ich vermute, dass das Abstammungsprinzip in den Philippinen anders behandelt ist als in Deutschland, oder? :dontknow


    Gruß,
    gJ

    Mabuhay ang Pilipinas at Alemanya kung saan si Jesus ay Diyos at Panginoon! :yupi
    Long live Philippines and Germany where Jesus is Lord and God!


  • Ein sehr guter Vorschlag. Ich warte damit aber besser noch bis sie den Report of Birth zurückgeschickt haben. Siicher ist sicher.


    Henry

  • Ich hatte Gestern ein längeres Gespräch mit der philippinischen Botschaft in Bern.
    Fazit:
    Schweizer Staatbürger haben kein Problem.
    Leider wird in Unkenntnis der Sachlage für Deutsche ausgesagt: Sie müssen sich für eine Staatsbürgerschaft ab 18 Jahren entscheiden.
    Ich versuchte ihnen den Sachverhalt aufzuzeigen wie das geltende Recht ist.
    Oh oh da bin ich in ein Fettnäpfen getreten.
    Seine Aussage:
    Ich habe schliesslich mehrere Jahre in der philippinischen Botschaft in Deutschland gearbeitet.


    Was soll ich dem entgegenhalten?
    Stimmt ja wohl, dass er dort gearbeitet hat bezweifle es nicht. Aber über die aktuelle Gesetzgebung keine Ahnung.


    Seine Aussage: Wir hatten Anweisungen von der deutschen Bundesbehörden, dies geht nicht.
    Angesprochen auf dies, dies ist so. PUNKT


    Dies ist so, lapidarische Antwort. Habe noch einmal interveniert, Antwort you want to insult me?
    Dann hat er aufgehängt.

  • Ich habe eine Neuigkeit, einen guten Nachricht. =)


    Diese Woche habe ich das philippinische Botschaft/Konsulat in Frankfurt angerufen. Ich fing sehr höfflich und frreundlich an mit einem Bescheid und einer Nachfrage wie ich die Report of Birth meiner Kinder abgeben sollte. Eine freundliche nette Dame gab mir die Anweisungen. Danach fragte sie mich ob ich einen Pass für sie auch beauftragen wollte. Ich fragte sie zurück ob es noch sich lohnen wird :D wegen dem Regel der Staatsbürgerschaft Entscheidung ab 18. Ihr Antwort: "Nein, sie müssen ihre Pässe ab 18 nicht aufgeben". Ich habe für die Info. und ihre Freundlichkeit mich bedankt. =)


    Gleich danach rief ich das Botschaft in Berlin an. Ich möchte den ganzen Dialogue nicht mehr hier erzählen. :D Am Ende unser Gespräch hat die Dame bestätigt, dass meine Kinder ihre Staatsbürgerschaft ab 18 behalten dürfen. :yupi


    Gruß,
    gJ

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    3 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()

  • Gut das du es jetzt bestätigt bekommen hast


    Dir wurde es hier auch gesagt, was du anfangs ja, sagen wir mal, nicht einsehen wolltest ;)

    Es grüßt der Andre



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  • Zitat

    Original von andy74th
    Gut das du es jetzt bestätigt bekommen hast


    Dir wurde es hier auch gesagt, was du anfangs ja, sagen wir mal, nicht einsehen wolltest ;)


    Ich habe gleich am anfang eingesehen und geglaubt, dass meine Kinder das Doppelstaatsbürgerschaft haben dürfen. Aber es gab Konflikte bei der Aussagen von verschiedenen Members. Ich habe deswegen den Botschaft angerufen und dort habe ich selbst erfahren, dass das Doppelstaatsbürgerschaft meiner Kinder ab 18. in D. nicht erlaubt ist. Trotzdem habe ich nicht aufgegeben und noch gewartet bis ich die richtige Zeitpunkt finde. Daher kann ich deine Vorstellung lieder nicht nachvollziehen. Hast vielleicht dafür eine gute Erklärung? :dontknow

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  • Ja deine Beiträge Liesen den Schlus zu das du den Zweiflern am System bzw Aussagen von Behörden viel Gewicht gabst.


    Wobei kritisches Denken gut ist aber gut erkennbar war, das die Insider sich hier schnell einig sind zu dem Thema.



    Die Botschaft berät da seit Jahren nicht ganz richtig, na ja werden wir wohl auch nicht ändern, denke das sie Doppelstaatsbürgerschaften so limitieren wollen ;)

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  • Zitat

    Original von andy74th
    Ja deine Beiträge Liesen den Schlus zu das du den Zweiflern am System bzw Aussagen von Behörden viel Gewicht gabst.


    Ich habe Zweifel an der Botschaft gehabt und nicht wie du denkst. Deswegen habe ich weiter nachgeforscht.


    Zitat

    Original von germanJoy
    Jetzt bin ich sehr gespannt wie das ganze Bild aussieht. Ich habe gerade mit der deutsche Behörde von Landsratamt telefoniert. Zum Glück war es ein Mann (deutsche Männer sind immer freundlich zu uns Filipinas).


    Er hat bestätigt, dass meine Kinder die Doppelstaatsbürgerschaft behalten dürfen auch nach 18. Lebensjahr. Als ich mein Telefongespräch mit der Phil. Botschaft in Berlin erwähnte, sagte er dass es nicht richtig ist was dort gesagt wurde (das meine Kinder nur für eine Staatsangehörigkeit ab 18 entscheiden müssen). Er fragte ob ich ihre Aussage schriftlich habe. Ich sagte: es war eine mündliche Aussage. Dann sagte er, dass das phil. Botschaft eigentlich solche Aussage nicht machen dürfen. Denn durch Geburt haben meine Kinder die Doppelstaadstangehörigkeit (durch Abstammungsprinzip).... dadurch könnten/müssen/sollten sie gar nicht entscheiden welche Staatsangehörigkeit sie haben wollen.


    Also im Moment sieht es sehr gut für uns aus aber mal sehen wie das phil. Botschaft reagieren wird.


    Zitat

    Original von Andy74th
    Die Botschaft berät da seit Jahren nicht ganz richtig, na ja werden wir wohl auch nicht ändern, denke das sie Doppelstaatsbürgerschaften so limitieren wollen ;)


    Eben deshalb die Zweifeln wegen falsche Info. ;)


    Gruß,
    gJ

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    2 Mal editiert, zuletzt von germanJoy ()

  • Ich habe jetzt etwas Klarheit in meine Angelegenheit bekommen. Trotzdem bleibt noch etwas nebulös und unklar.


    Hier vor Ort habe ich mich beim Ausländeramt erkundigt. Weiter habe ich das Auswärtige Amt in Berlin, das Bundesinnenministerium und das Innenministerium NRW angerufen. Alle Aussagen waren deckungsgleich:


    Kinder mit deutschem und philippinischem Elternteil erhalten mit der Geburt beide Staatsangehörigkeiten.


    Sowohl nach deutschem als auch nach philippinischem Recht werden diese auf Grund der Abstammung (Jus sanguinis, right of blood) erworben. Bei der Anmeldung des Kindes beim deutschen Standesamt wird automatisch geprüft, ob neben dem deutschen Elternteil ein Elternteil eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt. Erlaubt dieser Staat die doppelte Staatsangehörigkeit und bei den Philippinen ist dies der Fall, werden automatische beide Staatsangehörigkeiten ins Melderegister eingetragen. Manche Standesbeamte sind so nett und teilen dies den Eltern mit, andere leider nicht.


    Beide Staatsangehörigkeiten bestehen dauerhaft auf Lebenszeit.


    Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann verloren, wenn eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben wird und keine Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt wurde.


    Das hier einmal genannte 18-Jahre-Optionsmodel trifft nicht zu.


    Dies gilt nur bei in Deutschland geborenen Kindern, deren beide Elternteile eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen. Dann muss sich das Kind mit 18 Jahren für die deutsche oder die Staatangehörigkeit der Eltern entscheiden (Türkenregel).


    Geht einfach zum Einwohnermeldeamt und lasst euch eine Meldebescheinigung ausstellen. Dort müssten beide Staatsangehörigkeiten vermerkt sein. Falls nicht, wegen Fehler der Meldebehörde, auf Eintragung reklamieren.


    Von deutscher Seite ist somit alles klar.


    Ihr habt es sicher schon geahnt, von philippinischer Seite ist das nicht so.


    Zuerst einmal muss die Geburt der philippinischen Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Frankfurt mitgeteilt werden. Dazu lädt man von deren Internetseite (http://www.philippine-embassy.de) das Formular Foreign service of the Philippines, REPORT OF BIRTH / Geburtsmeldung, Child Born Abroad of Philippine Parent or Parents herunter. Wenn das Kind nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Geburt gemeldet wird, benötigt man zusätzlich ein Formular mit der Bezeichnung Affidavit for delayed registration. Kann auch dort herunter geladen werden. Diese Formulare schickt man in jeweils dreifacher Ausfertigung zusammen mit folgenden Unterlagen an die Botschaft oder das Konsulat:


    Internationale Geburtsurkunde im Original (Auszug aus dem Geburtsregister, bekommt man beim Standesamt)
    Geburtsurkunde der Mutter (wie alle weiteren Dokumente als Kopie)
    Heiratsurkunde der Eltern
    Einbürgerungsurkunde, wenn vorhanden.
    Philippinischer Pass, falls noch vorhanden. Ansonsten ein anderer philippinischer Ausweis z. B. Certificate of identity and registration.
    Deutscher Pass der Mutter, wenn vorhanden
    Deutscher Pass des Vaters
    Rückumschlag mit 3,50 Euro frankiert.


    Dazu müssen 25 Euro an Gebühren für den Report und ggf. 25 Euro für das Affidavit an die Botschaft überwiesen werden.


    Wir haben die Unterlagen am 11. Juni 2009 an die Botschaft geschickt. Am 25. Juni 2009 haben wir eine Kopie des Reports mit Siegel, Unterschrift und Registriernummer zurückbekommen. Angeheftet und mit Siegel gesichert waren Kopien der vorher genannten Unterlagen. Die von uns geschickten Unterlagen wurden einbehalten. Laut Aussage der Botschaft bleibt eine Ausfertigung des Reports in der Botschaft und eine geht an das NSO in Manila.


    Man hatte uns schon vor Ausstellung des Reports sowohl von der Botschaft in Berlin als auch vom Konsulat in Frankfurt gesagt, dass die Ausstellung eines philippinischen Passes nicht möglich wäre. Begründet wurde dies mit der Behauptung, dass zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik der Philippinen ein zwischenstaatliches Abkommen bestehen würde, welches der Botschaft nicht erlaube Pässe für Doppelstaatler auszustellen. Weiter wurde gesagt, dass die Ausstellung eines philippinischen Passes automatisch zum Verlust seiner deutschen Staatsangehörigkeit führen würde.


    Daraufhin habe ich das Auswärtige Amt in Berlin (Referat Philippinen, Frau Nikolaus) angerufen und um Stellungnahme gebeten. Die Aussage war, dass von einem solchen Abkommen oder einer anderweitigen Vereinbarung nichts bekannt wäre und auch keinen Sinn für eine solche gesehen würde. Auch den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Ausstellung eines ausländischen Passes wurde verneint. Um diese Aussage schriftlich zu bekommen habe ich heute das AA um Antworten auf folgende Fragen gebeten:


    Gibt es ein solches zwischenstaatliches Abkommen oder gibt es dieses nicht?
    Gibt es eine schriftliche oder mündliche Anweisung von deutschen Regierungsstellen an die philippinische Botschaft?
    Gibt es von deutscher Seite irgendwelche Einwände gegen die Ausstellung eines philippinischen Passes?


    Parallel habe ich die philippinische Botschaft in Berlin angeschrieben, mich für die Ausstellung des Reports bedankt und dumm gefragt, welche Unterlagen sie für die Ausstellung des Passes benötigen. Falls sie den nicht ausstellen wollen, rücken sie hoffentlich schriftlich damit heraus wieso nicht.


    Eine Stelle sagt hier offensichtlich die Unwahrheit.


    Fortsetzung folgt.


    Henry


  • Sehr schön zusammengefasst; aber es ist im Prinzip in diesem Forum nie was anderes behauptet worden.
    Das Optionsmodell ist im überigen keine "Türkenregel" . Es würde auch alle anderen ausländischen Ehepaare zutreffen, solange das Heimatrecht nicht etwas anderes verfügt. Also auch auf ein rein philippinisches Ehepaar mit Wohnsitz in D.


    Es ist aber doch seltsam, dass User Germanjoy nun das gleiche Problem mit dem Konsulat per Telefon regeln konnte. Nochmal anrufen (?) . Vielleicht hat das Konsulat es jetzt begriffen.



    hge


  • Für mich gar nicht seltsam. Ist ein anderer Mitarbeiter am Apparat tönt es schon wieder anders.
    Wäre ja eine neue Erkenntnis, dass jemand sagt ich weiss es nicht. Lieber etwas erzählen als durch Unwissenheit das Gesicht verlieren.

  • Zitat

    Original von Arthur


    Für mich gar nicht seltsam. Ist ein anderer Mitarbeiter am Apparat tönt es schon wieder anders.
    Wäre ja eine neue Erkenntnis, dass jemand sagt ich weiss es nicht. Lieber etwas erzählen als durch Unwissenheit das Gesicht verlieren.


    Und genau aus dem Grund bei solchen widersprüchlichen Angaben: SCHRIFTLICH anfragen.


    Lothar