Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

  • Wenn ich das Procedere so durchführe wie ich anfangs erwähnt habe werde ich nicht in die Gefahr kommen
    meinen Deutschen Pass abgeben zu müssen oder? Werde mir das von den deutschen Behörden natürlich auch noch schriftlich geben,
    dass es in meinem Fall erlaubt ist Doppelstaatsbürger zu sein. Denke besser ist das ?(




    Flauscher


    Du must zunächst einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft stellen. Da Du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast ist für Dich wohl die Staatsangehörigkeitsstelle (Passamt) in deiner Komune zuständig. Falls der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt ist es das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag kann über die Botschaft oder das Konsulat gestellt werden.


    Unterlagen und Angaben zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit


    beglaubigte Kopien:


    Deines gültigen deutschen Reisepasses
    Deiner Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat (z.B. Niederlassungsbewilligung, Permanent Resident Card), wenn vorhanden


    Angaben zu den fortbestehenden Bindungen an Deutschland auf gesondertem Blatt über
    Deine deutschen Sprachkenntnisse
    Deine Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
    berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (gegebenenfalls Unterlagen beifügen, z.B. bei Immobilienbesitz: Kopie des Grundbuchauszugs oder des letzten Grundsteuerbescheids, bei Rentenbezug bzw. -anwartschaften: Kopie des letzten Rentenbescheids bzw. einer Bescheinigung über die bisherigen Beitragszeiten)


    Angaben zu den Gründen für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit auf gesondertem Blatt, zum Beispiel über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile


    im Erbrecht
    bei der Gewährung von Sozialleistungen
    in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
    bei der Vergabe von Stipendien oder sonstigen Fördergeldern
    bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
    bei Erwerb / Verkauf von Immobilien
    und anderes


    Bei der Entscheidung über den Antrag wird Deine persönliche Situation berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Dir angefordert. Eventuell können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Du außerdem weitere Unterlagen vorlegst, zum Beispiel:


    einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn Deine Staatsangehörigkeitsverhältnisse unklar sein könnten
    Urkunden, aus denen sich Deine Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt
    Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.


    Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Wichtig. Erst das Teil in den Händen halten, dann die Philippinische Staatsbürgerschaft beantragen.


    Und nun das Unvermeidliche:


    Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 Euro (bei minderjährigen Kindern grundsätzlich 51,00 Euro je Kind).


    Bei Rücknahme des Antrages, wird eine Gebühr von bis zu 127,00 Euro fällig.


    Ich habe den Text nur zum Teil personalisiert, ist also nicht genau auf deine persönliche Situation abgestimmt.


    http://www.bva.bund.de/cln_047…erkblattBeibehaltung.html

  • Hallo Railman,


    ich muss mich wieder sehr bei Ihnen bedanken... Danke! =)
    Aber gilt das auch für mich, dass ich einen
    [b][i][b] Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen muss?
    Ich meine, wenn ich mich richtig informiert habe, bin ich von Geburt an sowohl deutscher- als auch philippinischer Staatsbürger...
    Das Problem besteht lediglich darin, dass meine Eltern bei meiner Geburt dies den philippinischen Behörden nicht mitgeteilt haben
    ?
    Und dieses Versäumnis korrigiere ich, indem ich den "Report of Birth" zusammen mit der "Affidavit for delayed Registration"
    an die philippinische Botschaft in Berlin schicke, seh ich das richtig ?
    - Und das kann ich auch umgehend erledigen, ohne Angst haben zu müssen meinen deutschen Pass abgeben zu müssen oder?


    Denn wenn ich nichts überlesen habe, hat "Henry8" den Antrag auf Staatsangehörigkeit für seinen Sohn nicht gestellt und es hat
    alles geklapt...


    Beste Grüße,


    Flauscher


    [/b][/i][/b]

  • Soweit ich weiß, musst du keinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen, denn du lässt dich ja nicht einbürgern, sondern du bist ja schon philippinischer Staatsangehöriger und holt nur die Registrierung nach. Ich hab auch beide Staatsangehörigekeiten und habe einen solchen Antrag nie gestellt.

  • Soweit ich weiß, musst du keinen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen, denn du lässt dich ja nicht einbürgern, sondern du bist ja schon philippinischer Staatsangehöriger und holt nur die Registrierung nach. Ich hab auch beide Staatsangehörigekeiten und habe einen solchen Antrag nie gestellt.


    hi Limahong,


    So schauts nämlich aus... Hast du dir denn vorher von den Deutschen Behörden irgendetwas schriftlich geben lassen, um das dann beim philippinischen Konsulat oder Botschaft als Beweis vorzulegen? Jedoch weiß ich, dass meine Eltern meine Geburt den philippinischen Behörden nicht mitgeteilt haben! Ist das ein Problem, oder wird dieses Problem behoben sobald ich meinen Report of Birth einreiche? Ich bin allerdings schon 26 Jahre alt...


    Vielen dank,


    Flauscher

  • Nun ja, ich habe ja geschrieben, dass ich es nicht genau personalisiert habe, aber nun bin ich neugierig geworden, meine Sohn ist ja in der gleichen Situation wie Du:


    Kinder von deutschen Staatsangehörigen:


    Wenn ein Elternteil eines Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist das Kind automatisch deutscher Staatsangehöriger, auch wenn ein anderer Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat. Unerheblich dabei ist auch der Geburtsort. Entgegen einer verbreiteten Meinung müssen diese Kinder sich auch nicht irgendwann entscheiden, ob sie eine der Staatsangehörigkeiten abgeben. Jedenfalls verlangt das nicht der deutsche Staat. In der Regel dürften die Kinder auch die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteiles besitzen. Das richtet sich aber nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates (hier sei daran erinnert, dass man z.B. auch nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht die Staatsangehörigkeit früher nur vom Vater ableiten konnte). Möglicherweise verlangt aber der andere Staat, dass man eine der beiden Staatsangehörigen mit der Volljährigkeit aufgibt.


    Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:


    Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:


    mindestens ein Elternteil


    1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und


    2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).


    Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.


    Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen. Achtung: Wenn das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten will, muss es eine entsprechende schriftliche Erklärung abgeben, ferner muss das Kind die Entlassung aus der ausländischen Staatsangehörigkeit betreiben. Hier sind bestimmte Altersgrenzen und Verfahren zu beachten, die sich aus § 29 StAG ergeben. Wir empfehlen dringend, sich rechtzeitig und intensiv mit dieser Vorschrift auseinander zu setzen! Wer nicht rechtzeitig die erforderliche Erklärung abgibt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit!


    http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/kinder.htm


    § 25: Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit


    Dieses Thema hat durch die Tatsache, dass vor einiger Zeit der massenhafte Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit durch Eingebürgerte türkischer Herkunft publik wurde, erheblich an Aktualität gewonnen:


    Ein Deutscher, der freiwillig, das heißt, auf eigenen Antrag, eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt und zum Erwerbszeitpunkt nicht im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung (siehe dazu unter § 25 Abs. 2 StAG) ist, verliert dadurch automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es ist dabei gleichgültig, ob die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde oder schon seit Geburt bestand. Ebenfalls ohne Belang ist, welche fremde Staatsangehörigkeit erworben wurde, außer es handelt sich um die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz. In diesen Fällen tritt seit dem 28.8.2007 der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht ein.


    Wer vor dem 1.1.2000 eine fremde Staatsangehörigkeit erworben hat, hat die deutsche Staatsangehörigkeit allerdings nur dann verloren, wenn zum Erwerbszeitpunkt kein Wohnsitz in Deutschland bestanden hat.


    Maßgeblich ist nicht der Zeitpunkt, an dem die fremde Staatsangehörigkeit beantragt wurde, sondern es kommt darauf an, wann diese tatsächlich erworben worden ist. Im Falle der Türkei ist dies der Tag, an dem der Ministerrat dem Einbürgerungsantrag stattgegeben hat.


    Der Verlust tritt automatisch als Rechtsfolge des Erwerbs ein, dazu bedarf es keiner Entscheidung einer Behörde. Folglich sind gegen den eintretenden Verlust auch keine Rechtsmittel möglich. Die zuständige Behörde wird bei Kenntnis der Sachlage lediglich zur Abgabe der deutschen Ausweispapiere und ggf. der Einbürgerungsurkunde auffordern, sowie auf den erforderlichen Aufenthaltstitel hinweisen.


    http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verlust25.htm

  • Hast du dir denn vorher von den Deutschen Behörden irgendetwas schriftlich geben lassen, um das dann beim philippinischen Konsulat oder Botschaft als Beweis vorzulegen? Jedoch weiß ich, dass meine Eltern meine Geburt den philippinischen Behörden nicht mitgeteilt haben! Ist das ein Problem, oder wird dieses Problem behoben sobald ich meinen Report of Birth einreiche? Ich bin allerdings schon 26 Jahre alt...

    Ich war bei Einreichung meines Report of Birth beim Konsulat in Hamburg, was es ja nicht mehr gibt, auch schon über 18. Ich habe nichts von den deutschen Behörden vorlegen müssen. Allerdings hatte ich es schwer, mit denen zu diskutieren, da sie meinten, dass der deutsche Staat keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaube und so weiter, ich habe dann auf das Gesetz verwiesen, das haben die aber nicht so ganz verstanden, dennoch haben sie es angenommen.


    Ich war dann später bei der Botschaft in Berlin, um nen Pass zu beantragen, da haben sie erstmal komisch geguckt und noch telefoniert, aber den Antrag für den Pass angenommen. Vermutlich wissen sie jetzt besser Bescheid...


    Hier mal ein Link vom Bundeministerium des Innern:
    Doppelte Staatsangehörigkeit - Mehrstaatigkeit


    Maßgeblich für Deutsch-Filipinos:

    Zitat

    In bestimmten Situationen erlaubt das deutsche Staatsangehörigkeitrecht, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:

    • Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.

  • So, ich habe so eben eine mail an das Bundesverwaltungamt (an die Zuständige für deutsche Staatsangehörigkeit) und eine mail an das örtliche Ausländeramt geschickt, um
    detaillierte Informationen zu erhalten... Ich werde euch auf den Laufenden halten und auf Nachfrage die Antworten auch gerne posten oder persönlich zuschicken.
    Abermals vielen Dank für eure Hilfestellungen, haben mir sehr weitergeholfen...!


    MfG,


    Flauscher

  • Hallo zusammen,


    hab so eben mit der Zuständigen für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit geredet und sie hat mir Folgendes gesagt:
    - Ich soll mich informieren ob und wenn ja seit wann und auf welcher Rechtsgrundlage ich ein Staatsangehöriger der Philippinen bin?!


    Wenn ich dies nämlich schon bin (was ja für Deutschland laut Abstammungsprinzip der Fall ist), ist eine philippinische Passbeantragung
    seitens des deutschem Rechts kein Problem. Ich sollte jedoch darauf Acht geben nicht die philippinisches Staatsangehörigkeit zu beantragen,
    lediglich einen philippinischen Pass, denn laut Abstammungsprinzip bin ich ja schon philippinischer Staatsangehöriger! Dies ist der feine
    Unterschied. Sollte man die philippinische Staatsangehörigkeit beantragen geht die Deutsche sofort verloren. Aber das ist ja in meinem
    vorliegenden Fall und auch im Fall ihres Sohnes (Railman) nicht so...


    Weiß jemand von euch, ob man sich die aktuelle Rechtsgrundlage im philippinischen Gesetz online irgendwo durchlesen kann?


    Gruß, Flauscher

  • Weiß jemand von euch, ob man sich die aktuelle Rechtsgrundlage im philippinischen Gesetz online irgendwo durchlesen kann?

    Verfassung der Republik der Philippinen aus dem Jahre 1987, Artikel IV:

    http://www.chanrobles.com/article4.htm


    Es gibt da vielleicht noch andere Gesetze, die den Sachverhalt näher ausführen.

  • Hallo,
    hab mal ne frage? Wie siehs bei einer adoption aus?
    Zum beispiel wenn wie bei mir, mein stiefvater hatte mich adoptiert und ich wurde automatisch deutsche.
    Bin ich auch immer noch philippinische staatsbürger?
    Ich bin auf den philippinen geboren und meine mutter war auch noch philippinische staatsbürger als ich adoptiert wurde.
    Kann mir jemand dazu was sagen?


    Gruss
    Joaquin S.

  • Hallo,


    Ich habe mir den gesamten Beitrag durchgelesen. Hat einige Stunden gedauert und möglicherweise habe ich was nicht genau verstanden oder überlesen.
    Ich bin 27 und habe auch erst mit 27 erfahren, dass eine Doppelte Staatsbürgerschaft für mich in Frage käme. Und zwar... die meisten werden sich jetzt wundern aber ich habe es vom philippinischen Konsulat in Frankfurt erfahren, als ich letzten Oktober mein Visum abholen wollte.
    Da wurde mir gesagt, dass es sinnvoller wäre einen philippinischen Pass zu beantragen, damit ich mir den Visum jedes Mal sparen kann!
    Natürlich war ich nach dieser Aussage überrascht und hab mich nach meiner Rückkehr damit befasst. Ich war auch nochmal im philippinischen Konsulat und hab da nachgefragt. Wäre wohl kein Problem und ich hab sogar 2 Verschiedene Mitarbeiter gefragt. Mir wurden dann 2 Formalare mitgegeben, die ich ausfüllen soll. Welche Formulare das sind wurde bereits oft genug hier erwähnt.
    Nun könnten die erforderlichen Formulare problematisch werden, da ich fast keinen Kontakt zu meinem Vater habe, der sich von meiner Mutter hat scheiden lassen. Der philippinische Pass meiner Mutter ist schon seit Ewigkeiten bei der deutschen Behörde.
    Ist der Pass bzw. die Geburtsurkunde des Vaters trotz Scheidung erforderlich? Wie sieht es mit dem philippinischen Pass/Geburtsurkunde meiner Mutter aus?
    Was mich auch etwas irritiert und hier glaube ich bisher noch nicht erwähnt wurde ist, dass ich 2 Bekannte, die mich seit meiner Geburt kennen, aber nicht mit mir verwandt sind mitbringen soll. Mir fällt niemand ein, der da in Frage käme. Müssen wir wirklich verjährte Bekanntschaften kontaktieren oder kann ich da mit irgendwelchen Leuten ankommen, die einfach nur bezeugen, dass ich in Deutschland geboren wurde? Müssen diese beiden Personen antreten oder kann man damit begründen, dass man zu der Zeit keine Freunde hatte? Verstehe das nicht so ganz!
    Ist das eine neue Regelung oder warum wird das hier kaum erwähnt?


    Zu erwähnen wäre noch, dass ich bisher immer für 2-3 Monate auf den Philippinen war und immer nach einem Visum gefragt wurde, das wir Anfangs noch auf den Philippinen ausstellen lassen haben, was immer sehr nervige Behördengänge bedeutete und in Deutschland einfacher zu erledigen war. Hätten die auf den Philippinen bei der Einreise damals nicht schon feststellen müssen, dass ich 'natural born filipino citizen' bin, also durch meine Geburt die philippinische Staatsbürgerschaft besitze? Heißt es, dass ich dort nicht registriert bin oder sind die einfach davon ausgegangen, dass ich ein Visum brauche, ohne genau nachzusehen? Auf sämtlichen Ausweisen/Dokumenten konnte ich bisher keine philippinische Staatsbürgerschaft erkennen. Steht das nur auf der Meldebescheinigung? Würde mir hier beim Rathaus um die Ecke ein Meldebescheid aushändigen lassen oder können die mir das auch direkt vom Monitor auslesen?
    Wäre super, wenn das in meinem Fall noch möglich ist! Würde gerne länger als 3 Monate am Stück auf den Philippinen verbringen, ohne mein Visum verlängern zu müssen bzw. komplett auf das Visum verzichten. Ebenfalls wichtig wäre mir die Erwerbstätigkeit / Landerwerb.
    Es wurde auch hier erwähnt, dass man an Philippinen nur Steuerabgaben hat, wenn man dort auch Erwerbstätig ist. In dem Fall würden aber die Steuerabgaben in Deutschland wegfallen oder?
    Mir fällt gerade noch ein, dass meine Mutter 2 Grundstücke auf den Philippinen erworben hat und auf beiden Zertifikaten sowohl ihr Name, als auch mein Name als Besitzer angegeben sind. Sie musste doch ihren philippinischen Pass abgeben und konnte trotzdem die Grundstücke erwerben? Anscheinend weiß sie leider selber nicht so genau, wie sie das gemacht hat. Ihr Bruder hat ihr wohl dabei geholfen, also müsste ich wohl eher meinen Onkel fragen.


    Nochmal zu den Details:
    Alter: 27
    Vater: Deutsch
    Mutter: Filipina zum Zeitpunkt meiner Geburt / danach Deutsch
    Verheiratet: Vor meiner Geburt / nach einigen Jahren geschieden
    Geburt: in Deutschland


    Hoffe ihr seid nicht genervt, dass ich dieses Thema nach einem Jahr versuche zum Leben zu erwecken. Entschuldigt bitte auch meinen sehr ausführlichen Beitrag (hoffe es fehlt nichts), aber ich kläre gerne direkt möglichst viel, um viele Nachfragen zu vermeiden und gleich konkrete Antworten zu erhalten.
    Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
    Vielen Dank für die Geduld!


    MfG crunkpinoy

  • Vielen Dank für Deine Antwort! Kann ich meine Geburt auch in Frankfurt im philippinischen Konsulat melden? Ich wohne direkt in Frankfurt und kann da sogar zu Fuß hinlaufen. Von daher kein Problem. Leider macht das Konsulat in Frankfurt nähsten Monat zu, also sollte ich das möglichst schnell erledigen. Meinst du damit die "Report of Birth" und "Affidavit for delayed registration" Formulare? Hoffe das geht noch mit 27. Hab davon vorher leider nichts gewusst und hab auch vor länger auf den Philippinen zu bleiben, evtl. später sogar auszuwandern.

  • Eigentlich ist ja meistens ein Doppelpost unerwünscht, hab aber vergeblich nach dem Edit-Button gesucht.
    Hab von meiner Mutter nun ein Buch bekommen auf dem steht "Stammbuch der Familie". Das soll angeblich meine Geburtsurkunde sein. Kann das sein? Wenn ich es aufschlage steht über den ersten Eintragungen "Abstammungsurkunde". Dieses wurde wohl vom Standesamt eingetragen. Leider wurde da keine Nationalität eingetragen. Weder die deutsche noch die philippinische! Auch nicht von meinen Eltern. Da steht nur drin, wann ich wo geboren wurde und wer meine Eltern sind. Auf den nächsten Seiten meine Taufe sowie Kommunion. Meine Mutter war auch fest der Meinung, dass sie sich für mich entscheiden mussten, ob ich die deutsche oder die philippinische Staatsangehörigkeit annehmen soll!

  • Hallo Ihr Lieben,


    der letzte Beitrag ist zwar etwas länger her, aber ich kann euch mal meine Situation schildern, vielleicht hilft das für einige Erkenntnisse.


    Ich bin 26 Jahre alt, mein Vater ist deutscher (sehr schlechtes Verhältnis, so gut wie gar keins) und meine Mutter kam von den Philippinen (verstorben 2004). Mein letzter Urlaub in der Heimat war im Sommer 2011.
    Als ich meinen neuen Reisepass für diese Reise beantragen wollte, teilte mir die nette Frau aus dem Bürgerbüro mit, dass ich ein Doppelstaater bin.
    Große Fragezeichen spiegelten sich in meinem Gesicht wieder, aber am meisten interessierte mich, wieso die nette Dame es wusste und wo so etwas vermerkt ist.
    Viel konnte sie mir leider nicht erzählen, aber nach meinem Urlaub 2011 machte ich mich drauf und dran mehr zu erfahren! Ich wälzte das Internet durch, klapperte die Seite der Botschaft ab, rauf und runter.
    Ich fand heraus, dass wenn der philippinische Elternteil bei der Geburt noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat, wird dieses Kind als Doppelstaater bezeichnet. Ich brauche also einen Vermerk bzw. Beweis.


    Die Dokumente über mich, die ich noch von meinem Vater ausgehändigt bekommen habe schaute ich mir immer und immer wieder an. Bis mir etwas ins Auge stach: Internationale Geburtsurkunde!
    Was zum Teufel hab ich gedacht. Also bin ich ab zum Standesamt und hab mir ein Original meiner Geburtsurkunde gegen etwas bares natürlich aushändigen lassen. Leider ohne Vermerk einer doppelten Staatsbürgerschaft. Wieder nichts...


    Im Internet hab ich dann versucht raus zu finden, wie ich denn raus kriegen könnte ob ich denn überhaupt in den Philippinen registriert bin. Auch wenn man in Deutschland geboren wurde, haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kind ebenso auf den Philippinen zu registrieren. Leider, dass hab ich auch ganz oft gelesen, vergessen das ganz viele oder wissen über diese Möglichkeit leider nicht bescheid. So wie meine Eltern.


    Da ich keinen Kontakt zu meinem Vater pflege, der mir eventuell Fragen beantworten könnte, musste ich mir irgendwie selbst helfen...
    Meine Tiya ( die Schwester meiner Mama) wohnt ebenso in Deutschland. Ich habe sie besucht und ausgefragt, aber leider konnte sie mir auch nicht weiter helfen...
    Auf die Frage ob ich denn registriert wurde, wusste sie leider nichts und sagte immer wieder frag Deinen Vater, er ist der jenige der bestimmt passende Antworten hat!
    Natürlich habe ich ihn nicht gefragt...


    In einem Beitrag in einem Forum habe ich dann gelesen, dass man bei der NSO einen Antrag ausfüllen kann, um mein Birth certificate anzufordern. Das hab ich dann getan und es ging für philippinische Verhältnisse auch serh fix. Die NSO (National Statistics Office) ist im Internet über ecensus.com.ph auffindbar! Ich hab sofort die Application ausgefüllt und abgeschickt. Entweder die Antwort ist positiv oder negativ... Ein paar Wochen später kam die negative Nachricht ins Haus geflogen, keine Geburtsurkunde vorhanden, was für mich hiess, ich brauche einen neuen Plan.


    Sehr intensiv habe ich mir mit meinem Bruder dann den Kopf zerbrochen, was fehlt, wo kann ich noch suchen und etwas rausfinden??
    Und dann kamen wir auf das Thema Hochzeit zu sprechen... Meine Eltern haben erst in Deutschland geheiratet und dann auf den Philippinen, an diesem Tag bin ich auch getauft worden in Sagay City. Da habe ich auch das Original von meinem Taufschein (Certificate of Baptism).
    Der Punkt ist, dass die Hochzeit auf den Philippinen registriert sein musste... Also wieder ab auf die Homepage der NSO und einen Antrag für das Marriage Contract meiner Eltern angefordert.
    Ein paar Wochen später habe ich eine Kopie der Hochzeitsurkunde in meinen Händen gehalten. Endlich etwas positives!!!
    UND auf dem Marriage Contract ist endlich ein Vermerk der Staatsangehörigkeit meiner Mutter zu finden..!!!


    Aber was nun? Eigentlich ganz logisch, wenn man Familie auf den Philippinen hat! Ich bat meine Tante um Hilfe. Warum ich darauf nicht früher gekommen bin? Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, warum ich das nicht als erstes getan hab. Ich habe meinen Cousin übers Internet kontaktiert und ihm erklärt um was es geht und was ich vor habe!
    Er erzählte mir, dass seine Schwiegermutter sich erst mit 56 Jahren nach registriert hat (es hat zwar 6Monate gedauert, aber es hat funktioniert), dass erleichterte mich sehr, denn ich stellte mir immer wieder die Frage, ob es denn eine Grenze für die Nachregistrierung gibt... Es lief alles wie geschmiert. Meine Tante hat sehr gute Kontakte zum civil registry office (Standesamt) und hat sich für mich eingesetzt.
    Sie hat sich über meine Situation direkt vor Ort schlau gemacht und meine Delayed registration of Birth (verspätete Registrierung der Geburt) eingeleitet.


    Sie benötigte dazu einige Infos:


    1. Kompletter Name
    2. Date of Birth (Geburtsdatum)
    3. Uhrzeit der Geburt
    4. Gewicht
    5. Kopie meines Taufscheines (Certificate of Baptism)
    6. Kopie von meinem Pass


    Diese ganze Prozedur, die Infos die ich benötigte, die Menschen um mich die mich unterstützt haben, all dies hat mir geholfen, diese lange Reise nicht aufzugeben und immer nach den Wurzeln meiner Herkunft zu streben. Seit Dezember ist meine Delayed Certificate of Birth am Laufen / im Gange.


    Sobald dies durch ist, kann ich zur philippinischen Botschaft fahren und einen Reisepass beantragen. Das dauert zwar noch, aber ich kann an jedem nur weiter geben, der sich in der selben oder einer ähnlichen Situation befindet, nicht aufgeben..!!!


    Falls es noch Fragen gibt, einfach melden..!!


    Liebe Grüße und einen schönen Sonntag =)

  • vorsicht. So weit ich weiss muss die Doppelte Staatsbürgerschaft vor dem 18. Lebensjahr eingegangen werden. Sonst könnte der deutsche Staat dir die hiesige aberkennen, bei Annahme der PH Staatsbürgerschaft. Aber da können andere User bestimmt mehr Informationen zu erstellen oder verlinken.
    Daherwäre es wichtig vom hiesigen Amt zu wissen, wo und wie dort genau vermerkt wurde das du doppelt gemeldet bist. (alte Documente?)

    Es grüßt der Andre



    You don't stop riding when you get old; you get old when you stop riding.


    Keep on Riding - DLzG

  • vorsicht. So weit ich weiss muss die Doppelte Staatsbürgerschaft vor dem 18. Lebensjahr eingegangen werden. Sonst könnte der deutsche Staat dir die hiesige aberkennen, bei Annahme der PH Staatsbürgerschaft. Aber da können andere User bestimmt mehr Informationen zu erstellen oder verlinken.
    Daherwäre es wichtig vom hiesigen Amt zu wissen, wo und wie dort genau vermerkt wurde das du doppelt gemeldet bist. (alte Documente?)

    Das stimmt nicht!
    Ich bin auch Doppelstaatler (in Deutschland geboren). Meinen "Report of Birth" habe ich 2009 beim Philippinischen Konsulat in Hamburg eingereicht, da war ich schon 22 Jahre alt.
    Was mich in obigem Fall jedoch verwundert, ist, dass du zum philippinischen Standesamt gehen musstest, bist du denn auf den Philippinen geboren? Falls nicht, sind die auch nicht zuständig, sondern die otschaft hier in Deutschand, die den Report of Birth (was es dazu braucht, steht auf der Internet-Seite) ans DFA und an die NSO schickt. Philippinische Ämter wissen da nämlich auch nicht immer so richtig Bescheid und erteilen mitunter falsche Auskünfte. Also falls du in Deutschland geboren sein solltest, wende dich an die philippinische Botschaft in Berlin.


    Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann veloren (es gibt Ausnahmen), wenn man auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, sprich, sich einbürgern lässt, was in diesem Fall ja nicht der Fall ist, da ja die Staatsangehörigkeiten durch Geburt "erworben" wurden.

  • Limahong du hast recht das Alter von mir stimmte nicht, aber wie gesagt ich bin nicht im Thema.


    Aber gilt hier nicht doch das es erneut beantragt wird siehe Posing von Arthur:


    Wir sollten das aber wenn interesse besteht hier nicht diskutieren sondern hier:
    Deutsch-Philippinische Staatsbürgerschaft

    Es grüßt der Andre



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    Keep on Riding - DLzG

  • Das bezieht sich auf was anderes, nämlich auf Kinder, deren philippinischer Elternteil die philippinische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verloren hat und die philippinische Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat. Das geht in Deutschland so nicht ohne Weiteres, wenn man die deutsche nicht verlieren will. Wie die philippinische Botschaft in Berlin das interpretiert, weiß ich nicht, aber man kann ja mal nachfragen.