Wenn ich das Procedere so durchführe wie ich anfangs erwähnt habe werde ich nicht in die Gefahr kommen
meinen Deutschen Pass abgeben zu müssen oder? Werde mir das von den deutschen Behörden natürlich auch noch schriftlich geben,
dass es in meinem Fall erlaubt ist Doppelstaatsbürger zu sein. Denke besser ist das
Flauscher
Du must zunächst einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft stellen. Da Du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast ist für Dich wohl die Staatsangehörigkeitsstelle (Passamt) in deiner Komune zuständig. Falls der Lebensmittelpunkt im Ausland liegt ist es das Bundesverwaltungsamt. Der Antrag kann über die Botschaft oder das Konsulat gestellt werden.
Unterlagen und Angaben zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
beglaubigte Kopien:
Deines gültigen deutschen Reisepasses
Deiner Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat (z.B. Niederlassungsbewilligung, Permanent Resident Card), wenn vorhanden
Angaben zu den fortbestehenden Bindungen an Deutschland auf gesondertem Blatt über
Deine deutschen Sprachkenntnisse
Deine Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland (Name und Anschrift der Verwandten, Art und Umfang der Kontakte)
berufliche, geschäftliche und sonstige Beziehungen zu Deutschland (gegebenenfalls Unterlagen beifügen, z.B. bei Immobilienbesitz: Kopie des Grundbuchauszugs oder des letzten Grundsteuerbescheids, bei Rentenbezug bzw. -anwartschaften: Kopie des letzten Rentenbescheids bzw. einer Bescheinigung über die bisherigen Beitragszeiten)
Angaben zu den Gründen für den angestrebten Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit auf gesondertem Blatt, zum Beispiel über konkrete Erleichterungen / Vergünstigungen oder Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
im Erbrecht
bei der Gewährung von Sozialleistungen
in der Ausbildung oder bei der Berufsausübung
bei der Vergabe von Stipendien oder sonstigen Fördergeldern
bei geschäftlichen Beziehungen (z.B. bei Aufträgen der öffentlichen Hand)
bei Erwerb / Verkauf von Immobilien
und anderes
Bei der Entscheidung über den Antrag wird Deine persönliche Situation berücksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Dir angefordert. Eventuell können Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Du außerdem weitere Unterlagen vorlegst, zum Beispiel:
einen Staatsangehörigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn Deine Staatsangehörigkeitsverhältnisse unklar sein könnten
Urkunden, aus denen sich Deine Namensführung z.B. nach Heirat oder Scheidung ergibt
Urkunden über das Führen eines ausländischen Titels nach deutschem Recht.
Die Beibehaltungsgenehmigung ist für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Wichtig. Erst das Teil in den Händen halten, dann die Philippinische Staatsbürgerschaft beantragen.
Und nun das Unvermeidliche:
Für die Ausstellung einer Beibehaltungsurkunde beträgt die Gebühr grundsätzlich 255,00 Euro (bei minderjährigen Kindern grundsätzlich 51,00 Euro je Kind).
Bei Rücknahme des Antrages, wird eine Gebühr von bis zu 127,00 Euro fällig.
Ich habe den Text nur zum Teil personalisiert, ist also nicht genau auf deine persönliche Situation abgestimmt.