Das Merkblatt vom Bundesverwaltungsamt ist interessant, ich finde aber nirgendwo irgendwelche Hinweise auf Erleichterungen in Bezug auf die Philippinen.
Ich sehe das kritischer, denn die Hürden sind sehr hoch
Hier ein paar Überlegungen dazu :
Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutsche im Ausland:
Im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gab es auch einige Änderungen in den Anfordernissen für die Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Annahme eines ausländischen Passes, § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Grundsätzlich verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gemäß §25 Absatz 1 Staatsangehörigkeitsgesetz, der deutsche Pass ist also schlichtweg automatisch weg und wird bei naechster Gelegenheit eingezogen, etwa wenn bei der Passverlängerung am deutschen Konsulat auffällt, dass man keine Aufenthaltsgenehmigung für das "Ausland" besitzt.
Möglich ist aber ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft nach §25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz. Wird dieser Antrag von den deutschen Behörden genehmigt, kann man den ausländische Pass zusätzlich annehmen. Wichtig ist zunächst, dass der Antrag VOR Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt wird, DANACH ist er wirkungslos, der deutsche Pass geht dann in jedem Falle verloren. Der Antrag ist recht teuer (DM 500), in Einzelfällen kann eine Reduzierung des Betrages beantragt werden.
Im Rahmen der Beibehaltungsgenehmigung wird eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange vorgenommen. Für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wird insbesondere berücksichtigt, ob fortbestehende Bindungen an Deutschland bestehen.
Im einzelnen ist erforderlich für einen Antrag auf Genehmigung des Doppelpasses:
1.) Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft, zu führen in der Regel durch Vorlage folgender Urkunden:
- Geburtsurkunde
- ggfls. Heiratsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Geburtsurkunde der Eltern
- polizeiliches Führungszeugnis
- Kopie des Reisepasses
- Angaben zum letzten Wohnsitz des Antragsstellers und dessen Eltern in Deutschland
2.) Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland, diese können z.B. gegeben sein, wenn:
- Beziehungen zu in Deutschland lebenden nahen Angehörigen, insbesondere Eltern, Kinder
und Geschwister unterhalten werden
- Immobilieneigentum in Deutschland bzw. Erbschaftsansprüche bestehen
- eine Wohnung in Deutschland zur Eigennutzung unterhalten wird
- Renten- oder Versicherungsleistungen erhalten oder erwartet werden
3.) Gründe der Annahme der ausländischen Staatsangehörigkeit: Allgemeine Nachteile reichen nicht aus, erforderlich sind erhebliche Nachteile als Grund der Annahme des ausländischen Passes
Weise doch bitte mal erhebliche Nachteile nach. Das ist doch fast umöglich. Ganz abgesehen, das man die familiäre Bindung nachweisen muß. Was kann ein geschiedener, kinderloser (bzw. erwachsene Kinder) über 60 jähriger da anführen ?
Vielleicht sollten wir diese Diskussion in einem anderen Thread führen. Werde einen solchen eröffnen. Wir sind jetzt sehr weit vom Thema des Threads entfernt.