Das darf im Prinzip nicht sein.
..ist bei mir auch so. Sowohl Standesamt als auch die Ausländerbehörde erkennen meine Hochzeit (in Hongkong, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung) nicht an. Es liege im Ermessen der jeweiligen Behörde und bedarf keiner Begründung, FZV wird dann wohl abgelehnt... Ich bleibe natürlich trotzdem am Ball.