Bac/Ist die Registrierung beim Standesamt in Deutschland notwendig?

  • Das darf im Prinzip nicht sein.


    ..ist bei mir auch so. Sowohl Standesamt als auch die Ausländerbehörde erkennen meine Hochzeit (in Hongkong, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung) nicht an. Es liege im Ermessen der jeweiligen Behörde und bedarf keiner Begründung, FZV wird dann wohl abgelehnt... Ich bleibe natürlich trotzdem am Ball.

  • ..ist bei mir auch so. Sowohl Standesamt als auch die Ausländerbehörde erkennen meine Hochzeit (in Hongkong, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung) nicht an. Es liege im Ermessen der jeweiligen Behörde und bedarf keiner Begründung, FZV wird dann wohl abgelehnt... Ich bleibe natürlich trotzdem am Ball.


    Das bedarf weiterer Erklärung:


    Dann wird die ehe in HKG nicht anerkannt, weil sie auf den Philippinen nicht anerkannt wurde?


    FZV kann nur verweigert werden, wenn die in HKG geschlossene Ehe gegen Ehehindernisse in einem Heimatland der beiden verstossen hat.


    Ansonsten muss es auch ein FZV geben. Ein Ermessen gibt es da nicht. Höchstens eine Urkundenprüfung


    hge

  • Die Ehe wird Kraft der Tagesform meiner Behörden nicht anerkannt. Für das Cemar sind alle Unterlagen eingereicht und wir warten drauf - wurden aber auch darüber informiert dass das mehrere Monate dauert.


    Beim Auswärtigen Amt heißt es:


    Eine im Ausland erfolgte Eheschließung kann grundsätzlich nur anerkannt werden, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.


    Eine Urkundenprüfung würde eine Überprüfung der Eheschließungsvoraussetzungen meiner Frau nach deutschem Recht bedeuten. Gibt dieser Text das her? Für mich liest sich das so das für mich die Voraussetzungen nach deutschem Recht vorliegen mussten und für sie die nach phil. Recht. Genau das hat ja auch das Standesamt in HK verlangt.


    Im Art. 13 BGBEG heißt es:


    Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. (..das sollte mit dem CENOMAR erledigt sein)


    Soll heißen das die Behörden hier keine Urkundenprüfung anberaumen dürften.


    Weiter heißt es beim AA:


    Die "Haager Apostille" bestätigt die Echtheit einer öffentlichen Urkunde, die hierfür im Original vorgelegt werden muss. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der deutschen Auslandsvertretung ist dann nicht mehr notwendig. (...HK ist aufgeführt)


    Auch das würde aus meiner Sicht keine Urkundenprüfung erforderlich machen können.


    Ich habe bei beiden Behörden eine schriftliche Ablehnung der Eheanerkennung erbeten und warte jetzt darauf.

  • Eine Urkundenprüfung würde eine Überprüfung der Eheschließungsvoraussetzungen meiner Frau nach deutschem Recht bedeuten. Gibt dieser Text das her?


    Gemeint ist:
    War die hochzeit nach philippinischem recht gültig und war sie gleichzeitig nach deutschem Recht gültig. (denn du bist ja Deutscher, nehme ich an).



    Wenn also keinen formalen Hindernisse in den jeweiligen Heimatländern vorlagen, hat deine Frau einen Anspruch auf ein FZV.


    Eine UP mag zwar nicht für die HU verlangt werden, aber CENOMAR und BC haben keine Apostille. Daher sind die behörden schon befugt , diese Urkunden zu überprüfen.


    hge

  • Es lagen und liegen keine formalen Hindernisse vor, ich bin Deutscher, es liegen alle Dokumente (..bis auf das CEMAR) im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung vor. Sie war vorher nie verheiratet, sie ist nicht spätbeurkundet, die Voraussetzungen waren und sind alle lückenlos optimal erfüllt, ein Fall wie aus dem Lehrbuch.
    Die Ausländerbehörde sagte sie könnten und wollten nicht entscheiden ob die Ehe nach deutschem Recht gültig ist und mich an das Standesamt verwiesen - obwohl das Auswärtige Amt ganz eindeutig schreibt:


    Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.


    Das Standesamt sagt sie werden einen Teufel tun irgendetwas für rechtsgültig zu befinden. Ich habe von beiden Ämtern ein Schriftstück mit der jeweiligen Ablehnung angefordert und warte auf Antwort.

  • Eine Ehe in Hongkong braucht vor allem eine Apostille, dann kann sich eigentlich niemand (in Deutschland) dagegen wehren sie anzuerkennen...


    Ich musste meine Ehe in Deutschland registrieren lassen, weil ich in der Schweiz wohne (bin aber Deutscher) und die schweizerischen Behörden dass zur Bedingung machten, um meiner Frau die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

  • Das Standesamt sagt sie werden einen Teufel tun irgendetwas für rechtsgültig zu befinden. Ich habe von beiden Ämtern ein Schriftstück mit der jeweiligen Ablehnung angefordert und warte auf Antwort.



    CEMAR ist natürlich ein wichtiges Indiz für StA. Denn der Eintrag bedeutet, dass nach philipp. Eherecht die Heirat gültig ist.


    Ansonsten: Wenn das StA weiter unbelehrbar ist, musst du dich an die Standesamtsaufsicht wenden.. und wenn das auch nicht fruchtet an einen Fachanwalt.


    Ich sehe keine Grund, warum diese HU nicht anerkannt werden soll.


    hge

  • Wenn das deutsche Standesamt das Cemar verlangen würde, macht das aber auch nicht wirklich Sinn. Nach der gleichen Logik könnten die Phils ja dann das Cemar verweigern, bevor die Ehe nicht in D registriert ist. Aber wie HGE richtig sagt: am besten zur vorgesetzen Behörde gehen. Nach meiner Erfahrung das einzige was bei renitenten Beamten hilft. Dir glauben die nämlich garnichts, wenn sie mal bocken, egal wie recht du hast.

  • Wenn das deutsche Standesamt das Cemar verlangen würde, macht das aber auch nicht wirklich Sinn. Nach der gleichen Logik könnten die Phils ja dann das Cemar verweigern, bevor die Ehe nicht in D registriert ist.



    Gut beobachtet!


    Es ist aber so, dass nur die Deutschen in Ihrer Gründlichkeit immer alles nach dem Heimatrecht aller Ehepartner überprüfen, die Philippiner aber nicht; die interessiert nur das eigene Eherecht. (wir haben diese deutsche Gründlichkeit ja auch bei dem OLG-Befreiungsverfahren... was es sonst auf der Welt nicht gibt)


    hge

  • Die Überprüfung nach allen Seiten ist im Interesse jedes Beteiligten, denn dadurch werden Problem, die später auftauchen könnten minimiert.

  • das folgende Email gehört zu dem Thema:



    Von: "Deutsche Botschaft Manila, Visastelle" <visa@mani.auswaertiges-amt.de>
    An: r_Grimm50@ymail.com
    Gesendet: 6:26 Montag, 17.Oktober 2011
    Betreff: Re: Contact visa section


    Sehr geehrter Herr Grimm,


    eine nach philippinischem Ortsrecht ordnungsgemäß geschlossene Ehe ist auch deutschem Recht gültig.


    Bitte beachten Sie die Informationen zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung auf unserer Website: http://www.manila.diplo.de/visum (Deutsch) bzw. http://www.manila.diplo.de/visa (Englisch)
    Bitte haben Sie Verständnis, dass Anfragen deren Beantwortung sich aus der Website ergibt, nicht zusätzlich einzeln beantwortet werden können.


    Bei weitergehenden Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


    -- Mit freundlichem Gruß
    Im Auftrag


    xxxxxxxxxxxxxx edit : name anonymisiert (hge)


    Visastelle / visa section
    Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
    Embassy of the Federal Republic of Germany
    25/F Tower II, RCBC Plaza 6819 Ayala Ave
    1200 Makati City, Metro Manila
    Philippinen
    Tel. 0063/2/702-3000
    Fax 0063/2/702-3015
    E-Mail: visa@mani.diplo.de
    Website: http://www.manila.diplo.de
    Bürozeiten/Office Hours Mo-Do 7.30-15.30
    Fr 7.30-13.30

  • Lieber Grimm, kannst du beantworten welche Aussage das Schreiben der Botschaft vermitteln soll?


    Eine Überprüfung der Urkunden können sie doch tun, nachdem der Ehepartner in D ist. Wo ist das Problem?


    Es geht doch um Hürden die eine Inländerdikrisminierung darstellen. Die Partnerin eines Franzosen müsste mit dieser Urkunde eine Einreisevisum innerhalb von 15 Tagen bekommen.

  • Das CENOMAR, das Birth Certificate, Anschriften seit 15. Lebensjahr, Passfoto und bei "late registered" noch jede Menge andere Unterlagen der Filipina werden vom deutschen Standesamt zur DBM geschickt und ein "Vertrauensanwalt" geht dann vor Ort (Wohnort der Filipina) und prüft die Angaben.


    Die Kosten belaufen sich auf ca. 200,- EUR und die Dauer beträgt ca. 4 bis 6 Monate.


    Hier zum x-ten mal der Link: Urkundenprüfung


    Hier direkter Link zum Merkblatt


    Du hast mehrfach geschrieben, dass bei Dir keine Urkundenprüfung fällig ist/war und nun gibst Du zu, dass Du nicht einmal weißt, was eine Urkundenprüfung ist ???? ?(

  • nein.. habe keine Urkundenprüfung.. vielleicht hängt es auch vom Alter der Philippina ab... könnte mir vorstellen 30+ oder mit Kind.. dann automatisch Urkundenprüfung... willkürlich machen Behörden in D normalerweise nix, das sieht evtl von aussen so aus .. die haben Ihre "Durchführungsverordnungen" und Visa von Philippinas sind ja keine Seltenheit...


    Ich kriege am Donnerstag die Übersetzung .. werde dann gleich mal zum Standesamt gehen für das EFZ... Wollte eigentlich warten, da ich erst im Dezember fliege.. aber nachdem ich das alles hier gelesen habe... will ich gleich mal sehen was Sache ist...

    Einmal editiert, zuletzt von GrimmR ()


  • .. kann mich da nur anschließen.... wir sind auch nicht weder registriet noch Stammbuch .... allerdings ist unsere Heiratsurkunde in 5 Sprachen :clapping

    1. Ich bin mit meinem Leben zufrieden und dankbar in meiner Zeit
    die Menschen und Natur um mich respektvoll erfahren zu dürfen

    2. Wer laufend denkt bewegt sich
    3. Wer Heute seine Augen nicht benutzt zum sehen, braucht sie Morgen zum weinen ...

  • willkürlich machen Behörden in D normalerweise nix, das sieht evtl von aussen so aus ..


    .. die haben Ihre "Durchführungsverordnungen" und .....


    Ich glaube hier bist Du ziemlich unbedarft, ich könnte dir sogar Rechtsbeugung eines Gerichtes in Sachen Erzwingung eines EFZ beweisen!


    Zeige mir bitte die "Durchführungsverordnung", die dich zwingt ein EFZ bei der DBM vorzulegen, damit Du die nach Art. 21 Family Code erforderliche Konsularbescheinigung ausgestellt bekommst. In der Dienstanweisung für die Standesbeamten (DA) gab es zumindest noch eine Verwaltungsvorschrift, aber keine Verordnung. Seit August 2010 ist die DA nicht mehr maßgeblich, sondern nun gibt es dafür die PStG-VwV und dort konnte ich bisher nichts Derartiges entdecken! Also das Verlangen der DBM der Vorlage eines EFZ dürfte soweit mir bekannt ist, da es zumal kein zwischenstaatliches Übereinkommen gibt, ungesetzlich ("willkürlich") sein und somit auch die Handlungsweise beim Standesamt, welches hier in einer Weise agiert, als ob die Heirat in Deutschland stattfindet.


    Dein Glauben in allen Ehren, aber die politischen Interessen spielen hier eine ganz erhebliche Rolle!


    Anno

  • Hi Anno:


    wenn ich das richtig verstehe verlangen die philippinischen Behörden ein EFZ plus das "Consulate Certificate of Legal Capacity to contract Marriage" ?


    Darin muss bestätigt werden, das die Verlobten ledig sind und nichts der Heirat entgegensteht.... also warum meinst Du das die Vorgehensweise des Standesamtes in D ungesetzlich ist?
    Wie soll das denn Deiner Meinung nach nachgewiesen werden?


    Bewegungsspielräume hatte nach meiner Erfahrung Beamten vielleicht vor 30 Jahren noch.. heute ist alles "geregelt". Daher gehe ich davon aus, das es sowas wie "Durchführungsverordnung" gibt.


    Natürlich steht auch der politische Wille dahinter keine "unberechtigten" Personen die dauerhafte Einreise nach D zu ermöglichen... zu Recht!

  • Grimm,


    schau mal auf die Seiten des OLG Bamberg, dort gibt es für div. Länder aufgelistet, was für die Befreiung von der Beibringung eines EFZ gefordert wird, wenn jemand in D heiraten will. Die Anforderungen sind bei der Ausstellung eines EFZ durch das STandesamt ähnlich.


    Die Philippinen sind ein Land mit unsicherem Dokumentenwesen, so dass eine Überprüfung (fast) obligatorisch ist.


    Normalerweise gehst du mit dem deutschen EFZ des STandesbeamten zur Botschaft und bekommst dann dort ein konsularisches Ehefähigkeitszeugnis (Consulate Certificate of legal capacity to contract marriage) ausgestellt. Da dies dann zweisprachig ist, reicht dies im Normalfall.